AGB und Benutzungsordnung Flashcards
1
Q
Was sind Voraussetzungen, damit die AGB zum Bestandteil einer Vertrages werden?
A
- Das Unternehmen muss bei schriftlichen oder abgeschlossenen Verträgen ausdrücklich auf die AGB hinweisen
- Bei Geschäftsabschlüssen, die durch schlüssiges Verhalten zustande kommen müssen die AGB so gut sichtbar ausgehändigt werden, dass der Kunde die AGB lesen kann
2
Q
Welche Regelungen gelten bei den AGB?
A
- persönliche Absprachen zwischen den Vertragspartnern haben Vorrang vor den AGB
- Der Kunde darf durch die AGB nicht unangemessen benachteiligt werden
3
Q
Wozu dienen AGB und Benutzungsordnung?
A
Um das Rechtsverhältnis gegenüber dem Kunden zu ordnen
3
Q
Wozu dienen AGB und Benutzungsordnung?
A
Um das Rechtsverhältnis gegenüber dem Kunden zu ordnen
4
Q
Wie können kommunale Einrichtungen die Benutzungsordnung gestalten?
A
- privatrechtlich
- öffentlich-rechtlich
5
Q
Was gilt bei der privatrechtlichen Gestaltung der Benutzungsordnung?
A
- der Träger kann die Entgelte frei bestimmen
- es gelten die Regelungen des BGB hinsichtlich der AGB
- Kunde kann sich vor Zivilgericht gegen unangemessene Regelungen zur Wehr setzen
6
Q
Was gilt bei der öffentlich-rechtlichen Gestaltung der Benutzungsordnung?
A
- der Träger muss bei der Festsetzung der Gebühren die für ihn geltenden Gebühren-, Verwaltungs- und Kommunalabgabegesetzte berücksichtigen
- Nutzer hat Anspruch auf Zulassung zur Nutzung der Einrichtung
- Streitigkeiten werden vor Verwaltungsgerichten ausgetragen
7
Q
Welche Themenbereiche sind in den AGB von Unternehmen in der Informationsbranche geregelt?
A
- Geltungsbereich
- Auftragsverarbeitung
- Auskunftsrecht der betroffenen Person
- Vertragslaufzeit
- Verschlüsselungen
- Vertragsgegenstand/Vertragsschulss
- Vertragslaufzeit/Kündigung
- Nutzung
- Nutzungsrecht
- Informationspflichten
- Gewährleistung/Haftung
- Preise/Vergütung/Zahlungsbedingungen
- Datenschutz
- Widerrufsrecht für Verbraucher/Kündigung
- Berechtigtes Interesse für den Abruf von Bonitätsauskünften
(- Bei internationalen Verträgen: welches Recht zu Anwendung kommt) - Bei öffentlich-rechtlichen Bereichen ist teilweise die Hausordnung integriert