Weiss Flashcards

1
Q

Republikprinzip

A

Das es keine monarchische oder andere dynastische Herrschaftsform gibt. In einer Demokratie wird die Macht nur auf Zeit vergeben.

Art. 20, 28 GG

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2
Q

Demokratieprinzip

A

Mehrheitsherrschaft, bei der die Minderheit geschützt ist durch das Recht auf Opposition.
Dieses Prinzip hat mehrere Unterprinzipien
-Volkssouveränität
- repräsentative Demokratie
- streitbare Demokratie

Art. 22 GG

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3
Q

Volkssouveränität

A

Art. 20 GG „alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“

  • Das Volk ist der alleinige Träger der Staatsgewalt
  • jede staatliche Gewalt lässt sich auf das Volk zurückführen „ununterbrochene Legitimationskette“
  • außerdem bedeutet es, dass regelmäßige Wahlen stattfinden müssen um dem Volk ein Austausch seines Repräsentant zu ermöglichen
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4
Q

Repräsentative Demokratie

A

Die Staatsgewalt wird im Regelfall nicht vom Volk direkt ausgeübt, sondern durch besondere Organe.
Z.B bei der Verabschiedung von Gesetzen ist der Bundestag zuständig

Im Art. 20 GG steht, dass die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen vom Volk ausgeübt wird. Dies beschreibt allerdings nur den Ausnahmefall und im Regelfall handelt der Repräsentant für das Volk. Abstimmungen sind nur vorgesehen, wenn es das GG ausdrücklich verlangt.

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5
Q

Streitbare Demokratie

A

Es dient dazu, dass diese Freiheit nicht benutzt wird um die Grundprinzipien der Demokratie zu beseitigen.

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6
Q

Normpyramide

A
  1. Grundgesetz - Verfassung
    (Kein staatlicher Akt darf sich mit der Verfassung in Widerspruch setzen)
  2. formellen Parlamentsgesetze
  3. Rechtsverordnung
    (Durch die Exekutive/ vollziehende Gewalt gesetzt werden. Voraussetzungen ist eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, die nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt sein muss)
  4. Satzungen
    (Hoheitsfunktionen auf selbständige Körperschaften übertragen werden)
  5. Verwaltungsvorschriften
    (Gelten nicht für Bürger unmittelbar)
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7
Q

Rechtsstaatlichkeit

Rechtsstaatsprinzip

A
Es ist die rechtliche Bindung aller Staatlichen Gewalt um die Bürger vor willkürlichem, staatlichen Handeln zu schützen. 
Unterprinzipien:
- Gewaltenteilung 
- Vorrang/ Vorbehalt des Gesetzes 
Rechtssicherheit 
- Verhältnismäßigkeit
- Gebot des effektiven Rechtsschutzes
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8
Q

Gewaltenteilung

A
  • gesetzgebende Gewalt: Legislative
  • vollziehende Gewalt: Exekutive
  • Rechtssprechung: Judikative

Nicht streng getrennt, sondern Teil des Systems.

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9
Q

Vorrang des Gesetzes

A

Die Verwaltung darf nicht gegen das Gesetz handeln.

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10
Q

Vorbehalt des Gesetzes

A

Bestimmte Handlungen von Verwaltungen bedarf es einer gesetzlichen Grundlage

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11
Q

Eingriffsverwaltung

A

Hoheitliche Maßnahmen/ Der Staat greift zu Lasten der Bürger ein

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12
Q

Leistungsverwaltung

A

Der Statt greift zugunsten der Bürger ein

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13
Q

Fiskalverwaltung

A

Der Staat nicht wie ein normaler Bürger am Rechtsverkehr teil

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14
Q

Bestimmtheistgebot

A

Jede Norm muss hinreichend bestimmt sein

Der Betroffene muss seine Rechtslage erkennen können und danach sein Verhalten richten können.

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15
Q

Rückwirkungsverbot

A

Gesetze, die in die Vergangenheit zurück wirken sind nur eingeschränkt zulässig.

  • echte Rückwirkung: an einem in der Vergangenheit liegender Tatbestand neue Rechtsfolgen geknüpft werden ( nur ausnahmsweise zulässig, wenn damit gerechnet werden musste)
  • unechte Rückwirkung: an einem in der Vergangenheit liegender begonnener Sachverhalt, noch nicht abgeschlossen wurde und an diese eine neue Rechtsfolge geknüpft wird.
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16
Q

Verhältnismäßigkeit

A

Der Staat muss sich bei jeder Maßnahme folgende Fragen stellen:

  • verfassungsrechtlich legitimer Zweck ?
  • Geeignete Maßnahme?
  • Gibt es kein milderes Mittel mit dem das Ziel ebenfalls erreicht werden kann ?
  • Liegt eine ausreichende Angemessenheit vor?
17
Q

Rechtsschutzprinzip

A

Bürger muss ein effektiver Rechtsschutz gegenüber Akten der öffentlichen Gewalt zustehen.

18
Q

Bundesstaatsprinzip

A
  • Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat
  • Aufteilung der Staatsgewalt durch die Zentralinstanz dem Bund und einzelnen Teilstaaten den Länden
    Gegenteil: Zentralstaat
19
Q

Definition Staat

A

politische Einheit von Menschen (Staatsvolk), die in einem bestimmten Gebiet (Staatsgebiet) unter einer obersten Herrschaft (Staatsgewalt) leben

20
Q

Staatsvolk Definition

A

Menschen mit derselben Staatsangehörigkeit.
Erwerb der Staatsangehörigkeit durch die Geburt oder durch Einbürgerung.
Bei der Geburt unterscheidet man zwischen Territorialprinzip und Abstammungsprinzip.

21
Q

Definition Staatsgebiet

A

Bestimmter abgrenzbarer Abschnitt der Erdoberfläche

22
Q

Definition Staatsgewalt

A

souveräne, selbstbestimmte Machtausübung des Staates
Nach innen: Gestaltung und Aufrechterhaltung einer öffentlichen Ordnung
Nach Außen: Unabhängigkeit gegenüber anderer Staaten

23
Q

Grundrechte Definition

A

Dies sind grundlegende, individuelle Rechte, die in der Verfassung genannt und garantiert werden.

24
Q

Funktion Grundrechten

A

Grundrechte binden den Staat und begrenzen die Macht des Staates gegenüber dem Einzelnen. Der Staat darf nicht beliebig über seine Bürger verfügen. Die Grundrechte wirken vor allem als Abwehrrechte für den Bürger gegenüber dem Staat.

Art. 1-19 GG

25
Q

Freiheitsgrundrechte

A

Art. 2 GG garantiert die allgemeine Handlungsfreiheit „jeder kann das tun und lassen was er will“ und schützt damit Art. 1 GG die freie Entfaltung der Persönlichkeit.
Z.B.
- Vertragsfreiheit
- Wettbewerbsfreiheit

Grenzen: Gegen andere Rechte verstopfen wird. Beim Sittengesetz oder der verfassungsmäßigen Ordnung (- Rechtsvorschriften die erlassen wurden durch ein formell korrektes Gesetzgebungsverfahren und materiell/ inhaltlich zu Verfassung passen)

26
Q

Art. 1 GG Menschenwürde

A

Der Mensch hat den höchsten Wert, vor dem Staat und anderen möglichen Werten.
Jeder Mensch hat seine eigene Persönlichkeit.
Dieses GG bildet die Basis für alle weiteren GG.

Dieses GG kann als einziges GG nicht eingeschränkt werden.

27
Q

Wie wird die Menschenwürde verletzt?

A

Wenn der einzelne zum bloßen Objekt gemacht wird, also wie eine Sache behandelt wird.