Allgemeines Verwaltungsrecht Flashcards
Positive Def. von öffentlicher Verwaltung
bedeutet die Ausführung von Gesetzen u. Rechtsverordnungen durch Behörden
negative Def. von öffentlicher Verwaltung
umfasst die Tätigkeit die nicht :
Gesetzgebung(Legislative)
Rechtssprechung (Judikative)
oder Regierung (Teil der Exekutive)ist
Aufgaben öffentliche Verwaltung
Vollziehung v. Gesetzen u.RechtsVO
Bsp: IfSg,MPG;Waffengesetz
Schaffung v. Einrichten für das gesellschaftl.Zusammenleben:
Bsp.: Kitas;Schulen;Krankenhaus; Sportplätze
Beobachtung d.gesellschaftl. Entwicklung:
Bsp: stat.Bundesamt;Landesämter
Planung v.zukünftig erforderlichen staatl, Maßnahmen:
Bsp.: Planung Straßenbau;Bildungsplanung;Energieplanung
Träger und Rechtsformen
Träger der öffentlichen Verwaltung
Träger von Rechten und Pflichten
Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Rechtsträger des Privatrechts