6. Kontrolldokumentation Flashcards
Der Sicherheitsnachweis muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
a. Adresse der Installation und des Eigentümers;
b. Beschreibung der Installation einschliesslich angewendeter Normen und allfälliger Besonderheiten;
c. Kontrollperiode;
d. Name und Adresse des Installateurs;
e. Ergebnisse der betriebsinternen Schlusskontrolle nach Artikel 24;
f. Name und Adresse des Inhabers der Kontrollbewilligung und Ergebnis seiner Kontrolle bei Abnahmekontrollen nach Artikel 35 Absatz 3 und periodischen Kontrollen nach Artikel 36.
Der SiNa muss unterzeichnet werden von:
a. von den Personen, welche die Kontrolle durchgeführt haben; und
b. von einer der kontrollberechtigten Personen, welche in der Installationsbewilligung aufgeführt sind
Wer legt den technischen Inhalt des SiNa fest?
Das UVEK
Welche 2 technischen Angaben muss ein SiNa enthalten?
a. die Werte der Isolationsmessung oder, wenn das Ausschalten bei einzelnen Verbrauchergruppen aufgrund der angeschlossenen Verbraucher schwierig oder unverhältnismässig ist, des Differenzstroms;
b. die Beschreibung der Schutzmassnahmen und Schutzorgane und deren Beurteilung
Wann kann auf eine Isolationsmessung verzichtet werden?
- Bei der periodischen Kontrolle von elektrischen Installationen, deren Isolationswiderstände dauernd durch geeignete Einrichtungen wie Fehlerstromschutzschalter für maximal 30 mA Nennauslösestrom überwacht werden
- Bei Service- und Reparaturarbeiten (Anschlussbewilligung NIV Art. 15)
Welche 5 Kontrollen werden gem. NIV unterschieden?
a. baubegleitende Erstprüfung (Art. 24 Abs. 1 NIV);
b. Schlusskontrolle (Art. 24 Abs. 2 NIV);
c. Abnahmekontrolle (Art. 35 Abs. 3 NIV);
d. periodische Kontrolle (Art. 36 NIV);
e. Stichprobenkontrolle (Art. 39 Abs. 1 NIV)
Was ist bei der Kontrolle von älteren Installationen zu beachten?
Falls Stromkreise Nullung Sch. III, müssen diese entsprechend deklariert sein.
Das EW passt anhand dieser Angaben die Kontrollperiode an.
Baubegleitende Erstprüfung
Bei Inbetriebsetzung der Installation: Messprotokoll erstellen und allfällige Mängel sofort beheben!
Schlusskontrolle
Vor Übergabe der Installation an den Eigentümer: Messprotokoll erstellen, allfällige Mängel beheben. Sobald mängelfrei, SiNa erstellen und unterschrieben an Eigentümer senden.
Wann ist die Pflicht des Elektroinstallateurs eigentlich erfüllt?
Bei der Übergabe des SiNa an den Eigentümer.
Abnahmekontrolle (Periode PK <20J)
Innerhalb 6 Monate nach Ausstellung des SiNa: Messprotokoll erstellen / einfordern, allfällige Mängel dokumentieren und durch den Elektroinstallateur beheben lassen. Sobald mängelfrei, Sicherheitsnachweis unterzeichnen oder neu erstellen und unterzeichnen.
Periodische Kontrolle
Innerhalb 6 Monaten vor Ablauf der Kontrollperiode: Messprotokoll erstellen/einfordern, allfällige Mängel dokumentieren und den Mängelbericht/Mängelliste dem Eigentümer übergeben. Mängel sind durch den Elektroinstallateur zu beheben. Sobald mängelfrei, neuen Sicherheitsnachweis erstellen und unterzeichnen.
Stichprobenkontrolle
Aufforderung und Auswahl durch Netzbetreiberin: Messprotokoll erstellen/einfordern, allfällige Mängel dokumentieren und den Mängelbericht/Mängelliste dem Eigentümer übergeben. Mängel sind durch den Elektroinstallateur zu beheben.
Sobald mängelfrei, neuen Sicherheitsnachweis einfordern.