1.Titel Allgemeine Bestimmungen Flashcards
Art.1
Schweizerische Eidgenossenschaft
Das Schweizervolk und die Kantone … bilden die Schweizerische Eidgenossenschaft.
Art. 2
Zweck
1
Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheitund die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Staates.
2
Sie fördert die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes.
3
Sie sorgt für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern.
4
Sie setzt sich ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und für eine friedlich und gerechteinternationale Ordnung.
Art.3
Kantone
Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind.
Art.4
Landessprachen
Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch.
Art.5
Grundsätze rechtsstaatlichenHandelns
1
Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht.
2
Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein.
3
Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben.
4
Bund und Kantone beachten das Völkerrecht.
Art.5a (Volksabstimmung 2004, in Kraft 2008)
Subsidarität
Bei der Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben ist der Grundsatz der Subsidarität zu beachten.
Art.6
Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung
Jede Person nimmt Verantwortung für sich selbst wahrund trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei.