VR GS Flashcards

1
Q

Öffentlich rechtlicher Verkehrsraum

A

Alle nach dem Wegerecht des Bundes und der Länder dem allgemeinen Verkehr gewidmeten Straße, Wege und Plätze

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2
Q

Tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum

A

Verkehrsflächen auf denen ohne Rücksicht auf eine verwaltungsrechtliche Widmung oder auf die Eigentumsverhältnisse auf Grund ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten die Benutzung einem unbestimmten Personenkreis zugelassen ist und auch tatsächlich genutzt wird

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3
Q

Verkehrsteilnehmer

A

Jeder, der sich verkehrserheblich verhält, das heißt wer körperlich und unmittelbar durch aktives Handeln und pflichtwidriges unterlassen auf den Ablauf eines Verkehrsvorgangs einwirkt

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4
Q

Anderer

A

Jede Person, gleichgültig ob selbst Verkehrsteilnehmer

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5
Q

Schädigung

A

Körperschaden oder jeder wirtschaftlich messbare Schaden eines Fremden

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6
Q

Körperschaden

A

Beeinträchtigung der Gesundheit eines Menschen

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7
Q

Sachschaden

A

Wenn eine Sache zerstört, beschädigt oder auch nur ihr wirtschaftlicher Wert verringert wurde

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8
Q

Behinderung

A

Jede Beeinträchtigung der normalerweise üblichen Verkehrsteilnahme

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9
Q

Belästigung

A

Jede Verursachung körperlichen Unbehagens

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10
Q

Vermeidbarkeit

A

Wenn dem Verursacher ein anderes Verhalten möglich/ zumutbar war
Wenn sie durch Nichtbeachtung eines Ge- oder Verbots verursacht wird

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11
Q

Gefährdung

A

Die Sicherheit einer bestimmten Person oder einer fremden Sache muss so stark beeinträchtigt sein, dass es nur vom Zufall abhängt, ob das Rechtsgut verletzt wird oder nicht

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12
Q

Straße

A

Umfasst alle für den fließenden und ruhenden Verkehr bestimmten Flächen einschl. Plätze

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13
Q

Fahrbahn

A

Teil der Straße, der für die Benutzung durch den Fahrzeugverkehr bestimmt und geeignet und für diesen freigegeben ist

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14
Q

Fahrstreifen

A

Teil der Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt

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15
Q

Seitenstreifen

A

Der unmittelbar neben der Fahrbahn liegende befestigte Teil der Straße

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16
Q

Sonderfahrstreifen

A

Für u. a. KOM, sind Bestandteil der Fahrbahn. Besonderen Fahrzeugen vorbehalten

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17
Q

Sonderwege

A

Straßenteile die ausschließlich bestimmten Verkehrsarten dienen

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18
Q

Unfallbeteiligter

A

Jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann

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19
Q

Unklare Verkehrslage

A

Wenn nach allen Umständen mit gefahrlosem Überholen nicht gerechnet werden kann

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20
Q

Verkehrsbedingte Warten

A

Wer durch die Verkehrslage oder durch eine Anordnung aufgehalten wird.

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21
Q

Überholen

A

Wer an einem Verkehrsteilnehmer der sich auf derselben Fahrbahn, in derselben Richtung bewegt oder nur mit Rücksicht auf die Verkehrslage anhält, von hinten nach vorn vorbeifährt.

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22
Q

Ausscheren

A

Das Verlegen der Fahrlinie über die linke Begrenzung des eigenen Fahrstreifens hinaus, wenn auch nur teilweise

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23
Q

Langsames Fahrzeug

A

Ein langsames Fahrzeug führt, wer nur erheblich langsamer fahren kann oder will als die beteiligten anderen Kfz. Voraussetzung ist nicht die bbH

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24
Q

Mehrere unmittelbare Fahrzeuge

A

wenn min. drei Fahrzeuge mit min. Sicherheitsabstand zu dem Langsamfahrzeug aufgeschlossen haben

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25
Q

Geeignete Stelle

A

Stellen, wo keine Auffahrgefahr droht, also Haltebuchten, Parkplätze, Seitenstreifen

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26
Q

Vorbeifahren

A

Bewegungsänderung, die durch ein stehendes Hindernis erforderlich wird

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27
Q

Hindernis

A

Jeder Gegenstand, der das Befahren des betroffenen Straßenteils erschwert oder unmöglich macht

28
Q

Engstelle

A

Stets nur ein begrenztes Stück einer sonst für Begegnungen ausreichend breite Straße

29
Q

Abstand

A

Umfasst die Entfernung zwischen vorderem und hinterem Fahrzeug

30
Q

Plötzlich

A

Für den Nachfolgenden überraschend, d. h. auf freier Strecke ohne vorhersehbaren Grund

31
Q

Zwingender Grund

A

Abwendung einer plötzlichen gefahr für Leib, Leben, bedeutende Sachwerte

32
Q

Starker Bremsvorgang

A

Geschwindigkeit wird auf kurzer Distanz erheblich verringert

33
Q

Vorfahrt

A

Ein Vorfahrtfall liegt vor, wenn sich an einer Straßenkreuzung oder EInmündung die Fahrlinien min. zweier Fahrzeuge aus rechtlich verschiedenen Straßen kommen, schneiden, berühren oder gefährlich nahe kommen

34
Q

Kreuzung

A

Die Kreuzung ist ein Knotenpunkt aus zwei oder mehreren Straßen, die aus verschiedenen Richtungen kommend sich in der Weise schneiden, dass jede Straße über den Schnittpunkt hinaus fortgesetzt wird

35
Q

Einmündung

A

Einmündung ist ein Knotenpunkt aus einer oder mehreren Straßen, die in eine durchgehende Straße führen, ohne sich fortzusetzen

36
Q

Weiterfahren

A

Der Wartepflichtige darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, dass er den Vorfahrtberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert

37
Q

Heranfahren

A

Der Wartepflichtige muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten insbesindere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass er warten wird

38
Q

Wenden

A

Die Bewegung, durch die das Fahrzeug auf baulich einheitlicher Straße in die entgegengesetzte Fahrtrichtung gebracht wird

39
Q

Abbiegen

A

Jede Richtungsänderung, bei der die bisher benutzte Fahrbahn verlassen und aus dem gleichgerichteten Verkehr heraus gefahren wird

40
Q

Rechtzeitig

A

Ist das Richtungszeichen, wenn er nachfolgende Verkehr sein Verhalten der Fahrweise des Vorausfahrenden anpassen d.h. ein Auffahren ohne Gefahrenbremsung vermeiden kann

41
Q

Deutlich

A

Ist das Zeichen, wenn jeder Verkehrsteilnehmer es klar wahrnehmen kann

42
Q

Rückwärtsfahren

A

Gewollts Fahren im Rückwärtsgang entgegen der Fahrtrichtung des fließenden Verkehrs nach hinten

43
Q

Grundstücke

A

Alle privaten oder öffentlichen Flächen, die nicht dem fließenden Verkehr dienen, auch Parkplätze oder Tankstellengelände

44
Q

Fußgängerbereiche

A

Verkehrsflächen, die durch Z 242.1 und .2 gekenntzeichnet sind

45
Q

Verkehrsberuhigte Bereiche

A

Verkehrsflächen beschilder mit Z 325.1 und .2

46
Q

Andere Straßenteile

A

Die für den öffentlichen, aber nicht für den fließenden Durchgangsverkehr bestimmte Flächen

47
Q

Durchgehende Fahrbahn

A

Zu dieser Vorfahrt berechtigten Fahrbahn gehören alle dem Längsverkehr dienenden Fahrstreifen der Hauptrichtung einschließlich der Kriechspur

48
Q

Kriechspuren

A

Keine Sonderwege, Teil der Gesamtfahrbahn. Sollen an Steigungsstrecken Behinderung durch langsames Kfz ausschließen. Verbindliche Benutzung bei Z 211 oder 275

49
Q

Parallelfahrbahn

A

Verläuft neben der durchgehenden Fahrbahn

50
Q

Fahrzeug

A

Jedes Fortbewegungsmittel unabhängig der Antriebskraft

51
Q

Fahrzeugführer

A

Die Person, die ein Gerät zur Fortbewegung bewusst lenkt oder steuert

52
Q

Kraftfahrzeug

A

Maschinell angetriebene, nicht an Schienen gebundene Landfahrzeuge

53
Q

Fahrrad

A

Fahrzeug mit min. zwei Rädern, dass ausschließlich mit Muskelkraft der auf ihr befindlichen Person mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird

54
Q

Personenkraftwagen

A

Kraftfahrzeug ausgelegt und gebaut zur Personenbeförderung min. 4 Räder bis 8 Sitzplätze

55
Q

Lastkraftwagen

A

Kraftfahrzeuge nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt

56
Q

Wohnmobile

A

Kfz mit Einrichtung für Wohnzwecke

57
Q

Kraftomnibus

A

mehrspuriges Kfz, zur Beförderung von Personen ausgelegt mehr als 8 Sitze

58
Q

Anhänger

A

Sind zum Anhängen an ein Kfz bestimmte und geeignete Fahrzeuge

59
Q

Kraftrad

A

durch Maschinenkraft bewegtes, nciht an Gleise gebundenes Landfahrzeug mit max 2 Räern Hubraum unter 50 ccm min. 45km/h

60
Q

Hoheitliche Aufgabe

A

Eine Tätigkeit, wenn sie aus der Staatsgewalt abgeleitet ist und staatlichen Zweck dient

61
Q

Dringend geboten

A

ist ein Abweichen von den Vorschriften der StVO nur, wenn die hoheitliche Aufgabe bei Beachtung der Verkehrsregeln nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht schnell genug, wie zum allgemeinen Wohl erforderlich ausgeführt werden könnte.

62
Q

Höchste Eile

A

Wenn die konkrete Situation begründeten Anlass zu der Befürchtung gibt, ohne diese Eile werde ein Schaden für das gesamte zu schützende Gut eintreten oder vergrößert werden

63
Q

Einfahren

A

aus der Bewegung heraus auf die Straße fahren

64
Q

Unfall

A

Jedes plötzliche und zumindest für einen Beteiligten ungewollte, mit dem öffentlichen Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren ursächlich zusammenhängende Ereignis, bei dem Personen- oder Sachschaden entstanden ist

65
Q

Halten

A

Jede gewollte Fahrunterbrechung die nicht durch die Verkehrslage oder eine andere Anordnung veranlasst ist