AR Flashcards

1
Q

Was sind die Wesensmerkmale des Arbeitsvertrags?

A

1) Schuldinhalt = Arbeitsleistung
2) Dauerschuldverhältnis
3) Persönliche Abhängigkeit
4) Wirtschaftliche Abhängigkeit
5) Beendigung notwendig (außer bei Befristung)

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2
Q

Wie verdeutlicht sich die persönliche Abhängigkeit des AN

A

1) Unterwerfung unter die Vorschriften
2) Weisungsgebundenheit
3) Kontrollunterworfenheit
4) Disziplinäre Verantwortlichkeit
5) Persönliche Arbeitspflicht

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3
Q

Wie äußert sich die wirtschaftliche Abhängigkeit des AN?

A

1) Die Arbeit mit den Arbeitsmitteln des AG

2) Die Abhängigkeit vom Lohn

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4
Q

Was sind die Wesensmerkmale des Werkvertrags?

A

1) Geschuldet wird ein Werk/bestimmter Erfolg
2) Zielschuldverhältnis
3) Werkvertragnehmer trägt das Unternehmerrisko
4) Selbstständigkeit bei Leistungserbringung
5) Wirtschaftliche Unabhängigkeit
6) Beendigungserklärung nicht notwendig

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5
Q

Was sind die Wesensmerkmale des freien Dienstvertrags?

A

1) Geschuldet wird die sorgfältige Arbeitsleistung
2) Dauerschuldverhältnis
3) Freier DN trägt Unternehmerrisiko
4) keine persönliche Abhängigkeit
5) ev wirtschaftliche Abhängigkeit
6) Beendigung notwendig (außer Befristung)

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6
Q

Welche Normen gelten auch für freie DN?

A

Die, die nicht auf das persönliche Abhängigkeitsverhältnis oder zum Schutz des sozial Schwächeren ->
Nur die über Entgelt, Kündigungsfristen, vorzeitige Auflösung, etc.

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7
Q

Welche Normen gelten für Betriebsverfassungsrechtliche AN?

A

Aktives und passives Wahlrecht zum Betriebsrat, Betriebsratumlagepflicht, Mitwirkung bei Versetzung, Kündigungs- und Entlassungsanfechtung

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8
Q

Was ist ein Angestellter?

A

§ 1 Abs 1 AngG, kaufmännische Tätigkeit, Kanzleiarbeit oder nichtkaufmännische, höhere Tätigkeit bei AG iSd § 2 AngG

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9
Q

Was versteht man unter “kaufmännischen” Tätigkeiten?

A

Tätigkeiten, die normalerweise von einem Kaufmann verrichtet werden und einer Ausbildung bedürfen, also nicht einfach und anspruchslos sind

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10
Q

Was versteht man unter höheren nicht kaufmännischen Diensten?

A

Tätigkeiten mit großer Selbstständigkeit, die höhere Intelligenz, Genauigkeit und Verlässlichkeit benötigen.

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11
Q

Was versteht man unter Kanzleiarbeitern?

A

Jede Schreibarbeit, die über das bloße Abschreiben hinausgeht

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12
Q

Kann die Angestellteneigenschaft vertraglich vereinbart werden?

A

Ja, bei den Angestellten ex contractu

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13
Q

Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen Arb und Ang?

A

1) Kündigungsfristen und -termine (noch aktuell?)
2) Entlassungs- und Austrittsrecht
3) Leistungsrecht in der PV

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14
Q

Wo findet man keine Unterschiede zwischen Arb und Ang?

A

1) EFZG
2) Abfertigung
3) Urlaub
4) DNH
5) BVs (außer Belegschaftsvertretung)

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15
Q

Welche speziellen Berufs- und Personengruppen gibt es?

A

1) Beruf: Bauarbeiter, Hausbesorger, Heimarbeiter, Journalisten, Schauspieler, etc.
2) Personen: Zivis, Ausländer, Schwanger, Mütter, Väter, Lehrlinge, Behinderte, etc.

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16
Q

(Wie) Kann ein AV auch konkludent geschlossen werden?

A

Durch Annahme der erbrachten Dienstleistung, sofern nicht erkennbar ist, dass er keinen Dienstvertrag wollte

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17
Q

Dürfen Minderjährige Arbeits- und Lehrverträge abschließen?

A

1) AV ja

2) LV nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters

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18
Q

Welche Vertragsmängel gibt es beim AV?

A

1) Irrtum, List, Drohung (Anfechtung bzw. Entlassung/Austritt)
2) Scheingeschäft (Teil- Nichtigkeit)
3) Unmöglichkeit (Teil- Nichtigkeit)
4) Verstoß gegen guten Sitten (Teil- Nichtigkeit)

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19
Q

Welche Vertragsmängel gibt es beim AV?

A

1) Irrtum, List, Drohung (Anfechtung bzw. Entlassung/Austritt)
2) Scheingeschäft (Teil- Nichtigkeit)
3) Unmöglichkeit (Teil- Nichtigkeit)
4) Verstoß gegen guten Sitten (Teil- Nichtigkeit)

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20
Q

Was ist Inhalt des Dienstzettels?

A

1) Name und Anschrift AN + AG
2) Beginn des AV (bei befristeten auch Ende)
3) Kündigungsfristen und -Termin
4) Arbeitsort, Verwendung
5) Grundgehalt, Sonderzahlungen, Urlaub
6) NAZ

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21
Q

Ist die Erstellung eines Dienstzettels ratsam?

A

Ja, aus Beweisgründen, stellt aber nur Wissenserklärung dar

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22
Q

Was ist Ausländerbeschäftigung?

A

1) Ausländer = Nicht Österreicher, nach AuslBG

2) Beschäftigung = AV und AN-ähnliche Verhältnis

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23
Q

Welche Ausnahmen kennt das AuslBG?

A

1) Asylberechtigte
2) Wissenschafter, Diplomaten, etc.
3) Ausländer, die EU-ANFZ genießen
4) Ehegatten und mj ledige Kinder öst. Staatsbürger
5) Türk. Staatsangehörige, die die Voraussetzungen des Assoziationsrates erfüllen

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24
Q

Wann darf ein AG einen Ausländer beschäftigen?

A

Wenn er:

1) Eine Beschäftigungsgewilligung hat
2) Eine Entssendebewilligung erteilt
3) Eine Anzeigebestätigung ausgestellt wurde
4) RWR-Karte, Blaue-Karte EU, RWR-Plus

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25
Q

Wie kann eine Beschäftigungsbewilligung erwirkt werden?

A

1) Ausstellung über Antrag des AG für bestimmten Arbeitsplatz
2) Voraussetzung: Arbeitsmarktlage + Aufenthaltsberechtigung
3) Befristet auf 1 Jahr, kann verlängert werden (gehemmt bei Karenz)

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26
Q

Welche Anknüpfungspunkte für die Befristung gibt es?

A

1) Kalendermäßig fixiertes Ende

2) Bestimmtes Ereignis

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27
Q

Was ist ein Kettendienstvertrag?

A

Die Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverhältnisse

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28
Q

Sind Kettendienstverträge immer unzulässig?

A

Nein, wenn wirtschaftliche oder soziale Gründe dafür sprechen (Chance, Künstler, etc.)
Beweislast liegt bei AG

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29
Q

Was passiert, wenn ein Kettendienstvertrag nicht gerechtfertigt werden kann?

A

Teilnichtigkeit im Hinblick auf die Befristungen; es wird ein zusammenhängendes unbefristetes Arbeitsverhältnis fingiert.

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30
Q

Wann braucht eine Befristung eine besondere Begründung?

A

1) § 10a MSchG -> Wird normalerweise gehemmt, kann aber aus sachlicher Rechtfertigung begründet werden
2) § 11 Abs 2 AÜG

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31
Q

Wo ist der AV auf Probe geregelt? Wie ist er aufgebaut?

A

1) § 19 Abs 2 AngG; § 1158 Abs 2 ABGB
2) Auf maximal 1 Monat, kann jederzeit aufgelöst werden.
Sonderregelung für Lehrverträge (§ 15 Abs 1 BAG) –> 3 Monate

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32
Q

Wo und wie sind Probezeiten geregelt?

A

In Einzeldienstvertrag oder KV

Muss am Anfang des Dienstverhältnisses liege, darf auch bei befristeten DV sein.

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33
Q

Was ist der Unterschied zwischen einer Befristung und einem auflösend bedingten AV?

A

Bei der Befristung steht fest, dass der Zeitpunkt der Auflösung kommt

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34
Q

Welche Bedingungen sind unzulässig?

A

1) Gesetzwidrige (“bei Schwangerschaft”)

2) Völlig unsichere (ob und wann unsicher)

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35
Q

Was versteht man unter reduziert unsicherer Bedingung?

A

Wenn entweder das “ob” oder das “wann” der Bedingung feststeht

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36
Q

Wer sind die Personen der Arbeitnehmerüberlassung?

A

1) Überlasser verpflichtet Arbeitsleistung an Dritte

2) Beschäftiger setzt die Arbeitskräfte des Überlassers ein

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37
Q

Wer ist bei der Arbeitskräfteüberlassung der Arbeitgeber?

A

Theoretisch noch der Überlasser, der Beschäftiger hat jedoch AN-Schutzvorschriften umzusetzen (Fürsorgepflichten)

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38
Q

Welche inhaltlichen Vorschriften hat die Arbeitskräfteüberlassung?

A

1) Nicht ohne Zustimmung
2) Vorschriften gelten des Beschäftigers
3) Entgelt entweder ortsüblich, oder nach KV des Überlassers (was besser für den AN ist)
4) Bürgenhaftung des Beschäftigers für AN-Entgelt
5) Min 14 Tage Kündigungsfrist

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39
Q

Was passiert, wenn ein überlassener AN arbeitsbereit ist, aber nicht eingesetzt wird?

A

Trotzdem hat er den vollen Entgeltanspruch

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40
Q

Was ist Inhalt des Arbeitsvertrags?

A

1) Person des AN
2) Person des AG
3) Treuepflicht
4) Fürsorgepflicht
5) Inhalt d. Arbeitspflicht
6) Umfang der Arbeitspflicht
7) Ort der Arbeitspflicht

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41
Q

Wie kann sich die Person des Arbeitgebers ändern?

A

1) Universalsukzession bei Tod, Verschmelzung, etc.

2) Singularsukzession bei Betriebsübernahme

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42
Q

Was beinhaltet die Treuepflicht?

A

1) Beistands- und Anzeigepflicht
2) Verschwiegenheitspflicht
3) Konkurrenzverbot (sonst SE, Entlassung, Strafrechtliche Verfolgung, etc.)

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43
Q

Was ist von der Fürsorgepflicht umfasst?

A

1) Schutz der physischen und psychischen Integrität des AN
2) Schutz des Eigentum des AN
3) Schutz der Persönlichkeitsrecht des AN

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44
Q

Was ist der Unterschied zwischen Aufwandsentschädigung und Entgelt?

A

1) Aufwandsentschädigung nur für tatsächliche Aufwendungen

2) Überhöhte AE ist echtes Entgelt

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45
Q

Ist die Möglichkeit Trinkgeld zu erhalten Natural- oder Geldlohn?

A

Naturallohn

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46
Q

Was sind die häufigsten Arten von Leistungslöhnen?

A

Prämien und Provisionen

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47
Q

Was versteht man unter “Akkord”?

A

Eine Einheit, für die dann Entgelt gegeben wird

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48
Q

Wo sind Sonderzahlungen geregelt

A

Meist KV, manchmal Gesetz (Vertragsbedienstete) oder EV

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49
Q

Wie werden Überstunden abgegolten?

A

1) 50% Zuschlag oder Zeitausgleich
2) Bei Fehlen einer Vereinbarung –> Geld
3) Wenn 10h/Tag oder 50h/Woche überschritten werden, dann Wahlrecht des AN
4) Zeitpunkt eigentlich Vereinbarung, binnen 6 Monaten nach Ende des Durchrechnungszeitraums jedoch einseitig möglich

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50
Q

Was ist bei der Überstundenpauschale zu bedenken?

A

1) Muss ausdrücklich vereinbart werden
2) Nicht abgedeckte Überstunden müssen abgegolten werden; nicht verbrauchte Überstunden trotzdem bezahlt werden
3) Kann nicht einseitig widerrufen werden vom AG

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51
Q

Was ist bei “All-In” Verträgen zu beachten?

A

1) Nicht abgedeckte Überstunden müssen abgegolten werden; nicht verbrauchte Überstunden trotzdem bezahlt werden
2) Grundgehalt muss bei Vereinbarungen ersichtlich sein

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52
Q

Wer ist von den Überstundenregelungen des AZG ausgenommen?

A

1) Leitende Angestellte
2) Nahe Angehörige des AG
3) Jedoch zumeist in KVs drinnen.

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53
Q

Wann verlieren Zuwendungen des AG ihren freiwilligen Charakter?

A

Wenn es keine ausdrückliche Betonung der Freiwilligkeit UND Unverbindlichkeit und Widerrufbarkeit gibt.

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54
Q

Wo ist das Entgelt geregelt?

A

1) Vereinbarung (Schranke KV); wenn nicht dann
2) KV; wenn nicht dann
3) Ortsgebrauch bzw. angemessenes Entgelt

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55
Q

Wann ist der Lohn zu zahlen?

A
  1. und Monatsletzter (kann vereinbart werden - zwingend bei Angestellten)
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56
Q

Was kann der AN bei nicht rechtzeitiger Bezahlung tun?

A

1) Arbeitsverweigerung nach Einmahnung
2) Austrittsrecht nach Fristsetzung
3) Verzugszinsen gemäß § 49a ASGG

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57
Q

Was sind die Verjährungsfristen?

A

1) Für Entgelt 3 Jahre

2) Geregelt in KV/EV

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58
Q

Wie werden die Verjährungsfristen unterbrochen?

A

1) Klage
2) Anerkenntnis
3) Insolvenz

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59
Q

Was ist der Unterschied zwischen Verfall und Verjährung?

A

Verjährung: Klagerecht geht verloren; Verfall: Recht geht unter

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60
Q

Kann die Verjährungsfrist verlängert/verkürzt werden?

A

Verkürzt JA, Verlängert nein

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61
Q

Ist Entgelt aus einem Nebenjob bei der Entgeltfortzahlung anzurechnen?

A

Nicht, wenn der Job bereits vor Eintritt des Hinderungsgrundes bestanden hat

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62
Q

Ist Arbeitslosengeld bei der Entgeltfortzahlung anzurechnen?

A

Nur wenn es nicht rückforderbar ist

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63
Q

Welche Verhinderungsgründe gibt es auf Seiten des AN?

A

1) Krankheit
2) Unglücksfall
3) Arbeitsunfälle
4) Berufskrankheiten
5) Kur- und Erholungsaufenthalte

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64
Q

Was ist ein Arbeitsunfall?

A

1) Unfälle, die im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung ereignen (175 Abs 1 ASVG)
2) Auch Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeit, IV, Geldinstitut etc.

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65
Q

Was ist eine Berufskrankheit?

A

Eine in Anlage 1 zum ASVG geführte Krankheit,

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66
Q

Was sind die Voraussetzungen für die Entgeltfortzahlung, wenn sie in der Sphäre des AN fällt?

A

1) Arbeitsunfähigkeit
2) Nach Antritt des Dienstes
3) Fehlen von Vorsatz/ grober FL
4) Mitteilungs- und Nachweispflicht

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67
Q

Wie lange besteht der Entgeltfortzahlungsanspruch bei normalen Krankheiten?

A

1) Bis 1 Jahr: 6 Wochen voll, 4 Wochen halb
2) Ab 1 Jahr: 8 Wochen voll, 4 Wochen halb
3) Ab 15 Jahren: 10 Wochen voll, 4 Wochen halb
4) Ab 25 Jahren: 12 Wochen voll, 4 Wochen halb

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68
Q

Wie lange besteht der Entgeltfortzahlungsanspruch bei Arbeitsunfällen?

A

1) Bis 15 Jahren: 8 Wochen voll

2) Ab 15 Jahren: 10 Wochen voll

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69
Q

In welcher Höhe wird Entgelt fortgezahlt?

A

1) Bei Ang ist das letzte Monatsgehalt maßgeblich; Provisionen und Überstunden im Durchschnittsprinzip
2) Bei Arb
- Bezugsprinzip (letzter bezogener Lohn)
- Ausfallsprinzip (regelmäßiges Entgelt)
- Durchschnittsprinzip (bei Akkordlöhnen)

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70
Q

Wie muss sich der AN im Krankenstand verhalten?

A

Darf keine Handlungen setzen, die Genesung widerspricht

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71
Q

Was passiert, wenn AN keine Krankenstandsmeldung abgibt?

A

1) Entlassung nur nach Aufforderung

2) Bei unberechtigter Entlassung Mitverschuldenseinwand

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72
Q

Ist ein angekündigter Krankenstand ein Entlassungsgrund?

A

1) Ja, wenn ungerechtfertigt

2) Nein, wenn gerechtfertigt, selbst wenn es eine Reaktion auf Verhalten des AG ist

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73
Q

Was kann ein AG sinnvoller Weise machen, wenn er Verdacht eines unberechtigten Krankenstandes hat?

A

1) Berufung auf Säumnis bei Mitteilungs-/Nachweispflicht
2) Entlassung, bei Verhalten, das Heilungsverlauf abträglich ist
3) Mitverschuldenseinwand
4) Überwachung durch Detektiv

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74
Q

Wann kann ein AG die Kosten für einen Detektiv zur Überwachung des Krankenstandes zurückfordern?

A

Wenn Pflichtverletzung nachgewiesen wird

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75
Q

Was sind sonstige wichtige Verhinderungsgründe?

A

1) Familiäre Gründe
2) tatsächliche Verhinderungen
3) öffentliche Pflichten
4) religiöse Pflichten
5) Arztwege

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76
Q

Welche Arten von Pflegefreistellungen gibt es?

A

1) Krankenpflegefreistellung - Notwendige Pflege eines nahen Angehörigen im gleichen Haushalt
2) Betreuungsfreistellung - Notwendige Betreuung des eigenen Kindes
3) Begleitungsfreistellung - Begleitung des eigenen Kindes

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77
Q

Wie lange besteht Anspruch auf Pflegefreistellung?

A

1) 1 Woche pro Arbeitsjahr
2) 1 weitere Woche für Kinder unter 12
3) Danach Urlaub

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78
Q

Wann und wie lange ist eine Familienhospizkarenz möglich?

A

1) Herabsetzung, Änderung oder Freistellung gegen Entfall des Entgelts
2) 3 Monate, max 6.
3) Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen
4) Nachweispflicht des AN
5) 5 Tage Einspruchsrecht des AG

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79
Q

Wer ist nicht vom UrlaubsG erfasst?

A

1) AVe zu Bund, Land oder Gemeinde
2) Bauarbeiter, die dem BUAG unterliegen
3) AVe, die dem TheaterarbeitsG unterliegen

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80
Q

Wie hoch ist der Urlaubsanspruch?

A

1) 30 Werktage pro Arbeitsjahr
2) 36 Tage ab dem 25. Dienstjahr
3) Bei Teilzeitbeschäftigung umzurechnen

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81
Q

Wann ist eine Aliquotierung des Urlaubs vorzunehmen?

A

1) Bei Karenz (Urlaub, Bildung, Familienhospiz)

2) Bei Präsenz- und Zivildienst

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82
Q

Wann ist keine Aliquotierung des Urlaubs vorzunehmen?

A

Bei Krankenstand und sonstige entgeltfreie Zeiten

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83
Q

Wann ist ein Betriebsurlaub ok?

A

1) Prinzipiell keine einseitige Anordnung
2) Praktisch oft schlüssige Vereinbarung
3) Vorwegvereinbarung im AV nur, wenn AN ausreichend langer Teil des Urlaubs freibleibt

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84
Q

Kann einseitig von einer Urlaubsvereinbarung zurückgetreten werden?

A

Ja, aus wichtigen Gründen (Krankheit, Pflege, betriebliche Angelegenheiten)

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85
Q

Kann ein Urlaub auch nur tagweise verbraucht werden?

A

Ja, auf Wunsch des AN

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86
Q

Was passiert bei einseitiger Entscheidung des Urlaubs?

A

1) AN: Entlassungsgrund

2) AG: Unbedeutend

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87
Q

Wie sieht die Durchsetzung des Urlaubsanspruch bei Bestehen eines BR aus?

A

1) Wenn min 12 Tage -> 3 Monate vorher bekanntgeben
2) Bei fehlen der Einigung –> Beiziehung des BR
3) Bei fehlen der Einigung mit BR –> einseitiger Antritt, außer AG hat binnen 8-6 Wochen vor Antritt Klage beim ASG eingebracht

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88
Q

Warum ist die Durchsetzung mit Betriebsrat “totes Recht”?

A

1) Kompliziert

2) Risiko, falls ASG für AG entscheidet –> Entlassungsgrund

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89
Q

Wann verjährt Urlaub?

A

2 Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist.

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90
Q

Wie kann sich die Verjährung verschieben?

A

1) Krankheit
2) Arglist
3) Fehlende Aufklärung
4) Klage

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91
Q

Was passiert, wenn krank im Urlaub?

A

1) Wenn Krankheit länger als 3 Tage, kein Vorsatz/grob FL und unverzüglich mitgeteilt, ärztliches Zeugnis bei Rückkehr zur Arbeit –> Wird nicht von Urlaubsanspruch abgezogen
2) Keine automatische Verlängerung

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92
Q

Wie bemisst sich das Entgelt im Urlaub?

A

1) Wenn nach Zeiträumen bemessen -> Bezugsprinzip
2) Sonst -> Ausfallsprinzip
3) Bei Akkordlöhnen oder leistungsbezogenen –> Durchschnittsprinzip

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93
Q

Wann ist Urlaubsgelt zurückzuzahlen?

A

Bei unberechtigten vorzeitigen Austritt/ verschuldeter Entlassung im aliquoten Ausmaß

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94
Q

Wer ist vom DDNHG umfasst?

A

1) Dienstnehmer und Lehrlinge im privatrechtl. oder öffentlichrechtl. DV
2) Heimarbeiter
3) AN-ähnliche Personen
4) Ausgenommen Organe in Vollziehung

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95
Q

Wann greift das DNHG?

A

Bei Erbringung der Dienstleistung im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Dienstvertrag

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96
Q

Was sind verschuldensunabhängige Umstände auf die im DNHG zu achten ist?

A

1) Ausmaß der Verantwortung
2) Ausmaß der Wagnis
3) Grad der Ausbildung
4) Arbeitsbedingungen
5) Schadenswahrscheinlichkeit bei Dienstleistungserbringung

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97
Q

Welche Arten der Verschuldensformen gibt es im DNHG?

A

1) Vorsatz
2) Grobe Fahrlässigkeit
3) Leichte Fahrlässigkeit
4) Entschuldbare Fehlleistung

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98
Q

Wie definiert das DNHG grobe Fahrlässigkeit?

A

Auffallende und ungewöhnliche Verletzung einer Sorgfaltspflicht. Eintritt des Schadens gilt als wahrscheinlich (“Das darf nicht passieren”)

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99
Q

Wie definiert das DNHG leichte Fahrlässigkeit?

A

Minderer Grad des Versehens (“Das kann passieren”)

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100
Q

Wie definiert das DNHG entschuldbare Fehlleistungen?

A

Ganz geringfügiges Versehen, das nur bei außerordentlicher Aufmerksamkeit abgewendet werden kann

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101
Q

Welche Richtwerte gibt es beim Schadenersatz abhängig vom Verschuldensgrad im DNHG?

A

1) Voller Ersatz bei Vorsatz
2) 2/3 bei grober Fahrlässigkeit
3) 1/3 bei leichter Fahrlässigkeit
4) kein SE bei entschuldbarer Fehlleistung

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102
Q

Was versteht man unter “Mankohaftung”?

A

Haftung für Fehlbetrag an Waren oder Geld, die dem AN anvertraut waren

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103
Q

Wem obliegt die Beweislast bei Mankohaftung?

A

Grundsätzlich dem AN (= Beweislastumkehr)
Ausnahme: Grobe FL ist vom AG zu beweisen
Ausnahme: Wenn mehrere AN Zugriff hatten

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104
Q

Was muss der Dienstnehmer/Dienstgeber machen, wenn ihn ein Dritter wegen eines Schadens bei Diensterbringung belangen will?

A

1) Muss AG/AN unverzüglich mitteilen und im Falle einer Klage Streitverkündung
2) Darf Schaden nur bei rechtskräftigen Urteil oder Einverständnis des AG/AN ersetzen
3) Bei entschuldbarer Fehlleistung zwingend zur Gänze vom AG zurück, bei minderem Grad nur Teil (bzw zu erlassen)
4) Bei Unterlassung der Streitverkündung kann AG/AN dem AN/AG alle Einwendungen entgegensetzen

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105
Q

Gibt es im DNHG eine Präklusivfrist?

A

Ja, binnen 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger ist der Rückgriffsanspruch geltend zu machen

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106
Q

Können Ansprüche nach dem DNHG aufgerechnet werden?

A

Ja, aber bei aufrechtem Verhältnis nur, wenn DN nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht

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107
Q

Wie ist der Schadenersatz eines AN bei schuldhafter Schädigung durch AG geregelt?

A

1) Allgemeine Regeln des SE-Rechts §§ 1293ff ABGB

2) Schadenseintritt möglich durch Verletzung eines Schutzgesetzes oder Verletzung der Fürsorgepflicht

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108
Q

Schließt Mitverschulden des AN die Risikohaftung des AG aus?

A

Nein, dann analoge Ausmaßminderung wie § 2 DNHG

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109
Q

Was ist eine Kündigung?

A

Beendigung eines unbefristeten Dienstverhältnisses, das einseitig empfangsbedürftig ist

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110
Q

Hat eine Kündigung eine Formerfordernis?

A

Grundsätzlich nicht, aber Sondergesetze können Schriftform vereinbaren
(WhatsApp zählt nicht als Schriftform)

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111
Q

Wie ist die Kündigungsfrist für Angestellte geregelt?

A

1) Für AG (darf nicht verkürzt werden)
- < 2 DJ –> 6 Wochen
- > 2 DJ –> 2 Monate
- > 5 DJ –> 3 Monate
- > 15 DJ –> 4 Monate
- > 25 DJ –> 5 Monate
2) Für AN: 1 Monat (bis zu 6 Monate, aber nicht länger als AG)

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112
Q

Wie sind die Kündigungsfristen bei Arbeitern geregelt?

A

Für beide gleich, können jedoch geändert werden. Jedoch immer gleich

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113
Q

Wie ist die Situation während der Kündigungsfrist?

A

1) Arbeits- und Entgeltzahlungspflicht bleiben bestehen; Dienstfreistellungen nur gegen Weiterzahlung des Entgelts
2) Konsumation von Urlaub/Zeitausgleich nur nach Vereinbarung

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114
Q

Wie ist der Kündigungstermin für Ang geregelt?

A

1) AG: mangels Vereinbarung Quartalsende
2) Vereinbarung auf 15. oder Monatsletzte möglich (KV oder EV)
3) AN mangels besserer Vereinbarung zum Monatsletzten

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115
Q

Wie ist der Kündigungstermin für Arbeiter geregelt?

A

1) Grundsätzlich in KVs

2) Auch mit Ende der Lohnwoche möglich

116
Q

Besteht bei frist- bzw terminwidriger Kündigung eine Arbeitspflicht?

A

Nein, AN hat sogar Anspruch auf Kündigungsentschädigung

117
Q

Kann eine frist- oder terminwidrige Kündigung korrigiert werden?

A

Einseitige Rücknahme ist nicht möglich. Berichtigung ohne Verzug, wenn der AN noch keine Dispositionen getroffen hat ist aber zulässig

118
Q

Wie kann eine Kündigung wirksam zugestellt werden?

A

1) Direkt mündlich

2) Per Post oder Boten (dann Zeitpunkt des Machtbereichswechsels maßgeblich)

119
Q

Muss der AN eine Adressänderung bekanntgeben?

A

Ja, da sonst die Zustellung der Kündigung bei der alten Adresse wirksam

120
Q

Was ist eine Teilkündigung? Ist sie zulässig?

A

1) Eine Kündigung nur für einen Teil des AVs

2) Grundsätzlich nein, außer es betrifft eine eigenständige Zusatzvereinbarung

121
Q

Was ist eine Änderungskündigung?

A

Eine Kündigung des gesamten AVs, wenn einer Änderung nicht zugestimmt wird

122
Q

Was ist der Unterschied zwischen einer auflösend und einer aufschiebend bedingten Änderungskündigung?

A

1) Auflösend -> Kündigung ausgesprochen, verfällt bei Vertragsänderung
2) Aufschiebend -> Kündigung wird wirksam bei Ablehnung der Vertragsänderung

123
Q

Was passiert mit sittenwidrigen Kündigungen?

A

Sind nichtig

124
Q

Was ist eine Entlassung?

A

Eine sofortige, einseitige, empfangsbedürftige Beendigung des DVs aus wichtigem Grund

125
Q

Dürfen Entlassungen an Bedingungen geknüpft werden?

A

Eigentlich nicht

126
Q

Was sind Ausnahmen für die Bedingungsfeindlichkeit von Entlassungen?

A

1) Bedingte Entlassung zb. bei unentschuldigtem Fernbleiben –> Zeit Grund bekanntzugeben
2) Vorsorgliche Entlassung –> Für den Fall, dass DV nicht zuvor beendet wurde

127
Q

Was sind die Formerfordernisse der Entlassung?

A

Grundsätzlich keine, aber manchmal in Sondergesetzen Schriftform geregelt

128
Q

Wer darf eine Entlassung aussprechen?

A

AG oder gesetzlicher/bevollmächtigter Vertreter.

(Stillschweigende) nachträgliche Genehmigung ist möglich

129
Q

Muss in der Entlassung der Grund angeführt werden?

A

Nein, reicht im Prozess

130
Q

Dürfen Entlassungsgründe im Prozess nachgereicht werden?

A

1) Ja, wenn sie erst im nachhinein bekanntgeworden sind

2) Nein, wenn sie erst nach der Entlassung eingetreten sind

131
Q

Was sind Ausnahmen vom Unverzüglichkeitsgrundsatz der Entlassung?

A

1) Angemessene Überlegungsfrist
2) Komplizierte innerbetriebliche Organisationen sind zu beachten
3) Aufklärungsbedürftiger oder undurchsichtiger Sachverhalt
4) AN darf Gelegenheit zur Beseitigung des Grundes gegeben werden
5) Wenn AN bereits suspendiert, im Urlaub oder Krankenstand ist

132
Q

Was ist der Unterschied zwischen Dauertatbeständen und fortgesetzten Entlassungsgründen?

A

1) Dauertatbestände = Unzumutbarkeit nimmt zu

2) Fortgesetzte Entlassungsgründe = Alte Gründe gehen unter,

133
Q

Wie kann auf eine Entlassung verzichtet werden?

A

1) Ausdrücklich
2) Schlüssig
3) Kündigung bei Entlassungsgrund

134
Q

Was sind die Entlassungsgründe des § 27 AngG? - Demonstrativ

A

1) Untreue im Dienst / Vertrauensunwürdigkeit
2) Dienstunfähigkeit
3) Betreiben eines selbstständigen kaufmännischen Unternehmens / Verrichtung von Handelsgeschäften im Geschäftszweig des DG
4) Pflichtwidriges Unterlassen der Dienstleistung / Beharrliche Verweigerung der Dienstleistung
5) Dienstverhinderung wegen Freiheitsstrafe
6) Tätlichkeiten, Verletzungen der Sitte, Ehrverletzungen gegen AG/StV/Angehörige/Mitbedienstete

135
Q

Was versteht man unter “Untreue im Dienst” bzw. “Vertrauensunwürdigkeit”?

A

1) Untreue = Verbreitung unwahrer Angaben, Diebstähle, Betrügereien, Verletzungen der Treuepflicht
2) Vertrauensunwürdigkeit = Trunkenheit im Dienst, Abwerben von Kunden und Kollegen, schlechtes Verhalten im Krankenstand

136
Q

Was ist “Dienstunfähigkeit”?

A

Wenn auf Grund eines (unabwendbaren) Umstands die körperlichen, geistigen oder rechtlichen Voraussetzungen zur Weiterarbeit fehlen. Sie ist somit als AN unverwendbar

137
Q

Was sind die Entlassungsgründe für Arbeiter (§ 82 GewO - taxativ)

A

1) Irreführung des AG durch den AN bei Abschluss des AVs
2) Arbeitsunfähigkeit (wie bei AngG)
3) Trunksucht nach wiederholter Verwarnung
4) Diebstahls, Veruntreuung, Vertrauensunwürdigkeit hervorrufende strafbare Handlung
5) Verrat eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses, Betreiben eines abträglichen Nebengeschäfts
6) Unbefugtes Verlassen der Arbeit; beharrliche Pflichtenvernachlässigung
7) Grobe Ehrenbeleidigung, Körperverletzung, gefährliche Drohung gegen AG, Hausgenossen oder Arbeiter
8) Abschreckende Krankheit, Arbeitsunfähigkeit aus eigenem Verschulden
9) Gefängliche Anhaltung länger als 14 Tage

138
Q

Was muss vorliegen um die Voraussetzungen der Trunksucht der GewO zu erfüllen?

A

1) Wiederholte Trunkenheit, mit Hang zum Alkoholismus
2) Mindestens zwei Verwarnungen
3) Pathologischer Alkoholmissbrauch nicht, weil eine unbeherrschbare Krankheit liegt Dienstunfähigkeit vor

139
Q

Welche Voraussetzungen muss Arbeitsversäumnis in der GewO erfüllen?

A

Arbeitsversäumnis muss pflichtwidrig (vertrags- oder rechtswidrige Verhalten), erheblich (nach Dauer, Dringlichkeit oder Ausmaß besondere Bedeutung) und schuldhaft (zumindest Fahrlässigkeit)

140
Q

Welche Voraussetzungen müssen Pflichtvernachlässigungen in der GewO erfüllen?

A

1) Nicht gerechtfertigt

2) Beharrlichkeit (Wiederholt oder dauernd und endgültig)

141
Q

Was sind die Folgen einer Entlassung (berechtigt/unberechtigt)?

A

1) Berechtigt -> SE-Anspruch des AG

2) Unberechtigt -> SE-Anspruch des AN

142
Q

Was ist der Geltungsbereich des allgemeinen Kündigungsschutzes?

A

Betriebe aller Art, sofern min 5 AN

143
Q

Was sind die sachlichen Ausnahmen des allgemeinen Kündigungsschutzes?

A

1) Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
2) Behörden, Ämter und sonst. Verwaltungsstellen des Bundes, der Länder und Gemeinden
3) öffentliche Unterrichtsanstalten
4) private Haushalte

144
Q

Was sind die persönlichen Ausnahmen des allgemeinen Kündigungsschutzes?

A

1) Organe juris. Personen

2) Leitende Angestellte

145
Q

Was ist die Voraussetzung des allgemeinen Kündigungsschutzes?

A

1) Wirksame Kündigung

2) Keine sittenwidrige oder gesetzwidrige Kündigung

146
Q

Wie läuft das Vorverfahren des allgemeinen Kündigungsschutzes ab?

A

1) Verständigung des Betriebsrates (gibt binnen einer Woche Stellungnahme ab)
2) Stellungnahme des AG, falls BR keine abgegeben hat und das will
3) Zeitnaher Ausspruch der Kündigung

147
Q

Wie ist die Anfechtungsberechtigung und Anfechtungsfrist im allgemeinen Kündigungsschutz bei bestehen eines BRs geregelt?

A

1) Bei Zustimmung des BR im Vorverfahren:
- Keine Anfechtung wegen Sozialwidrigkeit
- AN kann binnen 2 Wochen wegen verpöntem Motiv anfechten
2) Bei Widerspruch des BR im Vorverfahren:
- BR kann binnen 1 Woche anfechten
- Falls BR nicht anficht, AN hat 2 Wochen Zeit (entweder sofort, falls BR die Anfechtung ablehnt, sonst nach Ablauf der Wochenfrist des BR)
3) Keine Stellungnahme des BR im Vorverfahren:
- AN selbst binnen 2 Wochen

148
Q

Wie ist die Anfechtungsberechtigung und -frist beim allgemeinen Kündigungsschutz bei fehlen eines BR?

A

AN kann binnen 2 Wochen Kündigungen selbst anfechten

149
Q

Was sind die Kündigungsmotive für die Anfechtung wegen verpönter Motive?

A

1) Beitritt, Mitgliedschaft, Tätigkeit in Gewerkschaften
2) Einberufung Betriebsversammlung
3) Bewerbung um Mitgliedschaft zum BR
4) Bevorstehende Einberufung

150
Q

Wem obliegt die Beweislast bei der Anfechtung wegen verpönten Motivs?

A

AN muss Anfechtungsgrund glaubhaft machen, Klage ist abzuweisen, wenn AG glaubhaft machen kann, dass anderes Motiv ausschlaggebend war

151
Q

Was sind die Voraussetzungen für die Anfechtung wegen verpönten Motivs?

A

1) Enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Motiv und Kündigung
2) AG müssen die Tatsachen bekannt sein
3) Verpöntes Motiv muss wesentlich sein

152
Q

Wann kann eine Kündigung wegen Sozialwidrigkeit angefochten werden?

A

1) Wenn sie sozial ungerechtfertigt ist
2) Das AV min 6 Monate angedauert hat
3) Wesentliche Interessen des AN beeinträchtigt sind

153
Q

Wann ist eine sozialwidrige Kündigung gerechtfertigt?

A

1) Wenn Umstände in der Person des AN gelegen sind, die die betrieblichen Interessen nachteilig berühren
2) Betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen

154
Q

Wie ist das dreistufige Prüfungsschema für die Anfechtung wegen Sozialwidrigkeit?

A

1) Prüfung der sozialen Beeinträchtigung
2) Prüfung personenbezogener und/oder betrieblicher Rechtfertigungsgründe
3) Interessensabwägung zwischen den Interessen des AN und des AG

155
Q

Was zählt als Beeinträchtigungen wesentlicher Interessen?

A

1) Gesamte wirtschaftliche Interessen des AN (finanzielle Schlechterstellung genügt)
2) Je älter desto stärker Beeinträchtigung (Betriebstreue und Arbeitsmarktsituation)
3) Gehaltseinbußen <20% kein Problem

156
Q

Was sind die Voraussetzungen für personenbezogenen Gründe bei der Sozialwidrigkeit?

A

1) Gewichtigkeit
2) Pflichtverletzung
3) Aufgriffsobliegenheit (AG darf nicht zu viel Zeit verstreichen lassen)

157
Q

Wie äußert sich die soziale Gestaltungspflicht des AG in der Sozialwidrigkeit?

A

Hat soweit wie möglich im Betrieb des AN eine andere Stelle für ihn zu finden

158
Q

Was sind die Voraussetzungen für die betriebsbedingten Gründe der Sozialwidrigkeit?

A

1) Wirtschaftliche Gründe, Personalentwicklung
2) Notwendigkeit
3) Soziale Gestaltungspflicht erfüllt
4) Sozialvergleich bestanden

159
Q

Was ist die Wirkung einer Anfechtung?

A

1) Erfolgreiche Anfechtung -> Kündigung wird vom Gericht für rechtsunwirksam erklärt
2) DV lebt rückwirkend wieder auf -> Entgeltanspruch besteht
3) 1. Instanz ist vorläufig verbindlich -> AG muss zahlen

160
Q

Was sind die Voraussetzungen für den allgemeinen Entlassungsschutzes?

A

1) Anfechtungsgrund des § 105 Abs 3 ArbVG liegt vor

2) AN hat keinen Entlassungsgrund gesetzt

161
Q

Was ist der Sinn des allgemeinen Entlassungsschutzes?

A

Dass der AG nicht durch unberechtigte Entlassung den allgemeinen Kündigungsschutz umgehen kann

162
Q

Welche Belegschaftsvertreter sind vom besonderen Kündigungsschutz umfasst?

A

1) BR-Mitglieder (bis 3 Monate nach Ende)
2) Ersatzmitglieder (min 2 Wochen bis 3 Monate nach Ende)
3) Mitglieder von Wahlvorständen/Wahlwerbern

163
Q

Was sind die Zustimmungsgründe beim besonderen Kündigungsschutz (Belegschaftsvertreter)?

A

1) Dauernde Einstellung oder Einschränkung des Betriebes
2) Dienstunfähigkeit
3) Beharrliche Pflichtvernachlässigung

164
Q

Wo besteht der besondere Kündigungsschutz von Müttern, Schwangeren und Vätern nicht?

A

Bei Auflösung der Probezeit oder befristeten DV

165
Q

Wer ist vom besonderen Kündigungsschutz der Schwangere/Mütter/Väter umfasst?

A

1) Väter im Karenzurlaub, jedoch max 4 Monate vor dessen Antritt, jedoch nicht vor Geburt
2) Schwangere ab Beginn der Schwangerschaft (außer AG war Schwangerschaft nicht bekannt –> 5 Tage nach Kündigung bekanntgeben)
3) Bei Fehlgeburten 4 Wochen Kündigungsverbot

166
Q

Besteht eine Mitteilungspflicht bei Schwangerschaften?

A

Ja, auf Verlangen sogar Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung

167
Q

Ab wann greift der besondere Kündigungsschutz bei Präsenz- und Zivildienst?

A

Ab Einberufung (unverzügliche Mitteilungspflicht)

168
Q

Wer ist vom besonderen Kündigungsschutzes der Behinderten umfasst?

A

1) Grad der Behinderung min 50%
2) Kann auch rückwirkend mit Bescheid begründet werden
3) Besteht unabhängig von Kenntnis des AG

169
Q

Wann ist man bei der Familienhospizkarenz vom besonderen Kündigungsschutz umfasst?

A

Ab Bekanntgabe bis zum Ablauf von 4 Wochen nach Ende. Außer ASG stimmt zu

170
Q

Was ist das Verhältnis zwischen allgemeinem und besonderem Kündigungsschutz?

A

1) Besonderer Kündigungsschutz geht allgemeinem vor.

2) Die Verwirkung des besonderen Kündigungsschutzes greift der allgemeine Kündigungsschutz

171
Q

Was sind Zustimmungsgründe beim besonderen Entlassungsschutz bei Belegschaftsvertretern?

A

1) Absichtliche Irreführung bei Vertragsabschluss
2) vorsätzliche Strafbare Handlung mit FS > 1 J
3) Untreue und unberechtigte Vorteilsannahme
4) Verrat von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen
5) Tätlichkeiten oder erhebliche Ehrverletzung

172
Q

Wann kann das Gericht eine Entlassung beim besonderen Entlassungsschutz zustimmen?

A

1) Vorherig, bei Z 1, 3 und 4

2) Nachträglich, bei Z 2 und 5 (bis zur Zustimmung ist die Entlassung schwebend unwirksam)

173
Q

Was ist bei den Zustimmungsgründen des besonderen Entlassungsschutzes bei Schwangeren/Müttern/Vätern zu beachten?

A

1) Taxativ in § 122 ArbVG
2) Außerordentliche Gemütszustände der Schwangere/Mutter zu beachten
3) Verschweigen der Schwangerschaft ist NIE Entlassungsgrund

174
Q

Wann kann ein begünstigt Behinderter nach dem besonderen Entlassungsschutz wegen Dienstunfähigkeit entlassen werden?

A

Wenn der AN überhaupt am allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr arbeitsfähig ist

175
Q

Wie regelt der besondere Entlassungsschutz die Entlassung von Lehrlingen?

A

1) Bedarf Schriftform
2) Ab Ende der 3mo Probezeit bis einschließlich der dreimonatigen Behaltefrist
3) Taxativer Katalog in § 15 BAG
4) Keine gerichtliche Zustimmung notwendig, aber Form und Grund

176
Q

Welche sonstige Bestandschutzregelungen gibt es noch?

A

1) Frühwarnsystem
2) KV- oder EV-Kündigungsschutz
3) KV- oder EV-Entlassungsschutz
4) Vertragsbedienstete

177
Q

Wie ist das Frühwarnsystem geregelt?

A

Wenn ein AG eine bestimmte Anzahl an AN kündigen will, muss er regionalen AMS verständigen
Min 30 Tage vor der ersten Auflösung
Gilt auch für einvernehmliche Auflösungen, die vom AG veranlasst sind
Bei Verstoß rechtsunwirksam

178
Q

Kann im KV oder EV gänzlich auf ein Kündigungsrecht von Seiten des AG verzichtet werden?

A
  • ) Kündigung - ja

- ) Entlassung - nein, zumindest nicht für verschuldete Entlassungsgründe

179
Q

Was sind die Formerfordernisse des vorzeitigen Austritts?

A

1) Grundsätzlich formfrei
2) Bei Lehrlingen wird Schriftlichkeit verlangt, bei mj Lehrlingen bedarf es der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
3) Schlüssige Erklärung möglich, jedoch hoher Anforderungen an Zweifelsfreiheit

180
Q

Wo sind die Austrittsgründe geregelt?

A

1) § 82a GewO 1859 taxativ

2) § 26 AngG demonstrativ

181
Q

Was sind Beispiele für die demonstrativ aufgezählten Austrittsgründe des § 26 AngG?

A

1) Dienstunfähigkeit und Gesundheitsgefährdung
2) Ungebührliche Schmälerung oder Vorenthalten des Entgelts
3) Verletzung der Schutzpflicht
4) Tätlichkeiten, Verletzung der Sittlichkeit, erhebliche Ehrverletzungen

182
Q

Was sind die taxativen Austrittsgründe der GewO?

A

1) Gefährdung der Gesundheit
2) Tätliche Mißhandlung oder grobe Ehrenbeleidigung
3) Verleitung zu unsittlichen oder gesetzwidrigen Handlungen
4) Ungebührliches Vorenthalten der Bezüge; Verletzung wesentlicher Vertragsbestimmungen
5) Unmöglichkeit oder Weigerung dem AN Verdienst zu geben

183
Q

Was sind die Wirkungen vom Austritt?

A

1) Beendet das DV sofort
2) Berechtigt löst Schadenersatz für AN aus
3) Unberechtigt löst Schadenersatz für AG Aus

184
Q

Was sind besondere Vorschriften bei der Einvernehmlichen Auflösung?

A

1) AN kann Beratungszeit mit BR verlangen
2) MSchG verlangt Schriftform und bei mj AN Bescheinigung des ASG
3) Präsenz- und Zivildiener benötigen Schriftform und Belehrung
4) Bei Lehrlingen Schriftform und Belehrung durch Gericht/AK
5) bei mj Lehrlinge Zustimmung beider Elternteile

185
Q

Was sind andere Beendigungsarten?

A

1) Rücktritt
2) Zeitablauf
3) Tod

186
Q

Wie regelt das AngG den Rücktritt?

A

§ 30
Abs 1: Bei Fixgeschäft für AG
Abs 2: Außerhalb des Fixgeschäfts für AG, wenn AN verspätet Arbeit antritt
Abs 3: Rücktrittsrecht für AN bei Verzögerung des Dienstantritts

187
Q

Was passiert bei der Insolvenz des AGs mit dem DV (vor Antritt des AVs)?

A

Sowohl AN als auch Insolvenzverwalter können vom Vertrag zurücktreten

188
Q

Was passiert bei der Insolvenz des AGs mit dem DV (nach Antritt des AVs)?

A

Nicht gesetzliche Kündigungstermine, aber nur wenn:

1) Im Schuldenregulierungsverfahren, 1 Monat nach Eröffnung
2) Innerhalb eines Monats ab Beschluss der Schließung eines Unternehmens(bereichs)
3) Im 4. Monat nach Insolvenzeröffnung, wenn bis dahin keine Berichtstagsatzung stattgefunden hat

189
Q

Besteht bei Insolvenz des AN ein besonderes Lösungsrecht?

A

Nein, für beide Parteien nicht

190
Q

Was ist der Unterschied zwischen Aussetzungsvertrag und Unterbrechung?

A

1) Bei der Aussetzung ruhen die Hauptverpflichtungen. Das DV bleibt bestehen, der AN gilt nicht als arbeitslos
2) Bei der Unterbrechung wird das DV beendet, die Ansprüche abgewickelt und der AN gilt als arbeitslos

191
Q

Was war der Sinn der Abfertigung alt?

A

Entgelt zur Auflösung des DV

Als Treueprämie, Gewinnbeteiligung und Versorgung gedacht

192
Q

Wie ist die Abfertigung neu aufgebaut?

A

1.53% des monatlichen Entgelts auf ein Mitarbeitervorsorgekonto (auch für entgeltfreie Zeiträume, wie Krankenstände, Präsenzdienst oder Pflegekarenz)

193
Q

Wie hoch bemisst sich die Abfertigung?

A

1) Alt, je nach Dauer (inkl Krankenstände und Präsenzdienst, nicht jedoch Karenz):
- 3 Jahre –> 2x Monatsgehalt
- 5 Jahre –> 3x
- 10 Jahre –> 4x
- 15 Jahre –> 6x
- 20 Jahre –> 9x
- 25 Jahre –> 12x
2) Neu, je nach Abfertigungsanwartschaft

194
Q

Wann ist die Abfertigung fällig?

A

1) Alt; Mit Ablauf des DVs, außer > 3x, dann in Teilbeträgen

2) Neu; 5 Tage nach Ablauf des 2. Monats nach Geltendmachung des Anspruchs

195
Q

Wie ist die Anrechung von Vordienstzeiten in der Abfertigung geregelt?

A

1) Alt; unmittelbar vorausgegangene DV zählen. Lehrzeit muss min 7 Jahre durchgängig bestanden haben. Unterbrechungen schaden erst ab bestimmter Länge
2) Neu; Alle Beschäftigungszeiten werden automatisch hinzugerechnet

196
Q

Wie berechnet sich die Abfindung?

A

1) Alt; das Entgelt vom letzten Monat. Wobei hier der Durchschnitt genommen wird, also mit Sonderzahlungen, Überstunden, Mitarbeiterbeteiligungen usw.
2) Neu; Was eigenzahlt wurde

197
Q

Was passiert mit der Abfindung bei Beendigung des DVs?

A

Steht ja nach Beendigungsart zu. Bei unberechtigten Austritt oder berechtigter Entlassung zb. nicht. Bei AN-Kündigung auch nicht, außer “Berechtigte Kündigung”

198
Q

Kann man in der Abfertigung alt auf sie verzichten?

A

Nein

199
Q

Was passiert mit der Abfertigung bei der Pensionierung?

A

1) Alt; Bei Erreichung des Pensionsantrittsalters, wo das DV min 10 Jahre ununterbrochen angedauert hat
2) Neu; Bei Erreichen des Antrittsalters, oder wenn seit 5 Jahren kein AV mehr besteht

200
Q

Was passiert bei Tod des AN mit der Abfertigung?

A

1) Alt; geht an den gesetzlichen Erben zur Hälfte, wenn der AN zu dessen Erhaltung gesetzlich verpflichtet war
2) Neu; Gebührt zur Gänze dem Gatten/Kindern

201
Q

Welche Verfügungsmöglichkeiten stehen dem AN bei der Abfertigung neu zu?

A

1) Kann Auszahlung verlangen
2) Kann Betrag weiterhin in Kasse behalten
3) Kann in neue Kasse übertragen
4) Kann die Überweisung in Pensionskasse oder als Einmalprämie für Pensionszusatzversicherung verlangen

202
Q

Welche AV gelten automatisch zur Abfertigung neu?

A

Alle, die nach dem 1.1.2003 abgeschlossen wurden

203
Q

Wie kann die Abfindung alt auf die Abfindung neu übertragen werden?

A

Entweder mit Übertrittsvereinbarung oder mit Betriebsvereinbarung, wobei mittels Einzelvereinbarung der Übertragungsbetrag vereinbart werden muss

204
Q

Was sind die Unterschiede zwischen Abfertigung alt und neu, zusammengefasst?

A

1) Anspruch bei Neu bereits nach 1. Monat; bei alt erst nach 3 Jahren
2) Bei Neu zählen Zeiten der Kinderbetreuung, Bildungskarenz, etc dazu
3) Anspruch unabhängig von Beendigungsart
4) Viele Verfügungsmöglichkeiten
5) Anspruch gegen MV-Kasse, nicht gegen AG

205
Q

Was ist die Kündigungsentschädigung?

A

Vertragsmäße Ansprüche auf Entgelt für den Zeitraum, bis eine Kündigung wirksam gewesen wäre (bei unberechtigter Entlassung oder berechtigtem vorzeitigen Austritt - mit Verschulden des AG)

206
Q

Wie wird die Kündigungsentschädigung berechnet?

A

Zuletzt bezogenes Entgelt + aliquote Sonderzahlungsanteile/Provisionen/Überstundenentgelte/Naturalbezüge

207
Q

Wann ist die Kündigungsentschädigung fällig?

A

Wenn sie nicht 3 Monate übersteigt sofort, sonst entweder nach Vereinbarung oder Gesetz (§ 15 AngG)

208
Q

Was hat sich der AN bei der Kündigungsentschädigung anrechnen zu lassen?

A

1) Ersparnisse nur in engem Konnex zum AV (zb Fahrtspesen)
2) Nebenverdienste nur, wenn sie nicht schon zum AV bestanden haben
3) Arbeitslosengeld nicht, da es bei KE ruht
4) Fiktiver Erwerb, wenn er nur nicht umgesetzt wird, um dem AG zu schaden

209
Q

Was ist die Verfallsfrist der Kündigungsentschädigung?

A

6 Monate

210
Q

Was passiert bei Mitverschulden (des AG oder AN) mit der Kündigungsentschädigung?

A

AN behält jedenfalls einen Teil der Ansprüche. Hier besteht jedoch ein Mäßigungsrecht des Richters

211
Q

Wie ist das Wahlrecht beim besonderen Bestandschutz bei der Kündigung/Entlassung geregelt?

A

AN hat ein Wahlrecht:

a) Aufrechterhaltung des DVs durch Klage auf Feststellung des aufrechten DV
b) Geltendmachung von Ansprüchen der Beendigung des DV

212
Q

Wer hat bei der Kündigungsentschädigung besondere Fristen?

A

1) Schwangere/Mütter/Väter für den gesamten Schutzzeitraum
2) Präsenz- und Zivildiener für den gesamten Schutzzeitraum
3) Begünstigte Behinderte Frist von 6 Monaten, wobei gesetzlicher Kündigungstermin zu berücksichtigen ist
4) Lehrlinge für die restliche Lehrzeit zzgl Behaltezeit

213
Q

Wie sind die SE-Ansprüche des AG geregelt?

A

Wenn AN ohne wichtigen Grund austritt oder Verschulden an der Entlassung hat.
Für bereits erwirkte Leistungen besteht nur insofern Entgeltanspruch, als diese noch für den AG verwertbar sind

214
Q

Wie sind die Beendigungsansprüche nach dem AuslBG geregelt?

A

Prinzipiell gleich, außer das DV war von Anfang an unerlaubt und somit nichtig war

215
Q

Was passiert, wenn die Beschäftigung von Anfang an unerlaubt war?

A

Bei Verschulden des AG wird es behandelt wie gültiger AV (aber kein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz). Also Kündigungsentschädigung, Abfertigung, etc.
Mitverschulden irrelevant, außer es war Vorsatz

216
Q

Wie ist der SE im AuslBG geregelt, wenn die Tätigkeit zunächst erlaubt war?

A

SE des AN, wenn fehlen der Genehmigung auf Verschulden des AG beruht

217
Q

Was sind die Folgen der AG-Insolvenz?

A

1) Besonderes Lösungsrecht in § 25 IO
2) SE als Insolvenzforderung
3) Austritt nur, wenn kein Entgelt gezahlt wird

218
Q

Welche Insolvenzforderungen können entstehen?

A

1) Laufendes Entgelt und Sonderzahlungen aus Zeit vor Insolvenzeröffnung
2) Beendigungsansprüche aufgrund von Auflösung nach § 25 IO
3) Beendigungsansprüche aufgrund von Auflösung vor Insolvenzeröffnung
4) Beendigungsansprüche aufgrund von Auflösung durch AN nach Insolvenzeröffnung, wenn es nicht auf Rechtshandlung oder sonstigen Verhaltens des IVs zurückzuführen ist

219
Q

Welche Masseforderungen können entstehen?

A

1) Laufendes Entgelt und Sonderzahlungen nach Insolvenzeröffnung
2) Beendigungsansprüche aufgrund von Auflösung durch den IV außerhalb des § 25 IO
3) Beendigungsansprüche aufgrund von Auflösung durch den AN nach Insolvenzeröffnung, wenn auf Verhalten des IV zurückzuführen
4) Beendigungsansprüche aufgrund von Auflösung nach Insolvenzeröffnung bei DV, das nach Insolvenzeröffnung begründet wurde

220
Q

Wie ist die Freizeitgewährung während der Kündigungsfrist geregelt?

A

Bei AG Kündigung ist im Ausmaß von 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit freizugeben
Unabhängig von tatsächlicher Verwendung für Postensuche

221
Q

Wie ist die Freizeit während der Kündigungsfrist zu gewähren?

A

Ist zu vereinbaren, Interessensabwägung.

Entlassung wegen eigenmächtiger Inanspruchnahme ist nicht berechtigt, wenn AN wichtigen Grund genannt hat

222
Q

Wann ist ein Dienstzeugnis auszustellen?

A

1) Auf Verlangen des DV
2) Schriftlich
3) Unabhängig von Beendigungsart

223
Q

Was ist Inhalt des Dienstzeugnisses?

A

1) Art und Dauer
2) Konkretisierung ist erforderlich
3) Muss objektiv richtig sein
4) Nur positiv, keine Negativen Formulierungen (nicht mal unterschwellig)

224
Q

Worauf kann sich eine Konkurrenzklausel beziehen?

A

1) Spezielles Unternehmen
2) Bestimmte Branche
3) Art der Arbeitsleistung
4) Bestimmtes Fachgebiet
5) Bestimmtes örtliches Gebiet

225
Q

Was sind Geheimhaltungsklauseln und Beschäftigungsverbotsklauseln?

A

1) Geheimhaltungsklauseln: Zum Schutz eines Betriebsgeheimnisses und es nicht das Interesse des AN beeinträchtigt
2) Beschäftigungsverbot: AN darf Mitarbeiter nicht abwerben, nicht beschäftigen oder mit ihnen zusammenarbeiten

226
Q

Was sind die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Konkurrenzklauseln?

A

1) AN war nicht MJ
2) Beschränkung bezieht sich auf Geschäftszweig des AG
3) Beschränkung hindert nicht Fortkommen des AG
4) Entgelt übersteigt das 20x der Höchstbetragsgrundlage des ASVG (2019; 3.480€)
Sonst Teilnichtigkeit

227
Q

Was sind die sachlichen Beschränkungen der Konkurrenzklausel?

A

1) Ausbildung des AN
2) Geschäftsbereich des alten/neuen AG
3) konkrete Tätigkeit des AN beim alten/neuen AG
4) Umfang der ausgeschlossenen Tätigkeiten
5) Sonstige Betätigungsmöglichkeiten

228
Q

Was sind die örtlichen Beschränkungen der Konkurrenzklausel?

A

1) Abhängig vom ausmaß der sachlichen Beschränkungen

2) Ausdehnung auf ganz Österreich idR unzulässig

229
Q

Wann kann eine Konkurrenzklausel vom AG nicht geltend gemacht werden?

A

1) Wenn der AG durch schuldhaftes Verhalten den AN begründeten Anlass zum Austritt/zur Kündigung gegeben hat
2) Wenn der AG das DV auflöst, außer es ist durch schuldhaftes Verhalten des AN begründet
Entscheidend ist die Beendigungsart

230
Q

Können Konkurrenzklauseln auch bei befristeten DV geltend gemacht werden?

A

Ja, aber mit strengeren Voraussetzungen an die Interessensabwägung

231
Q

Wie ist die Konventionalstrafe der Konkurrenzklausel geregelt?

A

1) Ist pauschalierter Schadenersatz
2) Schließt weiteren Schadenersatz aus
3) Höchstgrenze = 6x Monatsnettogehalt; Untergrenze ist tatsächlicher Schaden
4) Richterliches Mäßigungsrecht
5) Mäßigungskriterien; Schadenshöhe, Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse des AN, Grad des Verschuldens des AN

232
Q

Was steht dem AG bei Fehlen einer Konventionalstrafvereinbarung offen?

A

1) Allgemeiner Schadenersatzanspruch

2) Unterlassungsklage

233
Q

Was passiert, wenn sich der AN weiterhin planmäßig nicht an das Konkurrenzverbot hält?

A

Verstoß gegen § 1 UWG, löst SE- und Unterlassungsansprüche des AG aus

234
Q

Was gilt für die Rückforderung von Ausbildungskosten?

A

1) Keine bloßen Einschulungskoten
2) Bedarf schriftlicher Vereinbarung; bei MJ auch der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
3) Keine Rückforderung nach 4 Jahren DV (in besonderen Fällen auch 8 J)
4) Höhe ist monatlich aliquot zu berechnen
5) Ev auch Entgelt zurückforderbar, wenn der AN für die Ausbildungszeit dienstfreigestellt war

235
Q

Was sind rückforderungstaugliche Beendigungsarten?

A

1) AN-Kündigung
2) berechtigte Entlassung (außer wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit)
3) unbegründeter vorzeitiger Austritt
4) ev. Auflösung

236
Q

Was sind rückforderungsschädliche Beendigungsarten?

A

1) Befristetes DV
2) Auflösung in Probezeit
3) unbegründete Entlassung
4) Berechtigter vorzeitiger Austritt
5) AG-Kündigung (außer schuldhaftes Verhalten des AN)
6) Auflösung des Lehrverhältnisses

237
Q

Welche Meldepflichten gibt es beim Mutter-/Vaterschutz?

A

1) Mitteilungspflicht über Schwangerschaft

2) AG muss Arbeitsinspektorat verständigen

238
Q

Wie lang sind im Mutterschutz die absolute Beschäftigungsverbote?

A

1) 8 Wochen vor Entbindung

2) 8 Wochen nach Entbindung (12 Wochen bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten, Kaiserschnitten

239
Q

Wie ist das individuelle/relative Beschäftigungsverbot im Mutterschutz geregelt?

A

Bei Vorliegen einer Facharztbestätigung über Gefährdung von Leben/Gesundheit von Mutter/Kind bei Fortdauer der Beschäftigung, auch über 8 Wochen hinaus

240
Q

Welche Beschränkungen gibt es im Mutterschutz?

A

1) Verbot der Beschäftigung mit schwerer oder für das Kind schädlicher Arbeiten
2) Verbot der Beschäftigung bei besonders unfallgefährdeten Arbeiten
3) Verbot der Nachtarbeit
4) Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit
5) Verbot der Überstundenleistung

241
Q

Wie ist das Entgelt im Beschäftigungsverbot beim Mutterschutz geregelt?

A

1) Vor Geburt Durchschnittsentgelt der letzten 13 Wochen
2) Nach der Geburt Entgeltfortzahlung für 6 Wochen
==> Entfällt bei Wochen-, Kranken- oder Kinderbetreuungsgeld

242
Q

Wie lang besteht der Anspruch auf Elternkarenzurlaub?

A

Bis zum Ablauf des 2. Lebensjahres des Kindes

243
Q

Wie lang muss die Elternkarenz mindestens dauern?

A

Min. 2 Monate

Verlängerung muss min 3 Monate vor Ende angesucht werden, außer KU ist kürzer als 3 Monate, dann 2 Monate vor Ende

244
Q

Wann ist eine Elternkarenz bekanntzugeben?

A
  • Mutter, bis zum Ende des Beschäftigungsverbots

- Vater, spätestens 8 Wochen nach der Geburt

245
Q

Kann die Karenz aufgeteilt werden?

A

Ja, zwei Mal möglich.
Jeder Teil min 2 Monate lang
Einmaliges Überschneiden (max 1 Monat) zum ersten Wechsel möglich

246
Q

Kann ein Teil der Elternkarenz aufgeschoben werden?

A

Ja, maximal 3 Monate, bis zum 7. Lebensjahr, anlässlich der Einschulung

247
Q

Darf während der Elternkarenz einer Beschäftigung nachgegangen werden?

A

1) Grundsätzlich nur geringfügig (selber oder anderer AG)

2) 13 Wochen auch darüber beim selben AG (oder anderen, mit Zustimmung des alten AG)

248
Q

Wie kann eine Elternkarenz (abseits von Zeitablauf) noch beendet werden?

A

1) Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes mit dem Kind

2) Verlangen des AG auf vorzeitigen Dienstantritt des AN

249
Q

Wie kann eine Elternteilzeit vereinbart werden? (bei ü20 AN im Betrieb +3J DZ)

A

Bis zum 7. Lebensjahr

Reduktion min 20%, Mindestarbeitszeit nach Reduktion 12 Wochenstunden

250
Q

Wie ist das Verfahren für die Vereinbarung der Elternteilzeit aufgebaut? (bei ü20 AN im Betrieb +3J DZ)

A

1) Betriebsrat kann auf Verlangen des AN beigezogen werden
2) Bei Nichteinigung wird die gesetzliche IV beigezogen
3) Bei Nichteinigung binnen 4 Wochen kann AN einseitig TZ antretten, wenn der AG nicht binnen 2 Wochen auf gütliche Einigung bei Gericht, oder binnen 1 Woche auf Einwilligung in die von ihm vorgeschlagenen Bedingungen klagt
4) Das Gericht entscheidet dann in 1. Instanz endgültig, kein Rechtsmittelverfahren möglich, kein Kostenersatz

251
Q

Wie unterscheidet sich das Verfahren für die Vereinbarung von Elternteilzeit bei den sonstigen AN?

A

1) Nur bis zum 4. LJ
2) Bei Nichteinigung Klage des AN binnen 2 Wochen auf Einwilligung
3) Gericht hat abzuweisen, wenn der AG aus sachlichen Gründen Einwilligung verweigert hat

252
Q

Welche Bestimmungen gelten hinsichtlich Beginn/Teilung/Änderung bei der Elternteilzeit?

A

1) Teilung nur einmal möglich
2) Ein Teil muss min 2 Monate dauern
3) Beginn nach Beschäftigungsverbot
4) AN/AG dürfen Änderung/Vorzeitige Beendigung jeweils nur einmal verlangen
5) Bekanntgabe bis Ende des Mutterschutzes (Mutter) oder 8 Wochen nach Geburt (Vater)

253
Q

Was sind die zeitlichen Grenzen des Arbeitszeitschutzes?

A

1) Durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf im Durchrechnungszeitraum von 17 Wochen nicht 48h übersteigen
2) Wöchentlich nicht mehr als 20h Überstunden
3) TagesAZ darf 12h nicht übersteigen
4) WochenAZ darf 60h nicht übersteigen

254
Q

Wer hat Aufzeichnungen über die Arbeitszeit zu führen?

A

Der AG, bei Fehlen hemmt das die Verfallsfrist der Überstunden

255
Q

Was ist bei Ruhepausen zu beachten?

A

Bei mehr als 6 Stunden Tagesarbeitszeit ist eine Pause von min 1/2h zu gewähren, diese ist normalerweise nicht in die Arbeitszeit einzurechnen

256
Q

Wie lange ist die tägliche Ruhezeit?

A

11 Stunden (§ 12 ABs 1 AZG)

257
Q

Wie lange ist die wöchentliche Ruhezeit?

A
§§ 2 bis 6 ARG (Ausnahmen in § 10)
36 Stunden (Wochenendruhe). Wenn in dieser Zeit gearbeitet wird, dann ist die Ruhezeit unter der Woche nachzuholen
258
Q

Wie ist die Feiertagsruhe geregelt?

A

Ruhezeit von min 24 Stunden (beginnt frühestens um 0 Uhr, spätestens um 6 Uhr)
Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Bei Beschäftigung zusätzlich Anspruch auf Entgelt (+ ev Zuschläge aus KV)

259
Q

Was ist bei der Nachtarbeit zu beachten?

A

1) Nacht = Zeit zwischen 22 und 5 Uhr
2) Nacht-AN = Person, die an min 48 Nächten/Jahr min 3 Stunden pro Nacht arbeitet
3) Anspruch auf regelmäßige unentgeltliche Untersuchungen
4) Anspruch auf Versetzung zu Tagesarbeitsplatz, bei nachweislicher Gesundheitsgefährdung oder Bestehen notwendiger Betreuungspflichten ggü Kindern bis zu 12J

260
Q

Widerspricht das Stichtagsprinzip (bspws. die Streichung von Zuwendungen ab bestimmten Datum für neu eintretende AN) dem Gleichbehandlungsgrundsatz?

A

Nein

261
Q

Was sind unionsrechtliche Rechtsgrundlagen für die Gleichbehandlung der Geschlechter?

A

1) Art 157 AEUV - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen
2) Art 21 GRC - Verbot der Diskriminierung
3) GleichbehandlungsRL

262
Q

Welche Bereiche des AV sind für die Gleichbehandlung besonders geschützt (§ 3 GlBG)?

A

1) Begründung des AV
2) Festsetzung des Entgelts und Gewährung freiwilliger Sozialleistungen
3) Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und Umschulungen
4) Beruflicher Aufstieg, Beförderungen
5) sonstige Arbeitsbedingungen
6) Beendigung des AV

263
Q

Welche Arten der Diskriminierung nach Geschlecht können unterschieden werden?

A

1) Unmittelbare Diskriminierung = Person wird auf Grund ihres Geschlechts schlechter gestellt
2) Mittelbare Diskriminierung = Anschein einer “neutralen” Vorschrift, die aber Personen eines Geschlechts benachteiligen können
3) Schutz nahestehender Personen = Person mit Naheverhältnis zu einer anderen Person wird wegen deren Geschlechts diskriminiert

264
Q

Wann kann eine mittelbare Diskriminierung wegen Geschlechts gerechtfertigt sein?

A

Wenn sie durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt ist und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen sind

265
Q

Was versteht man unter (sexueller) Belästigung?

A

1) Aktives Belästigen oder Unterlassen von Abhilfe durch AG
2) Belästigung = Geschlechtsbezogenes Verhalten, das unerwünscht, einschüchternd, feindseelig oder demütigend ist und die Würde beeinträchtigt
3) Umfasst auch, wenn sich durch Zurückweisung die Position des AN im Betrieb verschlechtert oder wenn das Verhalten zur Grundlage für Entscheidungen in der Arbeitswelt gemacht wird

266
Q

Welche zwei Methoden nennt das GlBG zur Vermeidung der Diskriminierung?

A

1) Einstufungsregelungen

2) Geschlechtsneutrale Stellenausschreibungen (außer unverzichtbare Voraussetzung)

267
Q

Was sind die Folgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebots?

A

1) Bei Nichtbegründung des AVs bzw. Nichtbeförderung; min. 2 bzw 3 Monate Entgelt, wenn sonst den Job/die Beförderung bekommen/ oder 500€
2) Anspruch auf Differenzentgelt/-sozialleistung
3) Bei (sexueller) Belästigung SE ggü Belästiger/AG (wenn Schaden nicht messbar ist, dann min €1.000)
4) Diskriminierung ist glaubhaft zu machen. AG kann Motiv glaubhaft machen
5) Mehrfachdiskriminierung ist bei Bemessung der Entschädigung zu berücksichtigen

268
Q

Was ist das Benachteiligungsverbot des GlBG?

A

AN und Zeugen dürfen wegen einer Beschwerde nicht entlassen, gekündigt oder anders benachteiligt werden

269
Q

Was sind die Fristen im GlBG?

A

1) 6 Monate für Diskriminierung bei Begründung/Beförderung (SE)
2) 1 Jahr bei geschlechtsbezogener Belästigung
3) 3 Jahre bei sexueller Belästigung
4) 14 Tage bei Kündigungs- bzw. Entlassungsanfechtung
5) Restliche Diskriminierung 3 Jahre Frist
6) Fristhemmung durch Antrag bei Vorgehen der GBK

270
Q

Welche Diskriminierungstatbestände regelt der 2. Teil des GlBG?

A

1) Ethnische Zugehörigkeit
2) Religion oder Weltanschauung
3) Alters
4) der sexuellen Orientierung

271
Q

Was sind die Ausnahmen der Diskriminierung nach § 20 GlBG?

A

1) Betreffendes Merkmal stellt entscheidende berufliche Voraussetzung dar
2) Ethos/religiöse Grundsätze widersprechen dem Ethos der Organisation
3) Besondere Zugangsbedingungen zur Förderung jugendlicher oder älterer AN

272
Q

Was waren keine Altersdiskriminierungen?

A

1) Höchstalter für Feuerwehrmänner ü 30 (aber schon für Polizisten)
2) Höchstalter für Gelegenheits-AVs 25
3) Höchstalter von 65/68 Jahre für Staatsanwälte

273
Q

Was sind die Rechtsgrundlagen für den Betriebsübergang?

A

1) BetriebsübergangsRL

2) AVRAG

274
Q

Welche Vorgänge sind vom Betriebsübergang erfasst?

A

1) Gesamtrechtsnachfolge (zb. Verschmelzung, Umwandlung, Spaltung)
2) Einzelrechtsnachfolge (zb. Verkauf, Verpachtung)

275
Q

Was können Übertragungsobjekte sein?

A

1) Unternehmen
2) Betriebe
3) Betriebsteile (wirtschaftliche Einheit, der vom neuen Inhaber tatsächlich weitergeführt oder wiederaufgenommen wird)

276
Q

Welche Punkte kennt das bewegliche System des EuGH für den Betriebsübergang?

A

1) Art des Unternehmens/Betriebs
2) Ob die materiellen Aktiva übergegangen sind
3) Wert der immateriellen Aktiva
4) Ob die Hauptbelegschaft übernommen wurde
5) Ob die Kundschaft übergegangen ist
6) Grad der Ähnlichkeit der Tätigkeit vor und nach des Übergangs
7) Dauer der Unterbrechung der Tätigkeit

277
Q

Kann auch Beendigung eines Vertrags ein Betriebsübergang sein?

A

1) Ja, bei Rückfall an Vermieter oder Verpächter

2) Ev auch bei Subunternehmer durch Beendigung des Vertrags

278
Q

Was ist bei der Kündigung bei Betriebsübergang zu beachten?

A

1) Wenn sie im Zusammenhang mit dem Übergang passiert ist sie nichtig und unwirksam - sowohl davor als auch danach
2) Erlaubt sind lediglich Kündigungen aus wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Gründen, die nicht mit dem Übergang im Zusammenhang stehen
3) AN hat 6 Monate Zeit zur Anfechtung

279
Q

Worüber sind die AN beim Übergang (und Fehlen einer AN-Vertretung) zu informieren?

A

1) Über den Zeitpunkt
2) Den Grund
3) Die rechtliche, wirtschaftlichen und sozialen Folgen
4) Die hinsichtlich der AN genommenen Maßnahmen
des Übergangs.
Schriftlich, wobei ein Aushang genügt

280
Q

Gibt es beim Übergang ein Widerspruchsrecht der AN?

A

1) Besonders Widerspruchsrecht des BR
2) Kein allgemeines Widerspruchsrecht der AN. Ev aber, wenn die Person des AG Inhalt des AVs ist (zb bei Ausbildungszwecken)
3) AN kann binnen bestimmter Frist widersprechen und kündigen, wenn vom Übernehmer nicht den KV Bestandschutz/betrieblichen Pensionszusage übernimmt und sich dadurch das Verhältnis verschlechtert

281
Q

Was passiert mit der KV-Angehörigkeit bei Übergang?

A

1) Wenn Erwerber gleicher KV-Partei angehört, dann bleibt der KV
2) Wenn Erwerber keinem KV angehört, dann bleibt der KV
3) Wenn Erwerber anderem KV angehört, dann gilt neuer KV
4) Wenn nichts davon zutrifft, dann gilt Veräußerer-KV bis zur Kündigung des KV

282
Q

Wie ist die Haftung im Betriebsübergang geregelt?

A

1) Erwerber und Veräußerer haften zur ungeteilten Hand
2) Erwerber jedoch nur für Schulden, die er kannte oder kennen musste und nur bis zur Höhe der übernommenen Aktiva.
3) AUSSER bei übergangenen AVs, da haftet er für die nichterfüllten Ansprüche von davor unbeschränkt
4) Veräußerer haftet für Abfertigungsansprüche selbst nach Übergang für 5 Jahre

283
Q

Worin kann eine Versetzung noch bestehen?

A

In einer tiefgreifenden Veränderung der Arbeitszeiteinteilung

284
Q

Was passiert bei einer verschlechternden Versetzung, wenn der BR nicht zustimmt?

A

Ist gesetzwidrig und unwirksam. Es entsteht keine Verpflichtung an der neuen Dienststelle zu arbeiten

285
Q

Wann kann ein Vorwegverzicht auf die Ist-Lohnerhöhung zulässig sein?

A

Wenn er für den AN günstiger ist

286
Q

Ist der AG zu Nachforschungen gegenüber dem AN bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Behinderung verpflichtet?

A

Nein, jedoch eine Pflicht des AN, den Status mitzuteilen

287
Q

Hat sich ein AN, wenn er sich besser fühlt, den Krankenstand zu verlassen?

A

Wenn der Krankenstand unbefristet ist ja, sonst ist auf die Richtigkeit der ärztlichen Krankschreibung zu vertrauen