Zivilrecht 1 Flashcards
Was versteht man unter Rechtsordnung?
Die Gesamtheit des geschriebenen Rechts
In welche 3 Teilbereiche ist die Rechtsordnung gegliedert? Und warum ist dies bei der Rechtsanwendung von Bedeutung?
Strafrecht, öffentliches Recht, Zivilrecht -> jeweils unterschiedliche Rechtsnormen und Rechtsanwendung (Orientierung)
Gegenstand des Strafrechts
- Sanktionierung von nicht wertekonformen Verhalten (Straftaten)
- Staat(übergeordnet) - Bürger
- Rechtsquellen z.B. Strafprozessordnung, Strafgesetzbuch, Ordnungswidrigkeitengesetz
Gegenstand des Zivilrechts
- Rechtsbeziehungen immer auf “Ebene der Gleichordnung”
- i.d.R. Privatpersonen-> Angelegenheiten des tägl. Lebens
- Staat muss nicht zwingend beteiligt sein
- Privatautonomie
- Rechtsquellen z.B. BGB, HGB, Zivilprozessordnung, Gesellschaftsrecht, Urheber/Patenrecht
Öffentliches Recht
- Gleichordnung oder einseitige Durchsetzung -Staat->Bürger
- bsp. Gewährleistung der öffentlichen Ordnung
- Rechtsquellen z.B. Völkerrecht, Europarecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht
Angebot
- empfangsbedürftige Willenserklärung
- auf Vertragsabschluss gerichtet
- so gefasst, dass das Zustandekommen nur von der Annahme durch andere Seite abhängig
Annahme
auf einen Vertragsabschluss gerichtete, empfangsbedürftige Willenserklärung, mittels derer das Einverständnis mit einem Angebot erklärt wird
Abstraktionsprinzip
- Trennung von Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft. -Beide Geschäfte voneinander unabhängig-> Die -Unwirksamkeit des einen hat nicht notwendigerweise die Unwirksamkeit des Anderen zur Folge.
Rechtsgeschäft
- Handlung, die aus mindestens einer Willenserklärung besteht und die drauf abzielt, eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen.
- Einseitige: z.B. Kündigung
- Mehrseitig: z.B. Vertrag
Vertrag
Rechtsgeschäft, dass durch mindestens 2 übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot + Annahme) zu Stande kommt
Willenserklärung
private Willensäußerung, die auf die Erzielung einer Rechtsfolge gerichtet ist
invitatio ad offerendum
Aufforderung, ein Angebot zu machen
Verpflichtungsgeschäft
- Durch ein Verpflichtungsgeschäft entsteht ein Anspruch.
- Es handelt sich um ein schuldrechtliches Rechtsgeschäft.
- Auch Kausalgeschäft
- Es ist der Rechtsgrund dafür, dass das Erfüllungsgeschäft abgeschlossen wird.
- Allein durch das Verpflichtungsgeschäft ändert sich aber an der Rechtslage noch nichts.
- Gesetzliche Regelung ganz überwiegend im Buch 2
Erfüllungsgeschäft
- Rechtsgeschäft, dass durch Übertragung, inhaltliche Veränderung oder Aufhebung unmittelbar auf ein
bestehendes Recht einwirkt und es damit unmittelbar verändert.
Auch Verfügungsgeschäft
Gesetzliche Regelung überwiegen in Buch 3, einige wenige in Buch 2 (z.B. Erlass oder Abtretung §§ 397 ff. BGB)
Folgen der Unwirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts
Rückabwicklung des gescheiterten, aber erfüllten Verpflichtungsgeschäfts über gesetzliche Schuldverhältnisse, z.B. ungerechtfertigte Bereicherung gemäß §812 BGB
Anspruch
Recht, von einem anderen Tun oder Unterlassen zu verlangen
Legaldefinition §194 BGB
Vertragsfreiheit als Grundsatz der Privatautonomie
beinhaltet die Strukturprinzipien des BGB: Abschlussfreiheit und Gestaltungsfreiheit(inhaltlich)
baut auf dem Leitbild des BGB, dass beide Vertragspartner gleichberechtigt sind (Gleichordnung)
ABER: Die Strukturprinzipien gelten nicht grenzenlos/schrankenlos
BGB versucht unterschiedliche Machtpositionen auszugleichen
Grundsatz der Vertragsfreiheit soll so weit wie möglich gelten
Privatautonomie
Freiheit der Person-> Vertragsfreiheit, Handelsfreiheit
“grundsätzlich”
Es ist die Regel, ABER es gibt AUSNAHMEN