Arbeitsrecht Flashcards

1
Q

Welche Prinzipien gelten bei der Anwendung der Rechtsquellen des Arbeitsrechts und welche Ausnahmen gibt es?

A

PRINZIPIEN:

  1. Rangprinzip
  2. Spezialitätsprinzip

AUSNAHMEN:

  1. Günstigkeitsprinzip
  2. Dispositive Regelung
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2
Q

Rangprinzip

A

Rangprinzip

=> ranghöhere Regelung geht der rangniederen vor

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3
Q

Spezialitätsprinzip

A
  1. Spezialitätsprinzip

=> auf gleicher Rangstufe geht die speziellere Regelung der allgemeineren vor

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4
Q

Günstigkeitsprinzip

A

Rangprinzip gilt nicht, wenn rangniedere Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist als die ranghöhere Regelung

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5
Q

Dispositive Regelung

A

Ranghöhere Regelung ist dispositiv (z.B. nicht zwingendes Gesetz oder Tarifvertrag mit Öffnungsklausel)

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6
Q

Arbeitnehmer (vgl. §611a BGB) ist eine natürliche Person, die aufgrund …

A
  1. eines privatrechtlichen Vertrages
  2. zur Leistung von Diensten (Arbeit) gegen Entgelt
  3. in persönlicher Abhängigkeit, insbesondere ●weisungsgebunden und ●fremdbestimmt,
    verpflichtet ist.
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7
Q

Besondere Arbeitnehmer(ähnliche)gruppen (5 Stk.)

A
  • Leiharbeitnehmer (AÜG)
  • Leitende Angestellte (§5 III BetrVG, §14 II KSchG)
  • Auszubildende (BBiG)
  • Heimarbeiter (HAG)
  • Geschäftsführer (str.)
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8
Q

Wer ist Arbeitgeber?

A

Arbeitgeber ist, wer mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt (= Vertragspartner des Arbeitnehmers)

  1. Personengesellschaften (OHG, KG, GbR)
  2. Natürliche Person (Bsp. e.K.)
  3. Juristische Person (GmbH, AG)
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9
Q

Weisungsgebundenheit

A
  1. Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit werden dem Mitarbeiter vorgegeben
  2. keine abstrakt-generellen, sondern einzelne Vorgaben
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10
Q

Fremdbestimmtheit

A
  1. Organisatorische Eingliederung des Mitarbeiters im Betrieb (durch Einbindung in die Arbeitsabläufe oder durch wiederholte zeitliche Abstimmung)
  2. Nutzung der Betriebsmittel des Auftraggebers (Werkzeug, Maschinen, Büro)
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11
Q

Wie kann ein Arbeitsvertrag zustande kommen?

A
  1. Kraft Vereinbarung durch Angebot und Annahme
  2. Kraft Fiktion: §10 Abs. 1 AÜG, §78a Abs. 2 BetrVG
  3. Kraft Weiterarbeit: §15 Abs. 5 TzBfG, §24 BBiG -
  4. Kraft Betriebsübergang §613a BGB
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12
Q

Welche Regelungen gelten hinsichtlich der Form des Arbeitsvertrages?

A
  1. grds. formfrei
  2. aber: §11 BBiG, §11 AÜG, §14 Abs. 4 TzBfG
  3. NachweisG: schriftliche Niederlegung
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13
Q

Welche Regelungen gelten hinsichtlich des Inhaltes des Arbeitsvertrages?

A
  1. Inhalt frei gestaltbar
  2. Mindestinhalt vgl. NachweisG
  3. Rechtliche Grenzen
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14
Q

Rechtsverstoß des Arbeitsvertrages:

a) einer Klausel
b) des ganzen Vertrages

A

a) Klausel ist nichtig, stattdessen gilt gesetzliche bzw. höherrangige Regelung
b) Vertrag ist insgesamt unwirksam, stattdessen faktisches Arbeitsverhältnis

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15
Q

Wie kommt es zu einem faktischen Arbeitsverhältnis?

A
  1. Abschluss eines Arbeitsvertrages
  2. Vollzug, d.h. tatsächliche Aufnahme der Arbeit
  3. Unwirksamkeit des Arbeitsvertrages
    ●von Beginn an (z.B. Vertretungsmangel) oder ●nachträglich (z.B. Anfechtung)
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16
Q

Wie hat der Arbeitnehmer die Arbeit zu erbringen?

A

Der Arbeitnehmer hat die Arbeit…

  1. persönlich (§613 BGB)
  2. mit dem geschuldeten Inhalt wie
  • im Arbeitsvertrag vereinbart oder
  • aus sonstigen Umständen erkennbar und
  1. den Weisungen des Arbeitgebers folgend (§106 GewO)

zu erbringen.

17
Q

Wo hat der Arbeitnehmer die Arbeit zu verrichten?

A

Der Arbeitnehmer hat die Arbeit…

  1. am Erfüllungsort (i.d.R. Betrieb des Arbeitgebers), wie
  • im Arbeitsvertrag vereinbart oder
  • aus sonstigen Umständen erkennbar und
  1. den Weisungen des Arbeitgebers folgend (§106 GewO)

zu erbringen.

18
Q

Welche 4 Regeln gelten bei der Arbeitnehmerüberlassung?

A
  1. Verleiher benötigt i.d.R. Erlaubnis der Arbeitsagentur
  2. Überlassungsdauer max. 18 Monate bei demselben Entleiher
  3. EqualPay –Grundsatz
  4. Schriftformgebot für die Verträge
19
Q

Wie lauten die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit?

A

§3 ArbZG: i.d.R. 8 Std./Tag (max. 10 Std.) arbeiten

§4 ArbZG: Pausen über 6 Std./Tag: 30 min., über 9 Std./Tag: 45 min.

20
Q

Was sind die Voraussetzungen für ein Teilzeitverlangen des Arbeitnehmers? (3)

A

Voraussetzungen (§8 TzBfG):

  1. Arbeitnehmer
  2. mehr als 6 Monate beschäftigt
  3. mehr als 15 Mitarbeiter im Unternehmen
21
Q

Wie muss ein Teilzeitverlangen geltend gemacht werden? (3)

A
  1. Formfrei
  2. Drei Monate vor Beginn
  3. Beginn, Umfang und ggf. Lage
22
Q

Zustimmung/Ablehnung des Arbeitgebers bezüglich des Teilzeitverlangens?

A

Arbeitgeber lehnt ab: ●schriftlich 1 Monat vor Verringerung
●aus „betrieblichen Gründen“

Arbeitgeber stimmt zu: ●Verringerung gilt kraft Vereinbarung
●Fiktion bei versäumter Monatsfrist

23
Q

5 wichtige Regelungen des TzBfG:

A
  1. Benachteiligungsverbot Teilzeitbeschäftigter (§§4, 5 TzBfG)
  2. Arbeitgeber hat Teilzeitarbeit zu ermöglichen (§6 TzBfG)
  3. Stellen sind als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben (§7 TzBfG)
  4. Kündigungsverbot bei Weigerung der Arbeitszeitänderung (§11 TzBfG)
  5. Arbeit auf Abruf (§10 TzBfG)
24
Q

Welche Pflichten ergeben sich aus der Allgemeinen Treuepflicht? (6)
(§§241 II, 242 BGB)

A
  1. Mitteilungspflichten
  2. Sorgfältiger Umgang mit Betriebs-und Arbeitsmitteln
  3. Unterlassung von Schmiergeldannahme
  4. Verschwiegenheitspflicht
  5. Wahrung der betrieblichen Ordnung
  6. Unterlassung von Wettbewerbstätigkeiten
25
Q

Was fällt unter die Mitteilungspflicht des Arbeitnehmers? (4)

A
  1. Nebentätigkeit
  2. Arbeitsverhinderung
  3. Betriebsstörungen
  4. rechtswidriges Verhalten anderer
26
Q

Wie muss der Arbeitnehmer seiner Mitteilungspflicht nachkommen?

A

Rechtzeitig und umgehend

27
Q

Was sind Gründe/Voraussetzungen für eine vorübergehende Verhinderung nach §616 BGB?

(4/4)

A
  1. Verhinderung des Arbeitnehmers
2. aus persönlichen Gründen 
• Todesfälle im Familienkreis 
• Krankheit des eigenen Kindes 
• Standesamtstermine 
• Verkehrsunfall 
  1. für nicht erhebliche Zeit (nur ein paar Tage)
  2. ohne (grobes) Verschulden gegen sich selbst
28
Q

Was sind Gründe/Voraussetzungen für eine Betriebsstörung nach §615 S. 3 BGB?

(4/2)

A
1. Betriebliche Störung z.B. durch 
• Stromausfall 
• Auftragsmangel 
• Maschinenschäden 
• Streik des Zulieferbetriebes 
  1. Möglichkeit der Beschäftigung entfällt dadurch

(Realisierung des Betriebs-und Wirtschaftsrisikos des Arbeitgebers)

29
Q

Was sind Gründe/Voraussetzungen für den Annahmeverzug nach §615 S. 1 u. 2 BGB?

(2/3)

A
  1. Arbeitnehmer bietet Arbeitsleistung vertragsgemäß an (§§294 –296 BGB), z.B. durch
    • Erscheinen am Arbeitsort oder
    • Kündigungsschutzklage nach Kündigung
  2. Arbeitnehmer ist leistungsfähig und -bereit (§297 BGB)
  3. Arbeitgeber nimmt Arbeitsleistung nicht an (§293 BGB)
30
Q

Bekommt Mann (hihi) bei Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit Vergütung?

A
  1. Mutterschutz
    • Vergütung: JA
    (§§18 ff. MuSchG)
  2. Elternzeit:
    • Vergütung: NEIN
  3. Pflegezeit:
    • Vergütung: NEIN
31
Q

Welche sind die 5 Voraussetzungen für Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

A
  1. Bestehen eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
  2. Erfüllung der Wartezeit von 4 Wochen (§3 III EFZG)
  3. Verhinderung durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (+ Monokausalität)
  4. Kein (grobes) Verschulden des Arbeitnehmers
  5. kein Leistungsverweigerungsrecht (§7 I EFZG)
    durch Verletzung der Nachweispflicht
    (§5 EFZG)
32
Q

Was sind die Rechtsfolgen wenn der Arbeitnehmer Arbeitsbefreiung und Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat?

A

Arbeitgeber hat
=> keinen Anspruch auf Arbeitsleistung
=> Pflicht zur Entgeltfortzahlung

Maximal 6 Wochen
(§3 I 1 EFZG)

Höhe nach Entgeltausfallprinzip (§4 EFZG): Arbeitnehmer erhält Vergütung, die er ohne Ausfall i.d.R. erhalten hätte

33
Q

Welche 4 Arten von Urlaub gibt es?

A
  1. Erholungsurlaub
    (gesetzlicher Mindesturlaub: BUrlG)
  2. Bildungsurlaub
    (5 Tage/Jahr zur Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen nach mind. 6 monatigem Arbeitsverhältnis)
  3. Sonderurlaub
    (= ruhendes Arbeitsverhältnis/Freistellung, bezahlt oder unbezahlt, je nach Vereinbarung und Anlass)
  4. Freistellung
    Einseitig von Arbeitgeber erklärt