#Aufgabenschwerpunkte des Bauleiters nach der BauO NRW ausführlich Flashcards
Überwachung der Bauausführung im Hinblick auf die Einhaltung des öffentlichen Baurechts
o Öffentliches Interesse der Gefahrenabwehr (kein Schutz des Bauherrn vor Vermögensschäden)
o Schutz von öffentlichen Einrichtungen
o Umweltschutz
o Brandschutz
Überwachung der Verkehrssicherung
o Schutz der Baubeteiligten
o Schutz unbeteiligter Dritter
Koordinations- und Organisationspflichten
o Koordinierungs- und Überwachungspflicht für den Bau als Ganzes und für alle beteiligten Unternehmer
o Verhinderung der Entstehung von Gefährdungssituationen/ Beseitigung von Gefährdungssituationen vor Schadensfall
Hinzuziehung eines Fachbauleiters/Vertreterstellung
o Abstimmung der Tätigkeit der Fachbauleitung sowie der eigenen und übrigen Unternehmen oder Fachbauleiter
o Rechtzeitige und umfassende Information der FBL
o BL bleibt für das ordnungsgemäße Ineinandergreifen seiner Tätigkeit mit denen der FBL verantwortlich
Präsenz auf der Baustelle
o Allgemein fortlaufende/kontinuierliche Überwachung
o Jedoch: keine permanente Anwesenheitspflicht, sondern nur „soweit es die Überwachungspflicht erfordert“