Zusammenfassung Personen- und Sozialversicherungen Flashcards
1 Die versicherten Gefahren
Was ist der Unterschied zwischen Arbeits.- und Erwerbsunfähigkeit
- Arbeitsunfähig ist jemand, der wegen einer Krankheit oder eines Unfalls vorübergehend nicht arbeiten kann.
- Eine Krankheit oder ein Unfall führen zur Invalidität, wenn jemand dauernd (für eine unabsehbare Zeit oder gar für immer) in seiner Erwerbsfähigkeit beschränkt wird. Eine solche Person ist dann ganz oder teilweise erwerbsunfähig.
1 Die versicherten Gefahren
Die Sozialversicherungen und die privaten Personenversicherungen befassen sich mit den finanziellen Folgen von folgenden acht Gefahren.
Nenne diese acht Gefahren.
- Alter: Ausfall des Erwerbseinkommens im Ruhestand
- Tod: Ausfall des Erwerbseinkommens der Familie bei Tod des Versorgenden
- Krankheit: Heilungskosten und Ausfall des Erwerbseinkommens wegen Arbeitsunfähigkeit
- Unfall: Rettung-/Heilungskosten und Ausfall des Erwerbseinkommens wegen Arbeitsunfähigkeit
- Militär-/Zivildienst: Ausfall des Erwerbseinkommens wegen Dienst
- Invalidität: Ganzer/teilweiser Ausfall des Erwerbseinkommens, Umschulungskosten und Auslagen für Hilfsmittel
- Arbeitslosigkeit: Ausfall des Erwerbseinkommens
- Mutterschaft: Ausfall des Erwerbseinkommens während der Babypause
2 Das Netzwerk von Versicherungen im Überblick
2.1 Die Sozialversicherungen
Sind Sozialversicherungen obligatorisch?
- Ja
2.1.1 Die Sozialversicherung auf einen Blick
Das Drei-Säulen-Prinzip für die Gefahren Alter, Tod und Invalidität
Zeichne die dritte Säule mit allen Eckdaten
2.1.1 Die Sozialversicherung auf einen Blick
Nenne vier weitere Sozialversicherungen
2.2 Die privaten Personenversicherungen
Sind die privaten Personenversicherungen obligatorisch?
- Nein, freiwillig
2.2 Die privaten Personenversicherungen
Was sind die Ziele der privaten Personenversicherungen?
- Erweiterung des Basisschutzes der Sozialversicherungen für eine oder mehrere Gefahren
- Schliessung von Lücken der Sozialversicherungen, die sich aus der Lebensstellung einer Person ergeben
2.2.1 Angebote von Privatversicherern
EINZELLEBENSVERSICHERUNGEN
Mit einer Lebensversicherung lassen sich insbesondere die finanziellen Folgen des Alters, Tods und der Invalidität versichern. Lebensversicherungen kommen vor allem im Rahmen der dritten Säule zum Einsatz.
Nenne die vier Unterschiedlichen Einsatztypen
- Risikolebensversicherungen (Todesfallversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung)
- Vermögensbildende Versicherungen (Sparversicherung)
- Altersrentenversicherungen (Leibrente)
- Spezielle Formen (z.B. fondsgebundene Lebensversicherung)
2.2.1 Angebote von Privatversicherern
KOLLEKTIVE LEBENSVERSICHERUNGEN
Welche drei Gefahren sind versichert?
- Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
2.2.1 Angebote von Privatversicherern
UNFALLVERSICHERUNG
Die Privatversicherer können im Rahmen der Unfallversicherung folgende Versicherungen anbieten.
Nenne drei Versicherungen.
- Kollektive Unfallversicherung für Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden im Rahmen des obligatorischen Basisschutzes der zweiten Säule gegen Unfälle versichern. Möglich ist auch die Erweiterung des Basisschutzes durch Zusatzversicherungen.
- Freiwillige Unfallversicherung nach UVG für Personen, die sich dem Unfallschutz der 2. Säule unterstellen können.
- Freiwillige Unfallversicherung ausserhalb des UVG (z.B. für nichterwerbstätige Personen für Besucher eines Unternehmens oder Insassen eines Fahrzeugs).
3 AHV, IV und EL im Überblick
AHV, IV und EL sind die erste Säule der staatlichen Vorsorge für welche drei Gefahren?
- Alter, Tod und Invalidität
4 Versicherte Personen und Versicherungsbeiträge
4.1 Durch die AHV/IV versicherte Personen
Wer ist obligatorisch versichert? Nenne die vier versicherten Personen
- Nichterwerbstätige Personen mit Wohnsitz in der Schweiz (Kinder, Studierende, Hausfrauen-männer)
- Erwerbstätige Personen mit Wohnsitz und Arbeitsort in der Schweiz
- Grenzgänger mit Wohnsitz im Ausland und Arbeitsort in der Schweiz
- Schweizer Bürger mit Tätigkeit im Ausland für die schweizerische Eidgenossenschaft, für bestimmte internationale Organisationen und für vom Bund anerkannte Hilfswerke
4 Versicherte Personen und Versicherungsbeiträge
4.1 Durch die AHV/IV versicherte Personen
Wer ist nicht versichert? Nenne die zwei NICHT versicherten Personen
- Ausländische Diplomaten in der Schweiz
- Ausländische Beamte einer internationalen Organisation in der Schweiz
4.2 Beitragspflichtige Personen
Vervollständige folgende Tabelle
5 Die Versicherungsleistungen der AHV und der IV
Die Altersrente
Wann wird die Altersrente (Zeitpunkt) ausbezahlt und in welcher Zahlungsweise?
*Die Altersrente (monatliche Geldzahlung) erhalten Frauen mit 65 und Männer mit 65 Jahren.
5 Die Versicherungsleistungen der AHV und der IV
Die Altersrente
Was ist zu beachten wenn beide Ehepartner pensioniert sind?
- plafonierung auf 150%
(zur Ermittlung des durchschnittlichen Erwerbseinkommens wird jedem Ehepartner für die gemeinsamen Ehejahre das halbe Jahreseinkommen des anderen Ehepartners gutgeschrieben)
5 Die Versicherungsleistungen der AHV und der IV
Die Kinderrente
Altersrentner mit Unterhaltspflicht gegenüber Kindern haben Anspruch auf eine zusätzliche Kinderrente. Bis wann wird die Kinderrente ausbezahlt und wieviel %
- bis zum 18. Altersjahr der Kinder
- maximal aber bis 25 Jahre
- Kinderrente 40%
5 Die Versicherungsleistungen der AHV und der IV
Die Hilflosenentschädigung
Wann kommt diese Entschädigung zum trage? und wie hoch ist diese? (zwischen .. Fr. & .. Fr. pro Monat)
- Sie erhalten eine zusätzliche Hilflosenentschädigung zwischen 235 und 940 Franken pro Monat.
5 Die Versicherungsleistungen der AHV und der IV
Beiträge für Hilfsmittel
Von welchen Hilfsmittel wird hier gesprochen?
- Perücken, Rollstühle, Hörgeräte, Lupenbrillen
5.2 Die Hinterlassenenleistungen der AHV
Im Todesfall des Mannes erhält die Frau eine? Wieviel %?
- unbefristete Witwenrente
- 80% einer Altersrente
5.2 Die Hinterlassenenleistungen der AHV
Im Todesfall des Frau erhält der Mann eine? Wieviel %?
- befristete Witwerrente
- 80% einer Altersrente
5.2 Die Hinterlassenenleistungen der AHV
Kinder einer verstorbenen Person erhalten eine? Wieviel %?
- befristete Waisenrente
- 40% einer Altersrente
5.3 Die Leistungen der IV bei Invalidität
Welcher Grundsatz gilt bei der IV?
- Eingliederung vor Rente
5.3 Die Leistungen der IV bei Invalidität
Welche drei Massnahmen sind bekannt?
- Berufliche, schulische und gewisse medizinische Massnahmen zur Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit
- Taggelder zur Bestreitung des Lebensunterhalts während der Eingliederung.
- Hilfsmittel, die die Erwerbsunfähigkeit und den privaten Alltag ermöglichen
5.3 Die Leistungen der IV bei Invalidität
Was sind die Vorraussetzungen für eine IV Rente?
- ganz oder teilweise erwerbsunfähig
- älter als 18 Jahre
5.3 Die Leistungen der IV bei Invalidität
Ab wann hat man FRÜHESTENS Anspruch auf eine IV-Rente?
- nach Ablauf einer einjährigen Wartezeit.
5.3 Die Leistungen der IV bei Invalidität
Die Rentenhöhe hängt von drei Faktoren ab? Welche drei sind das?
- Das MASSGEBENDE JAHRESEINKOMMEN (durchschnittliches Einkommen gemäss individuellem Konto, korrigiert um den Aufwertungsfaktor und Erziehungs-/Betreuungsgutschriften) bestimmt die Höhe der VOLLRENTE
- Bei BEITRAGSLÜCKEN wird die Vollrente anteilsmässig gekürzt. Der Versicherte erhält nur eine TEILRENTE.
- Je nach Invaliditätsgrad erhält der Versicherte folgende Bruchteile von der Vollrente/Teilrente
Invaliditätsgrad
* Keine Rente von 0% bis 39%
* Eine Viertelsrente 40% bis 49%
* Eine halbe Rente 50% bis 59%
* Eine Dreiviertelsrente 60% bis 69%
* Eine ganze Rente Ab 70%
5.3 Die Leistungen der IV bei Invalidität
Invalide mit Kindern erhalten zusätzlich eine? Wieviel %?
- Kinderrente
- 40% pro Kind
Sie endet mit dem 18. Geburtstag. Befindet sich ein Kind dann noch in der Ausbildung, endet die Rente mit ihrem Abschluss, spätestens aber mit 25 Jahren.
5.3 Die Leistungen der IV bei Invalidität
Hilflosenentschädigung
Invalide, die für alltägliche Verrichtungen auf die Hilfe Dritter angewiesen sind, erhalten eine Hilflosenentschädigung zwischen …. Fr. und …. Franken pro Monat
- 123 und 1‘960
6 Die Finanzierung der AHV und der IV
Die AHV und die IV werden nach welchem Verfahren finanziert?
- Umlageverfahren
Die heutigen Beitragszahler zahlen für die heutigen Leistungsempfänger
7 Die Ergänzungsleistungen (EL)
Wann erhalten AHV oder IV Rentenbezüger eine Ergänzungsleistung?
- wenn sie kein existenzsicheres Einkommen haben und in der Schweiz wohnen
8 Die berufliche Vorsorge im Überblick
Die berufliche Vorsorge ist die zweite Säule. Sie besteht aus?
- der beruflichen Alters-, Hinterlassenen
- der Invalidenvorsorge (BV)
- der Unfallversicherung
9 Die obligatorische berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BV)
9.1 Versicherte Personen
Welche Personen sind obligatorisch versichert?
- Arbeitnehmende mit Einkommen über der Eintrittsschwelle ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag bis zur Pensionierung
- Arbeitslose während des Taggeldbezugs
- (Ausnahmen: befristete Arbeitsverhältnisse unter 3 Monaten, Nebenbeschäftigungen, Invalide mit IV-Grad von 70% und mehr)
9 Die obligatorische berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BV)
9.1 Versicherte Personen
Welche Personen sind freiwillig versichert?
- Selbstständigerwerbende
- Arbeitnehmende, die vom Obligatorium ausgenommen sind
9 Die obligatorische berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BV)
9.1 Versicherte Personen
Der Arbeitnehmer ist nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch für einen Monat für die
Gefahren Tod und Invalidität geschützt, wie nennt man diese Zusatzdeckung?
- Die Nachdeckung
9.2 Versicherungsschutz für Alter, Tod und Invalidität (BVG)
Welcher Versicherungsschutz besteht bei folgenden Lebensabschnitten:
A: Ab 1. Januar nach 17. Geburtstag (sofern in Arbeitsverhältnis)
B: 1. Januar nach 24. Geburtstag bis Pensionierung (sofern in Arbeitsverhältnis)
C: Arbeitslose während Taggeldbezug
- A: Tod und Invalidität
- B: Alter, Tod und Invalidität
- C: Tod und Invalidität
9.2 Versicherungsschutz für Alter, Tod und Invalidität
Koordinierter (versicherter) Lohn
Welcher Lohn ist versichert?
- Obligatorisch versichert ist der Jahreslohn zwischen CHF 25’725 und CHF 88’200
Er beträgt das 3-fache der maximalen AHV-Rente.
9.2 Versicherungsschutz für Alter, Tod und Invalidität
Koordinierter (versicherter) Lohn
Wie hoch ist der Koordinierte Abzug?
- 25’725 Franken
Er beträgt 7/8 der maximalen AHV-Rente
9.2 Versicherungsschutz für Alter, Tod und Invalidität
Koordinierter (versicherter) Lohn
Mitarbeitende mit Löhnen unterhalb der Eintrittsschwelle sind überhaupt nicht obligatorisch versichert. Wie tief ist die Eintrittsschwelle?
- 22’050 Fr.
9.3 Versicherungsbeiträge
Wo werden die Beiträge geregelt?
- Im Reglement der Personalvorsorgeeinrichtung
9.3 Versicherungsbeiträge
Beitragspositionen
Durch den Arbeitgeber und die Mitarbeitenden sind welche drei Beitragspositionen zu finanzieren
- Altersgutschriften
- Risikoprämie für Tod/Invalidität
- Zusätze (z.B. für Teuerungsausgleich, Sicherheitsfonds und Verwaltungskosten)
9.3 Versicherungsbeiträge
Altersleistungen
Aus was bestehen die Altersleitungen?
- Altersrente und einer Kinderrente
9.3 Versicherungsbeiträge
Altersleistungen
Die Altersrente
Wie berechnet man die Höhe der Altersrente?
- Die Höhe der Altersrente berechnet sich aufgrund des zum Pensionierungszeitpunkt vorhandenen Altersguthabens (samt Zinsen), multipliziert mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Umwandlungssatz
GUWS 5.2%
9.3 Versicherungsbeiträge
Die Kinderrente
Wie berechnet man die Höhe der Kinderente?
- Die Kinderrente beträgt 20% der Altersrente. Der Versicherte erhält sie für Kinder unter 18 oder bis zum Abschluss der Ausbildung (max. bis 25).
9.3 Versicherungsbeiträge
Die Invalidenleistungen
Aus was besteht die Invaliditätsleistungen ?
- aus einer Altersrente und einer Kinderrente
9.3 Versicherungsbeiträge
Die Invalidenleistungen
Wie berechnet man die Höhe der Invaliditätsleistungen ?
A: Je nach Invaliditätsgrad erhält der Versicherte eine Viertelsrente, eine halbe Rente, eine Dreiviertelsrente oder eine volle Rente. Berechnung der vollen Rente:
hochgerechnetes Altersguthaben mal Umwandlungssatz.
B: Eine Kinderrente von 20% pro Kind erhält, wer für Kinder unter 18 aufzukommen hat. Für ältere Kinder besteht der Anspruch bis zum Abschluss der Ausbildung, max. bis 25
9.3 Versicherungsbeiträge
Die Hinterlassenenleistungen
Aus was besteht die Hinterlassenenleistungen ?
- Ehegattenrente (evtl. Abfindung) und die Waisenrente.
9.3 Versicherungsbeiträge
Die Invalidenleistungen
Wie berechnet man die Höhe der Hinterlassenenleistungen ?
- A: Eine Ehegattenrente von 60% erhält der überlebende Ehepartner, wenn er zum Todeszeitpunkt für den Unterhalt mindestens eines Kindes aufkommen muss oder wenn er älter als 45 ist und die Ehe mindestens 5 Jahre gedauert hat. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, erhält er eine Kapitalabfindung von drei Jahresrenten
- B: Die Waisenrente von 20% ist befristet bis zum 18. Geburtstag. Für Kinder in der Ausbildung dauert sie bis zu deren Abschluss, max. bis 25.
9.3 Versicherungsbeiträge
Jährlich bekommt jeder Versicherte ein Dokument zugestellt welcher die wichtigsten Punkte zum Versicherungsschutz enthält, wie heisst dieser?
- Vorsorgeausweis
9.5 Die Finanzierung der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BV)
Die beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge wird nach welchem Verfahren finanziert?
- Kapitaldeckungsverfahren
Die Personalvorsorgeeinrichtung bildet ein Deckungskapital. Dieses wird durch die Beiträge des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer sowie die Zinserträge auf dem Kapital finanziert. Die Personalvorsorgeeinrichtungen sind zwingend einem Sicherheitsfonds angeschlossen, der unter anderem im Konkursfall bestimmte Versicherungsleistungen abdeckt
9.5 Die Finanzierung der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BV)
Beitragsprimat und Leistungsprimat wie werden die Leistungen berechnet?
- Beitragsprimat = Hier werden die Versicherungsleistungen aufgrund des Altersguthabens berechnet
- Leistungsprimat = Die Beiträge werden so berechnet, dass sie für die Erreichung der Leistungen ausreichen. Versicherten Lohnes abzüglich Koordinationsabzug
9.6 Freizügigkeit und Wohneigentumsförderung