Völkerecht Einführung Flashcards

1
Q

Völkervertragsrecht (Grundlagen)

A

Die Grundlage für VVR sind 1. das Völkergewohnheitsrecht und 2. die Konventionen
Konventionen:
Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge 1969 (1980 Inkraftgetreten - WVK I)
Wiener Übereinkommen über die Staatennachfolge in Verträge 1978
Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge zwischen Staaten und Internationalen Organisationen oder (nur) Internationalen Organisationen 1986 WVK II

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2
Q

Anwendung der WVK I

A

Die Wiener Vertragsrechtskonvention 1969 ist die Kodifikation von
Völkergewohnheitsrecht über das Recht der Verträge.
Sie findet Anwendung auf
• schriftliche,
• zwischen Staaten,
• nach dem Inkrafttreten der WVK geschlossene Verträge (1980 - daher nicht auf den Staatsvertrag von Östereich)
Definition “Vertrag” im Sinne der WVK I:
Schriftform
Übereinkunft zwischen Staaten
Urkunde
Bezeichnung egal
Arten von Verträgen:
bilateral (zwischen zwei) - mulilateral (zwischen mehr) - universell (fast alle staaten sind beigetreten zB SVN)
rechtsetzend - rechtsgeschäftlich
offene - relativ geschlossene (je nachdem wer beitreten darf)
self executing (gilt sofort und muss nicht umgesetzt werden)
non self executing (muss erst ins nationale Recht umgesetzt werden - transformiert)

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3
Q

Wer kann völkerrechtliche Verträge abschließen? (Organe)

A

Gemäß ART 7 WVK sind ohne Vollmacht zum Abschluss berechtigt:
Staatsoberhaupt
Regierungschef
Außenminister
Alle anderen Staatsorgane brauchen eine Vollmacht

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4
Q

Wer kann Völkerrechtliche Verträge abschließen?

A

Staaten
auch die Bundesländer, wenn das in der Verfassung so vorgesehen ist
Internationale Organisationen
nach der Implied-Powers lehre hat eine Internationale Organisation nicht nur jene Kompetenzen die ausdrücklich in der Satzung stehen, sondern auch jene Kompetenzen, die sich aus dem Ziel und Zweck der Organisation ergeben und nötig sind um ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen.

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5
Q

Inkrafttreten eines VR-Vertrages

A

Inkrafttreten bedeutet dass der Vertrag anwendung auf konkrete Sachverhalte findet und daher wirksam ist.
objektiv tritt er mit hinterlegung der 60. Ratifikationsurkunde in Kraft.
subjektiv, wenn ein Staat erst später eine Beitrittserklärung abgibt
Ab der Unterzeichnung gilt das Frustationsverbot (noch vor Inkrafttreten). dh es dürfen keine Maßnahmen mehr gesetzt werden, die das Ziel und den Zweck des Vertrages Verhindern.

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6
Q

Weg der Vertragswerdung nach VR

A

Verhandlungen
Unterzeichnung
ab diesem Zeitpunkt gilt das Frustrationsverbot, dh dass keine Maßnahmen mehr gesetzt werden dürfen die das Ziel und den Zweck des Vertrags verhindern
Ratifizierung
Zustimmung des Staates durch den Vetrag gebunden zu sein (durch das Staatsoberhaupt) - Ab diesem Zeitpunkt ist der Vertrag verbindlich, dh er kann nicht mehr widerrufen werden.
Hinterlegung beim Depositär
(meist Generalsekretär der UNO. Er ist zustänig für den Austausch von Inormationen hinsichtlich des vertrages)
Inkrafttreten
ab diesem Zeitpunkt ist der Vertrag wirksam. Er findet anwendung auf konkrete Sachverhalte.
Registrierung
bei den Vereinten Nationen. Das dient der Verhinderung von Geheimverträgen.

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7
Q

Vorbehalte beim völkerrechtlichen Vertrag

A

Ein Vorbehalt ist eine einseitige Erklärung um Rechtswirkungen auszuschließen.
Der Vorbehalt ist unzulässíg wenn:
der Vertrag es verbietet (ART 120 ICC-Statut)
der Vertrag nur bestimmte Vorbehalte erlaubt
Der Vorbehalt mit Ziel und Zweck des Vertrages unvereinbar ist
Reaktionsmöglichkeiten auf einen Vorbehalt:
Annahme und Stillschweigen (gilt auch als Annahme)
Die Bestimmung auf die sich der Vorbehalt bezieht gilt nicht (Bestimmung findet keine Anwendung)
Einfacher Protest
Man kommt zu keiner Einigung hinsichtlich der Bestimmung auf die sich der Vorbehalt bezieht: Die Bestimmung, auf die sich der Vorbehalt bezieht, kommt gar nicht zur Anwendung
Qualifizierter Protest:
Der ganze Vertrag gilt nicht
(Wenn du einen Vorbehalt machst, dann scheiß ich drauf)

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8
Q

Warum sind völkerrechtliche Verträge einzuhalten?

A

Es ergibt sich aus Treu und Glauben und der Bona fides, dass non self-executing Verträge in nationales Recht umgesetzt werden müssen, kommt man dieser Verpflichtung nicht nach gilt das
ESTOPPEL-Prinzip~ dieses besagt, dass man sich nicht auf einen Zustand berufen darf, den man selbst rechtswidrig herbeigeführt hat dh der Staat kann nicht sagen, dass der Vertrag nicht gilt, nur weil er ihn nicht zumgesetzt hat
Normenkonflikte: es gilt lex posterior derogat legi priori (Ausnahme ART 103 SVN kann niemals derogiert werden)
Drittstaaten:
Drittstaaten können nicht durch einen bilateralen Vertrag gebunden werden. Ein Vetrag zugunsten Dritter ist möglich, aber ein Vertrag zu lasten Dritter nicht. Es gilt pacta tertiis nec nocent nec prosunt
Bei Verträgen zugunsten Dritter wird deren Zustimmung vermutet

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9
Q

Auslegungsmöglichkeiten des völkerrechtlichen Vertrags

A

Grundsätzlich wie jeder andere Vertrag nach dem Willen der Vertragsparteien.
objektive Methode - Wortlaut
gewöhnliche Bedeutung
textlicher Zusammenhang (systematisch)
Ziel und Zweck des Vertrages (teleologisch)
historische Interpretation nach den Gesetzesmaterialien
travaux preperatoires (Vertragsentwürfe, Verhandlungsprotokolle)

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10
Q

Clausula Rebus sic Stantibus

A

Ein Vertrag kann aus dem allgemeinen VR beendet werden, wenn es zu einer Grundlegenden Änderung der Umstände kommt und die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
Umstände zur Zeit des Vertragsabschlusses schon gegeben
Änderung ist unvorhersehbar
es ist eine wesentliche Änderung der Umstände
Es muss zu einer Änderung der Verpflichtungen kommen
die Umstände dürfen nicht selbst herbeigeführt worden sein
ABER: Nicht bei Grenzverträgen, denn das Staatengefüge würde sich ändern

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11
Q

Beendigung eines VRVertrages

A
Anfechtung (Vertrag wird ex tunc beseitigt - rückwirkend)
Bei Willensmängeln:
Formelle Willensmängel: innerstaatliches Verfahren wird verletzt
Materielle Willensmängel:
Betrug
Bestechung
Irrtum
Zwang gegen den Staat
Zwang gegen Staatenvertreter
Nichtigkeit (der Vertrag ist nichtig wenn er gegen ius cogens verstößt. dh der Vertrag kommt gar nicht zustande)
Ius cogens (zwingendes Recht) - Verstoß gegen:
Selbstbestimmungsrecht der Völker
Völkermord
Gewaltenverbot 
grundlegende Menschenrechte
Ein Staat kann einen Vertrag beseitigen
bilateral durch Kündigung
multilateral durch Rücktritt
aus dem Vertrag:
implizit aus dem Willen ergebend
explizit genannt
aus allgemeinem Völkerrecht:
nachträgliche Unmöglichkeit 
erhebliche Vertagsverletzung (Beendigung durch Rücktritt oder Kündigung)
clausula rebus sic stantibus
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12
Q

Völkerrechtliche Vertragsverletzung beim multilateralen Vertrag

A

zB 5 Staaten machen einen Vertrag und einer verletzt diesen
1) gegenüber einem Staat
nur der betroffene Staat kann zurücktreten
oder alle zusammen, einvernehmlich
2) gegenüber allen Staaten
jeder Staat kann zurücktreten

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13
Q

Kodifikationen (Vorteile/ Nachteile)

A

Nicht niedergeschriebenes Völkergewohnheitsrecht wird insbesondere vom ILC (International Law Commission) in Vertragsrecht umgewandelt. Das ist eine Sonderkomission der Vereinigten Nationen.
Vorteile von Kodifikationen:
Recht leichter erfahrbar
man kann sich besser darauf berufen, weil niedergeschrieben (besser Legitimation)
Unschärfen werden überwunden
Außerstreitstellung weil niedergeschrieben
das Gemeinschaftsinteresse wird besser verwirklicht
Nachteile von Kodifikationen:
Hemmung der Rechtsentwicklung
Keine Rechtssicherheit durch missglückte Kodifikationen
Es kommt zu dilatorischen kompromissen
man einigt sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner

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14
Q

Welche Kodifikationen gibt es?

A

Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen 1961
Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen 1963
Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge 1969 (1980 in Kraft) WVK I
Wiener Übereinkommen über die Staatennachfolge in Verträge 1978
Wiener Übereinkommen über die Staatennachfolge in Vermögen, Archive und Schulden 1983
Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge zwischen Staaten und Internationalen Organisationen (WVK II) 1986
Wiener Übereinkommen über den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) 1980
Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen 1982
MRK als regionale Konvention

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15
Q

Abschluss von vr Verträgen gemäß österreichischem B-VG

A

em ART 65 B-VG zum Abschluss berechtigt ist der Bundespräsident, er kann aber auch deligieren ART 66 / 2 B-VG:
an die Bundesregierung –> das sind Regierungsabkommen
an den Bundesminister und Außenminister –> Ressortabkommen
oder nur an den Bundesminister –> Verwaltungsabkommen

Bundesländer dürfen auch völkerrechtliche Verträge abschließen, wenn es in ihrem ausschließlichen Wirkungsbereich liegt (ART 16)
Kommt es zu politischen, gesetzesändernden oder ergänzenden Verträgen dann muss der Nationalrat zustimmen
bei Grundlagen Änderungen der EU braucht man ein höheres Quorum des NR
und wenn die Änderung in den Wirkungsbereich der Länder fällt, dann muss der Bundesrat zustimmen
Abschließend kommt es zur Ratifizierung des BP und zur Gegenzeichnung des Bundeskanzlers.

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16
Q

Weg der Vertragswerdung gemäß B-VG

A

Verhandlung
Unterzeichnung
Ratifikation durch den BP
Übermittlung der ratifizierten Urkunde an den Depositär
Inkrafttreten (wenn genügend Staaten ratifiziert haben)
Verlautbarung im BGBl III:
self-executing Verträge wirken automatisch; müssen nicht umgesetzt werden
non-self-executing Verträge haben keine unmittelbare wirkung sondern müssen erst in österreichisches Recht transformiert werden (umgesetzt).
Das ergibt sich aus Treu und Glauben und der Bona fides. Tut man das nicht so wirkt das ESTOPPEL-Prinzip dh dass man sich nicht auf einen Zustand berufen kann, den man selbst rechtswidrig herbeigeführt hat.
So kann Österreich also nicht sagen, dass der Vertrag nicht wirkt nur weil er nicht umgesetzt wurde.
Österreich kann aber einen Vorbehalt machen. Das nennt man Erfüllungsvorbehalt. Nur wenn ein solcher Vorbehalt vorliegt, dann wirkt der Vertrag nicht unmittelbar. Bei einem Erfüllungsvorbehalt wird eine unmittelbare Wirkung ausgeschlossen.

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17
Q

Wie kann Völkergewohnheitsrecht entstehen?

A

ART 38 IGH Statut definiert das VGR als eine allgemeine, als Recht anerkannte Übung. Es sind daher die Staatenpraxis (Verhalten) und die Rechtsüberzeugung (opinio iuris) notwendig.
Staatenpraxis (Verhalten)
Die Staatenpraxis zeigt sich im Handeln der Organe und im Verhalten der Behörden
Die Übung muss allgemein sein. Es bedarf einer extensiven und einheitlichen Übung der jeweils Betroffenen. zB
· Gerichtsentscheidungen
o Wird ein Gesetz geändert so ändert sich die Praxis
· Diplomatische Noten
o Briefwechsel zwischen Diplomaten
· Enteignungsgesetze
· Militärische Kampfmaßnahmen
Rechtsüberzeugung (Opinio Iuris)
opinio iuris ist das Verhalten in der Praxis selbst zB
· Gerichtsurteile
· Gesetze
· Protestnoten
o Protest gegen die Verhaltensweise einer Partei oder Regierung.
· Abstimmungsverhalten in IOs
Fälle: Asyl-Fall, Lotus-Fall, Durchgangsrecht über das indische Staatsgebiet-Fall (Nordsee- Festlandsockel-Fälle–> daraus ergibt sich die Ausgedehnte und gleichförmige Übung)

Ohne Opinio Iuris ist es bloße Höflichkeit (Courtoisie)

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18
Q

Was sind die allgemeinen Rechtsgrundsätze?

A

Festgeschrieben in ART 38 Abs 1 lit c IGH Statut
Das sind allgemeine Rechtsgrundsätze in den Rechtsordnungen aller Völker.
Man kann sie durch Rechtsvergleich in den Rechtskreisen nachweisen.
Sie dienen der Lückenfüllung und gelten nur subsidiär nach dem Vertragsrecht und Völkergewohnheitsrecht.
Beispiele:
Venire contra factum proprium (Estoppel Prinzip)
Schadenersatz
ungerechtfertigte Bereicherung
Verjährung
Verzugszinsen
Rechtsmissbrauch
EuGH-Judikatur: Der EuGH hat aus den allgemeinen Rechtsgrundsätzen die Menschenrechte abgeleitet
Menschenrechte

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19
Q

Welche einseitigen Rechtsquellen gibt es?

A

Es gibt selbstständige und unselbstständige Rechtsquellen:

Selbstständige
Versprechen
Verzicht
Protest
Anerkennung

Unselbstständige (nur in kombination mit einem Vertrag)
Zustimmung (Beitritt, Unterzeichnung, Ratifizierung)
Akte der Beendigung
Suspendierung
Vorbehalt

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20
Q

Welche völkerrechtlichen Hilfsquellen gibt es?

A
geregelt in ART 38 IGH Statut:
Judikatur
ART 59 schließt Case law aus
nat. und internat. Gerichte
Lehre (Doktrin)
Fachliteratur IDI, ILA, ILC

Soft law
codes of conducts (Sammlung von Verhaltensweisen)

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21
Q

Staaten (3 Merkmale)

A

Für einen Staat muss vorliegen: Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt
Staatsvolk (alle Staatsangehörigen und die haben das dipl. Schutzrecht)
Staatsangehörige haben:
Aufenthaltsrecht
Rückkehrrecht
Recht auf politische Willensbildung
diplomatisches Schutzrecht
Eine Staatsbürgerschaft kann man freiwillig oder automatisch erwerben:
Freiwillig
Durch Einbürgerung. Die Zustimmung des Staates ist dafür notwendig. Man braucht dafür eine Nahebeziehung (genuine link) - Nottebohm-Fall
Automatisch
ius-soli - Geburtsort
ius sanguinis - nach den Eltern
Problemstellung: Doppelstaatsbürgerschaften vermeiden
Bei Einbürgerung ist die Zustimmung des Staates notwendig
man brauchte eine Nahebeziehung (genuine-Link) – Nottebohm-Fall
Eintritt in fremden Militärdienst führt zum Verlust der alten Staatsbürgerschaft
Erwerb einer neuen Staatsbürgerschaft führt zum Verlust der alten
Staatsgebiet
territoriale Souveränität
1) Endgültige Verfügungsgewalt (so wie Eigentum)
2) Hoheitsgewalt über das Gebiet
Staatsgewalt:
1) Personalhoheit - über alle Staatsbürger weltweit
2) Gebietshoheit - über alle im Staatsgebiet befindlichen Sachen und Menschen

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22
Q

Diplomatisches Schutzrecht

A

Ist das Recht des Staates seine Staatsbürger, juristischen Personen, Schiffe und Flugzeuge gegenüber anderen Staaten zu beschützen.
3 Voraussetzungen:
Continuity of claims
Die Staatsbrürgerschaft von natürlichen Personen erwirbt man freiwillig (Einbürgerung) oder automatisch (ius soli; ius sanguinis)
Die Staatsangehörigkeit von juristischen Personen nach dem Sitz, dem Eintragungsort bzw Gründungsort
von Schiffen und Flugzeugen nach dem Flaggenprinzip (Registrierungsort)
Exhaustion of local remedies
Ausschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzugs
Espousal of Claims
Die Ausführung des dipl.Schutzrecht ist eine Politische Ermessensentscheidung. Der Einzelne kann weder auf das Recht verzichten, noch es verlangen dh eine Calvo-Klausel ist nicht möglich

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23
Q

Prinzipien des internationalen Strafrechts

A

Es gibt 2 Prinzipien:
Territorialitätsprinzip:
Straftaten die im Inland begangen wurden
Straftaten die im Ausland begangen wurden, sich aber im Inland auswirken (zB Schuss über die Grenze) - Auswirkungsprinzip (objektives Territorialitätsprinzip)
Personalitätsprinzip:
Aktives Personalitätsprinzip: Im Ausland von einem Staatsangehörigen begangene Straftaten
Passives Personalitätsprinzip: Im Ausland gegen einen Staatsangehörigen begangene Straftaten
Ausnahmen:
Schutzprinzip - geschützte staatliche Interessen (Geldwäsche)
Universalitätsprinzip - Ausländer im Ausland (Kriegsverbrechen)
Prinzip der stellvertretenden Strafrechtspflege:
Wenn der fremde Tatortstaat den Straftäter nicht ausliefert, kann dieser in Abwesenheit verurteilt werden

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24
Q

staatenähnliche Völkerrechtssubjekte

A
Gliedstaaten
Treuhandgebiete
partikulare VR-Subjekte (zB PLO)
Protektorate
Staatenzusammenschlüsse
Gebiete unter internationaler Verwaltung
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25
Q

Staatennachfolge - Welche Möglichkeiten gibt es?

A

Dismembration -
Zerfall (UdSSR in Ukraine, Russische Föderation …)
Zession -
Verschiebung der Grenzen (Alaska wurde von den USA gekauft)
Sezession -
einseitige abspaltung
Fusion -
Zusammenschluss zu einem neuen Staat (Tansania)
Inkorporation -
Eingliederung (DDR in BDR)
Seperation -
Einvernehmliche Abspaltung (Baltische Staaten von UdSSR)
Jugoslawien: Eigentlich war es eine Sezession (einseitige abspaltung- Serbien ist geblieben, Slowenien und Kroatien haben sich abgespaltet), völkerrechtlich wurde es aber als Dismembration (Zerfall) gewertet.
Bei einem Zerfall muss der Nachfolgestaat alles neu ansuchen und anerkannt zu werden. Völkerrechtlich wollte man damit ein Zeichen setzen.

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26
Q

Welche Rechtsquellen gibt es in der Staatennachfolge?

A

Wiener Übereinkommen über die Staatennachfolge in Verträge 1978
Wiener Übereinkommen über die Staatennachfolge in Vermögen, Archive und Schulden 1983
Völkergewohnheitsrecht wird angewendet

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27
Q

Wie sieht die Staatennachfolge konkret aus?

A

In Verträge:
automatisch - dh der Nachfolgestaat übernimmt Automatisch
clear-state Position - dh der Nachfolgestaat muss alles neu machen und anerkannt werden
pick and choose Theorie - der Nachfolgestaat kann sich aussuchen was er übernimmt und was nicht
radizierte/gebietsbezogene Verträge werden vom Gebietsnachfolger übernommen
höchstpersönliche Verträge - zB Militärpakte werden nicht übernommen
In Schulden:
proportional - Schulden werden verhältnismäßig aufgeteilt
radizierte Schulden die Gebietsbezogen sind, werden vom jeweiligen Gebietsnachfolger übernommen
DETTES ODIEUESES - Schulden die zur Verhinderung der Unabhängigkeit eingegangen wurden, werden vom Nachfolgestaat, der die Freiheit erlang hat nicht übernommen.

28
Q

Das Gericht des Staates A erlässt eine Entscheidung im Widerspruch eines bilateralen non-self executing Vertrages mit B. Darf B Gegenmaßnahmen verhängen?

A

Non-self executing Verträge entfalten keine unmittelbare Wirkung. Man muss sie erst in innerstaatliches Recht transformieren.
Eine Verpflichtung dies zu tun ergibt sich aus Treu und Glauben und der Bona fides. Tut der Staat A das nicht, dann gilt das ESTOPPEL-Prinzip.
Dieses besagt, dass man sich nicht auf einen Zustand berufen darf, den man selbst rechtswidrig herbeigeführt hat dh dass Staat A nicht sagen kann, dass der Vertrag nicht gilt nur weil er ihn nicht umgesetzt hat (venire contra factum proprium)
Wenn man rechtswidrig handelt und den Vertrag nicht erfüllt, dann kommt es zur Staatenverantwortlichkeit - man kann eine Gegenmaßnahme setzen (Repressalie).
Eine Repressalie ist ein grundsätzlich völkerrechtswidriger akt, der aber ausnahmsweise gerechtfertigt ist, wenn er der Abstellung einer VR-Verletzung dient.
Voraussetzungen Repressalie:
verhältnismäßig zum Unrecht
keine friedliche Streitbeilegung möglich
darf nicht gegen ius cogens (zwingendes Recht) verstoßen
nicht gegen grundlegende Menschenrechte
Gewaltverbot
diplomatenrecht

29
Q

Staatenimmunität

A

Souveräne Gleichheit aller Staaten. Alle Staaten sind gleich und nur dem Völkerrecht unterworfen.
Ein Staat darf nicht über einen anderen Staat zu Gericht sitzen (par in parem non habet imperium)
wenn zB ein Österreicher Ungarn klagen will hat er ein Problem
Es bestehte eine relative souveränität, keine absolute
Erkenntnisverfahren (normales Gerichtsverfahren)
hoheitliches handeln (acte iure imperii) - Immunität gegeben
privates handeln (acte iure gestionis) - der Staat ist nicht imun.
Nicht Zweck sondern Ziel des Handelns ist ausschlaggebend.
Abgrenzung ob ein Staat hoheitlich handelt oder nicht.
Wenn ein Staat ein Geschäft abschließt, das wir auch abschließen könnten, dann handelt er privat (Kaufvertrag, Werkvertrag)
Wenn er einen Hoheitsakt setzt (Bescheid, Urteil), dann handelt er hoheitlich.
Beispiel: Reperatur einer Botschaft, Kauf für die Armee - PRIVAT - Keine Immunität.
Ausnahme für die Immunität (es kann trotzdem geklagt werden):
Bei Widerklagen, wenn ein Staat klagt, darf der andere auch
Beim Kauf einer Liegenschaft gibt es keine Immunität
bei Verzicht auf die Immunität
Vollstreckungsverfahren
Es kommt nur darauf an welchen Zweck das Vermögen hat.
zB es soll Vollstreckt werden und der Gadafi sagt, dass er das Bankkonto in Österreich für den Staat hat, dann ist immunität gegeben.

30
Q

Grundlagen für die Staatenimmunität

A

Nationale Immunitätsgesetze, wo das innerstaatlich geregelt ist FSIA; SIA
Völkergewohnheitsrecht
Völkervertragsrecht
Europäische Konvention über die Staatenimmunität 1972
UN-Konvention über die Staatenimmunität 2004

31
Q

Gemeinsamkeiten und Unterschiede Völkerbund und Vereinte Nationen

A
Gemeinsamkeiten:
Internationale Organisationen
Dienen dem Frieden 
System der Streitbeilegung
Organe: Plenum & Rat
gewählte und ständige Mitglieder
Unterschiede:
Völkerbund ist noch nicht universell (fast alle Staaten sind Mitglieder) Vereinte Nationen schon 
Völkerbund hat Einstimmigkeit
Völkerbund hat kein Gewaltverbot 
Völkerbund 1919; Vereinte Nationen 1945
32
Q

Internationale Organisationen - NGO’s

A
Internationale Organisationen 
Zusammenschluss von Staaten;
Rechtsgrundlage: Völkerrecht
Mitglieder: Staaten
Non governmental organizations
private, grenzüberschreitende Organisation die einem besonderen Ziel dient (zB Menschenrechte - Amnesty International)
Rechtsgrundlage: nationales Recht
Mitglieder: Private zB Oma; Herr NN (Umweltschutz)
33
Q

Was ist eine supranationale Organisation?

A

Verbindliche Beschlüsse können erlassen werden
effektive Durchsetzung durch Gerichtshöfe mit zwingender obligatorischer Zuständigkeit
gilt mit obligatorischer Zustimmung auch bei Individuuen
Parlament
selbstständige Finanzierung

34
Q

Rechtsquellen bei IO’s

A

Gründungsverträge (Satzungen)
Amtssitzabkommen (in dem Staat in dem die IO ihren Sitz hat macht man ein Amtssitzabkommen)
multilaterale Verträge (völkerrechtlich)
Staatliches Recht zB Internationales Privatrechtsgesetz IPRG

35
Q

Rechtliche Stellung von Internationalen Organisationen

A

Sie handeln als:
Völkerrechtssubjekt - dh sie können völkerrechtliche Verträge abschließen
Privatrechtssubjekt - dh sie können auch Eigentum erwerben
Ihre Kompetenzen:
Sie haben all jene Kompetenzen die ihnen ausdrücklich in ihrer Satzung übertragen worden sind. Aber nach der Implied powers Lehre auch all jene Kompetenzen die sich aus dem Ziel und Zweck der Organisation ergeben und notwendig sind um ihre Aufgaben effektiv erfüllen zu können.
Judikatur:
Peace Keeping Operations - UNO darf friedenserhaltene Maßnahmen setzen - “bestimmte Ausgaben der Vereinten Nationen - Fall”
IO’s haben ein funktionelles Schutzrecht “Bernadette-Fall”
Entschädigungen für im Dienste der Vereinten Nationen erlittene Schäden
UN-Verwaltungsgerichtsfall: Auch die IOs haben hier eigene Verwaltungsgerichte

36
Q

Unterschiede zwischen Staaten und Internationalen Organisationen

A
Staaten:
relative Immunität 
Mitarbeiter: Diplomaten
dienstliche + private Immunität
Immunität gegenüber dem Empfängerstaat
Internationale Organisationen:
absolute Immunität
Mitarbeiter: Bedienstete
Immunität nur für dienstliche Handlungen
Immunität gegenüber allen Mitgliedern
37
Q

Aufnahmekriterien für UNO; EU

A

UNO (Vereinte Nationen)
Verpflichtung die Satzung zu übernehmen
Empfehlung des Sicherheitsrates muss erfolgen
Entscheidung der Generalversammlung darüber
Wer aufgenommen werden kann, ergibt sich aus den Gründungsverträgen

EU:
Alle Mitgliedgliedstaaten müssen zustimmen (völkerrechtlicher Vertrag)
Einstimmiger Beschluss des Rates
Mehrheitliche Zustimmung des Europäischen Parlaments

Sonderformen der Mitgliedstaaten:
Assoziationen: Mitglieder ohne volle Rechte
Beobachterstatus: Nicht-Mitglieder ohne Stimmrecht

38
Q

UNO (Austritt, Ausschluss)

A

Austritt: ist nicht möglich (kurz: Indonesien, bald danach aber wieder eingetreten)
Ausschluss: wenn die Satzung beharrlich verweigert wird.

39
Q

Organe der UNO (Vereinte Nationen)

A
Plenarorgan ("Versammlung")
Sekretariat
Parlament
Organe mit beschränkter Mitgliederanzahl (zB Sicherheitsrat)
rechtsprechendes Organ: IGH
40
Q

Sicherheitsrat

A

Er hat 15 Mitglieder
9 davon müssen Zustimmen um eine Mehrheit zu erzielen
es gibt 5 ständige Mitglieder
China; Russische Föderation; GB, Frankreich, Vereinigte Nationen
Sie haben ein Vetorecht im Sicherheitsrat
auch wenn sich eines der ständigen Mitglieder enthält kommt ein Beschluss zustande.
das war zB im Libyen-Fall der fall~ China und die Russische Föderation haben sich enthalten.

41
Q

Internationale Gerichte

A
Internationaler Gerichtshof
von der UNO
sitz in Den Haag 
Niederlande
Internationaler Strafgerichtshof
von der UNO
sitz in Den Haag 
Niederlande
EuGH
von der EU
Luxemburg
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
vom Europarat
Sitz in Strassburg
Frankreich
42
Q

Willensbildung in Internationalen Organisationen

A
Einstimmigkeit (wie im Völkerbund)
Mehrstimmigkeit
einfache Stimmenmehrheit
2/3 Mehrheit
bestimmte Stimmenanzahl
Stimmwägung
bei IWF und Weltbank  
Konsens
es wird solange verhandelt bis das Ergebnis von allen geduldet wird

Grundsätzlich gilt im völkerrecht, ein Staat eine Stimme:
Ausnahmen:
Vetorecht im Sicherheitsrat
Stimmwägung bei IWF und Weltbank - wer mehr zahlt hat auch mehr gewicht.

43
Q

Wie wird eine IO finanziert?

A

Durch Beiträge von den Mitgliedern

weigerung der Beitragszahlung führt zum Verlust des Stimmrechts

44
Q

Welche Arten von Beschlüssen von IO gibt es?

A

Es gibt verbindliche und unverbindliche Beschlüsse:
unverbindliche Beschlüsse:
Empfehlungen (Resolutionen der Generalversammlung)
müssen gutgläubig in Erwägung gezogen werden zB Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948 ist nur eine Resolution.
verbindliche Beschlüsse:
Interne Organisationsvorschriften (zB dass ein ad hoc Strafgerichtshof eingerichtet wird)
völkerrechtliche Verträge
Beschlüsse des Sicherheitsrates
Verordnungen und Richtlinien der EU

45
Q

Welche rechtliche Bedeutung haben die Beschlüsse?

A

1) Empfehlungen
nicht verbindlich, müssen aber gutgläubig in erwägung gezogen werden
Vorstufe zu VGR und Vertrag
Argumentationshilfen für die Gerichte
2) verbindliche Rechtsakte/ Normen
sind eher seltsen
mehr interne Organisationsvorschriften (zB dass ein ad hoc Strafgerichtshof errichtet wird)
Ausnahmen ~ auf jeden Fall verbindlich sind:
Beschlüsse vom Sicherheitsrat
Verordnungen und RL der EU

46
Q

sonstige VR-Subjekte

A
Heiliger Stuhl
Rotes Kreuz
Malteser Ritter Orden 
NGO's
TNC's (transnationale Organisationen)
47
Q

Unterschiede zwischen allg. Erklärung der MR und Menschenrechtskonvention

A

Allgemeien Erklärung der Menschenrechte
von 1948
Resolution der Generalversammlung (nicht verbindlich)
muss man nur gutgläubig in Erwägung ziehen (soft law)
universell (fast alle Staaten sind Mitglied)
Europäische Menschenrechtskonvention
von 1950
Europarat
ist eine Konvention = völkerrechtlicher Vertrag
verbindlich
nur Regional (Europarat ist nur eine regionale Organisation)

48
Q

Grundregeln der internationalen Beziehungen

A
Gewaltverbot
Interventionsverbot 
friedliche Streitbeilegung
Selbstbestimmungsrecht der Völker
Achtung der Menschenrechte
~ geregelt in der Satzung der Vereinten Nationen (universeller VR-Vertrag)
49
Q

Gewaltverbot

A

Zweck:
Rüstungskontrolle
KriegsRecht: Begrenzung der Mittel die man im Krieg einsetzen darf
Tatbeständebeschränkung
Früher: Briand-Kellog-Pakt 1928
ART 2 Abs 4 Satzung - Gewaltverbot der Vereinten Nationen:
untersagt nicht nur Krieg (animus beli gerendi) sondern überhaupt die Gewaltanwendung
Auch schon die Androhung von Gewalt alleine ist untersagt
Durchsetzung im System der kollektiven Sicherheit
Ausnahmen:
Selbstverteidigungsrecht gem ART 51
Als Zwangsmaßnahme des Sicherheitsrates (Sicherheitsrat ermächtigt zur Gewaltanwendung) Kap VII SVN

50
Q

Selbstverteidigungsrecht

A

Geregelt in ART 51 SVN
Notwendigkeit
Verhältnismäßigkeit
Präventivnotwehr nur zulässig wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Angriff unmittelbar bevorsteht

51
Q

System der Kollektiven Sicherheit

A

Vorgehen gegen Friedensstörer in den eigenen Reihen
Beschluss des Sicherheitsrates ist erforderlich:
ABER der Beschluss kommt selten zustande
Möglichkeit: im Rahmen der peace keeping operations vorzugehen
Voraussetzungen für die effektive kollektive Sicherheit:
ausreichend Abschreckungspotential muss gegeben sein
klares Gewaltverbot
Mitwirkungspflicht
zentrales Sanktionsorgan (zB Sicherheitsrat)
Solidarität der MS

52
Q

Welche Zuständigkeit hat der Sicherheitsrat zur Entscheidung

A

Er entscheidet, ob und wann, welche Zwangsmaßnahmen gegen wen und durch wen gesetzt werden.

53
Q

Friedenserhaltende Operationen der VN

A

peace-keeping-operations 5 Voraussetzungen:
Waffenstillstand muss gegeben sein
man darf nicht in einen bestehenden Konflikt eingreifen
Unparteilichkeit
Zustimmung des Sicherheitsrates (alle Streitparteien müssen zustimmen + Teilnehmer)
Waffengebrauch nur anwendbar in Notwehr

54
Q

Interventionsverbot

A

Staaten dürfen sich nicht in die inneren Angelegenheiten von anderen Staaten einmischen.
Ausnahme:
Wenn es um die verletzung von Menschenrechten geht, darf man sich immer einmischen.

55
Q

Wie funktioniert die friedliche Streitbeilegung

A

Verhandlungen
gute Dienste: Dritter bietet Verhandlungsort an (zB Wien)
Untersuchung: Klärung der Tatsachenfragen
Vermittlung: Unterbreitung von Lösungsvorschlägen durch einen Dritten
Vergleich: Verbindung von Untersuchung und Vermittlung
Gerichts+ Schiedsgerichtsverfahren - verbindliche Entscheidung wird durch das Gericht getroffen.
Zur friedlichen Streitbeilegung gehören NICHT Repressalie und Retorsion (Selbsthilfe)

56
Q

Vermittlung: Welche Beiträge gibt es zur Vermittlung bei der Streitbeilegung?

A

Vermeidung des Gesichtsverlust, weil ein Dritter einen Vorschlag macht
Vermittler hat einen Vetrauensvorschuss
Vermittler hat oft Lösungen die, die Parteien in der Hitze des Gefechts gar nicht sehen
Er leistet oft materielle Beiträge durch Zuckerbrot und Peitsche

57
Q

Gerichte

Besonderheiten von einem schiedsgerichtlichen Verfahren

A

Das Ergebnis ist Rechtsverbindlich, weil man sich ja unterwirft
Völkerrecht ist die Grundlage der Entscheidung

58
Q

Zuständigkeit des IGH (Schiedsgericht)

A

Es gibt grundsätzlich keine völkerrechtlichen Gerichte, es sei denn man unterwirft sich freiwillig. Dafür gibt es 3 Arten:

Kompromiss
Man unterwirft sich hinsichtlich einen ganz konkreten Streitfalls

Kompromissarische Klausel
Man unterwirft sich hinsichtlich künftigen Streitfällen über Auslegung und Anwendung des Vertrages.

fakultativKlausel
Blankoscheck - man unterwirft sich einem bestimmten Gericht für alle rechtlichen Streitfälle
ART 36 IGH - Statut

59
Q

Selbstbestimmungsrecht der Völker

A

Ergibt sich aus ART 1 Abs 2 und ART 55 SVN
Aus Resolutionen der UNO
aus den UNO Menschenrechtspakten
Was ist ein Volk?
früher: gemeinsame ethnische und kulturelle Merkmale
heute: jene Menschen innerhalb von Grenzen (auch Gliedstaaten)
Vorteile:
Zersplitterung wird verhindert
Nachteile:
Durch Grenzen können Minderheiten entstehen
Gliedstaaten können sich auch auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker berufen und das ist für Russland besonders gefählich.
Unterschied beim Selbstbestimmungsrecht der Völker zwischen:
innere Selbstbestimmung: politische, rechtliche, wirtschaftliche, kulturelle Ordnung kann man frei wählen
äußere Selbstbestimmung: Anspruch auf einen eigenen Staat, das gilt de facto theoretisch auch für Gliedstaaten (aber strittig)

60
Q

Menschenrechte - Dokumente

A

Universelle Dokumente
Satzung der Vereinten Nationen (enthalten Menschenrechte)
allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948
Menschenrechtspakte 1966
Regionale Dokumente:
Europäische Konvention der Menschenrechte EMRK 1950
Welche Bedeutung haben diese Dokumente / beschlüsse?
sie sind ius cogens (Zwingendes Recht)
erga omnes - gegenüber jedem
Andere Staaten können es auch geltend machen. Ausnahme vom Interventionsverot
Menschenrechte sind universell.

61
Q

Wo sind die Menschenrechte bei den Vereinten Nationen geregelt?

A

Satzung der Vereinten Nationen (SVN) 1945
enthält auch Menschenrechte
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948
Menschenrechtspakte 1966
Unterschied MRK und allgemeine Erklärung der Menschenrechte:
MRK ist ein völkerrechtlicher vertrag (verbindlich)
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist hingegen nur eine Resolution (unverbindlich - muss nur gutgläubig in erwägung gezogen werden).

62
Q

Zurechnung zur Staatenverantwortlichkeit = Völkerrechtswidrigkeit

A

Voraussetzungen:
Unrechtsakt (Tun oder Unterlassen) -
Teheran-Geißel-Fall
Zurechnung aller Staatsorgane (Gesetzgebung, Verwaltung, Gerichtsbarkeit) -
Niceragua Fall, Korfu-Kanal-Fall. Alle Staatsorgane trifft die Staatenverantwortlichkeit.
Folgen bei Staatenverantwortlichkeit:
Unrecht beenden
Wiedergutmachung leisten
Früheren Zustand wiederherstellen
Schadenersatz leisten
Geltendmachung der Staatenverantwortlichkeit:
Durch den betroffenen Staat
andere Staaten hingegen nur wenn es erga omnes Wirkung hat, also wenn Menschenrechte verletzt werden

63
Q

Keine VR-Widrigkeit

A

Verzicht auf Geltendmachung -
wenn der verletzte Zustimmt
Notwehr im Rahmen des Selbstverteidigungsrechts der Völker
Gegenmaßnahme= Repressalie
höhere Gewalt
Aufstand
Ausweichung von Flugzeugen (bei Vulkanausbruch)
Notstand
Ausweichen eines militärischen Flugzeugs um eine Kollision zu verhindern
Unzulässig aber und auf jeden Fall völkerrechtswidrig bleibt die Handlung, wenn ius cogens verletzt wird.

64
Q

Folgen der Völkerrechtswidrigkeit= Staatenverantwortlichkeit?

A

Unrecht beenden
Wiedergutmachung
in integrum restituere (der frühere Zustand wird wieder hergestellt)
damnum emergens (tatsächlicher Schaden) und lucum cessans (entgangener Gewinn) muss ersetzt werden und man muss eine Genugtuung leisten (sich entschuldigen

65
Q

Wie kann ein völkerrechtlicher Konflikt gelöst werden?

A

1) Durch völkerrechtliche Gerichte kann der Konflikt nur dnan gelöst werden, wenn man sich freiwillig unterworfen hat.

3 Arten:
Kompromiss -
man unterwirft sich im konkreten Streitfall

Kompromissarische Klausel
man unterwirft sich für künftige Streitfälle über Auslegung und Anwendung der Verträge

fakultativKlausel
Man unterwirft sich für alle Streitfälle einem bestimmten Gericht
ART 36 IGH Statut
2) Wenn man sich nicht unterworfen hat, dann macht man das im Rahmen einer Friedlichen Streitbeilegung.
3) Wenn das nicht geht: Selbsthilfe
Retorsion (unfreundlicher Akt)
Repressalie (Gegenmaßnahme)

66
Q

Reziprozität und politische Kosten-Nutzen analyse

A

Völkerrechtliche Normen werden in der Regel eingehalten.
das läss sich va auf die Reziprozität zurückführen.
Nachteile aus einer VR-Verletzung sind oft schwerwiegender als die Vorteile die sich kurzfristig daraus ergeben.
Deshalb muss man eine Kosten-Nutzen-Analyse machen.
man muss die Wechselwirkungen und die Kosten berücksichtigen.