AP Deutschland Flashcards
3 Säulen der AP Deutschland
3 Säulen der Außenpolitik
- Frieden und Sicherheitspolitik
- Außenwirtschafts Politik
- Auswärtigekultur und Bindungspolitik
Grundsätze deutscher AP
- internationale Friedenswahrung
- Verbott von Angriffskriegen
- Entscheidung für offene Zusammenarbeit (->transnationale Institute als Mittel)
- Möglichkeit Übertragung Souveränitätsrechte an Internationale Organisation
- Wahrung und Verwirklichung Menschenrechte
Neue Herausforderungen der AP
- Sogenannte Neue Kriege (—> moderner Terrorismus, asymmetrische Kriege) und Wiedervereinigung Deutschlands erweitern Aufgabenspektrum
—Krisenbewältigung, Krisenmanagement, Krisenvorbeugung
-bspw. Einsätze in Afghanistan / Horn von Afrika zählen zu Krisenbewältigung und Management
- Verwirklichung internationaler Menschenrechte —> Krisenvorbeugung
—> systematische Verletzung MR. Auslöser für Konflikte und Eskalation
Mitgliedschaften in mehreren Institutionen Widerspruch?
— JA
- Mitgliedschaft kann mit bilateralen Verträgen kollidieren: DE und Russland ND2 Vertrag, wirtschaftliches Bündnis
—> Deutschland zu hohe Abhängigkeit von RU, könnte Mitgliedschaft NATO gefährden - Grundsätze Organisation mit eigenen widersprechen
—> Einsätze NATO in Afghanistan, mit Deutschland —> widerspricht Deutschen A.P.Grundsätzen - mehrere Mitgliedschaften nur gefährlich wenn sie kollidieren: DE muss Vertrag brechen mit RU bezüglich RU, weil NATO RU sanktioniert, Deutschland dann auch.
Mitgliedschaften in mehreren Institutionen Widerspruch?
—> NEIN
Nein, weil meistens Grundsätze und Rechtslage meister Internationale Organisationen Komplementär, gleich oder ähnlich sind.
—> NATO ( Wahrung Freiheit, frieden, Sicherheit)
—> UN ( Wahrung Freiheit, Verwirklichung Menschenrechte)
Rolle Deutschland in EU, in Zusammenhang mit USA
- Deutschland sollte mehr Verantwortung übernehmen:
Führende Rolle mit Frankreich in EU. Um starke Aktions und handlungswillige Staaten im Zentrum zu bilden
Könnte Einfluss der EU im internationalen Raum stärken und so kann Deutschland mit USA und anderen Internationalen Zentren kooperatives Verhältnis pflegen, pluralistische Friedensordnung fördern und europäische Werte einsetzten - NATO und EU Vereinbarkeit:
—> Ordnungspolitischer Dissens muss untergeordnet werden, um amerikanisch-europäische Politik zu ermöglichen
—> USA muss imperiale Ambitionen aufgeben, und gewissermaßen Macht einschränken, um europäisches Machtzentrum zu erlauben
—> Deutschland offen souveränitätsrechte abzugeben, USA nicht
Trotzdem Kooperation nicht beeinträchtigt, bei interessensentsprechung
—> Deutschlands Einsätze Kampf gegen terroristische Organisationen mit USA
Spannungsfall
- Vorstufe des Verteidigungsfall, wenn militärische Angriff mit hoher Wahrscheinlichkeit festgestellt werden kann bzw. Außenpolitische lage zu hoher Wahrscheinlichkeit eskalieren könnte
- soll auf Verteidigungsfall vorbereiten
- Art. 80 a GG
- 2/3 Mehrheit Bundestag erforderlich
Verteidigungsfall
- höchste Eskalationsstufe einer äußeren Bedrohung. Liegt vor wenn Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder solch ein Angriff unmittelbar droht. Art. 115
- Wichtig: Deutscher Staatsraum muss betroffen sein
- Mehrheit 2/3 erforderlich Bundestag, sowie Zustimmung Bundesrat, Auftrag von Bundesregierung
Bündnisfall
Art 5 NATO oder auch EU beistandsfall kann in Erwägung gezogen werden, wenn eins der Mitgliedstaaten angegriffen wird. Dann muss militärischer Beistand geleistet werden
- Bei Angriffkriegen darf BRD nicht helfen, da dies gegen GG ist Art 26.
- Nur Art. 1 UN Charta, 80aGG und 115a GG
Rechtsfolgen des Spannungsfall und Verteidungsfall
- Art. 87a, 115a und 80a treten in Kraft
- d.h. Streitkräfte haben Befugnis zivile Objekte zu schützen
- Aufgaben Verkehrsregelung zu übernehmen
- Unterstützung Polizei
Rechtsfolgen die nur bei Verteidungsfall eintreten
- Kompetenzen Bundeskanzler und Bundesregierung gestärkt
- Verschiebung Grundgesätzskompetenzen von Länder an Bund
- GG können weitreichend eingeschränkt werden
Innerer Notstand
Art. 91 GG falls Land nicht alleine eine bevorstehende Gefahr bekämpfen kann, kann Bundeswehr eingesetzt werden
Bspw. Unwetter
Legitimation von Auslands Einsätzen
- Durch Art. 24 GG legitimiert —> Hoheitsrechte können an ein System kollektiver Sicherheit (NATO; EU; VN) abgegeben werden und hinzukommende Aufgaben aufgenommen werden
- Bedingung: zur Wahrung der Sicherheit und darf niemals bei Angriffskriegen mithelfen
GG mit welcher Theorie vereinbar
- institutionalistisch: es auf Horizontaler Selbstkoordination basiert. Kommunikation und Kooperation und Verträge. Verweis auf ART. 24GG
- nicht liberalistisch: Idealfall, keine souveräne Waffengewalt vorhanden, Weltstaat hat macht über Justiz, nicht eigene Länder
- nicht realistisch: Angriffskriege wären erlaubt Art. 26
Bundeswehr Parlamentsarmee?
- Bundestag kontrolliert Finanzhaushalt der Bundeswehr
- Bund hat Kontrolle über Auslandseinsätze Art. 24 GG
- Bund hat alleinige Kontrolle über Aufstellung von Streitkräften der Bundeswehr, nicht Länder Art. 115a und 80a
- Wehrbeauftragten (soziales in der Bundeswehr) berichtet direkt an Bundestag
- Allerdings ist beim Verteidigungsfall Zustimmung Bundesrat erforderlich