Bewertungsgrundlagen Flashcards

1
Q

Die Bewertungsgrundlagen?

A

Fortführung:
Die Aktiven sollen, von Ausnahmen abgesehen, zu Forführungs- und zu Ver-äusserungswerten aufge-führt werden.

Stetigkeit:
Die Bewertungsgrundsätze sollen über die Jahre beibehalten werden.
(= Vergleichbarkeit)

Vorsicht:
Das Vorsichtsprinzip ergibt sich aus den Höchstbe-wertungsvorschriften des OR.

Niederwertsprinzip:
Von entscheidenden mögli-chen Werten wird der tiefste gewählt.

Realisationsprinzip:
Gewinn sollen erst verbucht werden, wenn sie durch Verkauf tatsächlich erzielt (realisiert) wurden.

z.B. erhalten Anzahlungen

Imparitätsprinzip:
Nicht realisierte Gewinne sind nicht zu verbuchen. Nicht realisierte und erkennbare Verluste sind hingegen zu erfassen (z.B. über Wertberichtigungen oder Rückstellungen, OR 669)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
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