Willenserklärung Flashcards
Willenserklärung
Die Willenserklärung ist das wesentlichste Element des Rechtsgeschäftes. Es handelt sich um eine Erklärung einer Person, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist (Rechtsbindungswille nötig). Eine Willenserklärung kann mündlich, schriftlich oder konkludent abgegeben werden.
Konkludent
Schlüssiges Verhalten
Rechtsgeschäft
Ein Rechtsgeschäft besteht aus einer oder mehreren Willenserklärungen aus denen sich eine Rechtsfolge ergibt. Mit den Rechtsgeschäften kann jeder seine Lebensverhältnisse eigenverantwortlich gestalten.
(sog. Privat- Autonomie als Grundprinzip des BGB)
Einseitige Rechtsgeschäfte
Nur eine WE nötig
z.B. Kündigung, Testament, Patientenverfügung, Bevollmächtigung, Wiederruf, Anfechtung
§657
Mehrseitige Rechtsgeschäfte
mindestens zwei WE notwendig
z.B. alle Verträge und Beschlüsse
Aufbau einer Willenserklärung
- Geschäftswille (innere Seite)
1a Handlungsbewusstsein –> Ich schreibe eine Kündigung
Voraussetzung: Man weis, dass man handelt
1b Erklärungsbewusstsein –> Ich bin mir Bewusst, was diese Kündigung bedeutet
Voraussetzung: Man weis, dass man eine Erklärung zu rechtlichen Zwecken abgibt
- Erklärung (äußere Seite)
2a Abgabe der WE –> Ich gebe die Kündigung ab
Voraussetzung: an der Endgültigkeit des Erklärungswillens darf bei Abgabe kein Zweifel bestehen
& Für die Abgabe sorgt der Erklärende
2b Zugang der WE beim Empfänger –> Mein Chef erhält die Kündigung
Voraussetzung mündliche WE: der Empfänger hat die WE akustisch richtig vernommen
Voraussetzung schriftliche WE: WE muss in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangen, sodass dieser die Möglichkeit hat Kenntnis zu nehmen
Herrschaftsbereich
Herrschaftsbereich ist der Wohn- oder Geschäftsraum des Empfängers
Beweispflicht
Die Beweispflicht der Abgabe der WE liegt beim Abgebenden
Wann ist eine WE nichtig?
§ 105 Abs. 1 Geschäftsunfähiger
§ 105 Abs. 2 vorübergehend Geschäftsunfähiger
§ 105a Ausnahmen sind Geschäfte des täglichen Lebens bei vorübergehender Geschäftsunfähigkeit