Arbeitsrecht Flashcards
Welche Prinzipien gelten bei der Anwendung der Rechtsquellen des Arbeitsrechts und welche Ausnahmen gibt es?
PRINZIPIEN:
- Rangprinzip
- Spezialitätsprinzip
AUSNAHMEN:
- Günstigkeitsprinzip
- Dispositive Regelung
Rangprinzip
Rangprinzip
=> ranghöhere Regelung geht der rangniederen vor
Spezialitätsprinzip
- Spezialitätsprinzip
=> auf gleicher Rangstufe geht die speziellere Regelung der allgemeineren vor
Günstigkeitsprinzip
Rangprinzip gilt nicht, wenn rangniedere Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist als die ranghöhere Regelung
Dispositive Regelung
Ranghöhere Regelung ist dispositiv (z.B. nicht zwingendes Gesetz oder Tarifvertrag mit Öffnungsklausel)
Arbeitnehmer (vgl. §611a BGB) ist eine natürliche Person, die aufgrund …
- eines privatrechtlichen Vertrages
- zur Leistung von Diensten (Arbeit) gegen Entgelt
- in persönlicher Abhängigkeit, insbesondere ●weisungsgebunden und ●fremdbestimmt,
verpflichtet ist.
Besondere Arbeitnehmer(ähnliche)gruppen (5 Stk.)
- Leiharbeitnehmer (AÜG)
- Leitende Angestellte (§5 III BetrVG, §14 II KSchG)
- Auszubildende (BBiG)
- Heimarbeiter (HAG)
- Geschäftsführer (str.)
Wer ist Arbeitgeber?
Arbeitgeber ist, wer mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt (= Vertragspartner des Arbeitnehmers)
- Personengesellschaften (OHG, KG, GbR)
- Natürliche Person (Bsp. e.K.)
- Juristische Person (GmbH, AG)
Weisungsgebundenheit
- Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit werden dem Mitarbeiter vorgegeben
- keine abstrakt-generellen, sondern einzelne Vorgaben
Fremdbestimmtheit
- Organisatorische Eingliederung des Mitarbeiters im Betrieb (durch Einbindung in die Arbeitsabläufe oder durch wiederholte zeitliche Abstimmung)
- Nutzung der Betriebsmittel des Auftraggebers (Werkzeug, Maschinen, Büro)
Wie kann ein Arbeitsvertrag zustande kommen?
- Kraft Vereinbarung durch Angebot und Annahme
- Kraft Fiktion: §10 Abs. 1 AÜG, §78a Abs. 2 BetrVG
- Kraft Weiterarbeit: §15 Abs. 5 TzBfG, §24 BBiG -
- Kraft Betriebsübergang §613a BGB
Welche Regelungen gelten hinsichtlich der Form des Arbeitsvertrages?
- grds. formfrei
- aber: §11 BBiG, §11 AÜG, §14 Abs. 4 TzBfG
- NachweisG: schriftliche Niederlegung
Welche Regelungen gelten hinsichtlich des Inhaltes des Arbeitsvertrages?
- Inhalt frei gestaltbar
- Mindestinhalt vgl. NachweisG
- Rechtliche Grenzen
Rechtsverstoß des Arbeitsvertrages:
a) einer Klausel
b) des ganzen Vertrages
a) Klausel ist nichtig, stattdessen gilt gesetzliche bzw. höherrangige Regelung
b) Vertrag ist insgesamt unwirksam, stattdessen faktisches Arbeitsverhältnis
Wie kommt es zu einem faktischen Arbeitsverhältnis?
- Abschluss eines Arbeitsvertrages
- Vollzug, d.h. tatsächliche Aufnahme der Arbeit
- Unwirksamkeit des Arbeitsvertrages
●von Beginn an (z.B. Vertretungsmangel) oder ●nachträglich (z.B. Anfechtung)