Am Bau Beteiligte Flashcards
Definition: Bauherr
„Als Bauherr ist derjenige anzusehen, der den Auftrag zur Ausführung des Baus erteilt und dessen Herstellungskosten trägt.“-
Zu BauO NW § 53 Bauherrin, Bauherr: „… Die Bauherr*in hat gegenüber der Bauaufsichtsbehörde die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Anzeigen und Nachweise zu erbringen“:
- Baubeginnanzeige
- Benennung des verantwortlichen Bauleiters
- Anzeige des Sicherheits- und Gesundheitskoordination - Anzeige der Fertigstellung des Rohbau
- Anzeige der Gesamtfertigstellung
- Antrag auf behördliche Abnahme zur Inbetriebnahme eines Gebäudes.
Aufgaben der Bauherrin
- Bestimmung der Art und Umfangs der Bauaufgabe (programming)
- Bereitstellen des Baugrundstücks, baubereit (building site)
- Finanzierungsmittel (financials)
- Vertragliche Belange (contracting)
Fakten zu Bauherrinnen
Jeder Bauherr ist dabei stets auch Auftraggeber die Bauleistungen nicht selbst ausführt , wenn er . Jeder Bauherr muss dabei die Verfügungsbefugnis über das Baugrundstück haben.
Was ist der Unterschied zwischen Bauherr und Auftraggeber?
Bauherr
Verantwortlicher Auftraggeber bei der Durchführung von Bauvorhaben
Verfügungsberechtigter des Baugrundstückes
Als Eigentümer ist er das immer, als Besitzer (z.B. Pächter, Nutzer) evtl. nur mit Einschränkungen
Erteilt den Auftrag zur Ausführung des Baus
Trägt die Herstellungskosten
Der Bauherr ist im Baurecht der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber bei der Durchführung von Bauvorhaben
Es kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein
Definition nach BauO NRW: als Bauherr ist derjenige anzusehen, der den Auftrag zur Ausführung des Baus erteilt und dessen Herstellungskosten trägt
Jeder Bauherr ist stets auch Auftraggeber, wenn er die Bauleistungen nicht selbst ausführt
Vertragspartner - Beteiligte
AG - Auftraggeber
● Bauherr: z.B.: öffentlicher Hand, Kommunen, Investoren,
Privatleute
● Projektleiter
● Architekt
● Generalunternehmer, Bauträger, Firma, etc.
AN - Auftragnehmer
● Firmen, Unternehmen
● Totalunternehmer
● Generalunternehmen
● Generalübernehmer
● Nachunternehmen (Subunternehmen)
Institutionen
Bauherr, Besteller, Auftraggeber
Architekt (Planer) = Auftragnehmer von Planungs- und Beratungsleistungen
Projetsteuerer
Fachingenieure
Gutachter
Bauausführende Betriebe (=Auftragnehmer)
Finanzierungsinstitute
Behörden, Genehmigungsinstanzen
Nutzer
Projekte / Objekte
Nutzungsbereiche
Lebensbereiche
Prozess
Projektentwicklung
Planungsprozess
Finanzierungsprozess
Realisierungsprozess
Nutzungsprozess
Abbruch, Re- und Upcyclingprozess