Verwaltungsrecht Flashcards
Verwaltungsverfahren
- dient insbesondere der Umsetzung des Verwaltungsrechts.
- durch die Einhaltung bestimmter Strukturvorgaben (z.B. Anhörung des Bürgers, Widerspruch, etc) soll gleichmäßige, sachgerechte und rechtmäßige Anwendung des Gesetzes gewährleistet werden.
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren
Regelung des Verwaltungsverfahrens in sozialrechtlichen Angelegenheiten, z.B. ALG II (Hartz IV), Krankenversicherung, Rentenversicherung.
Sozialrecht im formellen (positivistischen) Sinne
Alles, was der Gesetzgeber als Sozialrecht bezeichnet oder dem Rechtsgebiet zuordnet
Sozialrecht im materiellen (substanziellen) Sinne
- Verwirklichung sozialer Hilfe und sozialer Gerechtigkeit im Einzelfall, vgl. § 1 Abs. 1 SGB I.
- Recht des internalisierenden und externalisierenden Defizitausgleichs.
Soziale Rechte in der Verfassung
- Sozialstaatsprinzip
- Gleichheitsgrundsatz
- Freiheitsgrundrechte
- soz. Einzelgrundrechte
- Kompetenz und Organisation
Sozialstaatsprinzip
- Das Sozialstaatsprinzip i.S.d. Art. 20 Abs. 1 GG ist so bedeutsam, dass auch die Bundesländer ihre verfassungsmäßige Ordnung danach gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG auszugestalten haben.
- Geltung des Sozialstaatsprinzips im Freistaat Bayern, vgl. Art. 3 BV (“Bayern ist ein … Sozialstaat”).
- Das Sozialstaatsprinzip ist unabänderlich, d.h. es kann nicht durch eine Grundgesetzänderung beseitigt werden, vgl. Art 79 Abs. 3 GG
- Das Sozialstaatsprinzip durchwirkt alle staatlichen und gesellschaftlichen Bereiche.
- Aufgrund seiner Weite und Unbestimmtheit, muss das Sozialstaatsprinzip durch eine gesetzliche Grundlagen (Anspruchsvoraussetzungen in der einzelnen Gesetze) ergänzt werden.
Seit Mitte der 70er Jahre werden die verschiedenen Bereiche des Sozialrechts in dem sog. Sozialgesetzbuch kodifiziert. Bis heute sind 12 SGB in Kraft getreten. Wie werden die bisher noch nicht kodifizierten Sozialgesetzte gehandhabt?
vgl. § 68 SGB I
Bis zu ihrer Einordnung in die SGBs gelten die anderen Sozialgesetzte als besondere Teile des Sozialgesetzbuches, z.B. Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), u.a.
Auf diese besonderen Teile sind grundsätzlich auch das SGB I und das SGB X anwendbar.
Elemente des Sozialstaatsprinzips
- Gebot sozialer Sicherheit
- Gebot sozialer Gerechtigkeit
- Gebot des Lastenausgleichs
- Partizipatorischer Gehalt
Elemente des Sozialstaatsprinzips:
1. Gebot sozialer Sicherheit
Schutz- und Fürsorgegebot; der Einzelne soll sein Leben auf einer verlässlichen Basis in menschenwürdiger Weise führen können, z.B. durch Sozialhilfe.
Elemente des Sozialstaatsprinzips:
2. Gebot sozialer Gerechtigkeit
Verteilungsprinzip und Angleichungsgebot; Ausgleich sozialer Ungleichheiten und Gegensätze, z.B. durch Bildung- und Arbeitsförderung.
Soziale Sicherheit vs. soziale Gerechtigkeit
Sie stehen in einem (gegenseitigen) funktionalen Abhängigkeitsverhältnis.
Elemente des Sozialstaatsprinzips:
3. Gebot des Lastenausgleichs
Gemeinschaft hat Lasten (mit) zu tragen, die nur zufällig bestimmten Personenkreis treffen. Z.B. Opfer von Überschwemmungen oder Terroranschlägen
Elemente des Sozialstaatsprinzips:
4. Partizipatorischer Gehalt
Als absolute Ausnahme kann sich ein sog. Teilhabenanspruch an staatlichen Leistungen ergeben bzw. ein unmittelbarer Verfassungsrechtlicher Leistungsanspruch.
Drei Säulen der sozialen Sicherung
- Sozialversicherung
- Versorgung
- Sozialhilfe
Prinzipien der sozialen Sicherung
- Versicherungsprinzip
- Versorgungsprinzip
- Fürsorgeprinzip