§ 177 Abs. 4-8 StGB Flashcards
Krankheit
Ist ein vom Normalfall abweichender, regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der eine Behandlungsbedürftigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (i.d.R. vorübergehend)
Behinderung
Ist eine Beeinträchtigung der körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeiten oder der seelischen Gesundheit, die mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und deshalb die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt (i.d.R. dauerhaft)
Gewalt
Ist eine gegen den Körper des Opfers gerichtete Kraftentfaltung, die vom Opfer als körperlicher Zwang empfunden wird
Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und/oder Leben gegen das Opfer
Angedrohter Angriff gegen die körperliche Unversehrtheit, der eine gewisse Schwere hat und unmittelbar bevorsteht
Gegenwärtig
Gefahr ist gegenwärtig, wenn der Eintritt des in Aussicht gestellten Schadens jederzeit nach menschlicher Erfahrung und „natürlicher“ Weiterentwicklung der Dinge zumindest wahrscheinlich ist, wenn nicht alsbald Abwehrmaßnahmen ergriffen werden
Schutzlose Lage
Liegt vor, wenn die Möglichkeit des Opfers, sich den Einwirkungen (=Gewalthandlungen) des Täters zu entziehen, nach objektiven Umständen in Verbindung mit subjektiven Elementen ggü. durchschnittlichen Situationen herabgesetzt ist, sodass das Opfer unter diesem Eindruck aus Furcht vor mögl. Gewalteinwirkungen auf grunds. möglichen Widerstand verzichtet
Beischlaf (Vergewaltigung)
Eindringen des männlichen Gliedes in die Scheide, mindestens in den Scheidenvorhof
Erniedrigung
Liegt vor, wenn das Opfer in gravierender Weise zum Objekt sexueller Willkür herabgewürdigt wird
Waffen (Abs.7 Nr.1)
Gegenstände, die zu Angriffs-/Verteidigungszwecken bestimmt und zur Verursachung erheblicher Verletzungen geeignet sind
Gefährliches Werkzeug (Abs.7 Nr.1)
Liegt vor, wenn der Gegenstand abstrakt gefährlich und geeignet ist, erhebliche Verletzungen zu verursachen.
Werkzeug (Abs.7 Nr.1)
Kann grundsätzlich jeder bewegliche Gegenstand sein, der durch menschliche Einwirkung gegen einen menschlichen Körper in Bewegung gesetzt werden kann
Beisichführen
Bedeutet zur Verfügung stehen der Waffe oder des gefährlichen Werkzeuges während der Tat
Bei der Tat
Bedeutet von Eintritt ins strafbare Versuchsstadium bis zur Beendigung der Tat
Sonstiges Werkzeug oder Mittel (Abs. 7 Nr.2)
Körperliche bewegliche Gegenstände, die nicht als solche gefährlich, aber nach ihrer konkreten, vom Täter vorgestellten Art der Verwendung geeignet sind, durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt den Widerstand einer Person zu verhindern oder zu überwinden
Konkrete Gefahr
Eine Sachlage, welche bei ungehindertem Geschehensablauf und in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden führen wird