Bewertungsgrundlagen Flashcards
Die Bewertungsgrundlagen?
Fortführung:
Die Aktiven sollen, von Ausnahmen abgesehen, zu Forführungs- und zu Ver-äusserungswerten aufge-führt werden.
Stetigkeit:
Die Bewertungsgrundsätze sollen über die Jahre beibehalten werden.
(= Vergleichbarkeit)
Vorsicht:
Das Vorsichtsprinzip ergibt sich aus den Höchstbe-wertungsvorschriften des OR.
Niederwertsprinzip:
Von entscheidenden mögli-chen Werten wird der tiefste gewählt.
Realisationsprinzip:
Gewinn sollen erst verbucht werden, wenn sie durch Verkauf tatsächlich erzielt (realisiert) wurden.
z.B. erhalten Anzahlungen
Imparitätsprinzip:
Nicht realisierte Gewinne sind nicht zu verbuchen. Nicht realisierte und erkennbare Verluste sind hingegen zu erfassen (z.B. über Wertberichtigungen oder Rückstellungen, OR 669)