Arbeitsrecht Master Flashcards
Wie kann in Fällen vorgegangen werden, in denen das unternehmerische Risiko auf den AN abgewälzt wird (kleiner Fixlohn und zzgl. Provision)?
- Analogieschluss aus dem Handelsreisendenrecht
- Anspruch auf angemessenes Entgelt bzw. Differenz zum angemessenen Entgelt
- Art. 349a Abs. 2 OR
- Alternativ, bei entsprechender Begründung:
- unzulässige Überwälzung des unternehmerischen Risikos bzw.
- Arbeitgeberverzug, Art. 324 OR
Worauf muss eine öffentliche Verwaltung achten, wenn sie einem AN kündigt?
- sachlicher Kündigungsgrund
- Verhältnismässigkeitsprinzip
- Gewährung des rechtlichen Gehörs
- (ebenfalls als richtig zu werten sind Teilaspekte des rechtlichen Gehörs wie z.B.:
- „Akteneinsicht“,
- „Mitwirkung bei Beweiserhebung“,
- „Stellungnahme zu Vorbringen der Gegenpartei und des Beweisverfahrens“,
- „Recht auf Stellungnahme und Antragsstellung und entsprechende Prüfung durch die Behörden“,
- Begründungspflicht)
- Handeln bzw. Kündigung in Verfügungsform
- Rechtsmittelbelehrung
Ist die Frage nach der politischen Einstellung im Bewerbungsgespräch zulässig?
- Art. 328b OR
- Frage ist unzulässig
- weil sie weder die Eignung für das Arbeitsverhält- nis betrifft noch zur Durchführung des Arbeitsver- trags erforderlich ist;
- auch richtig: kein bzw. fehlender Arbeitsplatzbezug
Ein GAV findet nach seinem Artikel 1 auf sämtliche Beschäftigten Anwendung, nicht nur auf jene Mitarbeitenden, welche Mitglied der Gewerkschaft X sind.
Wie bezeichnet man einen solchen GAV, der vom Arbeitgeber selber geschlossen wird, und wie heisst das Gegenstück, wenn auch auf Arbeitgeberseite ein Verband den GAV schliesst?
- Firmen-, Haus- oder Unternehmens-GAV bzw. Firmen-, Haus- oder Unternehmensvertrag
- Gegenstück: Verbands-GAV oder Verbandsver- trag
Wie bezeichnet man eine solche Klausel, welche die Anwendung des GAV auf alle Angestellten und damit auch auf Aussenseiter vorschreibt? Worin liegt nach der neueren bundesgerichtlichen Rechtsprechung die besondere rechtliche Wirkung, wenn eine solche Regelung in einem vom Arbeitgeber selber geschlossenen GAV enthalten ist, und in welcher Norm des Allgemeinen Teils des Obligationenrechts ist diese Rechtsfigur geregelt?
- Ausdehnungsklausel
- echter Vertrag zugunsten Dritter Art. 112 Abs. 2 OR
Die E AG ist Teil eines europaweit tätigen Konzerns. Welche Rechtsquellenart prägt das Arbeitsrecht in der Europäischen Union? Worin liegt ihre Besonderheit in Bezug auf Umsetzung und Verbindlichkeit gegenüber Mitgliedstaaten und ihren Bürgern?
- Richtlinie
- zweistufiges Verfahren
- nur für Mitgliedstaaten verbindlich
- Pflicht der Mitgliedstaaten, Richtlinieninhalt durch innerstaatliches Recht umzusetzen
- Mitgliedstaaten sind bei der Wahl der Form und Mittel zur Erreichung des vorgegebenen Ziels frei
Sie finden heraus, dass der Lohn von C unterhalb des Mindestlohnes des GAV für das Bauhauptgewerbe lag. Wovon hängt ab, ob er diesen Lohn nachfordern kann?
- Verbandsmitgliedschaft Arbeitgeber/C
- Allgemeinverbindlicherklärung
- Anschluss
- Weitere Ausführungen zur GAV-Vertragsbindung
Die X AG ist Mitglied des Branchenverbandes ihrer Branche. Dieser schloss mit 2 Ge- werkschaften und 2 Angestelltenverbänden einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ab, der am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist. Der GAV sieht zwingende Mindestlöhne vor. Der bei der X AG angestellte A sucht Sie in Ihrer Anwaltskanzlei auf, weil er festgestellt hat, dass sein Lohn unter diesen Mindestlöhnen liegt. Er bittet Sie, ihn zu beraten und gegebenenfalls die Lohndifferenz einzuklagen.
Was klären Sie ab, um festzustellen, ob A aus den verletzten Mindestlohnbestimmun- gen ein klagbarer Anspruch gegen die X AG zusteht?
Nennen Sie fünf schweizerische Bundesgesetze, die Gegenstände behandeln, die auch typische Themen des europäischen Arbeitsrechts sind (behandelt in Richtlinien, aber ohne Gleichstellung und Datenschutz). Ordnen Sie eines oder mehrere dieser Themen dem am besten passenden Bundesgesetz zu.
Was sind die VSS eines Provisionsanspruchs?
OR 322b I und III:
- Provisionsabrede
- Rechtsgültiger Geschäftsabschluss mit einem Kunden
- Ausführung des Geschäfts durch den Arbeitgeber (es sein denn, er habe die Nichtausführung verschuldet)
- Erfüllung der vertragl. Pflichten durch den Käufer
- NB: Kausaler, unverzichtbarer Beitrag des aN in Bezug auf den Geschäftsabschluss!
–> Die letzten beiden VSS sind dispositives Recht.