WSP Flashcards
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
o Gesetzliche Grundlagen
o Verlangt eine „geordnete und einheitliche Berufsausbildung“
o Regelt die Vertragsgestaltung
o Enthält die Rechte und Pflichten der Ausbildenden und Auszubildenden
o Auskunft über welche Inhalte die Ausbildungsordnungen enthalten müssen
o Regelt die Überwachung der Berufsausbildung
Drei Ebenen
o Bundesebene (Bundesrepublik Deutschland) o Landesebene (NRW) o Ortsebene (Bielefeld)
Ausbildungsordnung (Bundesebene)
o Eine Rechtsverordnung
o Regelt die betriebliche Ausbildung sachlich und inhaltlich
o Regelungen: Dauer, Berufsbild, Prüfungen, Ausbildungsrahmenplan.
o Beinhaltet festgelegten Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse
o Wird mit dem Rahmenlehrplan abgeglichen
Rahmenlehrplan (Bundesebene - Berufsschule)
o Gewisse einheitliche Standards
o Für das gesamte Bundesgebiet
o Wird beschlossen von der Kultusministerkonferenz (einer Zusammenkunft aller Kultus- und Bildungsminister der einzelnen Bundesländer)
o Rahmenlehrplan für TFA ist mit der Ausbildungsordnung für TFA abgestimmt (co-ordinated)
Ausbildungsrahmenplan (Landesebene)
o Besondere Bestandteil der Ausbildungsordnung
o Gibt an welche Kenntnisse und Fertigkeiten der Ausbildungsbetrieb seinem Auszubildenden in welchem Ausbildungsjahr vermitteln soll
o Soll nicht von den Inhalten der Lehrpläne der Bundesländer abweichen
Lehrplan (Landesebene - Berufsschule)
o Auf der Grundlage des übergeordneten Rahmenlehrplans entwickelt (states develop their own curriculum on the basis of the overarching framework curriculum)
o Verpflichtender Unterrichtsinhalt
o Grobe Lernfelder formuliert
Ausbildungsplan (Ortsebene)
o Auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans erstellt
o Bei individuellen Ausbildungsbetrieben für die individuellen Auszubildenden
o Abstimmung mit der schulischen Seite zwischen betrieblichen Ausbildungsplänen und den Didaktischen Jahresplanungen
Didaktische Jahrespläne
o Legt fest, welches Fach zu welcher Zeit welchen Lerninhalt übernimmt
o Mit Abstimmung der betrieblichen Seite (Lehrer kooperieren mit den Ausbildern)
o Möglichkeit, besondere regionale Aspekte in den Berufsschulunterricht mit einfließen zu lassen oder zu intensivieren
Ausbildungsbetrieb (1. Lernort)
o Praktische Ausbildung durchführen
o Arbeitet als gleichberechtigte Partnerin mit anderen Ausbildungsbeteiligten zusammen, in erster Linie mit den Ausbildungsbetrieben und den zuständigen Industrie- und Handelskammern (Tierärztekammern)
Berufsschule (2. Lernort)
o Fachtheoretische Ausbildung durchführen
o Arbeitet als gleichberechtigte Partnerin mit anderen Ausbildungsbeteiligten zusammen, in erster Linie mit den Berufsschulen und den zuständigen Industrie- und Handelskammern (Tierärztekammern)
o Übernehmen die Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfungen
Ziel
o Berufliche Handlungsfähigkeit
o Einfaches oder Qualifiziertes Ausbildungszeugnis
Verantwortliche Handelskammer – TRK
o Prüft, ob die Ausbildende und Ausbilder geeignet sind
o Prüft die schriftliche Berufsausbildungsvetrag
o Bei Problemen im Ausbildungsbetrieb beraten
§11 Vertragsniederschrift - Ausbildungsberuf
Ausbildung mit dem Ziel evtl. TFA Zeitliche Gliederung (Ausbildungsplan)
§11 Vertragsniederschrift - Beginn und Dauer der Ausbildung
- 01.08.2021-31.07.2024
- 36 Monate
- Hinweise auf mögliche Verkürzung
- Ende durch Bestehung der Prüfung
- Verlängerung bei Nicht-bestehen
§11 Vertragsniederschrift - Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- Z. b. überbetriebliche Ausbildung
- Laborkurse etc.
- Röntgenkurse
§11 Vertragsniederschrift - Dauer der regelmassigen täglichen Arbeitszeit
- Arbeitszeitgesetz (Pausenregelung, Ruhezeiten; zwischen Feierabend und Arbeit Begin = 11 Stunden)
- Jugendarbeitsschutzgesetz beachten
- Gültigem Tarifvertrag beachten
§11 Vertragsniederschrift - Dauer der Probezeit
- 1 bis 4 Monate
* Fristlose schriftliche Kündigung ohne Angaben von Gründen ist für beide Seiten möglich
§11 Vertragsniederschrift - Zahlung und Hohe der Vergütung
- Hohe laut Tarifvertrag (mindestens 80%)
- Muss jährlich ansteigen
- Lohnfortzahlung (6 Wochen die gleiche Krankheit)
- Bezahlung von Mehrarbeit
§11 Vertragsniederschrift - Dauer des Urlaubs
- Tarifvertrag
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Bundesurlaubsgesetz
- Mindestens 24 Werktage
§11 Vertragsniederschrift - Kündigungsvoraussetzungen
- Probezeit
- Nach der Probezeit: außerordentlich von beiden Seiten
- Nach der Probezeit: ordentlich durch Azubi bei Aufgabe der Ausbildung oder Wechsel des Ausbildungsberufes
§11 Vertragsniederschrift - Hinweis, welcher Tarifvertrag gültig ist
• Gültigkeit kann individuell vereinbart werden
§13 Verhalten während der Berufsausbildung
o Aufgaben sorgfältig ausfuhren
o An Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen (Schule, Training)
o Weisungen von Ausbildern zu folgen
o Ordnung zu beachten
o Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln
o Schweigepflicht beachten
§14 Pflichten der Ausbildenden
o Das den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird
o Das die Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann
o Selbst auszubilden oder ein Ausbilder beauftragen
o Ausbildungsmittel zu Verfügung stellen
o Dafür sorgen, dass die Auszubildende charakterlich gefordert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet werden.
o Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind
§15 Freistellung
o Für Schule, Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsausstätte
§16 Zeugnis
o Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Schriftliches Zeugnis auszustellen
o Beinhaltet Ziel, Dauer und Art
§17 Vergütungsanspruch
o Vergütung nach Lebensalter der Auszubildenden zu bemessen
o Jährlich ansteigt
o Überstunden zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen
§21 Beendigung
o Mit Ablauf der Ausbildungszeit
o Mit vollständigen Prüfungsabschluss
o Prüfung nicht bestehen: verlängert bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung
Ausbildungsberufsbild - Fertigkeiten – Manuele Handlung
- Assistenz bei Tierärztlicher Diagnostik
- Rontgen und Strahlenschutz
- Hygiene Maßnahmen
Ausbildungsberufsbild - Fähigkeiten – Geistige, Praktische anlagen
- Kommunikation
- Team Arbeit
- Verhalten in Konfliktsituation
Ausbildungsberufsbild - Kenntnissen – Theoretische wissen
- Information und Datenschutz
- Laborarbeiten
- Abrechnungswesen
Pflichten des Ausbildenden = Rechte des Auszubildenden
o Ausbildungspflicht
o Fürsorgepflicht
o Vergütungspflicht
o Zeugnispflicht
Pflichten des Auszubildenden = Rechte des Ausbildenden
o Lern- und Dienstleistungspflicht
o Weisungsgebundenheit
o Sorgfaltspflicht
o Treue- und Schweigepflicht