2. Anlagevermögen Flashcards
Anschaffungswertprinzip/ gemildertes Niederstwertprinzip
Gemildertes Niederstwertprinzip
dauerhaft - nicht dauerhaft
- Wertminderung voraussichtlich dauerhaft: Abschreibungspflicht auf niedrigeren beizulegenen Wert
- Wertminderung voraussichtlich nicht dauerhaft:
- Sachanlagevermögen, immaterielle Vermögensgegenstände → Abschreibungsverbot
- Finanzanlagevermögen: Abschreibungswahlrecht auf niedrigeren beizulegenden Wert
Zugangs- und Folgebewertung von Sachanlagen nach HGB und EStG
HGB
- die AHK höchstens vermindert um Abschreibungen ansetzen (Abschreibungspflicht)
- zeitlich begrenzte VG: planmäßige Abschreibungen
- voraussichtlich dauerhafte Wertminderung: außerplanmäßige Abschreibungen
- keine Berücksichtigung von Restwert
EStG
- AV ansatz mit den AHK oder vermindert um Abschreibungen (Abschreibungspflicht)
- dauerhafte Wertminderung: Abschreibungswahlrecht
- lineare Abschreibung, Sonderanschreibung
Zeitlich bestimmte Abschreibungsmethoden
- linear
- progressiv
- geometrisch degressiv
- arithmetisch degressiv
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Vermögensgegenstände von geringem Wert liegen vor wenn,
- Zugehörigkeit zum beweglichen abnutzbaren AV
- selbständig nutzbar
- keine Selbständigkeit, wenn Gut mit anderen genutzt werden muss (zb Computermaus)
Immaterieller VG - Ansatz nach HGB und EStG
HGB
- Aktivierungsgebot von allen VG
- außer für selbsgeschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten
- Wahlrecht: Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des AV
EStG
- Verbot: selbst erstellte imaterielle Vermögensgegenstände
Immaterieller VG - Ansatz nach HGB und EStG
JÜ- Max / JÜ-Min
Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert (Good Will)
Bsp.: Kaufpreis 650
Vermögen 1000
-Schulden 600
= Reinvermögen 400
+ stille Reserven 50
= Substanzwert 450
⇒Goodwill 200
Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
- Aktivierungsverbot für Forschungskosten
- Aktivierungswahlrecht für Entwicklungskosten
Aber eindeutige Unterscheidung notwendig
Bewertung von Finanzanlagen nach HGB
- Wertobergrenze: Anschaffungskosten (Zugangsbewertung)
- Dauerhafte Wertminderung: Abschreibungspflicht der Finanzanlagen
- vorübergehende Wertminderung: Abwertungswahlrecht
Bewertung des abnutzbaren AV
Bewertung des nicht abnutzbaren AV