Wichtige §§§§§§§§§§§ Flashcards
Aktivierungsverbot für selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle VG des AV
§ 248, Abs.2
Aktivierungsverbot für „Forschungskosten“
§ 255 Abs. 2 Satz 4 HGB
Aktivierung (Wahlrecht) für Entwicklungskosten
§ 255 Abs. 2a HGB
Anschaffungskosten
§ 255 Abs.1
strenges NWP?
§ 253 Abs 4
gemildertes NWP?
§253 Abs 3
§267
Größenklassen für kap. Gesellschaften
§252 (1) Nr.4
Realisationsprinzip Verbot der Gewinnantizipation
§252 (1) Nr.3
Einzelbewertung
§266 (2),(3)
Gliederung einer Bilanz
§267
Umschreibung von Größenklassen
§248
§248
(1) Bilanzierungsverbot (Aufwendungen für Gründung) à Kein Vermögensgegenstand
(2) S.1 Bilanzierungswahlrecht für Immaterielle VG
(2) S.2 Bilanzierungsverbot für selbstgeschaffene Marken etc…..
§247 (2) a
Was ist das Anlangevermögen (AV) a Umkehrschluss aus dem Paragraphen ist das Umlaufvermögen (UV)
§255 (2) S.4
Bilanzierungsverbot von Herstellkosten (Speziell F&E)
§255 (2a)
Bilanzierungswahlrecht von Entwicklungskosten/Definition von F&E
(à Wenn EK bilanziert werden müssen nach §285 Nr.22 alle Kosten im Anhang aufgelistet werden, dies gilt auch für die Kosten aus F&E)