Alle Definitionen Flashcards
Menschenwürde
Der allgemeine Eigenwert, der dem Menschen kraft seiner Persönlichkeit zukommt.
Objektformel: Der Mensch darf nicht zum bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht werden.
Abhör-Urteil: Der Mensch darf nicht einer Behandlung ausgesetzt werden, wenn diese nicht dem Eigenwert des zu achtenden Menschen gerecht wird.
Elfes-Urteil
1) Akzent liegt bei Art. 2 auf freier Entfaltung und allgemeiner Verhaltensfreiheit, es ist kein Bezug zum Persönlichkeitsrecht erforderlich.
2) Bei Art. 2 handelt es sich aufgrund der Weite des Grundrechts um einen einfachen Gesetzesvorbehalt.
Verfassungsmäßige Ordnung
Die Gesamtheit der Normen, die formell und materiell mit der Verfassung in Einklang stehen.
Intimsphäre
Unantastbarer Bereich der Person.
Privatsphäre
Private Lebensgestaltung.
Sozialsphäre
Lebensgestaltung die sich auf den öffentlichen Bereich auswirkt und ggf. Dritte betrifft.
Leben
Recht auf das körperliche Dasein. Von der Empfängnis bis zum Hirntod.
Körperliche Unversehrtheit
Die Integrität der körperlichen Substanz und das psychische Wohlbefinden.
Freiheit der Person
Fortbewegungsfreiheit, aber nicht Hinbewegungsfreiheit. Die im Rahmen der geltenden allgemeinen Rechtsordnung gegebene körperliche Bewegungsfreiheit von staatlichen Eingriffen, also die Möglichkeit Ort aufzusuchen, die an sich zugänglich sind.
Freiheitsentziehung
Spezielle Freiheitsbeschränkung der körperlichen Bewegungsfreiheit auf einen eng umgrenzten Raum und nicht nur kurzfristig.
Freiheitsbeschränkung
Einschränkende Maßnahmen, die auf Dauer der Durchführung einer bestimmten Maßnahme begrenzt sind und noch keine Freiheitsentziehungen darstellen, bei denen jedoch trotzdem ein gewisser Zwang auf den Einzelnen ausgeübt wird.
Herkunft
Bezieht sich auf den sozial schichtenspezifischen Aspekt der Abstammtung.
Politische Anschauungen
Überzeugungen zu Vorgängen im staatlichen oder gesellschaftlichen Bereich.
Diskriminierung nach Geschlecht
Eine Ungleichbehandlung ist ausnahmsweise zulässig, wenn sie zur Lösung von Problemen, die ihrer Natur nach nur bei einem Geschlecht auftreten, zwingend erforderlich ist.
(Oder auch bei Abwägung von kollektivem Verfassungsrecht).
Behinderung
Die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht.
Glaube und Weltanschauung
Eine Wahrheitsüberzeugung, die das Wesen der Welt und die metaphysische Existenz des Einzelnen in ihr betrifft ggf. mit transzendentalem Bezug.
Kollektive Glaubensfreiheit
Zusammenschluss von Personen auf Grundlage gemeinsamer religiös-weltanschaulicher Überzeugungen.
Korporative Glaubensfreiheit
Juristische Personen, deren Zweck die Pflege, Förderung oder Verkündung eines Glaubens ist.
Gewissen
Die vom Einzelnen als unbedingt verpflichtend erlebte Empfindung für das sittlich Gebotene. Eine Gewissensentscheidung ist an den Kategorien von Gut und Böse orientiere Entscheidung, die als unbedingt verpflichtend empfunden wird.
Meinung
Die Kundgabe einer Auffassung, die von der bloßen Tatsachenbehauptung abzugrenzen ist und ein Element der Stellungnahme im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung (Werturteil) enthält.
Nicht: Bewusst unwahre Behauptung von Tatsachen, Schmähkritik.
Tatsachenbehauptung
Eine Aussage mit objektivem, widerleg- oder beweisbarem Inhalt ohne Werturteil.
Quelle, allgemein zugänglich
Jeder denkbare Träger von Informationen.
AZ: Wenn die Quelle technisch dazu geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, d.h. einem nicht individuell definiertem Personenkreis, Informationen zu verschaffen.
Presse
Es geht um die einzelne Meinungsäußerung übersteigende Bedeutung der Presse für die freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung.
Pressedokumente:
Alle zur Verbreitung geeignet und bestimmten Druckerzeugnisse.
Rundfunk
Jede an die Allgemeinheit (d.h. individuell nicht bestimmter Personenkreis) gerichtete drahtlose oder drahtgebundene Übermittlung von Gedankeninhalten durch elektromagnetische Wellen.
Der Zweck ist die umfassende Versorgung der Bevölkerung mit Rundfunkangeboten als Grundlage eines freien und offenen Meinungsbildungsprozesses im demokratischen Gemeinwesen.
Film
Ortsgebunden an die Öffentlichkeit gerichtete Vermittlung von Gedankeninhalten durch Bilderreihen, die zur Projektierung bestimmt und meist mit einer Tonspur unterlegt sind.
Allgemeine Gesetze (Art. 5 II)
Lüth-Entscheidung: Kombinationslehre. Besteht aus 1) Sonderrechtslehre und 2) Abwägungslehre.
Gesetze, die sich nicht gegen die Meinungsfreiheit oder die Äußerung einer Meinung als solche richten, sondern dem Schutze eines vorrangigen Gemeinschaftswertes dienen.
Kunst
Formal:
Das Vorliegen eines bestimmten Werktyps.
Materiell:
Die schöpferische Gestaltung durch die Erlebnisse, Erfahrungen und Eindrücke des Künstlers durch Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden.
Offen:
Kunst zeichnet sich durch die Mannigfaltigkeit seiner Aussage aus, die verschiedene Interpretationen zulässt. Im Zweifel ist die künstlerische Absicht ausschlaggebend.
Wirkbereich:
Gesamter Vorgang künstlerischer Betätigung.
Werkbereich:
Vervielfältigung, Veröffentlichung und Werbung für das Werk.
Wissenschaft
Die auf wissenschaftlichen Eigengesetzlichkeiten beruhenden Prozesse, Verhaltensweise und Entscheidungen bei der Verarbeitung von Erkenntnissen.
Forschung
Jeder ernsthafte, auf einen gewissen Kenntnisstand aufbauender Versuch der Wahrheitsfindung, der sich durch methodisch geordnetes und kritisch reflektierendes Denken auszeichnet.