1. Vorlesung (10.10.) Flashcards

1
Q

Zum Psychologischen Diagnostizieren:

A

Zumindest die einzige genuin (=ursprünglich) und gesetzlich
ausschließlich auf Psycholog(inn)en beschränkte (psychologische)
Tätigkeiten in der Praxis: Psychologisches Diagnostizieren

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2
Q

Lehrziel:

Vertiefung der Kenntnisse in der Durchführung psychologischen Diagnostizierens samt Befund- und Gutachtenerstellung als:

A

Vorbereitung auf die Fallbehandlung einer psychologischen Begutachtung in der Praxis…

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3
Q

Rechtliche bzw. „rechtsnahe“ Quellen in Österreich für das Diagnostizieren:

A
  • Psychologengesetz 2013 (nur in Ö)
  • DIN 33430 (2016): Anforderungen an berufsbezogene
    Eignungsdiagnostik (in Ö: ÖNORM D 4000)
  • Diagnostik- und Testkuratorium der Föderation Deutscher
    Psychologenvereinigungen*) (seit 1986) *) DGPs und BDP
  • (durchgängige) Lehrmeinung
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4
Q

Qualitätsprofil für Psycholog(inn)en“ – im Fach Psychologische Diagnostik

A
  • Umfassende Kenntnis über Konzepte und Regeln der Gesprächsführung in Bezug auf die „Sammlung aller typischerweise mit der gegebenen Problemsituation in Verbindung stehenden Informationen“
  • Fertigkeit, umgangssprachlich formulierte Fragestellungen (Untersuchungsanlässe; Aufträge) mit Hilfe entscheidungsorientierter Gesprächsführung in psychologisch beantwortbare umzuformulieren
  • Fertigkeit, je psychologisch-diagnostischer Fragestellung ein Anforderungsprofil auszuarbeiten
  • Vertrautheit mit einem Katalog von Einflussgrößen, die mit dem Untersuchungsanlass typischer Weise in Verbindung stehen, zum Zweck der diagnostischen Hypothesenbildung und -abklärung
  • Detailkenntnisse von psychologisch-diagnostischen Verfahren (z. B. Tests) des Standardinventars der Psychologischen Diagnostik
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5
Q

„Qualitätsprofil für Psycholog(inn)en“ – im Fach
Psychologische Diagnostik 2. Seite

A
  • Qualifikation zur selbstständigen Einarbeitung in die Anwendung neuer bzw. spezieller psychologisch-diagnostischer Verfahren
  • Beherrschung der wissenschaftlich fundierten Richtlinien bei der Beurteilung der Qualität psychologisch-diagnostischer Verfahren
  • Ansprechende Routine in der Anwendung psychologischdiagnostischer Verfahren, insbesondere von Individualverfahren
  • Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen psychologischen Diagnostizierens (z. B. ethische Richtlinien der Berufsverbände, Psychologengesetz; Datenschutz; allgemeine Grundlagen der Zivilund Strafprozessordnung; Familienrecht)
  • Kenntnis der besonderen Testbedingungen bei bestimmten Populationen
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6
Q

„Qualitätsprofil für Psycholog(inn)en“ – im Fach
Psychologische Diagnostik 3. Seite

A
  • Sachkundigkeit in der Darstellung von Ergebnissen einer psychologischen Untersuchung, insbesondere hinsichtlich der strikten Abgrenzung zu deren Interpretation
  • Sachkundigkeit in der Interpretation von Ergebnissen einer psychologischen Untersuchung sowie in der Umsetzung als psychologisches Gutachten (z. B. Zusammenführung diverser Sachverhalte und Einzelergebnisse an Hand einschlägiger psychologischer Theorien; Auflösen von vermeintlichen Widersprüchen in Teilergebnissen)
  • Kenntnis der psychohygienischen Versorgungsinstitutionen samt deren Angebote in Bezug auf psychologische Behandlungsmöglichkeiten sowie grundlegende Kenntnis der Konzepte einschlägiger Psychotherapieschulen
  • Kenntnis der Bildungsinstitutionen
  • Kenntnis über Konzepte und Regeln in der Präsentation der Ergebnisse einer psychologischen Untersuchung
  • Beherrschen eines adressatengemäßen Ausdrucksstils bei der Abfassung von psychologischen Gutachten (z. B. sachliche Umschreibung von Fachausdrücken)
  • Qualifikation zur Abfassung psychologischer Gutachten in einer Art und Weise, dass die gegebene Fragestellung eindeutig beantwortet wird, ein Maßnahmenvorschlag getroffen wird und die getroffenen Schlussfolgerungen für Fachkollegen nachvollziehbar sind
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7
Q

Was ist “psychologische Diagnostik”?

A

…ist die wissenschaftliche Disziplin (Lehrfach),
die psychologisches Diagnostizieren für die
Praxis vorbereitet.

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8
Q

Psychologisches Diagnostizieren ist :

A

ein Prozess (beinhaltet also mehrere Schritte), der unter Zuhilfenahme besonderer Verfahren zielgerichtete Informationen über die psychischen Merkmale von einem (oder mehreren) Menschen gewinnen will;

dieser Prozess bezieht sich auf:

  1. Klärung der Fragestellung
  2. Auswahl der einzusetzenden Verfahren
  3. Anwendung und Auswertung dieser Verfahren
  4. Interpretation und Gutachtenerstellung
  5. Festsetzen der Intervention (des Maßnahmenvorschlags).
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9
Q

Definition:

Differenzielle Psychologie

A

„Forschungsrichtung …, die sich mit der Untersuchung psychischer Unterschiede zwischen einzelnen Menschen und Menschengruppen beschäftigt.“

(Fachlexikon Psychologie – Clauss, 1995, S. 99).

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10
Q

Definition: Psychometrie

A

Psychometrie

widmet sich … der mathematisch-statistisch fundierten Theorie des Messens psychischer Phänomene …, also der Theorie der Konstruktion psychologisch-diagnostischer Verfahren.

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11
Q

Rechtliche Rahmenbedingungen:

(Berufspflichten der Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen sowie der Klinischen Psychologinnen und Klinischen Psychologen (aus dem Psychologengesetz, österreichisches BGBl.Nr. 182/2013 )

In Deutschland ebenso gültig wenn auch nicht als Gesetz festgelegt.

A
  1. Klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen haben ihren Beruf nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der Entwicklung der Erkenntnisse der Wissenschaft auszuüben. … insbesondere durch den regelmäßigen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen …zu entsprechen.
  2. Zur Ausübung des psychologischen Berufs berechtigte Personen dürfen psychologische Gutachten nur nach genauer Erhebung der im Gutachten zu beurteilenden Tatsachen nach bestem Wissen und Gewissen ausstellen
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12
Q

Rechtliche Rahmenbedingungen:

(Berufsethische Richtlinien des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. zugleich Berufsordnung des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. - in der von der Delegiertenkonferenz bzw. der Mitgliederversammlung 2016 beschlossenen Fassung )

A
  1. Psychologinnen und Psychologen … pflegen eine größtmögliche sachliche und wissenschaftliche Fundiertheit, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit bei der Erstellung … von Gutachten und Untersuchungsberichten
  2. … fertigen Gutachten und Untersuchungsberichte so an, dass die für die Adressaten inhaltlich nachvollziehbar sind.
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13
Q

Qualitätsstandarts für diagnostsche Gutachten

Rechtliche Rahmenbedingungen:

(Qualitätsstandards für psychologische Gutachten - Diagnostik- und Testkuratorium der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen, 2017)

A

Ein psychologisches Gutachten dokumentiert ein wissenschaftlich fundiertes Vorgehen und beantwortet eine … vorgegebene Fragestellung …

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14
Q

Aus (Dorsch – Lexikon der Psychologie; Kubinger & Westhoff, 2020): https://dorsch.hogrefe.com/

Für die Erstellung PG gibt es zur Wahrung des Konsumentenschutzes Standards, die von Fachverbänden (Diagnostik- und Testkuratorium der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen, 2017) oder Verwaltungseinrichtungen (z.B. Psychologenbeirat des österreichischen Bundesministeriums für Gesundheit, 2012) erstellt werden und auf „Lehrmeinungen“ (…) aufbauen.

A

Diesen Standards gemäß muss ein PG. den gesamten diagnostischen Prozess transparent machen. Das umfasst:

  1. die Konkretisierung des zunächst oft nur umgangssprachlich gegebenen Auftrags zu einer fachlich beantwortbaren Fragestellung,
  2. die Herleitung psychologischer Hypothesen über Bedingungszusammenhänge zwischen bestimmten (erwünschten/angestreben bzw. unerwünschten) psychischen Erlebens- und/oder Verhaltensweisen der zu begutachtenden Person(en) einerseits und gegebenen Umfeld-/Rahmenbedingungen andererseits,
  3. die Auswahl anzuwendender psychologisch-diagnostischer Verfahren,
  4. die daraus gewonnenen Ergebnisse und Gelegenheitsbeobachtungen sowie
  5. die aus allen gewonnenen Informationen getroffenen Schlussfolgerungen (Interpretationen).
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15
Q

Wie macht man ein PG rechtsverbindlich?

A

Die Unterschrift des/der Psychologen/in unter das psychologische Gutachten ist dadurch rechtsverbindlich zu qualifizieren, dass explizit auf die berufsethischen Richtlinien hingewiesen wird, unter denen das Gutachten erstellt wurde:

Z.b.:

„Ich versichere, dieses Gutachten nach sorgfältiger psychologischer Untersuchung gemäß den berufsethisch verankerten Qualitätsstandards für psychologische Gutachten abgefasst zu haben.“

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16
Q

Inwiefern sind berufsordnungsmäßig festgelegte ethische Verpflichtungen im Rang von Vereinssatzungen bzw. Qualitätsstandards von Normungsinstituten bei der Reglementierungen zum Konsumentenschutz verbindlich?

  • … gemeint ist, dass der Konsument (die Testperson) die Garantie hat, fachgemäß psychologisch begutachtet zu werden
A

Es „… können berufsethische Grundsätze, die in der Berufsordnung enthalten sind, Ausdruck einer einheitlichen und gefestigten Standesüberzeugung sein, die auch von der Allgemeinheit geteilt wird, und deren Verletzung allgemein als Verstoß gegen das Anstandsgefühl angesehen wird“ (Fehnemann, 1995, S. 133).

  • dies kann auch rechtlich bindend ist und bei nichteinhaltung Strafe folgen kann
17
Q

Was lernen „wir“ daraus? Übers PG

A
  • Es geht um hohe Verantwortlichkeit für die praktische Tätigkeit als Psychologe/in!
  • Die Tätigkeit des Begutachtens erfordert hohe Qualitätsstandards
  • und bezieht sich insbesondere auf eine wissenschaftliche Leistung!

Daher ist AUCH das Beherrschen wissenschaftlichen Arbeitens sowie die Vertrautheit mit vielen Erkenntnissen der „Psychologie als Wissenschaft“ vonnöten!