Basics (AT, Grundsätze) Flashcards
Wie enstehen gesetzliche Ansprüche und wovon sind sie unabhängig?
- Unabhängig von einem rechtsgeschäftlichen Anspruch
- Durch Realakt (tatsächliche Handlung) herbeigeführt, an den die Rechtsordnung den Eintritt einer bestimmten Rechtsfolge knüpft
- Entsteht z.B. durch widerrechtliche und schuldhafte Beschädigung (Realakt) fremden Eigentums (Schadensersatz)
Zwei formale Voraussetzungen eines Vertragsschlusses?
- Wirksame Abgabe und wirksamer Zugang
Wie ist Deliktsfähigkeit definiert und wann erlangt sie Bedeutung?
- Sie erlangt nur Bedeutung im Rahmen eines gesetzeswidrigen Realakts (§§ 823 ff. BGB). Deliktsfähigkeit umfasst die Verantwortlichkeit (Haftung) für unerlaubte Handlungen (Delikte), z.B. Eigentums- und Körperverletzungen
- Minderjährige und insbesondere Personen, die das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind vor der Verantwortlichkeit zur Schadensersatzleistung zu schützen.
Müssen Rechtsgeschäfte grundsätzlich eine gesetzlich vorgeschriebene Form erfüllen?
Nein, Rechtsgeschäfte sind grundsätzlich formlos wirksam.
Auf welche Weise muss der Geschäftswille verlautbart werden, damit er durch den äußeren Tatbestand verwirklicht wird?
- Durch eine äußere Erklärung, welche auf einen objektiven/neutralen Beobachter zweifelsfrei so wirkte, als würde der Erklärende durch sie eine ganz bestimmte Rechtsfolge herbeiführen wollen.
Wie ist die Formvorgabe der Schriftform definiert und welchen Funktionen dient sie?
- Schriftform bedeutet, dass die Willenserklärung schriftlich verfasst und vom Aussteller eigenhändig unterschrieben sein muss. Die Art der Herstellung ist irrelevant (per Hand, Maschine, PC etc. geschrieben).
- Sie dient der Warnfunktion (Warnung vor unüberlegten Geschäften), der Beweisfunktion (Erleichterung des Beweises über das Geschäft) und/oder der Kontrollfunktion (Vereinfachung der Kontrolle durch die Behörden)
Wann ist man geschäftsunfähig?
- Wenn man das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wenn man sich in einem nicht nur vorübergehenden, die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand befindet (§ 104 BGB).
Was ist die Intention des Gesetzgebers hinsichtlich der neuen Gesetzen über den Widerruf bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen?
- Mit ihnen wird Rücksicht auf die Gefahr, welche außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen innewohnt, genommen. Wird jemand zu Hause aufgesucht oder auf offener Straße angesprochen, so wird dieser vielleicht voreilig oder unüberlegt handeln, er wird „überrumpelt“. Zur Definition der Verbraucher (§13 *), für die diese Gesetze gelten soll, hat der Gesetzgeber das Wort „überwiegend“ hinzugefügt, um bei Rechtsgeschäften, welche sowohl zu gewerblichen als auch zu privaten Zwecken geschlossen werden, auf den überwiegenden Zweck abstellen zu können.
Was regelt das Erbrecht des BGBs?
- Regelungen der rechtsgeschäftlichen Folgen des Todes (z.B. Übergang des Nachlasses, Erbfolge, Erbeinsetzung, Errichtung eines Testaments und dessen Pflichtteil)
Was ist der Zweck der Auslegung durch den objektiven Empfängerhorizont?
- Der Schutz des Rechtsverkehrs. Jeder muss sich darauf verlassen können, dass der Inhalt einer Erklärung Geltung erlangt, der vernünftigerweise dieser Erklärung zu entnehmen ist.
Was bezwecken die Vorschriften über das Fehlen der Geschäftsfähigkeit?
Was passiert wenn der Geschäftspartner die fehlende Geschäftsfähigkeit nicht bemerkt?
- Sie sollen den betroffenen Personenkreis davor schützen, sich durch Rechtsgeschäfte, die noch nicht eingeschätzt werden können, selbst zu schädigen. Dieser Grundsatz gilt im Zivilrecht uneingeschränkt und unantastbar.
- Wer nicht erkannt hat bzw. erkennen konnte, dass er Geschäfte mit einem Nicht-Geschäftsfähigen vornimmt, wird in seinem Glauben an die Geschäftsfähigkeit seines vermeintlichen Geschäftspartners nicht geschützt, sondern muss die Folgen der (Vertrags-) Unwirksamkeit tragen.
Gelten die Grundsätze über das Wirksamwerden einer Willenserklärung nur für Angebot und Annahme beim Vertragsschluss?
- Nein, sie gelten für alle Willenserklärungen, die der anderen Partei zugehen müssen (z.B. Kündigung, Widerruf)
Was sieht der Grundsatz der Privatautonomie vor? (Ganz allgemein + hinsichtlich Rechtsgeschäftlicher Ansprüche)
Die Subjekte der Rechtsordnung können ihre Lebensverhältnisse eigenverantwortlich gestalten und sich somit frei zu einer Leistung im Rahmen der Gesetze verpflichten.
Wann wird eine nicht verkörperte (z.B. durch eine Urkunde; also mündliche/konkludente) Erklärung theoretisch wirksam? Was zählt man auch zu den mündlichen Erklärungen?
Wenn der Empfänger sie wahrnimmt (sog. Vernehmungstheorie).
Eine nicht oder falsch wahrgenommene Erklärung ist auch wirksam, wenn der Erklärende nach den für ihn erkennbaren Umständen davon ausgehen durfte, richtig und vollständig verstanden zu werden (sog. eingeschränkte Vernehmungstheorie).
Telefonische Erklärungen (§ 147 Abs. 1 S.2 *)
Kann die ungerechtfertigte Bereicherung in jedem Fall von der Rechtsordnung toleriert werden?
- Nein, es kann eine Korrektur der ungerechtfertigten Vermögensverschiebung erfolgen durch Ausgleich über das Bereicherungsrecht (§ 812 ff. BGB). Der Empfänger muss dann das erhaltene Eigentum zurückgeben.
Wie kann ein Widerruf einer Willenserklärung wirksam abgegeben werden und von was ist er zu unterscheiden?
Kommt grundsätzlich nur dann in Betracht (gem. § 130 Abs. 1 S. 2 *), wenn dem Empfänger der Widerruf vor oder mit der Willenserklärung zugeht.
Zu unterscheiden von der Anfechtung, welche auch nachträglich wirksam sein kann.
Ausnahmen: Bei Verbraucherverträgem vgl. § 335 BGB und speziell bei Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gem.§ 312b Abs. 1 S. BGB.
Aufgabe des Juristens?
- Interessensausgleich herbeiführen (Option A): Im Interesse einer der Parteien/des Staates o. Option B): als neutral entscheidender Richter)
Was gilt für Rechtsgeschäfte, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen?
Sie sind grundsätzlich nichtig, soweit das Gesetz nicht etwas anderes vorsieht (§ 134*)
Wann ist eine Anfechtung generell ausgeschlossen?
Ein solches Ausschluss kann sich aus § 144 BGB direkt ergeben oder aus § 242 BGB hergeleitet werden.
Bestätigt der Anfechtungsberechtigte das Rechtsgeschäft, weil er es z.B. trotz eines Fehler bei seiner Willensbildung für wirtschaftlich sinnvoll erachtet, kann er nachher nicht mehr anfechten. Zur Bestätigung ist es notwendig, dass der Anfechtungsberechtigte sein Recht anzufechten auch kennt.
-> Der Ausschlussgrund aus § 242 BGB ist eine Schutzregelung für den Anfechtungsgegner. Unterliegt der Anfechtsberechtigte einem Irrtum nach § 119 BGB so hat er zwar einen Grund zur Anfechtung, aber bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten kein Anfechtungsrecht.
Wann kann der Vertreter den Geschäftsherrn nicht wirksam verpflichten?
- Wenn der Vertreter nicht innerhalb seiner Vertretungsmacht handelt (§ 164). Der Vertretene soll nur nach seinem Willen verpflichtet werden.
Aus welchen drei Elementen setzt sich der innere Wille zusammen?
- Aus dem Handlungswillen, dem Erklärungswillen und dem Geschäfts- oder Rechtsbindungswillen
Was sind die Voraussetzungen für eine Stellvertretung?
A) Eigene Willenserklärung des Vertreters,
B) Im Namen des Vertretenen (Handeln in fremdem Namen),
C) Von einer Vollmacht des Vertretenen gedeckt
Wie ist eine Willenserklärung definiert?
- Eine Willenserklärung ist die private Äußerung eines Willens, die eine Rechtsfolge (z.B. Vertragsschluss) herbeiführen soll
Was passiert, wenn die Vertretungsmacht fehlt oder überschritten wird? Rechtsfolgen?
- §§ 177 ff.:
- Nur der Vertreter ohne Vertretungsmacht ist zur Erfüllung/Schadensersatz verpflichtet (§ 179).
- Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts/Vertrags hängt von dem Vertretenen ab;
Wenn der andere Teil Erklärung über Genehmigung fordert, ist nur die dem Anfordernden gegenüber ausgesprochene Genehmigung wirksam, eine dem Vertreter gegenüber erklärte Genehmigung/Verweigerung wird unwirksam.
Wenn Genehmigung nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung nicht erklärt wird, so gilt der Vertrag als verweigert. (§ 177). - Anders verhält es sich, wenn der Vertreter seine Pflichten aus dem Innenverhältnis, z.B. ein Auftragverhältnis gem. §§ 662 ff. BGB, verletzt. Bei einem derartigen Missbrauch der Vertretungsmacht ist die Vertretung wirksam, da der Vertreter innerhalb seiner Vertretungsmacht handelt. Der Vertreter hat sein externes „Können“ eingehandeln und nur sein internes „Dürfen“ überschritten. In diesem Fall stehen dem Geschäftsherrn unter Umständen nur Schadensersatzansprüche (gem. § 280 Abs. BGB wegen Pflichtverletzung des zugrundeliegenden Vertrags, oder aus § 826 BGB)
Nur in krassen Fällen Ausnahmefällen, wenn Vertreter und Vertragspartner bewusst zum Nachteil des Geschäftsherrn zusammenarbeiten (Kollusion), ist das Geschäft nach § 138 Abs. 1 BGB sttenwidrig und damit nichtig.
Wie definiert man Rechtsfolgewillen?
-Als Rechtsfolgewillen gilt jeder Wille, der auf die Begründung, inhaltliche Änderung oder Beendigung eines privaten Rechtsverhältnisses abzielt.
Was wird durch ein Verfügungsgeschäft in der Regel bezweckt?
- Die Erfüllung der Ansprüche aus einem Verpflichtungsgeschäft; hat aber keine rechtliche Bedeutsamkeit für die Wirksamkeit des Verfügungsgeschäfts
Unter welchen Umständen erlischt die Vollmacht?
- Hat der Geschäftsherr dem Vertreter die Vollmacht erteilt, kann er diese jederzeit widerrufen
(§ 168 S. 2 BGB). Der Widerruf ist nur dann ausgeschlossen, wenn die Vollmacht ausdrücklich unwiderruflich erteilt wurde oder die Unwiderruflichkeit sich aus dem zugrundeliegenden Schuldverhältnis ergibt (§ 168 S. 2 BGB). - Die Vollmacht erlischt gem. § 168 S. 1 BGB mit dem zugrundeliegenden Rechtsgeschäft.
- Regelmäßig wird der Vollmachtserteilung ein Auftrag nach § 662 BGB (oder Geschäftsbesorgungsvertrag gem. § 675 BGB) zugrunde liegen, wonach sich der Vertreter gegenüber dem Geschäftsherrn verpflichtet, für diesen ein Geschäft zu besorgen. Erlischt dieses Auftragsverhältnis, z.B. durch Kündigung oder WIderruf, Erfüllung o.ä., erlischt gemäß § 168 S.1 BGB damit auch die (für diese Geschäftsvornahme) erteilte Vollmacht.
Essentieller Bestandteil eines Rechtsgeschäfts?
- Eine oder mehrere Willenserklärungen, die Kundgabe eines rechtsgeschäftlichen Willens
Wie erfolgt die Prüfung der Rechtslage?
- Nach dem Anspruchsaufbau: Wer verlangt was von wem woraus?
Was ist Sittenwidrigkeit, wie ist sie auszulegen und was gilt hinsichtlich der Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts, auf welches dieser Tatbestand zutrifft?
- Ein sittenwidriges Geschäft ist ein solches, dass gegen die guten Sitten verstößt (gem. § 138 Abs. 1*) und ist somit nichtig.
- Gute Sitten: Nach Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes ist für den Begriff der guten Sitten „das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“ maßgebend (Orientierung an Wertordnung des Grundgesetzes)
- > Entscheidend ist für die Bewertung i.S.v. §138 BGB, ob das Geschäft nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Zweck und Beweggrund zu entnehmendem Gesamtcharakter als verwerflich erscheint.
Was umfasst der Handlungswille?
- Das Bewusstsein, überhaupt zu handeln wie es z.B. Bewusstlosen fehlt
Was setzt ein Vertrag voraus?
- Eine Willenseinigung von mindestens zwei Parteien durch Abgabe von zwei sich entsprechenden Willenserklärung
Welche 3 Handlungskategorien fallen unter rechtliches Verhalten?
- Willenserklärung
- Realakt (Tathandlung)
- Geschäftsähnliche Handlung
Was passiert bei Unklarheiten der AGB?
- Unklarheiten der AGB: Sind die AGB unverständlich oder doppeldeutig formuliert, gilt die für den Kunden günstigste Auslegungsmöglichkeit. Unklarheiten gehen somit zu Lasten des Verwenders, vgl. § 305 BGB. Dem Verwender obliegt es, sich klar und unmissverständlich auszudrücken. Eine Klausel gilt dann als unklar, wenn nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel bleibt, insbesondere zwei Auslegungsmöglichkeiten verbleiben.
Welche Funktionen kann eine Formvorschrift für Rechtsgeschäfte haben?
- Warnfunktion: Die Parteien sollen durch die Formvorschrift davor bewahrt werden, unüberlegt zu handeln.
- Beratungsfunktion: Teilweise wird eine juristische Beratung sichergestellt, welche im Rahmen der notariellen Beurkundung erfolgt.
- > Deswegen, nach Art d. Rechtsgeschäfts, unterschiedliche Formvorschreibung
Wie verhält es sich mit Individualabreden gegenüber AGB?
- Werden neben den AGB Individualabreden, d.h. auf den Einzelfall bezogene Vereinbarungen getroffen, gehen diese den AGB nach § 305b BGB vor.
Woraus besteht die Übereignung nach § 929 S. 1 BGB?
- Aus einer Einigung über die Übereignung, welche durch mindestens zwei sich entsprechenden Willenserklärungen herbeigeführt wird, und dem Realakt der Übergabe.
- > Dingliches Rechtsgeschäft
Wie ist es trotz des Verpflichtungsgeschäfts eines Schenkungsvertrags möglich, dass durch die Willenserklärung eines beschränkt Geschäftsfähigens eine Schenkung und eine darauffolgende Übereignung wirksam zustande kommt?
- Ein Schenkungsvertrag ist zwar ein Verpflichtungsvertrag, die Willenserklärung eines beschränkt Geschäftsfähigen kann hier aber wirksam sein, wenn sie für diesen keinen rechtlichen Nachteil bietet (d.h. der beschränkt Geschäftsfähig hier nur einen Anspruch aus dem Schenkungsvertrag erhält). Die mangelnde notarielle Beurkundung wird durch die Erfüllung geheilt.
- Der Verfügungsvertrag, welcher eine Einigung und den Realakt der Übergabe vorsieht, kann ebenfalls ohne rechtlichen Nachteil für den beschränkt Geschäftsfähigen sein, wenn er lediglich ein sachliches Recht erhält, welches seinen Anspruch erfüllt. Somit kann auch ein solches Rechtsgeschäft wirksam durch die Willenserklärung eines beschränkt Geschäftsfähigen begründet werden.
Was bedarf es zunächst formal zur Realisierung der Anfechtung?
Die Anfechtung muss dem Anfechtungsgegner gegenüber fristgerecht erklärt werden.
- Erklärung der Anfechtung; der Begriff „Anfechtung“ muss nícht ausdrücklich genannt werden, aber dem Sinn entsprechend zum Ausdruck kommen; gleichermaßen muss nicht der Name oder der Paragraf des Anfechtungsgrundes genannt werden, solange der Grund deutlich wird.
- Anfechtungsgegner: Der andere Vertragsteil (§ 143 Abs. 2 BGB) oder dejenige, demgegenüber eine einseitige Erklärung abgegeben wurde (§ 142 Abs. 3 BGB)
- Anfechtungsfrist: Die Anfechtung ist grundsätzlich 10 Jahre lang möglich, danach tritt Verjährung des Anspruches ein, § 194 Abs. 1 BGB.
Gem. § 121 muss die Anfechtung unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Anfechtungsgrund abgegeben werden. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern und kann eine Zeitspanne von bis zu zwei Wochen bei größeren Geschäften.
Etwas anderes gilt bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung. In diesen Fällen beträgt gem. § 124 Abs. 1 BGB die Anfechtungsfrist ein Jahr ab Kenntnis von der Täuschung oder ab Ende des Zwanges.
Was regelt das Sachenrecht des BGBs?
- Gegenstand des Sachenrechts sind die Beziehungen von Personen zu Sachen (z.B. Entstehung und Übertragung von Eigentum, oder anders gelagerte Erlangung von Eigentum).
Was sind die Regelungen und Rechtsfolgen des Widerrufsrecht von Verbrauchern nach § 355 BGB?
Regelungen:
a) Widerrufserklärung:
Ausdrückliche Erklärung des Widerrufs durch den Verbraucher dem Unternehmer gegenüber.
b) Frist:
Die Frist zum Widerruf beträgt gem. § 355 Abs. 2 BGB regelmäßig 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss (§ 355 Abs. 2 S. 2 BGB), jedoch sind viele Ausnahmen geregelt. So etwa in § 356 Abs. 2, 3 S. 1 BGB für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge.
Rechtsfolgen:
a) Erlöschen der Leistungspflichten:
Der Widerruf führt dazu, dass die Parteien an ihre ursprünglichen Willenserklärungen nicht mehr gebunden sind.
B) Rückgewährschuldverhältnis:
Durch den Widerruf entsteht für beide Parteien die Pflicht ihre empfangenen Leistungen herauszugeben. Die Rückgabe hat sofort zu erfolgen (§ 355 Abs. 3 S. 1 BGB) und es ist am Wohnsitz (Verbraucher) bzw. Geschäftssitz (Unternehmer) zu erfüllen. Der Verkäufer trägt die Gefahr der Rücksendung von Waren (§ 355 Abs. 3 S. 1 BGB) und es ist am Wohnsitz (Verbraucher) bzw. Geschäftssitz (Unternehmer) zu erfüllen. Der Verkäufer trägt die Gefahr der Rücksendung von Waren (§ 355 Abs. 3 S. 4).
Unter welchen Umständen kann ein beschränkt Geschäftsfähiger selbst wirksam Willenserklärungen abgeben (also nicht durch Stellvertretung)?
A) Mit vorheriger Einwilligung der Eltern/gesetzlichen Vertreter
bei einem mehrseitigen Rechtsgeschäft (z.B. Vertrag)
Ausnahme: Bei einseitigen Geschäften (z.B. Kündigung) muss eine schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorgelegt werden
B) Kein rechtlicher Nachteil für den beschränkt Geschäftsfähigen, keine Einwilligung erforderlich
C) Mittel zur freien Verfügung („Taschengeldparagraf“) § 110:
Die Willenserklärungen des beschränkt Geschäftsfähigen sind auch ohne ausdrückliche Einwilligung der gesetzlichen Vetreter gem. § 110 BGB wirksam, wenn er die Erfüllung des Vertrags mit Mitteln bewirkt hat, die ihm zur freien Verfügung von dem gesetzlichen Vertreter überlassen worden sind.
Die Wirksamkeit der Willenserklärung setzt die tatsächliche vollständige Zahlung im Sinne der Leistungsbewirkung voraus.
Der freien Verwendung der Mittel nach § 110 BGB steht es gleich, wenn die Mittel dem beschränkt Geschäftsfähigen genau zu dem Zweck des Vertragsschluss überlassen wurden.
Was passiert, wenn ein Rechtsgeschäft gegen die gesetzlich vorgeschriebene oder durch die Rechtsparteien vereinbarte Form verstößt?
Es ist nichtig
Ist die Stellvertretung bei jeder Willenserklärung zulässig?
- Stellvertretung ist grundsätzlich bei jeder Willenserklärung zulässig;
nur bei höchstpersönlichen Rechtsgeschäften wie der Eheschließung und der letztwilligen Verfügung (Testament) ist die Vertretung ausgeschlossen.
Wie werden jeweils
rechtsgeschäftliche Ansprüche und gesetzliche Ansprüche begründet?
- Rechtsgesch. Ans.: Begründung durch Rechtsgeschäft (i.d.R. Vertrag), Grundlage: Parteiwille
- Gesetzl. Ans.: Begründung durch Gesetz, Grundlage: Gesetz
Wie verhält sich die Entstehung der Vollmachtserteilung zu dem ihr zugrunde liegenden Rechtsgeschäft?
- Sie ist unabhängig (abstrakt).
- Falls ein Rechtsgeschäft zugrunde liegt ist das Fortbestehen der Vollmacht i.d.R. nach § 168 S. 1 BGB allerdings vom Fortbestand dieses Rechtsgeschäfts (z.B. Auftrag) abhängig (akzessorisch).
Was muss auf ein Angebot folgen damit eine vertragliche Einigung zustande kommt?
Eine wirksame Annahme (WE; § 151BGB)
Was beschreibt der Geschäfts- oder Rechtsbindungswille?
- Den Willen, durch die Äußerung eine ganz bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen.
Elektronische Willenserklärungen?
- Die Erklärungen, die über das Netz ausgetauscht werden, lassen sich als elektronische Willenserklärungen bezeichnen.
- -Starker Anstieg des E-Commerce in den letzten Jahren -> Zunehmende Bedeutung dieser
- Die rechtliche Beurteilung der elektronischen Willenserklärungen folgt nach den allgemeinen Regeln der Rechtsgeschäftslehre.
- Das BGB kennt Willenserklärungen, die durch ein Kommunikationsnetz übermittelt werden unter Anwesenden als „mittels Fernsprecher oder einer sonstigen technischen Einrichtung von Person zu Person gemachte Anträge“, vgl. § 147 Abs. 1 S. 2 BGB.
- Nach § 147 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 eröffnet sich die zeitgemäße Variante einer Willenserklärung nicht nur im Chatroom abzugeben, sondern auch per Video-oder Internettelefonie. Eine weitere Weise eine Willenserklärung ausdrücklich abzugeben, bildet die Versendung einer E-Mail.
- Die Bezeichnung beruht auf der elektronischen Art und Weise der Willenskundgabe und auf der Übertragung mittels elektronischer Kommunikationssysteme. Elektronische Willenserklärungen fügen sich in das bestehende System der Willenserklärung problemlos ein.
Fallgruppen (nicht abschließend) der aufgrund von Sittenwidrigkeit unwirksamen Rechtsgeschäfte, hervorgegangen aus der Rechtssprechung
- Sittenwidrigkeit wegen Inhalt des Rechtsggeschäfts, weil es auf die Vornahme einer allgemein missbilligten Handlung gerichtet ist.
- SW von sog. „Knebelungsverträgen“, die eine Vertragspartei in ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Freiheit übermäßig beschränken und der anderen Partei mehr oder weniger ausliefern
- Die übermäßige Sicherung eines Gläubigers kann sittenwidrig sein, wenn dadurch andere Gläubiger unverhältnismäßig benachteiligt werden.
- Sittenwidrigkeit bei Bürgschaften naher Familienangehöriger, wenn ein besonders grobes Missverhältnis zwischen dem Verpflichtungsumfang und der Leistungsfähigkeit des Bürgen besteht, und dabei die besondere seelische Zwangslage des Bürgen ausgenutzt wird.
- Sonderfall des sittenwidrigen Geschäfts: Wucherisches Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 2 BGB
Wuchertatbestand: Kombination eines objektiv auffälligen Missverhältnis´ zwischen Leistung und Gegenleistung und einer Vertragspartei, die die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilvermögen oder die erhebliche Willensschwäche der anderen Vertragspartei ausbeutet (subjektives Wucherelement).
Was besagt das Abstraktionsprinzip?
- Der Bestand des Verfügungsgeschäfts ist unabhängig vom Bestand des Verpflichtungsgeschäftes.
Abgrenzung der rechtlichen Handlungen von Rechtsgeschäften?
- Der Rechtsfolgewillen. Bei Rechtsgeschäften ist der Wille entscheidend, eine Rechtsfolge herbeizuführen, bei Rechtshandlungen ist dieser irrelevant, die Gesetzordnung sieht davon unabhängig eine bestimmte, an die jeweilige Handlung geknüpfte Rechtsfolge vor.
Was ist der grobe Unterschied zwischen formellem und materiellem Recht?
- Materielles Recht regelt das „Recht haben“, also was Rechtssubjekte tun dürfen und was nicht.
- Das formelle Recht beinhaltet die nötigen Schritte zur tatsächlichen Umsetzung des obigen Rechts in Rechtserfolg, also das „Recht bekommen“.
Was sind die entscheidenden Faktoren um zivilrechtlichen Interessensausgleich herbeizuführen?
- Die Ansprüche, die den Beteiligten untereinander zustehen
Worauf kommt es bei dem Inhalt (Auslegung) einer Willenserklärung an?
- Darauf, wie die Erklärung auf einen neutralen Beobachter wirken musste (objektiver Empfängerhorizont),
Ab wann besteht volle Geschäftsfähigkeit?
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres
Was regelt das Familienrecht des BGBs?
- Im Familienrecht sind Familienverhältnisse (z.B. Ehe, Verwandschaft, Abstammung) und die sich hieraus ergebenden Rechtsbeziehungen geregelt (z.B. wer wem Unterhalt zu leisten hat, sonstige Rechte und Pflichten)
Welche Art von Geschäft ist ein Kaufvertrag?
- Ein Verpflichtungsgeschäft