Bereicherungsrecht Flashcards
1
Q
Leistung § 812 Abs 1 Alt 1
A
Bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens
Zweckgerichtet: wenn damit die Erfüllung einer (vermeintlich bestehenden) Verpflichtung erstrebt wird
Leistung § 812 Abs 1 Alt 1
Bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens
Zweckgerichtet: wenn damit die Erfüllung einer (vermeintlich bestehenden) Verpflichtung erstrebt wird