Begriffsammlung Beyer Flashcards
DCGK
Deutsche Corporate Governance Kodex -> Grundsätze guter Unt. Führung
Entschprechungserkläurung nach §161 AktG
Complay or Explain
Im Falle eines NICHT einhalten einer „SOLL“-Vorschrift muss das Unternehme erklären warum nicht eingehalten und was ihre Lösung ist.
NICHT Notwendig bei „sollte“-Vorschriften
Entsendungsrecht
(Wahl des AR) §101 (2) AktG
- Bestimmte in der Satzung vordefinierte Aktionäre wird das Recht eingeräumt Mitglieder in den AR zu entsenden
- Bsp Unt. Mit Staatsbeteiligungen
Gesamtrechtsnachfolge
(Vorstand)
Die Gesamtverantwortung obliegt, ungeachtet der Ressortaufteilung dem GESAMTvorstand
Fakulativer AR
§52 GmbHG
Bestimmtheitsgrundsatz
(Zustummungsvorbhalte AR)
Satzung bzw. der Beschluss des AR muss das zustimmungsbedürftige Geschäft in eindeutiger Weise benennen
Konstituierende Satzung
- Immer, wenn der AR-Vorsitzende und sein Stellvertreter zu wählen sind
- Einrichtung von Ausschüssen
Dissenting Opinions
(AR Sitzung-Niderschrift)
- Eigene Erklärung eines einzelnen Mitglieds
- z.B. AR-Mitglied will Erklärung nicht mit tragen
FISG
Gesetz zu STräkung der Finanzmarktintegrität
„Finanzmarkt Integritäts Stärkungs Gesetz“
Informationsordnung
Im Rahmen der Informationsordnung wird festgelegt wer welche Informationen mit wem teilen darf
Sektorkompetenzen
Mitgliedes des AR und des PA müssen in ihrer GESAMTHEIT mit dem Gegenstand der Gesellschaft vertraut sein. (Sektorkompetenz werden durch intensive (weiter)Bildung bzw. Durch langjährige Berufserfahrung erlangt)
PCGK
PUBLIC CORPORATE GOVERNANCE KODEX:
- Definiert die Grundsätze guter Unternehmensfürhung der öffentlichen Hand
- Anmerkung: Wenn GmbHG beesonders vom AktG abweicht, dann wird auf den PCGK hingewiesen
Risikomanagmentsystem (RMS)
Bestandsgefährdete Entwicklung
(§91 AktG)