Wahlsystem Flashcards
Demokratie
- Volk gewählten Vertreterinnen und Vertreter (Repräsentanten oder Abgeordnete)
- bestimmen in den unterschiedlichen Parlamenten im Bund und in den Ländern über Gesetze und bestellen in Wahlen die jeweilige Landesregierung und die Bundesregierung
Partizipation
Partizipation - Durch Wählen nehmen die Bürger an politischen Entscheidungsprozessen teil (Teilhabe).
Kontrolle
Kontrolle - Wählen bieten die Möglichkeit die Regierung und die Volksvertreten zu kontrollieren.
Integration
Wählen binden Regierung und Regierte in einem demokratischen System.
Legitimation
Legitimation - Mit Wählen bestimmen die Bürger*innen ihre Vertreter im Parlament. Die Wahl legitimiert diese, für das Volk Gesetze zu erlassen, und die von ihnen gewählte Regierung, politische Macht auszuüben.
Passivem Wahlrecht
Wer ist wählbar?
- Staatsangehörigkeit
- Am Wahltag das 18 Lebensjahr vollendet hat
- Nicht von Wahlrecht ausgeschlossen
Aktivem Wahlrecht
Wer kann Wählen?
- Staatsangehörigkeit
- Am Wahltag das 18 Lebensjahr vollendet hat
- Mindestens 3 Monate in der Bundesrepublik/DDR gewohnt hat
- Nicht von Wahlrecht ausgeschlossen ist
Personalisierte Verhältniswahlsystem
Personalisierte = Aufgestellte Person aus ihrem Wahlkreis wählen kann Verhältnis = Zweitstimme, entscheidet über die Gesamtanzahl der Sitze einer Partei im Bundestag
Sperrklausel
nur bundesweit am mindestens 5% der Zweitstimmen oder in 3 Wahlkreisen das Direktmandat gewonnen haben, ziehen die im Parlament ein
Landesliste
- Alle Parteien erstellen für jedes Bundesland eine Liste von Abgeordneten
- Darauf stehen Personen, die die Partei als Abgeordnete gerne im Bundestag schicken möchte
- Da die Kandidierende, die mit einem Direktmandat in jedem Fall in den Bundestag einziehen, werden die restlichen Sitze durch die Personen von der Landesliste aufgefüllt.
Erststimme
- In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise
- Die Parteien stellen in den Wahlkreisen Spitzenkandidaten zur Wahl
- Wahlsieger ist der Kandidat, der die meisten Erststimmen erhält (= relative Mehrheitswahl)
- Sieger zieht direkt in den Bundestag ein (= Direktmandat)
- Da es 299 Wahlkreise gibt, ist damit erst die Hälfte der 598 Bundestagssitze besetzt.
Prinzip: das jeder Region im Bundestag repräsentiert ist
Direktmandat
Mehrheitswahl im Wahlkreis-> Direktmandat (ziehen direkt in dem Bundestag ein)
Zweitstimme
- Wichtigerer Stimme
- Entscheidet über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag (wie viele die 598 sitze im Bundestag jeweils eine Partei zustehen)
- Mindesten Stimmen Zahl = 5% (1 Sitz)
z. B. 40% die Wahlen = 40% der Sitze
Überhangmandate und Ausgleichsmandate
- Geschäht, wenn eine Partie mehr Direktmandate gewinnt als ihr Platze nach den Zweitstimmen zusteht.
- Alle Überhangmandate werden ausgeglichen (Ausgleichsmandate), damit der Sitzverteilung im Bundestag am Ende exakt das Zweitstimmenergebnis der Wahl wiedergibt
- Keine Vorteile durch Überhangmandate
Wahlgrundsatze
Wahlverfahren muss sicherstellen, dass die Wähler ihren Willen unverfälscht zum Ausdruck bringen können
Allgemein
alle Burger sind wahlberechtigt, soweit sie die allgemeinen Voraussetzungen dafür erfüllen. Keine Gruppe ist aus sozialen, politischen oder wirtschaftlichen Gründen von der Wahl ausgeschlossen.
Unmittelbar
Die Wählerstimmen werden direkt für die Zuteilung der Abgeordnetensitze verwertet.
Frei
Die Stimme kann frei von staatlichem Zwang oder sonstige unzulässiger Beeinflussung abgegeben werden. Niemand wird wegen seiner Wahlentscheidung benachteiligt.
Gleich
Alle Wahlberechtigten haben gleich viele Stimmen zu vergeben. Alle Stimmen haben gleiches Gewicht. Eine Ausnahme für dieser Regel macht die 5%- Sperrklausel.
Geheim
Es darf nicht feststellbar sein, wie der einzelne Bürger gewählt hat.