Allgemeines VERWALTUNGSRECHT Flashcards

1
Q

Was ist eine öffentliche Verwaltung?

A

Nicht zum Selbstzweck, sondern zur Erbringung von öffentlich- rechtlichen Dienstleistungen für Personen

Prinzip der Gewaltenteilung (Art. 20 (2) GG
Öffentliche Verwaltung = Teil der Exekutive (vollziehende Gewalt)

Verwalten=lenken/ führen

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2
Q

Aufgaben der öffentlichen Verwaltung

A

Genehmigungen erteilen (z.B. Baugenehmigung)
Verbote aussprechen (z.B. Parkverbote)
Bürger beraten
für öffentliche Sicherheit sorgen (Verkehrsüberwachung)

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3
Q

Allgemeines Verwaltungsrecht
+ 2 Beispiele für Gesetze

A

Enthält allgemeine Verwaltungsgrundsätze und Regeln

Gilt immer dann, wenn besonderes Verwaltungsrecht keine vorrangigen Regeln getroffen hat

Gesetze:
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

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4
Q

Besonderes Verwaltungsrecht
+ 2 Gesetze

A

Regelt die einzelnen Aufgabenbereiche der Verwaltung

In Einzelgesetzen geregelt
(Teils Bundesgesetze, teils Landesgesetze)

Gesetze
Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
Bundesbeamtengesetz (BBG)
Bundespolizeigesetz (BPolG)

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5
Q

Nenne die Rechtsformen der Verwaltungstätigkeit

A

Hoheitliche Verwaltungstätigkeit

Privatrechtliche Verwaltungstätigkeit

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6
Q

Beschreibe die hoheitliche Verwaltungstätigkeit

A

Öffentliches Recht
• Rechtsbeziehung
》 zw. Staat + Staat
》 zw. Staat + Bürger
• Über-\unterordnungsverhältnis
》 einer ordnet an > anderer führt aus
》 eine handelt > anderer duldet
• Verwaltungsakte:
》 Bußgeldbescheide
》 Fahrerlaubnis
》 Baugenehmigungen

Zwangsweise Durchsetzung über Behörde möglich (nur Staat)!

Rechtsstreit:
Verwaltungsgericht
Finanzgericht
Sozialgericht

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7
Q

Beschreibe die privatrechtliche Verwaltungstätigkeit

A

Privatrecht
• Rechtsbeziehung zw. Staatsbürger / Unternehmen
• Verhältnis der Gleichordnung/ Gleichberechtigung

z.B. Privatrechtlicher Vertrag

Rechtsstreit:
Durchsetzung nur über Zivilgericht möglich
(Amtsgerichte, Landesgerichte)
=vollstreckbarer Titel = Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher

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8
Q

Merkmale des Verwaltungsakts

A

Hoheitliche Maßnahme
◇ Einseitigkeit
◇ Über-\Unterordnungsverhältnis
◇ Zweckgerichtetes Handeln mit Erklärungscharakter
◇ greift in Rechte ein
einer Behörde
◇ Jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung
wahrnimmt
Regelung
◇ konkrete Maßnahme
◇ unmittelbar auf Rechtswirkung gerichtet
Einzelfall
◇ Individueller Personenkreis
◇ konkreter SV
auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts
◇ Anwendung öffentlich- rechtlicher Vorschriften
◇ Gebrauch öffentlich- rechtlicher Befugnisse
Unmittelbare Außenwirkung
◇ verlässt Bereich der Behörde
◇ an außerhalb stehende Person
◇ Beamte: Wenn Rechte & Pflichten berührt sind, die auf
Vorschriften des öffentlichen Rechts beruhen

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9
Q

Grundsätze des Verwaltungshandelns

A

Grundsatz der Recht- und Gesetzmäßigkeit ( Art. 20 (3) GG)
Grundsatz der Gleichbehandlung ( Art. 3 GG)
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot)
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (Paragr. 7 BHO)

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10
Q

Ermessensfehler

A
  1. Ermessensüberschreitung
    Rechtsfolge nicht mehr im Bereich d. Ermessensvorschrift
  2. Ermessensmissbrauch
    Überschreitet Grenzen (persönliche Vorteile, Neid)
  3. Ermessensnichtgebrauch
    macht von zustehenden Ermessen keinen Gebrauch
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11
Q

6 qualitative Anforderungen für rechtmäßigen VA

A

Bestimmtheit
Form
Rechtsfehlsbelehrung
Begründung
Ermessen
Bekanntgabe

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12
Q

Was ist eine natürliche Person

A

Alle Menschen, allen Geschlechts, jedes Alter

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13
Q

Was ist eine juristische Person

A

Vereinigungen von Personen
Haben durch Gesetz eine eigene Rechtspersönlichkeit

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14
Q

Beschreibe was Geschäftsfähigkeit bedeutet

A

Die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbstständig und vollwirksam vorzunehmen, d.h. wirksame Willenserklärungen abzugeben.

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15
Q

Geschäftsfähigkeit nach Lebensalter

A

Geschäftsunfähig = Kinder bis zur Vollendung des 7. Lj.
Beschränkt Geschäftsfähig = vollendetes 7 Lj bis bis 17 Lj.
Voll Geschäftsfähig = mit Eintritt der Volljährigkeit (ab 18 Lj.)

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16
Q

Was ist Recht

A

Das Recht ist ein Gefüge von Rechtsnormen, die ein äußeres Verhalten von Menschen untereinander und dem Staat vorschreiben.

Die Rechtsnormen sind von staatlichen Instanzen erlassen und schriftlich festgelegt

17
Q

Grundfunktionen des Rechts

A

Ordnungsfunktion
Gerechtigkeitsfunktion
Friedensfunktion

18
Q

Was versteht man unter Rechtsordnung

A

Gesamtheit der Rechtsnormen
Alle schriftlichen und mündlichen Grundsätze und Rechtsnormen
Regelt verbindliche Ordnung

19
Q

Voraussetzungen für Rechtsordnung

A

Wer? 1. Autorität (in D. der Staat)
Wen? 2. Gemeinschaft (Volk)
Wo? 3. Geltungsbereich (Staatsgebiet)

20
Q

Beschreibe die Bekanntgabe d. VA

A

Bekanntgabe = amtlich gewollte Unterrichtung über den Inhalt des VA. Wird erst durch Bekanntgabe wirksam.