Am Bau Beteiligte Flashcards

1
Q

Definition: Bauherr

A

„Als Bauherr ist derjenige anzusehen, der den Auftrag zur Ausführung des Baus erteilt und dessen Herstellungskosten trägt.“-

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2
Q

Zu BauO NW § 53 Bauherrin, Bauherr: „… Die Bauherr*in hat gegenüber der Bauaufsichtsbehörde die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Anzeigen und Nachweise zu erbringen“:

A
  • Baubeginnanzeige
  • Benennung des verantwortlichen Bauleiters
  • Anzeige des Sicherheits- und Gesundheitskoordination - Anzeige der Fertigstellung des Rohbau
  • Anzeige der Gesamtfertigstellung
  • Antrag auf behördliche Abnahme zur Inbetriebnahme eines Gebäudes.
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3
Q

Aufgaben der Bauherrin

A
  1. Bestimmung der Art und Umfangs der Bauaufgabe (programming)
  2. Bereitstellen des Baugrundstücks, baubereit (building site)
  3. Finanzierungsmittel (financials)
  4. Vertragliche Belange (contracting)
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4
Q

Fakten zu Bauherrinnen

A

Jeder Bauherr ist dabei stets auch Auftraggeber die Bauleistungen nicht selbst ausführt , wenn er . Jeder Bauherr muss dabei die Verfügungsbefugnis über das Baugrundstück haben.

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5
Q

Was ist der Unterschied zwischen Bauherr und Auftraggeber?

A

Bauherr
 Verantwortlicher Auftraggeber bei der Durchführung von Bauvorhaben
 Verfügungsberechtigter des Baugrundstückes
 Als Eigentümer ist er das immer, als Besitzer (z.B. Pächter, Nutzer) evtl. nur mit Einschränkungen
 Erteilt den Auftrag zur Ausführung des Baus
 Trägt die Herstellungskosten
 Der Bauherr ist im Baurecht der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber bei der Durchführung von Bauvorhaben
 Es kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein
 Definition nach BauO NRW: als Bauherr ist derjenige anzusehen, der den Auftrag zur Ausführung des Baus erteilt und dessen Herstellungskosten trägt
 Jeder Bauherr ist stets auch Auftraggeber, wenn er die Bauleistungen nicht selbst ausführt

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6
Q

Vertragspartner - Beteiligte

A

AG - Auftraggeber
● Bauherr: z.B.: öffentlicher Hand, Kommunen, Investoren,
Privatleute
● Projektleiter
● Architekt
● Generalunternehmer, Bauträger, Firma, etc.

AN - Auftragnehmer
● Firmen, Unternehmen
● Totalunternehmer
● Generalunternehmen
● Generalübernehmer
● Nachunternehmen (Subunternehmen)

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7
Q

Institutionen

A

 Bauherr, Besteller, Auftraggeber
 Architekt (Planer) = Auftragnehmer von Planungs- und Beratungsleistungen
 Projetsteuerer
 Fachingenieure
 Gutachter
 Bauausführende Betriebe (=Auftragnehmer)
 Finanzierungsinstitute
 Behörden, Genehmigungsinstanzen
 Nutzer

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8
Q

Projekte / Objekte

A

 Nutzungsbereiche
 Lebensbereiche

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9
Q

Prozess

A

 Projektentwicklung
 Planungsprozess
 Finanzierungsprozess
 Realisierungsprozess
 Nutzungsprozess
 Abbruch, Re- und Upcyclingprozess

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