3.4 Bauleiter im Sinne der Landesbauordnung Flashcards
1
Q
Bauleiter nach LBO
A
- verantwortlicher Bauleiter
- leitet Baumaßnahme als Ganzes
- wird vom Bauherrn besttelt und zu Leitung ermächtigt
- Umfang seiner Rechte und Pflichten ergibt sich aus dem Gesetz, nicht nur Vertrag
2
Q
Aufgabenschwerpunkte des Bauleiters nach der BauO NRW
A
- Überwachung der Bauausführung im Hinblick auf die Einhaltung des öffentlichen Baurechts: o Öffentliches Interesse der Gefahrenabwehr (kein Schutz des Bauherrn vor Vermögensschäden) o Schutz von öffentlichen Einrichtungen o Umweltschutz o Brandschutz
- Überwachung der Verkehrssicherung o Schutz der Baubeteiligten o Schutz unbeteiligter Dritter
- Koordinations- und Organisationspflichten o Koordinierungs- und Überwachungspflicht für den Bau als Ganzes und für alle beteiligten Unternehmer o Verhinderung der Entstehung von Gefährdungssituationen/ Beseitigung von Gefährdungssituationen vor Schadensfall
- Hinzuziehung eines Fachbauleiters/Vertreterstellung o Abstimmung der Tätigkeit der Fachbauleitung sowie der eigenen und übrigen Unternehmen oder Fachbauleiter o Rechtzeitige und umfassende Information der FBL o BL bleibt für das ordnungsgemäße Ineinandergreifen seiner Tätigkeit mit denen der FBL verantwortlich
- Präsenz auf der Baustelle o Allgemein fortlaufende/kontinuierliche Überwachung o Jedoch: keine permanente Anwesenheitspflicht, sondern nur „soweit es die Überwachungspflicht erfordert“ - Tätigkeitszeitraum: o Von der Bestellung durch den Bauherrn bis zum Abschluss des Bauvorhabens bzw. der Bestellung eines Folgebauleiters