Arbeit 3 (cannabis) Flashcards

1
Q

Einstieg: Meinung zur Legalisierung von Cannabis ( Wie steht das Thema ?)

A

Es besteht eine Kontroverse darüber, ob der Cannabis-Konsum in Deutschland legalisiert werden sollte.

-Gegner der Entscheidung befürchten beispielsweise, dass die Legalisierung zu einem höheren Konsum bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen führt und, dass durch diesen Schitt falsche Signale ausgesendet werden.

-Befürworter der Entscheidung sprechen hingegen zum Beispiel davon, dass die Entkriminalisierung längst überfällig ist und das derzeitige Verbot gegen die persönliche Freiheit verstößt, da es sich ja z.B. bei Alkohol und Nikotin auch um (legale) Drogen handelt.

-Zudem könnte man durch eine Entkriminalisierun den Gesundheitsschutz verbessern, indem der Schwarzmarkt eingedämmt würde.

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2
Q

Welche Gesundheitsfolgen gehen von Cannabis aus?

A

Das kann zu körperlichen Entzugserscheinungen führen, aber vor allem die psychischen und sozialen Folgen einer Cannabis-Sucht können schwerwiegend sein.

Viele Studien belegen, dass intensiver Cannabiskonsum gerade bei Jugendlichen Psychosen auslösen kann.

Je mehr Cannabis die jungen Probanden konsumiert hatten, desto ausgeprägter waren die Folgen. Wichtig dabei: Das Frontalhirn ist erst mit Mitte 20 voll ausgereift.

  • Depressionen, schaden an Lunge und Herz, Angsttörungen, bipolar Störungen
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3
Q

Inwiefern hat sich der Cannabiskonsum verändert?

A

Cannabis ist beliebteste illegale Droge in Deutschland.
10% aller Jugendlichen haben bereits Cannabis konsumiert. Diese Zahl hat sich in den letzten zehn Jahren fast verdoppelt.

Erhöhte Gesundheitsgefahr durch steigenden THC Gehalt und verunreinigtes Gras.

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4
Q

4) Inwiefern ist Cannabis eine Einstiegsdroge?

A

Kiffen ist kein Einstieg in andere illegalen Drogen

“Die überwiegende Mehrzahl der Cannabiskonsumenten hat vorher Alkohol und Tabak konsumiert, daher sehe ich Alkohol und Tabak stärker als Einstiegsdroge als Cannabis

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5
Q

5) Steigert die Legalisierung das Konsumverhalten?

A

Keine abschließende Bewertung möglich; vermutlich eher gleichbleibendes Niveau Ausnahme (Jugendliche,vgl. in Kanada)

Aber: Fast 70 Prozent der Befragten gaben an, das Cannabis legal in einem Shop gekauft zu haben, was zumindest eine gewisse Kontrolle über den Käufer oder die Käuferin, die Menge und Quali-tät erlaubt und für eine Legalisierung spricht.

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6
Q

Wie stellt sich die grundsätzliche rechtliche Situation bei Anbau, Handel, Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland dar (aktuelle Rechtslage)?

A

Nach Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist jeglicher Besitz von Cannabis und Cannabisprodukten (Haschisch, Marihuana) illegal und somit strafbar
Anbau und Handel illegal; Konsum nicht strafbar

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7
Q

Was versteht man unter Fremdgefährdung und welche rechtlichen Folgen ergeben sich daraus?

A
  • Wenn eine sogenannte „Fremdgefährdung“ vorliegt, ist nicht mehr mit Straffreiheit zu rechnen. Eine Fremdgefährdung wird angenommen, wenn der Konsum zum Beispiel in Schulen oder Jugendheimen stattfindet – und hier zur Nachahmung anregen könnte. Ebenfalls kritisch wird es bei der Abgabe von Cannabis an andere Personen – das schließt auch das Verschenken ohne Gegenleistung ein.

-Und eine Einstellung des Verfahrens entfällt auf jeden Fall, wenn Erwachsene über 21 Jahren Cannabis an Minderjährige unter 18Jahren abgeben. Dann droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Bei Verstößen von Jugendlichen erfolgt eine Meldung an das Jugendamt. Gleichfalls kommt es zu einerAufnahme in das polizeiliche Auskunftssystem („Polas“). Die Daten werden für mehrere Jahre gespeichert.

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8
Q

4) Was gilt für Cannabis im Straßenverkehr?

A

-Mit Führerschein: Für Cannabis (und andere illegale Drogen) gibt es im Straßenverkehr keine Grenzwerte. Jeder noch so geringe Nachweis ist eine Ordnungswidrigkeit. Wer bereits einen Führerschein besitzt und mit Drogen erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe (bis zu 1.500 Euro) und dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Den Führerschein gibt es dann nur über eine Medizinisch- Psychologische Untersuchung (MPU) zurück.

  • Ohne: Wenn Jugendliche mit Cannabis erwischt werden, gibt es immer eine Mitteilung an die Führerscheinstelle. Das gilt auch, wenn man noch gar keinen Führerschein besitzt. Die Führerscheinstelle beantragt ein ärztliches Gutachten oder ein Drogenscreening. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieses positiv ausfällt, ist gar nicht so gering. Denn im Urin ist der Konsum von Cannabis noch mehrere Wochen
    nachweisbar.
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9
Q

5) Wie sehen die aktuellen Pläne der Regierung zur Cannabis-Legalisierung aus?

A

▪ Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis bleibt straffrei, eine solche Menge darf auch in der Öffentlichkeit mitgeführt werden.

▪ Maximal drei “weibliche blühende Pflanzen” sind im Eigenanbau erlaubt - geschützt vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche.

▪ In der Öffentlichkeit ist der Konsum nahe Schulen oder Kitas verboten. In Fußgängerzonen darf bis 20 Uhr nicht gekifft werden.

▪ Frühere Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbaus bis 25 Gramm oder maximal drei Pflanzen können auf Antrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden

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