Besonders Wichtig: Flashcards
1
Q
Gesetzmäßigkeit der Verwaltung:
A
Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz
- Vorrang des Gesetzes:
- > Die Verwaltung darf nicht gegen Gesetze verstoßen. - Vorbehalt des Gesetzes:
- > Um tätig werden zu können braucht die Verwaltung eine Ermächtigungsgrundlage.
- >-> Ausnahme: Leistungsverwaltung!
- >->-> Ausnahme der Ausnahme: Grundrechtsrelevante Förderung!
2
Q
Gerichtliche Überprüfbarkeit von Ermessensentscheidungen:
A
- Ermessensnichtgebrauch:
Behörde erkennt ihren Spielraum gar nicht. - Ermessensüberschreitung:
Wahl einer Rechtsfolge, die nicht mehr von der Norm umfasst wird. - Ermessensmissbrauch:
Anwendung unzulässiger Kriterien für die Entscheidung.
3
Q
Einzelfall:
A
- Einzelverfügung:
- > individualisierter Personenkreis (konkreter oder abstrakter Sachverhalt) - Allgemeinverfügung:
- > bestimmbarer Personenkreis, aber konkreter Sachverhalt
4
Q
Unmittelbare Außenwirkung:
A
Unmittelbar Bürger / Unternehmer betroffen.
5
Q
Ermessensverwaltung:
A
Entscheidungsspielraum bezüglich der Rechtsfolge eines gesetzlichen Tatbestands.
6
Q
Gebundene Entscheidung:
A
Die Rechtsfolge ist zwingend vorgeschrieben.
7
Q
Ermessensverwaltung:
A
Entscheidungsspielraum bezüglich der Rechtsfolge eines gesetzlichen Tatbestands.
8
Q
Gebundene Entscheidung:
A
Die Rechtsfolge ist zwingend vorgeschrieben.