3.4 Bauleiter im Sinne der Landesbauordnung Flashcards

1
Q

Bauleiter nach LBO

A
  • verantwortlicher Bauleiter
  • leitet Baumaßnahme als Ganzes
  • wird vom Bauherrn besttelt und zu Leitung ermächtigt
  • Umfang seiner Rechte und Pflichten ergibt sich aus dem Gesetz, nicht nur Vertrag
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Q

Aufgabenschwerpunkte des Bauleiters nach der BauO NRW

A
  • Überwachung der Bauausführung im Hinblick auf die Einhaltung des öffentlichen Baurechts: o Öffentliches Interesse der Gefahrenabwehr (kein Schutz des Bauherrn vor Vermögensschäden) o Schutz von öffentlichen Einrichtungen o Umweltschutz o Brandschutz
  • Überwachung der Verkehrssicherung o Schutz der Baubeteiligten o Schutz unbeteiligter Dritter
  • Koordinations- und Organisationspflichten o Koordinierungs- und Überwachungspflicht für den Bau als Ganzes und für alle beteiligten Unternehmer o Verhinderung der Entstehung von Gefährdungssituationen/ Beseitigung von Gefährdungssituationen vor Schadensfall
  • Hinzuziehung eines Fachbauleiters/Vertreterstellung o Abstimmung der Tätigkeit der Fachbauleitung sowie der eigenen und übrigen Unternehmen oder Fachbauleiter o Rechtzeitige und umfassende Information der FBL o BL bleibt für das ordnungsgemäße Ineinandergreifen seiner Tätigkeit mit denen der FBL verantwortlich
  • Präsenz auf der Baustelle o Allgemein fortlaufende/kontinuierliche Überwachung o Jedoch: keine permanente Anwesenheitspflicht, sondern nur „soweit es die Überwachungspflicht erfordert“ - Tätigkeitszeitraum: o Von der Bestellung durch den Bauherrn bis zum Abschluss des Bauvorhabens bzw. der Bestellung eines Folgebauleiters
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