Zusammenfassung Personen- und Sozialversicherungen Flashcards
1 Die versicherten Gefahren
Was ist der Unterschied zwischen Arbeits.- und Erwerbsunfähigkeit
- Arbeitsunfähig ist jemand, der wegen einer Krankheit oder eines Unfalls vorübergehend nicht arbeiten kann.
- Eine Krankheit oder ein Unfall führen zur Invalidität, wenn jemand dauernd (für eine unabsehbare Zeit oder gar für immer) in seiner Erwerbsfähigkeit beschränkt wird. Eine solche Person ist dann ganz oder teilweise erwerbsunfähig.
1 Die versicherten Gefahren
Die Sozialversicherungen und die privaten Personenversicherungen befassen sich mit den finanziellen Folgen von folgenden acht Gefahren.
Nenne diese acht Gefahren.
- Alter: Ausfall des Erwerbseinkommens im Ruhestand
- Tod: Ausfall des Erwerbseinkommens der Familie bei Tod des Versorgenden
- Krankheit: Heilungskosten und Ausfall des Erwerbseinkommens wegen Arbeitsunfähigkeit
- Unfall: Rettung-/Heilungskosten und Ausfall des Erwerbseinkommens wegen Arbeitsunfähigkeit
- Militär-/Zivildienst: Ausfall des Erwerbseinkommens wegen Dienst
- Invalidität: Ganzer/teilweiser Ausfall des Erwerbseinkommens, Umschulungskosten und Auslagen für Hilfsmittel
- Arbeitslosigkeit: Ausfall des Erwerbseinkommens
- Mutterschaft: Ausfall des Erwerbseinkommens während der Babypause
2 Das Netzwerk von Versicherungen im Überblick
2.1 Die Sozialversicherungen
Sind Sozialversicherungen obligatorisch?
- Ja
2.1.1 Die Sozialversicherung auf einen Blick
Das Drei-Säulen-Prinzip für die Gefahren Alter, Tod und Invalidität
Zeichne die dritte Säule mit allen Eckdaten
2.1.1 Die Sozialversicherung auf einen Blick
Nenne vier weitere Sozialversicherungen
2.2 Die privaten Personenversicherungen
Sind die privaten Personenversicherungen obligatorisch?
- Nein, freiwillig
2.2 Die privaten Personenversicherungen
Was sind die Ziele der privaten Personenversicherungen?
- Erweiterung des Basisschutzes der Sozialversicherungen für eine oder mehrere Gefahren
- Schliessung von Lücken der Sozialversicherungen, die sich aus der Lebensstellung einer Person ergeben
2.2.1 Angebote von Privatversicherern
EINZELLEBENSVERSICHERUNGEN
Mit einer Lebensversicherung lassen sich insbesondere die finanziellen Folgen des Alters, Tods und der Invalidität versichern. Lebensversicherungen kommen vor allem im Rahmen der dritten Säule zum Einsatz.
Nenne die vier Unterschiedlichen Einsatztypen
- Risikolebensversicherungen (Todesfallversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung)
- Vermögensbildende Versicherungen (Sparversicherung)
- Altersrentenversicherungen (Leibrente)
- Spezielle Formen (z.B. fondsgebundene Lebensversicherung)
2.2.1 Angebote von Privatversicherern
KOLLEKTIVE LEBENSVERSICHERUNGEN
Welche drei Gefahren sind versichert?
- Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
2.2.1 Angebote von Privatversicherern
UNFALLVERSICHERUNG
Die Privatversicherer können im Rahmen der Unfallversicherung folgende Versicherungen anbieten.
Nenne drei Versicherungen.
- Kollektive Unfallversicherung für Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden im Rahmen des obligatorischen Basisschutzes der zweiten Säule gegen Unfälle versichern. Möglich ist auch die Erweiterung des Basisschutzes durch Zusatzversicherungen.
- Freiwillige Unfallversicherung nach UVG für Personen, die sich dem Unfallschutz der 2. Säule unterstellen können.
- Freiwillige Unfallversicherung ausserhalb des UVG (z.B. für nichterwerbstätige Personen für Besucher eines Unternehmens oder Insassen eines Fahrzeugs).
3 AHV, IV und EL im Überblick
AHV, IV und EL sind die erste Säule der staatlichen Vorsorge für welche drei Gefahren?
- Alter, Tod und Invalidität
4 Versicherte Personen und Versicherungsbeiträge
4.1 Durch die AHV/IV versicherte Personen
Wer ist obligatorisch versichert? Nenne die vier versicherten Personen
- Nichterwerbstätige Personen mit Wohnsitz in der Schweiz (Kinder, Studierende, Hausfrauen-männer)
- Erwerbstätige Personen mit Wohnsitz und Arbeitsort in der Schweiz
- Grenzgänger mit Wohnsitz im Ausland und Arbeitsort in der Schweiz
- Schweizer Bürger mit Tätigkeit im Ausland für die schweizerische Eidgenossenschaft, für bestimmte internationale Organisationen und für vom Bund anerkannte Hilfswerke
4 Versicherte Personen und Versicherungsbeiträge
4.1 Durch die AHV/IV versicherte Personen
Wer ist nicht versichert? Nenne die zwei NICHT versicherten Personen
- Ausländische Diplomaten in der Schweiz
- Ausländische Beamte einer internationalen Organisation in der Schweiz
4.2 Beitragspflichtige Personen
Vervollständige folgende Tabelle
5 Die Versicherungsleistungen der AHV und der IV
Die Altersrente
Wann wird die Altersrente (Zeitpunkt) ausbezahlt und in welcher Zahlungsweise?
*Die Altersrente (monatliche Geldzahlung) erhalten Frauen mit 65 und Männer mit 65 Jahren.
5 Die Versicherungsleistungen der AHV und der IV
Die Altersrente
Was ist zu beachten wenn beide Ehepartner pensioniert sind?
- plafonierung auf 150%
(zur Ermittlung des durchschnittlichen Erwerbseinkommens wird jedem Ehepartner für die gemeinsamen Ehejahre das halbe Jahreseinkommen des anderen Ehepartners gutgeschrieben)
5 Die Versicherungsleistungen der AHV und der IV
Die Kinderrente
Altersrentner mit Unterhaltspflicht gegenüber Kindern haben Anspruch auf eine zusätzliche Kinderrente. Bis wann wird die Kinderrente ausbezahlt und wieviel %
- bis zum 18. Altersjahr der Kinder
- maximal aber bis 25 Jahre
- Kinderrente 40%
5 Die Versicherungsleistungen der AHV und der IV
Die Hilflosenentschädigung
Wann kommt diese Entschädigung zum trage? und wie hoch ist diese? (zwischen .. Fr. & .. Fr. pro Monat)
- Sie erhalten eine zusätzliche Hilflosenentschädigung zwischen 235 und 940 Franken pro Monat.
5 Die Versicherungsleistungen der AHV und der IV
Beiträge für Hilfsmittel
Von welchen Hilfsmittel wird hier gesprochen?
- Perücken, Rollstühle, Hörgeräte, Lupenbrillen
5.2 Die Hinterlassenenleistungen der AHV
Im Todesfall des Mannes erhält die Frau eine? Wieviel %?
- unbefristete Witwenrente
- 80% einer Altersrente
5.2 Die Hinterlassenenleistungen der AHV
Im Todesfall des Frau erhält der Mann eine? Wieviel %?
- befristete Witwerrente
- 80% einer Altersrente