VR GS Flashcards
Öffentlich rechtlicher Verkehrsraum
Alle nach dem Wegerecht des Bundes und der Länder dem allgemeinen Verkehr gewidmeten Straße, Wege und Plätze
Tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum
Verkehrsflächen auf denen ohne Rücksicht auf eine verwaltungsrechtliche Widmung oder auf die Eigentumsverhältnisse auf Grund ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten die Benutzung einem unbestimmten Personenkreis zugelassen ist und auch tatsächlich genutzt wird
Verkehrsteilnehmer
Jeder, der sich verkehrserheblich verhält, das heißt wer körperlich und unmittelbar durch aktives Handeln und pflichtwidriges unterlassen auf den Ablauf eines Verkehrsvorgangs einwirkt
Anderer
Jede Person, gleichgültig ob selbst Verkehrsteilnehmer
Schädigung
Körperschaden oder jeder wirtschaftlich messbare Schaden eines Fremden
Körperschaden
Beeinträchtigung der Gesundheit eines Menschen
Sachschaden
Wenn eine Sache zerstört, beschädigt oder auch nur ihr wirtschaftlicher Wert verringert wurde
Behinderung
Jede Beeinträchtigung der normalerweise üblichen Verkehrsteilnahme
Belästigung
Jede Verursachung körperlichen Unbehagens
Vermeidbarkeit
Wenn dem Verursacher ein anderes Verhalten möglich/ zumutbar war
Wenn sie durch Nichtbeachtung eines Ge- oder Verbots verursacht wird
Gefährdung
Die Sicherheit einer bestimmten Person oder einer fremden Sache muss so stark beeinträchtigt sein, dass es nur vom Zufall abhängt, ob das Rechtsgut verletzt wird oder nicht
Straße
Umfasst alle für den fließenden und ruhenden Verkehr bestimmten Flächen einschl. Plätze
Fahrbahn
Teil der Straße, der für die Benutzung durch den Fahrzeugverkehr bestimmt und geeignet und für diesen freigegeben ist
Fahrstreifen
Teil der Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt
Seitenstreifen
Der unmittelbar neben der Fahrbahn liegende befestigte Teil der Straße
Sonderfahrstreifen
Für u. a. KOM, sind Bestandteil der Fahrbahn. Besonderen Fahrzeugen vorbehalten
Sonderwege
Straßenteile die ausschließlich bestimmten Verkehrsarten dienen
Unfallbeteiligter
Jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann
Unklare Verkehrslage
Wenn nach allen Umständen mit gefahrlosem Überholen nicht gerechnet werden kann
Verkehrsbedingte Warten
Wer durch die Verkehrslage oder durch eine Anordnung aufgehalten wird.
Überholen
Wer an einem Verkehrsteilnehmer der sich auf derselben Fahrbahn, in derselben Richtung bewegt oder nur mit Rücksicht auf die Verkehrslage anhält, von hinten nach vorn vorbeifährt.
Ausscheren
Das Verlegen der Fahrlinie über die linke Begrenzung des eigenen Fahrstreifens hinaus, wenn auch nur teilweise
Langsames Fahrzeug
Ein langsames Fahrzeug führt, wer nur erheblich langsamer fahren kann oder will als die beteiligten anderen Kfz. Voraussetzung ist nicht die bbH
Mehrere unmittelbare Fahrzeuge
wenn min. drei Fahrzeuge mit min. Sicherheitsabstand zu dem Langsamfahrzeug aufgeschlossen haben
Geeignete Stelle
Stellen, wo keine Auffahrgefahr droht, also Haltebuchten, Parkplätze, Seitenstreifen
Vorbeifahren
Bewegungsänderung, die durch ein stehendes Hindernis erforderlich wird