WSP Flashcards

1
Q

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

A

o Gesetzliche Grundlagen
o Verlangt eine „geordnete und einheitliche Berufsausbildung“
o Regelt die Vertragsgestaltung
o Enthält die Rechte und Pflichten der Ausbildenden und Auszubildenden
o Auskunft über welche Inhalte die Ausbildungsordnungen enthalten müssen
o Regelt die Überwachung der Berufsausbildung

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2
Q

Drei Ebenen

A
o	Bundesebene (Bundesrepublik Deutschland)
o	Landesebene (NRW)
o	Ortsebene (Bielefeld)
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3
Q

Ausbildungsordnung (Bundesebene)

A

o Eine Rechtsverordnung
o Regelt die betriebliche Ausbildung sachlich und inhaltlich
o Regelungen: Dauer, Berufsbild, Prüfungen, Ausbildungsrahmenplan.
o Beinhaltet festgelegten Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse
o Wird mit dem Rahmenlehrplan abgeglichen

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4
Q

Rahmenlehrplan (Bundesebene - Berufsschule)

A

o Gewisse einheitliche Standards
o Für das gesamte Bundesgebiet
o Wird beschlossen von der Kultusministerkonferenz (einer Zusammenkunft aller Kultus- und Bildungsminister der einzelnen Bundesländer)
o Rahmenlehrplan für TFA ist mit der Ausbildungsordnung für TFA abgestimmt (co-ordinated)

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5
Q

Ausbildungsrahmenplan (Landesebene)

A

o Besondere Bestandteil der Ausbildungsordnung
o Gibt an welche Kenntnisse und Fertigkeiten der Ausbildungsbetrieb seinem Auszubildenden in welchem Ausbildungsjahr vermitteln soll
o Soll nicht von den Inhalten der Lehrpläne der Bundesländer abweichen

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6
Q

Lehrplan (Landesebene - Berufsschule)

A

o Auf der Grundlage des übergeordneten Rahmenlehrplans entwickelt (states develop their own curriculum on the basis of the overarching framework curriculum)
o Verpflichtender Unterrichtsinhalt
o Grobe Lernfelder formuliert

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7
Q

Ausbildungsplan (Ortsebene)

A

o Auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans erstellt
o Bei individuellen Ausbildungsbetrieben für die individuellen Auszubildenden
o Abstimmung mit der schulischen Seite zwischen betrieblichen Ausbildungsplänen und den Didaktischen Jahresplanungen

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8
Q

Didaktische Jahrespläne

A

o Legt fest, welches Fach zu welcher Zeit welchen Lerninhalt übernimmt
o Mit Abstimmung der betrieblichen Seite (Lehrer kooperieren mit den Ausbildern)
o Möglichkeit, besondere regionale Aspekte in den Berufsschulunterricht mit einfließen zu lassen oder zu intensivieren

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9
Q

Ausbildungsbetrieb (1. Lernort)

A

o Praktische Ausbildung durchführen
o Arbeitet als gleichberechtigte Partnerin mit anderen Ausbildungsbeteiligten zusammen, in erster Linie mit den Ausbildungsbetrieben und den zuständigen Industrie- und Handelskammern (Tierärztekammern)

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10
Q

Berufsschule (2. Lernort)

A

o Fachtheoretische Ausbildung durchführen
o Arbeitet als gleichberechtigte Partnerin mit anderen Ausbildungsbeteiligten zusammen, in erster Linie mit den Berufsschulen und den zuständigen Industrie- und Handelskammern (Tierärztekammern)
o Übernehmen die Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfungen

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11
Q

Ziel

A

o Berufliche Handlungsfähigkeit

o Einfaches oder Qualifiziertes Ausbildungszeugnis

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12
Q

Verantwortliche Handelskammer – TRK

A

o Prüft, ob die Ausbildende und Ausbilder geeignet sind
o Prüft die schriftliche Berufsausbildungsvetrag
o Bei Problemen im Ausbildungsbetrieb beraten

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13
Q

§11 Vertragsniederschrift - Ausbildungsberuf

A
Ausbildung mit dem Ziel evtl. TFA
Zeitliche Gliederung (Ausbildungsplan)
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14
Q

§11 Vertragsniederschrift - Beginn und Dauer der Ausbildung

A
  • 01.08.2021-31.07.2024
  • 36 Monate
  • Hinweise auf mögliche Verkürzung
  • Ende durch Bestehung der Prüfung
  • Verlängerung bei Nicht-bestehen
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15
Q

§11 Vertragsniederschrift - Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte

A
  • Z. b. überbetriebliche Ausbildung
  • Laborkurse etc.
  • Röntgenkurse
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16
Q

§11 Vertragsniederschrift - Dauer der regelmassigen täglichen Arbeitszeit

A
  • Arbeitszeitgesetz (Pausenregelung, Ruhezeiten; zwischen Feierabend und Arbeit Begin = 11 Stunden)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz beachten
  • Gültigem Tarifvertrag beachten
17
Q

§11 Vertragsniederschrift - Dauer der Probezeit

A
  • 1 bis 4 Monate

* Fristlose schriftliche Kündigung ohne Angaben von Gründen ist für beide Seiten möglich

18
Q

§11 Vertragsniederschrift - Zahlung und Hohe der Vergütung

A
  • Hohe laut Tarifvertrag (mindestens 80%)
  • Muss jährlich ansteigen
  • Lohnfortzahlung (6 Wochen die gleiche Krankheit)
  • Bezahlung von Mehrarbeit
19
Q

§11 Vertragsniederschrift - Dauer des Urlaubs

A
  • Tarifvertrag
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Bundesurlaubsgesetz
  • Mindestens 24 Werktage
20
Q

§11 Vertragsniederschrift - Kündigungsvoraussetzungen

A
  • Probezeit
  • Nach der Probezeit: außerordentlich von beiden Seiten
  • Nach der Probezeit: ordentlich durch Azubi bei Aufgabe der Ausbildung oder Wechsel des Ausbildungsberufes
21
Q

§11 Vertragsniederschrift - Hinweis, welcher Tarifvertrag gültig ist

A

• Gültigkeit kann individuell vereinbart werden

22
Q

§13 Verhalten während der Berufsausbildung

A

o Aufgaben sorgfältig ausfuhren
o An Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen (Schule, Training)
o Weisungen von Ausbildern zu folgen
o Ordnung zu beachten
o Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln
o Schweigepflicht beachten

23
Q

§14 Pflichten der Ausbildenden

A

o Das den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird
o Das die Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann
o Selbst auszubilden oder ein Ausbilder beauftragen
o Ausbildungsmittel zu Verfügung stellen
o Dafür sorgen, dass die Auszubildende charakterlich gefordert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet werden.
o Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind

24
Q

§15 Freistellung

A

o Für Schule, Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsausstätte

25
Q

§16 Zeugnis

A

o Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Schriftliches Zeugnis auszustellen
o Beinhaltet Ziel, Dauer und Art

26
Q

§17 Vergütungsanspruch

A

o Vergütung nach Lebensalter der Auszubildenden zu bemessen
o Jährlich ansteigt
o Überstunden zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen

27
Q

§21 Beendigung

A

o Mit Ablauf der Ausbildungszeit
o Mit vollständigen Prüfungsabschluss
o Prüfung nicht bestehen: verlängert bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung

28
Q

Ausbildungsberufsbild - Fertigkeiten – Manuele Handlung

A
  • Assistenz bei Tierärztlicher Diagnostik
  • Rontgen und Strahlenschutz
  • Hygiene Maßnahmen
29
Q

Ausbildungsberufsbild - Fähigkeiten – Geistige, Praktische anlagen

A
  • Kommunikation
  • Team Arbeit
  • Verhalten in Konfliktsituation
30
Q

Ausbildungsberufsbild - Kenntnissen – Theoretische wissen

A
  • Information und Datenschutz
  • Laborarbeiten
  • Abrechnungswesen
31
Q

Pflichten des Ausbildenden = Rechte des Auszubildenden

A

o Ausbildungspflicht
o Fürsorgepflicht
o Vergütungspflicht
o Zeugnispflicht

32
Q

Pflichten des Auszubildenden = Rechte des Ausbildenden

A

o Lern- und Dienstleistungspflicht
o Weisungsgebundenheit
o Sorgfaltspflicht
o Treue- und Schweigepflicht