AT I Flashcards
Prüfschema Fahrlässigkeitsdelikt
- Tatbestand
- Taterfolg
- Tathandlung
- Natürlicher Kausalzusammenhang
- Missachtung einer Sorgfaltspflicht
- Vorhersehbarkeit des wesentlichen Kausalverlaufs & Erfolgs
- Vermeidbarkeit des Erfolgs
- Zurechnungszusammenhang zwischen Handlung und Erfolg
- RW & Schuld
Schwellentheorie
Jede Tätigkeit, die nach dem Plan, den sich der Täter gemacht hat, auf dem Weg zum Erfolg den letzten entscheidenden Schritt darstellt, von dem es in der Regel kein Zurück mehr gibt, es sei denn wegen äusserer Umstände, die eine Weiterverfolgung der Absicht erschweren oder verunmöglichen.
Tatherrschaft
Tatherrschaft ist die planvolle, gestaltende Steuerung der Tatbegehung, d.h. das vom Vorsatz umfasste In-den-Händen-Halten des tatbestandsmässigen Geschehensablaufs.
Massgebender Tatbeitrag bei Mittäterschaft
Tatbeitrag muss nach den Umständen des konkreten Falles und dem Tatplan für die Ausführung des Delikts so wesentlich sein, dass sie mit ihm steht oder fällt.
Mittäterschaft
Mittäter ist nach BGer, “wer bei der Entschliessung, Planung und Ausführung eines Deliktes vorsätzlich und in massgebender Weise mit anderen Tätern zusammenwirkt, so dass er als Hauptbeteiligter dasteht.
Error in persona vel objecto
Täter trifft das anvisierte Objekt aber irrt über dessen Identität und/oder Gattungszugehörigkeit
- Irrtum unbeachtlich, solange vorgestelltes und getroffenes Objekt zur selben Gattung gehören (Gleichartigkeit); konkrete Identität des Objekts tatbestandlich grds. irrelevant
- Andernfalls (bei Ungleichartigkeit) Versuch bzgl. des vorgestellten Objekts und Fahrlässigkeit bzgl. des getroffenen Objekts, soweit Versuch und Fahrlässigkeit beim jeweiligen Delikt strafbar sind
aberratio ictus
Täter verfehlt das vorgestellte Tatobjekt und trifft stattdessen ein anderes
nach h.M. Versuch bzgl. des vorgestellten Objekts und Fahrlässigkeit bzgl. des getroffenen Objekts, soweit Versuch und Fahrlässigkeit beim jeweiligen Delikt strafbar sind
Zugehörigkeit zur gleichen Gattung irrelevant, da Vorsatz sich nicht auf das getroffene gattungsgleiche Objekt bezog
- Vorsatz ist auf bestimmte Objekte konkretisierbar!
- Identität wird dadurch nicht zum Tb-Merkmal