1 - Projektbeteiligte - Planungsleitung - Projektphasen Flashcards
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Nennen sie die Projektbeteiligten eines Bauprojektes
- BauherrIn / AuftraggeberIn (AG)
+ Eigentümer, Investoren, Nutzer, Betriebsorganisatoren
+ Projektmanagement, (PM) = Projektleitung (PL) + Projektsteuerung
+ Begleitende Kontrolle (BK) = Beratungs- und Kontrollorgan des Auftraggebers - Architekten und Ingenieure
+ Einzelplaner (EP) oder Generalplaner (GP)
3. Baufirmen \+ Einzelunternehmen (EU) \+ Teil Generalunternehmen (Teil-GU) \+ Generalunternehmen (GU) \+ Totalübernehmer (TÜ)
- Behörden
- I - und EVU (Infrastruktur - und Energieversorgungsunternehmen)
- Planungs- und Baustellenkoordination
- Prüfingenieure
- Anrainer und Bürgerinitiativen
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Beschreiben Sie kurz die Vor- & Nachteile für den Auftraggeber bei der Beauftragung
der Planungen für Bauwerke an a) Einzelplaner und b) Generalplaner.
Beauftragung an Einzelplaner
= die getrennte Beauftragung der Einzelnen Unternehmen (Architekt, Tragwerksplaner, Bauphysiker, Maler, Zimmerer, Dachdecker, Spengler, Trockenbauer, usw…)
+ in der Regel hohe Ausführungsqualität
+ große Flexibilität in der Auswahl der Anbieter
- hoher Koordinierungsaufwand für den Auftraggeber, höhere Terminrisiken
Beauftragung an Generalplaner
= alle Bau - und Planungsleistungen werden von einem Generalplaner + Fachplanern erbracht
+ der Auftraggeber hat nur einen Ansprechpartner
+ geringere Gewährleistungsschnittstellen
- oft geringere Ausführungsqualität, Claim-Potential bei Leistungsänderungen
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Beschreiben Sie die Möglichkeiten der Beauftragung von Bauunternehmen und die
Vor- & Nachteile für den Auftraggeber.
a) Einzelunternehmer (EU)
=getrennte Beauftragung der einzelnen Unternehmen (Architekt, Tragwerksplaner, Bauphysiker, Zimmerer, Dachdecker, …)
+ In der Regel höhere Ausführungsqualität
+ große Flexibilität des Auftraggebers
- hoher Koordinierungsaufwand für den Auftraggeber, höher Risiken für Terminüberschneidungen. (Falls der das eine Gewerk länger für die Arbeit braucht als Gedacht und das nächste dann noch nicht mit der Arbeit beginnen kann.)
b) Teil - Generalunternehmen (Teil-GU)
=es gibt Teil-Generalunternehmen für verschiedene Bereiche wie: Fassaden- und Glasbau, Boden, Ausbau, Außenanlagen oder HKLS (Heizen, Klima, Lüftung, Sanitär)
+ Minimierung der Gewährleistungsschnittstellen
- weniger Flexibilität
c) Generalunternehmer (GU)
= alle Bau- und Planungsleistungen werden von einem Generalplaner + Fachplanern erbracht
+ der Auftaggeber hat nur einen Ansprechpartner
+ geringere Gewährleistung- und Ausführungsschnittstellen
- oft geringere Ausführungsqualität, Claim-Potential bei Leistungsänderungen
d) Totalübernehmer (TÜ)
= Gesamtplanung + Errichtung + Finanzierung
- führt zu einer Entmündigung der Planer und teilweise auch des Bauherren
- Novellierung der Baukultur nach unten
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Beschreiben Sie die Aufgaben des Auftraggebers / Bauherrn in einem Bauprojekt.
1) Festlegung der Projektaufgaben + Leistungsziele
- Leistung = Qualität + Quantität
- Betriebsorganisation (BO) + Raum- & Funktionsprogramm (R+F)
- Terminrahmen: Meilensteine festlegen
- Kostenrahmen + Finanzierung
2) Aufbau einer Projektorganisation
- Aufgaben, Termine, Kommunikation, Schnittstellen der Projektbeteiligten
- Interne und externe Koordination der Projektbeteiligten
3) Suche und Beauftagung der “geeigneten” Planer
- Öffentliche Auftraggeber: Vergabe gemäß BVerG (Bundesvergabegesetz)
- Privater Auftraggeber: Direktvergabe / Direktbeauftragung oder Wettbewerb
4) Prüfung + Freigabe der Planung
- Vorentwurf + Kostenschätzung, Entwurf + Kostenberechnung
5) Sonstiges
- Kontrolle der Einhaltung der Projektziele
- Übernahme der Leistungen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Finanzierung und Vermarktung
- Risikoanalyse
- Übernahme der Leistung
- Wartung des Bauwerks
- Dokumentation der Umbauten
- Übergabe der Bauwerksdokumentation an den Rechtsnachfolger
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Nennen Sie die Planungsphasen und Architektenleistungen von der Beauftragung
und Grundlagenanalyse bis zur Fertigstellung des Bauwerks
a) gem. (Honorarordnung für Architekten) HOA2002 (2004)
b) gem.LM.VM.OA.2014 (Leistungs- und Vergütungsmodell Objektplanung
Architektur, Lechner/Heck, TU Graz, 2014).
a) gemäß HOA 2002 (2004)
1) Vorentwurf - Vorplanung [VE] | 13% - 19%
2) Entwurf [E] | 14-17%
3) Einreich - bzw. Genehmigungsplanung [EP] | 5% - 10%
4) Ausführungs- und Detailplanung [AP] | 33% - 37%
5) Kostenermittlungsgrundlagen [KEG] | 12% -16%
6) Künstlerische Oberleitung [KOL] | 3% - 5%
7) Technische Oberleitung [TOL] | 5%
8) Geschäftliche Oberleitung [GOL] | 5%
9) Örtliche Bauaufsicht [ÖBA] | ca. 55% - 76% der Summe der 1 - 8
b) gemäß (Leistungs- und Vergütungsmodell Objektplanung Architektur) LM.VM.OA 2014
LPH 1 - 2% | Grundlagenanalyse LPH 2 - 8% | Vorentwurf LPH 3 - 12% | Entwurf LPH 4 - 5% | Einreichplanung LPH 5 - 22% | Ausführungsplanung LPH 6 - 8% | Ausschreibung + Vergabe LPH 7 - 4% | Begleitende Bauausführung LPH 8 - 37% | ÖBA (Örtliche Bauaufsicht) + Dokumentation LPH 9 - 2% | Objektbetreuung
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Beschreiben Sie die grundsätzlichen Möglichkeiten der Berechnung des Honorars für
Planungsleistungen und nennen Sie Beispiele für Berechnungsmodelle,
Berechnungsrichtlinien u.dgl.
1) zum Pauschalpreis
2) nach Stundenlohn: Stunden als Berechnungsbasis (Honorar = Stundensatz x Stundenlohn)
3) nach Herstellungskosten: Herstellungskosten als Berechnungsbasis (Honorar = Herstellungskosten x Faktor)
4) Prozentsatz nach HOA oder nach LM.VM.2014 (Leistungs- Vergütungsmodelle für Planerleistungen, 2014)
HOA 2002 : Honorarordnung für ArchitektInnen
Honorar für de Planung:
Hp = K x hp x t
Honorar (Planung) = Herstellungskosten x Honorarsatz für die Planung x Teilleistungsfaktor (aus 1-8)
Honorar für ÖBA:
HB = K x hb
Honorar für Örtliche Bauaufsicht = Herstelungskosten x Honorarsatz für die ÖBA
LM-VM: Vergütung für die Objektplanung (Voa) in den Leistungsphasen 1-9
Vergütung:
Voa = BMGL x Hoa x fLPH
Vergütung für die Objektplanung = Bemessungsgrundlage x Prozentsatz für die Objektplanung x Prozentsatz der beauftragten Leistungsphasen
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Nennen Sie die Parameter für die Berechnung des Honorars für
Architektenleistungen gem. HOA 2002
a) für die Planung und
b) für die ÖBA.
Honorar für de Planung:
Hp = K x hp x t
Honorar (Planung) = Herstellungskosten x Honorarsatz für die Planung x Teilleistungsfaktor (aus 1-8)
Honorar für ÖBA:
HB = K x hb
Honorar für Örtliche Bauaufsicht = Herstellungskosten x Honorarsatz für die ÖBA
Die Höhe des Honorars ist abhängig von “Schwierigkeistgrad” / der Komplexität der Planungsaufgabe und von den “Herstellungskosten”
Architektenleistungen und Honorare sind in der Regel aufgabenspezifisch zu kalkulieren und anzubieten
- nach einem detailliert beschriebenen Leistungsverzeichnis für die Planung / für die Örtliche Bauaufsicht (ÖBA) x den empirisch ermittelten Prozentsätzen aus abgerechneten Projekten
- nach dem LV x kalkulierten Stunden x Stunden-Mittellohnpreis
(LV x Stundenanzahl x Stundenlohn)
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Beschreiben Sie die Vergütung der Architektenleistungen für die Objektplanung gem.
LM.VM.OA.2014.
Leistungsmodelle Vergütungsmodelle Objektplanung Architketur 2014, Lechner/Heck - TU Graz
LM-VM: Vergütung für die Objektplanung (Voa) in den Leistungsphasen 1-9
Vergütung:
Voa = BMGL(€) x Hoa x fLPH
Vergütung für die Objektplanung = Bemessungsgrundlage (€) x Prozentsatz für die Objektplanung x Prozentsatz der beauftragten Leistungsphasen
BMGL (Bemessungsgrundlage)
hat bei der LM-VM differenziertere Betrachtung von Kostengruppen (zB HKLS wird bei der BMGL nicht dazugerechnet, TGA (Technische Gebäudeausrüstung) nur Teilweise
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Nennen Sie die 5 Projektphasen aus der Sicht des Auftraggebers.
Phase 1
Zustandsanalyse und Problem Definition -> Prjektanstoß
Phase 2
Phase 3
Phase 4
Architekten nicht mehr dabei
Phase 5
110
Nennen Sie die 5 Projektphasen aus der Sicht des Auftraggebers.
Phase 1
Zustandsanalyse und Problem Definition -> Projektanstoß
Phase 2
Auswahl und Beauftragung der “richtigen” Planer
Festlegung der Planungsschnittstellen und Planungsinhalte, Rahmentermine
Phase 3
Planungsentscheidungen parallel zu den Planungsschritten: [VE], [E], [EP], [AP], KBG (LV)
Phase 4
Bauvorbereitung und Bauphase
Architekten nicht mehr dabei
Phase 5
Nutzung, Wartung, Schlussübernahme, Abbruch, Recycling