Allgemein Flashcards
Willenserklärung
Private Willensäußerung, die unmittelbar auf das Herbeiführen einer Rechtsfolge gerichtet ist
Erklärungsbewusstsein
Der Wille, irgendeine rechtserhebliche Erklärung abzugeben.
Im objektiven Tatbestand der WE auch Rechtsbindungswille
Potentielles Erklärungsbewusstsein (Trierer Weinversteigerung)
Der Erklärende bei Anwendung der Im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass sein Verhalten als WE aufgefasst wird.
Invitatio ad offerendum
Aufforderung, einen Antrag abzugeben
Essentialia negotii
Wesentliche Vertragsbestandteile
Z.B. Beim KV: Gegenstand, Kaupreis, Vertragspartner
Zustandekommen eines Vertrages
- Durch zwei in Bezug aufeinander abgegebene und übereinstimmende WE
- Antrag und Annahme
- Einigung muss essentialia negotii enthalten
Abgabe einer WE
Ist abgegeben, wenn der Erklärende alles getan hat, was er selbst tun muss, damit die Erklärung wirksam wird
Nicht-empfangsbedürftige WE
Es ist ausreichend, wenn der Erklärende den Erklärungsvorgang abgeschlossen hat
Empfangsbedürftige WE
Der Erklärende muss die Erklärung auf den Weg zum Empfänger gebracht haben
Zugang einer WE
Geht zu, wenn sie den Machtbereich des Empfängers erreicht hat und unter gewöhnlichen Verhältnissen mit ihrer Kenntnisnahme durch den Empfänger zu rechnen ist
Grundfrage
Wer will was von wem warum?