Aktiengesellschaften Flashcards
Wonach unterscheidet man die Aktienarten?
- Umfang und Qualität der Rechte (Stammaktie, Vorzugsaktie)
- Aufteilung des GK (Nennwertaktie, Stückaktie)
- Übertragbarkeit der Aktien (Inhaberaktie, Namensaktien, vinkulierte Namensaktie)
- Ausgabezeitpunkt (alte Aktie, neue Aktien)
Stammaktie
Normalfall
• Recht an Hauptversammlung teilzunehmen
• Stimmrecht HV
• Recht auf Auskunft HV
• Recht Anfechtung der HV Beschlüsse
• Recht auf anteilige Dividende
• Bezugsrecht im Falle einer Kapitalerhöhung
• Recht auf anteiligen Liquidationserlös wenn AG insolvent wird
Vorzugsaktie
Vorzug im Vgl zu Stammaktie
• absolute Vorzugsaktie = Recht auf höhere Dividende, höherer Anteil Liquidationserlös
• relative Vorzugsaktie = Verzicht auf Stimmrecht
Nennwertaktie
Aktien, die einen bestimmten auf volle Euro lautenden Nennwert haben (mind 1€)
Stückaktie
Keinen bestimmten Nennwert
- der rechnerische Anteil der Stückaktie am GK kann berechnet werden - man teilt das GK durch Anzahl der Aktie
- muss nicht auf vollen Euro lauten - flexibler
Inhaber Aktie
Formlose Übertragung durch Einigung und Übergabe
Übertragung sehr einfach
Nachteil für AG : kennt Aktionäre nicht und kann Aktionäre nicht mit Infos versorgen
Namensaktie
Namensaktie lauten auf Name des Aktionärs
Erfassung des Aktionärs mit Name Wohnort und Geburtstag
Vorteile für AG
• kennt ihre Aktionäre und Beteiligungshöhe und kann auf Veränderungen reagieren
• kann mit Infos versorgen
• internationale Handel leichter
Vinkulierte Namensaktie
Besondere Art der Namensaktie
AG muss bei Übertragung zustimmen
V.a um Großaktionäre, um feindliche Übernahmen zu verhindern
Alte Aktien
• Aktien die vor Kapitalerhöhung im Umlauf sind
Neue Aktien
Werden bei Kapitalerhöhung ausgegeben
Kapitalerhöhung
Ein bereits börsennotiertes U gibt Aktien aus, um EK Basis zu erweitern
Erstemission
wenn noch nicht börsennotiertes AG zum erstes Mal Aktien an externe Kg an einer Börse ausgibt
Going Public / Initial Public Offering (IPO)
Primär Markt
Gründe und Motive für Kapitalerhöhung
- zusätzliche finanzielle Mittel (v.a wenn auf lange Sicht weitere finanzielle Mittel benötigt werden)
- bei kurzfristigen Finanzierungsbedarf - eher Fremdfinanzierung (weniger Aufwand)
- strategische oder rechtliche Gründe
- Kapitalerhöhung um neue Investoren Gruppen oder strategische Partner am U zu beteiligen
- rechtlich : bei Kreditinstituten, die brauchen sie sich bestimmte Mindestmengen des haftenden EK
- U verbessert durch zusätzliches EK BilanzKz und Kreditwürdigkeit
Arten der Kapitalerhöhung
• Kapitalerhöhung im Rahmen der Beteiligungsfinanzierung
- ordentliche KE, bedingte KE, genehmigte KE
• Kapitalerhöhung auf Gesellschaftsmitteln
(Kein neues Geld fließt zu, Teile der Kapital und Gewinnrücklagen werden in GK umgewandelt) - gehört eher zu Möglichkeiten der IF
Ordentliche Kapitalerhöhung
Standardfall
AG gibt neue Aktien aus
Wenn man Anzahl der neuen Aktien mit dem Nennwert der Aktien multiplizieren ➡️ weiß man um wie welchen Betrag das GK steigt
Werden Aktien zu höherem Wert als Nennwert ausgegeben, so steigt neben dem GK auch die Kapitalrücklage
➡️ für jede Aktie muss Nennwert + Agio bezahlt werden ➡️ diesen Verkaufspreis nennt man Bezugskurs, Ausgabekurs, Emissionskurs