Wahlsystem Flashcards
Demokratie
- Volk gewählten Vertreterinnen und Vertreter (Repräsentanten oder Abgeordnete)
- bestimmen in den unterschiedlichen Parlamenten im Bund und in den Ländern über Gesetze und bestellen in Wahlen die jeweilige Landesregierung und die Bundesregierung
Partizipation
Partizipation - Durch Wählen nehmen die Bürger an politischen Entscheidungsprozessen teil (Teilhabe).
Kontrolle
Kontrolle - Wählen bieten die Möglichkeit die Regierung und die Volksvertreten zu kontrollieren.
Integration
Wählen binden Regierung und Regierte in einem demokratischen System.
Legitimation
Legitimation - Mit Wählen bestimmen die Bürger*innen ihre Vertreter im Parlament. Die Wahl legitimiert diese, für das Volk Gesetze zu erlassen, und die von ihnen gewählte Regierung, politische Macht auszuüben.
Passivem Wahlrecht
Wer ist wählbar?
- Staatsangehörigkeit
- Am Wahltag das 18 Lebensjahr vollendet hat
- Nicht von Wahlrecht ausgeschlossen
Aktivem Wahlrecht
Wer kann Wählen?
- Staatsangehörigkeit
- Am Wahltag das 18 Lebensjahr vollendet hat
- Mindestens 3 Monate in der Bundesrepublik/DDR gewohnt hat
- Nicht von Wahlrecht ausgeschlossen ist
Personalisierte Verhältniswahlsystem
Personalisierte = Aufgestellte Person aus ihrem Wahlkreis wählen kann Verhältnis = Zweitstimme, entscheidet über die Gesamtanzahl der Sitze einer Partei im Bundestag
Sperrklausel
nur bundesweit am mindestens 5% der Zweitstimmen oder in 3 Wahlkreisen das Direktmandat gewonnen haben, ziehen die im Parlament ein
Landesliste
- Alle Parteien erstellen für jedes Bundesland eine Liste von Abgeordneten
- Darauf stehen Personen, die die Partei als Abgeordnete gerne im Bundestag schicken möchte
- Da die Kandidierende, die mit einem Direktmandat in jedem Fall in den Bundestag einziehen, werden die restlichen Sitze durch die Personen von der Landesliste aufgefüllt.
Erststimme
- In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise
- Die Parteien stellen in den Wahlkreisen Spitzenkandidaten zur Wahl
- Wahlsieger ist der Kandidat, der die meisten Erststimmen erhält (= relative Mehrheitswahl)
- Sieger zieht direkt in den Bundestag ein (= Direktmandat)
- Da es 299 Wahlkreise gibt, ist damit erst die Hälfte der 598 Bundestagssitze besetzt.
Prinzip: das jeder Region im Bundestag repräsentiert ist
Direktmandat
Mehrheitswahl im Wahlkreis-> Direktmandat (ziehen direkt in dem Bundestag ein)
Zweitstimme
- Wichtigerer Stimme
- Entscheidet über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag (wie viele die 598 sitze im Bundestag jeweils eine Partei zustehen)
- Mindesten Stimmen Zahl = 5% (1 Sitz)
z. B. 40% die Wahlen = 40% der Sitze
Überhangmandate und Ausgleichsmandate
- Geschäht, wenn eine Partie mehr Direktmandate gewinnt als ihr Platze nach den Zweitstimmen zusteht.
- Alle Überhangmandate werden ausgeglichen (Ausgleichsmandate), damit der Sitzverteilung im Bundestag am Ende exakt das Zweitstimmenergebnis der Wahl wiedergibt
- Keine Vorteile durch Überhangmandate
Wahlgrundsatze
Wahlverfahren muss sicherstellen, dass die Wähler ihren Willen unverfälscht zum Ausdruck bringen können