Aktiengesellschaften Flashcards
Wonach unterscheidet man die Aktienarten?
- Umfang und Qualität der Rechte (Stammaktie, Vorzugsaktie)
- Aufteilung des GK (Nennwertaktie, Stückaktie)
- Übertragbarkeit der Aktien (Inhaberaktie, Namensaktien, vinkulierte Namensaktie)
- Ausgabezeitpunkt (alte Aktie, neue Aktien)
Stammaktie
Normalfall
• Recht an Hauptversammlung teilzunehmen
• Stimmrecht HV
• Recht auf Auskunft HV
• Recht Anfechtung der HV Beschlüsse
• Recht auf anteilige Dividende
• Bezugsrecht im Falle einer Kapitalerhöhung
• Recht auf anteiligen Liquidationserlös wenn AG insolvent wird
Vorzugsaktie
Vorzug im Vgl zu Stammaktie
• absolute Vorzugsaktie = Recht auf höhere Dividende, höherer Anteil Liquidationserlös
• relative Vorzugsaktie = Verzicht auf Stimmrecht
Nennwertaktie
Aktien, die einen bestimmten auf volle Euro lautenden Nennwert haben (mind 1€)
Stückaktie
Keinen bestimmten Nennwert
- der rechnerische Anteil der Stückaktie am GK kann berechnet werden - man teilt das GK durch Anzahl der Aktie
- muss nicht auf vollen Euro lauten - flexibler
Inhaber Aktie
Formlose Übertragung durch Einigung und Übergabe
Übertragung sehr einfach
Nachteil für AG : kennt Aktionäre nicht und kann Aktionäre nicht mit Infos versorgen
Namensaktie
Namensaktie lauten auf Name des Aktionärs
Erfassung des Aktionärs mit Name Wohnort und Geburtstag
Vorteile für AG
• kennt ihre Aktionäre und Beteiligungshöhe und kann auf Veränderungen reagieren
• kann mit Infos versorgen
• internationale Handel leichter
Vinkulierte Namensaktie
Besondere Art der Namensaktie
AG muss bei Übertragung zustimmen
V.a um Großaktionäre, um feindliche Übernahmen zu verhindern
Alte Aktien
• Aktien die vor Kapitalerhöhung im Umlauf sind
Neue Aktien
Werden bei Kapitalerhöhung ausgegeben
Kapitalerhöhung
Ein bereits börsennotiertes U gibt Aktien aus, um EK Basis zu erweitern
Erstemission
wenn noch nicht börsennotiertes AG zum erstes Mal Aktien an externe Kg an einer Börse ausgibt
Going Public / Initial Public Offering (IPO)
Primär Markt
Gründe und Motive für Kapitalerhöhung
- zusätzliche finanzielle Mittel (v.a wenn auf lange Sicht weitere finanzielle Mittel benötigt werden)
- bei kurzfristigen Finanzierungsbedarf - eher Fremdfinanzierung (weniger Aufwand)
- strategische oder rechtliche Gründe
- Kapitalerhöhung um neue Investoren Gruppen oder strategische Partner am U zu beteiligen
- rechtlich : bei Kreditinstituten, die brauchen sie sich bestimmte Mindestmengen des haftenden EK
- U verbessert durch zusätzliches EK BilanzKz und Kreditwürdigkeit
Arten der Kapitalerhöhung
• Kapitalerhöhung im Rahmen der Beteiligungsfinanzierung
- ordentliche KE, bedingte KE, genehmigte KE
• Kapitalerhöhung auf Gesellschaftsmitteln
(Kein neues Geld fließt zu, Teile der Kapital und Gewinnrücklagen werden in GK umgewandelt) - gehört eher zu Möglichkeiten der IF
Ordentliche Kapitalerhöhung
Standardfall
AG gibt neue Aktien aus
Wenn man Anzahl der neuen Aktien mit dem Nennwert der Aktien multiplizieren ➡️ weiß man um wie welchen Betrag das GK steigt
Werden Aktien zu höherem Wert als Nennwert ausgegeben, so steigt neben dem GK auch die Kapitalrücklage
➡️ für jede Aktie muss Nennwert + Agio bezahlt werden ➡️ diesen Verkaufspreis nennt man Bezugskurs, Ausgabekurs, Emissionskurs
Berechnung der Höhe des neuen Kapitals dass der AG durch KE zufließt berechnen
Höhe des neuen Kapitals = Bezugskurs • Anzahl der neuen Aktien =
(Nennwert + Agio) • Anzahl neuer Aktien
Bedingte KE
Sonderform
KE unter Vorbehalt - findet nur statt wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind
- Gewährung von Umtausch- und Bezugsrechten aufgrund von Wandelverschuldungen
- zur Vorbereitung des Zusammenschlusses mehrerer U
- zur Gewährung von Bezugsrechten bei geplanter Ausgabe von Belegschaftsktien oder Aktien an MG der Geschäftsführung
Genehmigte KE
HV bemächtigt Vorstand für Max 5 Jahre, das GK um einen bestimmten Nennwert zu erhöhen
Dieser Betrag = Genehmigtes Kapital
Genehmigtes Kapital darf Max Hälfte des bisherigen GK betragen
Aktionäre haben auch Bezugsrechte in diesem Fall
Warum haben Altaktionäre Bezugsrechte?
• Beibehaltung der Stimmverhältnisse (behalten gleichen Anteil an U, ohne Bezugsrecht ➡️ Anteil würde kleiner werden und damit auch Mitspracherechte und Einflussmöglichkeiten
• Schutz vor Kapitalverwässerung
➡️ bisherige Aktionäre erleiden keinen Vermögensnachteil selbst wenn neue Aktien zu geringerem Preis als alte Aktien ausgegeben werden
Wenn Altaktionäre ihr Bezugsrecht nutzen, ändert sich weder die Stimmrechtsverhältnisse noch kommt es zu Verwässerung desKapitals
Wie viele Bezugsrechte bekommen Altaktionäre?
Immer so viele Bezugsrechte wie sie alte Aktien besitzen
• wie viele Bezugsrechte ein Altaktionär braucht, um eine neue Aktie zu kaufen, hängt vom bezugsverhältnis ab (Verhältnis zwischen alter und neuer Aktie)
Bspw Bezugsverhältnis : 5:1 (10000Aktien : 2000 Aktien) ➡️ für fünf alte Aktien bzw 5 Bezugsrechte bekommen sie eine neue