Altklausuren Flashcards

1
Q

Hierarchie Wasserrecht

A
  • EU: WRRL, GWRL, etc.
  • Dtl.: WHG
  • NRW: LandeswasserG, AbwAG, IndirekteinleiterV, Bewirtschaftungspläne, etc.
  • RP (Köln): Abwasserbeseitgungspläne
  • Kommune: Satzungen
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2
Q

Woraus setzt sich die „Benutzungsgebühr“ zusammen?

A

Schmutzwasser- & Niederschlagswassergebühren (zu Beseitigung dieser durch Abwasseranlage)

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3
Q

Nenne 3 Aufgaben der oberen Wasserbehörde in NRW.

A
  • Festsetzen von Wasserschutzgebieten
  • Festnetzen von Überschwemmungsgebieten
  • Zulassung von Gewässerbenutzung
  • Abwasserbeseitigungspläne
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4
Q

Von welcher Wasserbehörde sind Kreise/kreisfreie Städte?

A

UWB (Untere Wasserbehörde)

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5
Q

Nenne eine Aufgabe der UWB?

A
  • Bewilligung für Indirekteinleitung
  • KKA
  • Erlaubnis für Einleitung in GW
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6
Q

Wie viel Kubikmeter Wasserressourcen stehen in Dtl. Zur Verfügung?

A

188 Mrd. m3 (Davon ungenutzt ca. 150 Mrd.!)

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7
Q

Wasser- und Abwassergebühr aktuell in Dtl.

A
  • Wassergebühr: 1,88 €/m3

- Abwassergebühr: 2,28 €/m3

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8
Q

Wie viel Abwasserentsorgung-Betriebe in Dtl.?

A

Abwasser: 8.000

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9
Q

Welches sind wettbewerbsrechtliche Grundlagen?

A
  • Vergaberecht (VOB)
  • Wettbewerbsrecht (GWB, UWG)
  • Grünbuch
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10
Q

Wofür steht VOB, GWB, UWB?

A
  • VOB = Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
  • GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
  • UWG = Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
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11
Q

Nenne Bestimmungen der VOB? (§ 8)

A
  • Alle Bieter gleich behandeln. Auch keine Beschränkung auf nur eine Region.
  • Bei öffentl. Ausschreibung: alle Unterlagen an alle Bewerber geben
  • Bei beschränkter Ausschreibung: 3-8 geeignete Bewerber wählen
  • Bei beschränkter Ausschr + freihändiger Vergabe: möglichst Wechsel unter Bewerbern
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12
Q

VOB unterscheidet 3 verschiedene Vergabeverfahren. Nennen und beschreiben.
(KF)

A
  • Öffentliche Ausschreibung: Jeder kann sich bewerben und Angebot abgeben
  • Beschränkte Ausschreibung: Bei aufwendigen Gwereken -> Bieterkreis auf 3-8 geeignete Bewerber begrenzen
  • Freihändige Vergabe: bei kleineren/dringlichen Aufträgen kann nach Preisanfrage/-prüfung bei etablierten aber möglichst wechselnden Bietern der Auftrag direkt vergeben werden
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13
Q

Was ist ein Grünbuch? (KF)

A
  • Farbbuch der Europ. Kommission
  • Dient als Diskussionspapier zu bestimmtem Thema
  • Vorlage für Verordnungen und RL
  • Zweck: Diskussion und politische Ziele in Gang setzen
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14
Q

Was ist ein Weißbuch? (KF)

A
  • Folgt seit 1993 i.d.R. auf Grünbuch

- Zusammenfassung der offiziellen, konkreten Vorschläge

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15
Q

Was ist ein Schwarzbuch? (KF)

A

Schwarzbuch: Enthält Liste von Negativbeispiele!

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16
Q

Warum ist es sinnvoll öffentliches Vergaberecht und Wettbewerb zu haben? Also Ziele des öffentlichen Auftragswesens?

A
  • Bekämpfung von Korruption
  • Stärkung mittelständischer Wirtschaftsstruktur
  • Gewährleistung: freier Wettbewerb -> Transparenz, Gleichbehandlung
  • Sicherung: Prinzip der Wirtschaftlichkeit/Sparsamkeit
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17
Q

Fehler bei Vergabeverfahren (auf Seiter der Vergabestelle)? 2 Stk. nennen können

A
  • Nichtberücksichtigung des wirtschaftlichsten Angebots
  • Bevorzugung eines Angebots aus ortsansässiger Region gegenüber wirtschaftlichstem Angebot
  • Ausscheidung des wirtschaftl. Angebots durch Losaufteilung
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18
Q

Fehler bei Vergabeverfahren (auf Seiter der Bieter)? 2 Stk. nennen können

A
  • Veränderung der Verdingungsunterlagen
  • Unvollständige Unterlagen
  • Verspäteter Eingang des Angebots
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19
Q

Nennen vier Organisationsformen für den öffentlich-rechtlichen Abwasserbereich.
(KF)

A
  • Regiebetrieb
  • Eigenbetrieb
  • Zweckverband
  • AöR (Stadtwerk)
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20
Q

Regiebetrieb – Eigenschaften & Vor-/Nachteile

A
  • Kommune verantwortet Baubetreuung, Finanzierung der Investition sowie Betrieb
  • älteste Organisationsform kommunaler Unternehmensaktivitäten
  • unmittelbarer Teil der öffentlichen Verwaltung
  • Prozentual rückläufige Organisationsform

Vorteile:
+ Einfache Struktur ohne eigene Rechtspersönlichkeit
+ Keine Steuerpflicht

Nachteile:

  • Kaum Rückgriff auf andere Betriebserfahrungen
  • Geringe Kostentransparenz -Mangelndes Kostenbewusstsein -Mangelnde Flexibilität
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21
Q

Eigenbetrieb/Zweckverband – Eigenschaften & Vor-/Nachteile

A
  • Baubetreuung, Finanzierung der Investition und Betrieb durch Kommune in „wirtschaftlichem“ Unternehmen
  • Ohne eigene Rechtspersönlichkeit

Vorteile:
+ bessere Kostentransparenz (durch eigene Haushaltsführung
+ klarere Kompetentverteilung

Nachteile:

  • Einnahmen aus Abschreibung fehlen allg. Haushalt
  • wenig Wettbewerb
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22
Q

AöR -Vorteile gegenüber GmbH (KF)

A

+ Keine Steuerpflicht
+ Darf hoheitlich tätig werden
+ Ist nicht insolvenzfähig aufgrund Gewährhaftung selbstständig kreditfähig: die Gewährhaftung ermöglicht es ihr Darlehen aufzunehmen

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23
Q

Wie ist die AöR hinsichtlich ihrer Verbindung zur Kommune einzustufen? (KF)

A
  • Eigene Rechtspersönlichkeit

- Jedoch durch „Kontrollgremien“ der Kommune berichtpflichtig

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24
Q

Deutsche Bürger die mit Service der Wasserversorgung zufrieden sind? (KF)

A

80%

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25
Q

Wie viel Bürger in Dtl. Wissen nicht, wie hoch der TW-/ABW-Preis ist? (KF)

A

45 – 50%

26
Q

Zwei Informationsquellen, die geeignet sind sich über Abwasserkosten zu informieren? (KF)

A
  • Abwassergebührenbescheid - Abwassergebührensatzung
27
Q

Gebührensplitting + Erläuterung der Abrechungsbasis (KF)

A
  • Getrennte Abrechnung der Abwassergebühr
  • Nach dem sog. Schmutzwasser- und Niederschlagswasseranfall
  • Schmutzwasser wird i.d.R. anhand des Frischwasserverbrauchs berechnet
  • Der NS-Wasseranfall wird anhand der abflusswirksamen Grundstücksfläche berechnet (siehe auch Abwassergebührensatzung)
28
Q

Gesetz und Satzung, welche Gebührensplitting regeln. (KF)

A
  • KAG Kommunalabgabengesetz

- Gebühren- und Abwasserbeitragssatzung

29
Q

Welche Neuregelung gibt es seit 2007 bezogen auf den Frischwasserverbrauch des Bürgers? (KF)

A
  • Beim „gesplitteten“ Gebührenmaßstab wird die anfallende Schmutzwassermenge durch den Frischwasserverbrauch bestimmt
  • Die Regenwassermenge wird durch die Größe der angeschlossenen Grundstücksfläche bestimmt
  • Es soll verursachergerechte Veranlagung stattfinden
  • Gleichzeitig kommt man durch diese Regelung der Kostenstruktur näher (hoher Fixkostenanteil)
30
Q

Neben Gebühren können Abwasserbeiträge erhoben werden. Beschreiben Sie den Grund, den Bemessungsansatz und die Größenordnung. (KF)

A
  • Beiträge als Ersatz für Aufwand zur Herstellung/Erschließung (Verlegung des Hauptkanals bis vor das Grundstück)
  • Wird i.d.R. nach m2 nutzbarer Fläche des Grundstücks bemessen
  • Größenordnung 2-3 €/m2
31
Q

Abwasserabgabengesetz – Eigenschaften

A
  • Bundesebene
  • Anreiz für den Gewässerschutz
  • Abgabe für die Einleitung zu entrichten -> Erhebung durch Länder!
  • In NRW: Festsetzung durch BR Düsseldorf
  • Einnahmen werden für Erhaltung/Verbesserung der Gewässergüte bereit gestellt
  • Zahlung der Abw.abgabe ≠ Berechtigung zur Einleitung in Gewässer! (hierfür
    wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich)
  • Bestrafung von zu hoher Verschmutzung →
  • Belohnung von gesenkten Abgaben: 1. Wenn unter GW und 2. ausreichende Standards
  • Investitionen für Gewässerschutz können evtl. verrechnet werden
32
Q

Wer zahlt die Abwasserabgabe an wen? (KF)

A
  • Die Abwassereinleiter in Gewässer/Grundwasser
  • i.d.R. KA- und Kanalnetzbetreiber (Direkteinleiter)
  • gezahlt wird an jeweiliges Bundesland (länderspezifische Regelung)
33
Q

Unterschied Indirekt-/Direkteinleiter: Art der Zahlung und an wen? (KF)

A

Direkteinleiter:
Zahlt Abwasserabgabe an das Land

Indirekteinleiter:
Zahlt Abwassergebühr für Schmutz- /Niederschlagswasser (und ggf. Beiträge) an die Kommune

34
Q

Berechnungsschema der Abwasserabgaben (KF)

A
- Niederschlagswasserabgabe wird pauschal nach jeweils angeschlossenen Einwohnern bemessen 
rest fehlt (Abb.)
35
Q

Wann erfolgt die Ermäßigung des Abgabensatzes?

A
  • Zustimmung durch Bescheid

- Einhaltung der Mindestanforderungen im Veranlagungszeitraum

36
Q

Was versteht man unter der Verrechnung im Zusammenhang mit der Abwasserabgabe? (KF)

A
  • Verrechnungen von Investitionen, welche dem Gewässerschutz dienen
  • Voraussetzung: - 20% Reduzierung der Schmutzfracht in das Gewässer
37
Q

Prozentualer Kostenanteil der Abwasserabgabe an Gesamtkosten der Abwasserentsorgung? (KF)

A

3%

38
Q

Welche beiden Kostenarten haben größten Anteil an Gesamtkosten der Abwasserentsorgung? (KF)

A
  • Abschreibungen (29%)

- Zinsen (20%) (=kalkulatorische Kosten)

39
Q

Benennen Sie die 4 wesentlichen Gebührenarten aus denen sich im statistischen Mittel in Dtl. Die Abwassergebühren zusammensetzen und beziffern Sie sie jeweils mit Prozentangaben. (KF)

A
  • Abschreibungen (29%)
  • Zinsen (20%)
  • Personal (15%)
  • Energie (6%)
  • Abfall (3%)
  • Abwasserabgabe (3%)
  • Sonstiges (18%)
  • Unterhaltung (6%)
40
Q

Wie viel Abwasserbetriebe gibt es in Dtl.? (KF)

A

rd. 8.000

41
Q

Nenne Arten der Buchführung

A
  • Kameralistik (z.B. für Regiebetriebe)

- Kaufmännische Doppelbuchführung – Doppik (z.B. für Eigenbetriebe)

42
Q

Nenne die 3 Teile der Kostenrechnung.

A

1) Kostenartenrechnung (Welche? z.B. Betriebskosten)
2) Kostenstellenrechung (Wo? z.B. Kanäle, KA, etc.)
3) Kostenträgerrechnung (Wofür? z.B. Schmutzwasser)

43
Q

Nenne zwei Änderungen der neuen AbfKlärV.

A
  • Verschärfte Untersuchungspflicht für KS und Boden

- Neue Berichtpflicht (ua. Zur Phosphoruntersuchung)

44
Q

KrWG - Hierarchie

A
  • Vermeidung
  • Vorbereitung zur
  • Wiederverwertung
  • Recycling
  • Sonstige Verwertung (z.B. energetische Verwertung)
  • Beseitigung
45
Q

Wohin führen die Klärschlammverwertungs/-entsorgungswege zunehmend? (KF)

A

Thermische Behandlung

46
Q

Welcher Anteil bei der Klärschlammverwertung ist aktuell am höchsten?

A

Thermische Behandlung (~50%)

47
Q

Benchmarking identifiziert (theoretisches) Verbesserungspotential. Nenne drei Teile, in die dieses Potential unterteilt werden kann. Geben Sie jeweils ein Beispiel an. (KF)

A
  • Quantifizierbare, konkrete Maßnahmen
    (z. B. weniger Kanalspülungen durchführen [km/a])
  • Nicht quantifizierbare Maßnahmen
    (z. B. Einführung anderer Spültechniken mit anderem Reinigungsergebnis)
  • Nicht veränderbare Situation
    (z. B. Befolgung von gesetzlichen Vorgaben trotz ausreichender Qualität)
48
Q

Benchmarking - Kernvorgehen?

A

Vergleichen → Lernen → Konzipieren → Optimieren

  • Vergleichen: z.B. Daten erheben
  • Lernen: z.B. mit Partnern austauschen
  • Konzipieren: z.B. Lösungsalternativen bewerten, Lösungsalternativen suchen
  • Optimieren: Maßnahmen umsetzen
49
Q

Neben dem Benchmarking zwischen den Betrieben gibt es ein weiteres Kennzahlensystem. Benennen sie es und nennen 3 Vorteile. (KF)

A

Balanced Score Card (ausbalancierte Kennzahlentafel)

  • Nachhaltigkeit
  • Sicherheit
  • Qualität
  • Kundenservice
50
Q

Benchmarking kann nach internem, wettbewerbsorientiertem und funktionalem BM unterschieden werden. Erläutern Sie den Begriff „internes Benchmarking“. Was kann Nachteil des internen Benchmarkings sein? (KF)

A

Internes Benchmarking:
- Vergleich innerhalb des eigenen Unternehmens
- Ziel: Ermittlung von „Best Practises“ innerhalb des eigenen Unternehmens
- Nachteil: bildet nur sehr geringe Aussichten für
„bahnbrechende“ Verbesserungen, da keine Ideen von außen einfließen

51
Q

Wie viel Prozent meinen, dass die Versorgung mit Strom/Wasser/Gas in öffentlicher Hand bleiben sollte?

A

Ca. 80%

52
Q

Was gibt es für Gründe, die für PPP sprechen? Was ist PPP?

A

PPP = Public Private Partnership

  • Abbau kommunaler Defizite
  • Verbesserter Kundenservice
  • Flexible Unternehmensführung mit kürzeren Entscheidungswegen
  • Bereitstellung von Personalkapazität
53
Q

Was ist PSP? Nenne 2 Vorteile/Nachteile.

A

PSP = Private Sector Partnership

Vorteile:
+ Schaffung privatwirtschaftlicher Arbeitsplätze
+ Erschließung neuer Märkte

Nachteile:

  • Sorge um Arbeitsplätze
  • Hohe Fixkosten
  • Hohe Armotisierungsdauer von Investitionen
54
Q

Nennen Sie fünf PSP-Modelle (Mit steigendem Privatisierungsgrad + Vertragsdauer)

A
  • Managementvertrag 1-5 a
  • Betriebsführung 5-8 a
  • Kooperationsmodelle 15-25 a
  • Betreibermodell 20-25 a
  • Konzessionsvertrag 20-30 a
55
Q

Wie ist die Laufzeit von PSP-Modellen in der Regel?
Was kann zwischen diesen Jahresspannen passieren?Erläutern Sie detailliert den Mechanismus wie Sie diesen Veränderungen in einer langjährigeren Kooperation begegnen werden.

A
  • 3 - 30 Jahre
  • Änderung äußerer Rahmenbedingungen (z.B. Kosten für den Betrieb)
  • In Betriebsführungsverträgen werden Entgeltregelungen getroffen…,
    …die Preisschwankungen (z.B. durch Inflation) durch Preisanpassungsformeln… …anhand der veröffentlichten Indices…
    …des statistischen Bundesamtes…
    …zu beidseitiger transparenten Anpassungen ermöglicht.
56
Q

Was wird jeweils über den Grund- bzw. Arbeitspreis abgerechnet?

A
  • Grundpreis: für Fixkosten (z.B. Personalkosten oder Finanzierungskosten auf
    Neuanlagen) (Großteil)
  • Arbeitspreis:
    a) für variable Kosten (z.B. mengenabhängige Materialkosten (Chemikalien oder Strom/Wasser…))
    b) sowie Reststoffkosten
57
Q

Eigenschaften von Outsourcing?

A
  • Verantwortung für Betriebsprozesse wird Dienstleister übertragen
  • Personal kann übernommen werden
  • Optimierung notwendiger Investitionen kann integriert werden
58
Q

Für Abwasserbereich gibt es „Outsourcingmodelle“. Wie werden diese auch genannt und welches Prinzip ist dabei besonders wichtig und warum?

A
  • Contractingmodell
  • (Preis-)Transparenz
  • Im Industriebereich sind Abwasserbeschaffenheiten erheblich schwankender als im kommunalen Bereich, so dass hier schnell Anpassungen erforderlich werden und so schwankende Aufwendungen entstehen, die beidseitig fair behandelt werden sollten.
  • Kurz: Der Risikoaufschlag sollte minimiert werden
59
Q

Wie werden Abwasserdienstleistungen im industriellen Bereich im Allgemeinen bezeichnet?

A

Contracting

60
Q

Im Rahmen dieser „Contracting“-Dienstleistung kommt es häufiger zur „Pönalisierung“. Was steckt hinter diesem Begriff? (KF)

A
  • Vertragsstrafe
  • Dient einerseits als Anreiz für qualitativ hochwertige Betriebsführung
  • Andererseits auch als Begrenzung des maximalen Risikos des Auftragnehmers, da dieser kaum einen Produktionsausfall ausgleichen kann.