Bode 21/11/'24 Flashcards
Ökonomisches Minimalprinzip
Ein bestimmtes Ziel mit möglichst wenig Mitteln erreichen.
z.B. Ich möchte 100km fahren und dabei wenig Benzin verbrauchen. / Ich muss für BGP eine 1 erreichen und dafür minimal Zeit aufwenden.
Ökonomisches Maximalprinzip
Mit vorhandenen Mitteln wird das maximale Ziel erreichen.
z.B. Ich habe 50l Benzin in meinem Tank und möchte damit möglichst viele Kilometer hinter mich bringen. / Ich habe 1 Stunde Zeit, um mich auf BGP vorzubereiten und möchte die maximale Stoffmenge in meinem Kopf bringen.
Umweltschutz im Büro / am Arbeitsplatz
- auf Papiersorten achten (Prospekten, Kopierpapier, Toilettenpapier)
- Müllvermeiden = “ elektronische Büro”
- Recycling und Wiederverwendung von Rohstoffen
- Strom und Energie sparen: sinnvoller Einsatz von Licht; elektronische Geräte ausschalten, kein Stand-by; energiesparende Geräte nutzen
- Zertifikate beachten: FSC, ISO 14001
Definition für Ergonomie
Wissenschaft der optimalen Arbeitsbedingungen (Möbel, Licht, Luft, …)
Hauptzielrichtung der Ergonomie:
- Erhöhung von Qualität und Rentabilität
- Gestaltung der Arbeitsbereiche und der Arbeitsbedingungen
Welche wichtigen Aspekte sind bei der Einrichtung eines Arbeitsplatzes zu berücksichtigen?
- ergonomische Möbel: Der Schreibtisch und der Stuhl sollten höhenverstellbar sein, um eine aufrechte Sitzhaltung zu fördern und Verspannungen vorzubeugen
- Bildschirmpositionierung: Der Monitor sollte so aufgestellt sein, dass der obere Bildschirmrand etwa auf Augenhöhe ist, damit der Kopf leicht nach unten geneigt ist
- Beleuchtung: Idealerweise sollte der Arbeitsplatz in der Nähe von natürlichem Licht sein, da Tageslicht das Wohlbefinden steigert
Wie sitze ich richtig?
- Ober- und Unterarm sollten einen 90°- Winkel bilden
- Hände sollten locker aufliegen können
- auf dem Stuhl ganz nach hinten rutschen
- Ober- und Unterschenkel sollten einen 90°- Winkel bilden
- Füße benötigen eine feste Auflage
- entspannte Kopfhaltung (ca. 35° abgesenkt)
Wichtige Aspekte Ergonomie
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) legt fest, was der Arbeitgeber beim Einrichten und Betrieben von Arbeitsstätten in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu beachten hat.
Bildschirmabreitsverordnung (BildscharbV) konkretisiert allgemeine Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes im Bereich der Bildschirmarbeit.
Zur Überprüfung des Anspruchs der Produktqualität dienen Qualitatskennzeichnungen für Produkte.