Wiederholung Tarifwesen Flashcards
Definiere den Tarifvertragsgrundsatz Tarifautonomie. (3)
- Traifparteien haben Recht, selbständig und ohne Einmischung von außen Arbeitsbedingungen zu regeln
- Staat hat kein Recht, in Tarifauseinandersetzungen regulierend einzugreifen
- Im Grundgesetz fest verankert!
Definiere den Tarifvertragsgrundsatz Tariffähigkeit. (3)
- Tarifverträge abschließen können i.d.R. nur die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände (= Gewerkschaften)
- ausnahmsweise haben dieses Recht auch einzelne, sehr große Unternehmen, z.B. die Deutsche Bahn AG
- Tarifbestimmungen müssen nur dann bei einem Arbeitsvertrag beachtet werden, wenn beide Vertragspartner an den Tarifvertrag gebunden sind
Definiere den Tarifvertragsgrundsatz Tarifgebundenheit. (2)
- Tarifvertragsparteien und ihre Mitglieder sind an die im Tarifvertrag vereinbarten Bestimmungen gebunden
- Bindung besteht bis der Tarifvertrag endet
Definiere den Tarifvertragsgrundsatz Unabdingbarkeit. (3)
- Bedingungen des Einzelarbeitsvertrags dürfen für einen Arbeitnehmer nicht ungünstiger sein als die des Tarifvertrages
- Inhalte des Tarifvertrages = Mindestbedingungen
- Vereinbarung günstigerer Arbeitsbedingungen ist zulässig
Definiere den Tarifvertragsgrundsatz Friedenspflicht. (1)
- Laufzeit des Tarifvertrags dürfen von den Tarifvertragsparteien keine Arbeitskampfmaßnahmen ergriffen werden
Definiere den Tarifvertragsgrundsatz Allgemeinverbindlichkeit. (2)
- Betriebe, deren Inhaber nicht einem Arbeitgeberverband angehören, sind nicht an die Bestimmungen eines Tarifvertrages gebunden
- Tarifverträge können entweder betriebsintern oder durch Bundes- oder Landesarbeitsministers auch auf die bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgedehnt werden
→ Danach ist es einem Arbeitgeber nicht mehr möglich, unorganisierte Arbeitnehmer zu schlechteren Bedingungen zu beschäftigen als Gewerkschaftsmitglieder
Definiere den Tarifvertragsgrundsatz Öffentlichkeit. (1)
- Abschluss, Änderung oder Aufhebung eines Tarifvertrages sowie die Allgemeinverbindlichkeitserklärung werden in ein besonderes Tarifregister eingetragen, das beim Bundesarbeitsministerium geführt wird
- Ist öffentlich und kann von jedermann eingesehen werden
Definiere den Tarifvertragsgrundsatz Nachwirkung. (1)
- alter (ausgelaufener) Tarifvertrag gilt so lange weiter, bis ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wurde
Was sind die zwei Tarifvertragsarten (nach ihrem Inhalt)? (2)
- Mantel-/Rahmentarifverträge
- Lohn-/Gehaltstarifverträge
Beschreibe Mantel-/Rahmentarifverträge und nenne die Laufzeit. (ca. 4)
Allgemeine Arbeitsbedingungen, wie z.B.
- Arbeitszeit, Urlaub
- Arbeitsschutz
- Sonn- und Feiertagsarbeit
- Urlaubsgeld
- Lohngruppen/-arten, etc.
Laufzeit: in der Regel mehrere Jahre
Beschreibe Lohn-/Gehaltstarifverträge und nenne die Laufzeit. (4)
- Höhe der Löhne und Gehälter
- Höhe der Ausbildungsvergütung
- zum teil Vereinbarungen über Sonderzahlungen
Laufzeit: in der Regel 1 Jahr (Tendenz: länger)
Nenne die vier (4) Arten von Geltungsbereichen des Tarifvertrags.
Persönlich
Tarifvertrag hat für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die Mitglieder ihrer Berufsverbände sind, Gültigkeit.
Sachlich
Die Zugehörigkeit zum Wirtschaftszweig (z.B. Bau, Chemie, Erziehung) bestimmt die unterschiedlichen Vertragsinhalte.
Zeitlich
Die Laufzeit für Lohn-/ Gehaltstarife und Manteltarife wird vertraglich vereinbart.
Räumlich
Je nach regionalen Zuständigkeiten (Ort, Land, Bund) entstehen räumlich unterschiedliche Tarifverträge (Orts-, Landes-, Bundestarife = Flächentarife)
Was sind die Schritte in Tarifverhandlungen? (9)
- Kündigung des bestehenden Tarifvertrages
- Tarifverhandlungen, oft begleitet von Warnstreiks
- Keine Einigung/Scheitern von Tarifverhandlungen
- Schlichtungsverfahren, wenn von einer Seite gefordert
- bei Scheitern des Schlichtungsversuchs
- Urabstimmung über Kampfmaßnahmen; Streik, wenn mindestens 75% der Gewerkschaftsmitglieder zustimmen
- Aussperrung als mögliche Gegenmaßnahme der Arbeitgeber
- neue Verhandlungen
- Ende des Streiks, wenn mindestens 25% der Gewerkschaftsmitglieder zustimmen
Nenne die Arbeitskampfmaßnahmen der Tarifparteien. (2)
- Streik (Ausstand): kollektive Arbeitsniederlegung mit dem Ziel, bestimmte Forderungen gegen den Arbeitgeber durchzusetzen
- Aussperrung: Ausschluss der Arbeitnehmer von der Arbeit bei gleichzeitiger Verweigerung der Lohn- und Gehaltszahlungen (ruhendes Arbeitsverhältnis)
Nenne die verschiedenen Streikformen. (6)
Organisierter Streik
Von der Gewerkschaft per Urabstimmung beschlossener Streik. Gewerkschaftsmitglieder erhalten Streikgeld aus der Gewerkschaftskasse. Streikposten!
“Wilder Streik”
Ein von der Gewerkschaft nicht gebilligter Streik.
Warnstreik
Durch kurzfristige Arbeitsniederlegungen soll Entschlossenheit zum Arbeitskampf ausgedrückt werden.
Generalstreik
(Fast) alle Unternehmen in einem Land werden bestreikt.
Schwerpunktstreik
Nur bestimmte Betriebe, meist Schlüsselunternehmen, werden bestreikt.
Symphatiestreik
Streikende Arbeitnehmer in anderen Tarifgebieten werden durch Streiks unterstützt.