Vermögensdelikte Flashcards

1
Q

§125 Sachbeschädigung

A

Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, ist zu bestrafen.

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2
Q

§126 Schwere Sachbeschädigung

A
  1. Sachen -> Gottesdienst, Kirche, Religionsgesellschaft gewidmet
  2. Gräber, Beisetzungsstätten
  3. Denkmalschutz
  4. allgemein anerkannte wissenschaftliche, volkskundliche, künstlerische oder geschichtliche Sachen
  5. kritische Infrastruktur
  6. mehr als 5 000€

Qualifizierend bei mehr als 300 000€

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3
Q

§127 Diebstahl

A

Wer eine fremde bewegliche Sache einen anderen mit dem Vorsatz wegnimmt, um sich oder einen Dritten durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, ist zu bestrafen

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4
Q

Arten des Gewahrsams?

A

Alleingewahrsam, Mitgewahrsam, Subsidiärgewahrsam, gelockerter Gewahrsam

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5
Q

§128 Schwerer Diebstahl

A
  1. Hilflose Lage des Opfers (Feuersbrunst, Überschwemmung, Bedrängnis)
  2. Sachen der Kirche, Religionsgesellschaft, Gottesdienst
  3. allgemein anerkannte wissenschaftliche, volkskundliche, künstlerische oder geschichtliche Sachen
  4. kritische Infrastruktur
  5. mehr als 5 000€

Qualifizierend bei mehr als 300 000€

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6
Q

§129 Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen

A
  1. Gebäude, Transportmittel, Lagerplatz, umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, nachgemachter/widerrechtlich erlangten Schlüssel/Zugangscode oder Werkzeug.
  2. Behältnis aufbricht
  3. Sperrvorrichtung aufbricht
  4. Zugangssperre elektronisch außer Kraft setzt

Qualifizierend bei:

  1. Wohnstätte nach Z. 1-4
  2. Mit seinen Wissen er oder ein anderer eine Waffe mitführt
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7
Q

§130 Gewerbsmäßiger Diebstahl und Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung

A

mindestens 2 von derselben kriminellen Vereinigung.

Qualifizierend §128 und §129

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8
Q

§131 Räuberischer Diebstahl

A

Wer bei einen Diebstahl auf frischer Tat betreten, Gewalten gegen eine Person anwendet oder sie mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben bedroht, um sich oder einem Dritten die weggenommene Sache zu erhalten, ist zu bestrafen.

Qualifizierend bei §85, §75

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9
Q

§132 Entziehung von Energie

A

Wer mit dem Vorsatz, sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, aus einer Anlage, die der Gewinnung, Umformung, Zuführung, Speicherung von Energie dient, Energie entzieht, ist zu bestrafen.

Qualifizierend bei mehr als 5 000€ und mehr als
300 000€

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10
Q

§133 Veruntreuung

A

Wer ein Gut, das ihm anvertraut worden ist, sich oder einen Dritten mit dem Vorsatz zueignet, sich oder einen Dritten dadurch unrechtmäßig zu bereichern, ist zu bestrafen.

Qualifizierend bei mehr als 5 000€ und mehr als
300 000€

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11
Q

§134 Unterschlagung

A

Wer ein fremdes Gut, das er gefunden hat oder das durch Irrtum oder sonst ohne sein Zutun in seinen Gewahrsam geraten ist, sich oder einem Dritten mit dem Vorsatz zueignet, sich oder den Dritten dadurch unrechtmäßig zu bereichern ist zu bestrafen

Ebenso ist zu bestrafen, wer ein fremdes Gut, das er ohne Zueignungsvorsatz in seinen Gewahrsam gebracht hat, unterschlägt

Qualifizierend bei mehr als 5 000€ und mehr als
300 000€

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12
Q

Welche Arten von Unterschlagung gibt es?

A

Fundunterschlagung, Gelegenheitsunterschlagung, Anschlussunterschlagung

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13
Q

§135 Dauernde Sachentziehung

A

Wer einem anderen dadurch schädigt, dass er eine fremde bewegliche Sache aus dessen Gewahrsam dauernd entzieht, ohne die Sache sich oder einem Dritten zuzueignen, ist zu bestrafen

Qualifizierend bei §126 bei mehr als 5 000€ und mehr als 300 000€

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14
Q

§136 Unbefugter Gebrauch von Fahrzeugen

A

Wer ein Fahrzeug, das zum Antrieb mit Maschinenkraft eingerichtet ist, ohne Einwilligung des Berechtigten in Gebrauch nimmt, ist zu bestrafen

Qualifizierend nach §129 und §131 und mehr als 5 000€ und mehr als 300 000€

Ehegatte, Partner, Bruder, Schwester, Angehörige in gerader Linie und in Hausgemeinschaft sind wenn sie eine Berechtigung haben nicht zu bestrafen (auch nach §12 nicht zu bestrafen)

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15
Q

§137 Eingriff in fremdes Jagd- oder Fischereirecht

A

Wer unter Verletzung fremden Jagd- oder Fischereirechts dem Wild nachstellt, fischt, Wild oder Fische tötet, verletzt oder sich oder einem Dritten zueignet oder sonst eine Sache, die dem Jagd- oder Fischereirecht eines anderen unterliegt, zerstört, beschädigt oder sich oder einem Dritten zueignet, ist zu bestrafen

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16
Q

Qualifizierungen nach §138 Schwerer Eingriff in fremdes Jagd- und Fischereirecht

A
  1. Mehr als 5 000€
  2. Schonzeit, Eisen, Giftköder, elektrischen Fanganlage, Sprengstoff, in einer gefährdende Weise, Anwendung von Schlingen
  3. Wissentlich er oder ein anderer eine Waffe bei sich führt
  4. gewerbsmäßig
17
Q

§139 Verfolgungsvoraussetzung

A

Nur mit Ermächtigung des Jagd- oder Fischereiberechtigten zu verfolgen

18
Q

§140 Gewaltanwendung eines Wilderers

A

Wer, bei einem Eingriff in fremdes Jagd- und Fischereirecht auf frischer Tat betreten, Gewalt gegen eine Person anwendet oder sie mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben bedroht, um sich oder einem Dritten die Beute zu erhalten, ist zu bestrafen

Qualifizierend bei §85 und §75

19
Q

§141 Entwendung

A

Wer aus Not, aus Unbesonnenheit oder zur Befriedigung eines Gelüstes eine Sache geringen Wertes einem anderen entzieht oder sich oder einem Dritten zueignet, ist, wenn dies nicht in eine anderer strafbare Handlung fällt, zu bestrafen.

Ermächtigungsdelikt

Zum Nachteil von Ehegatten, Partner, Bruder, Schwester, Verwandten in gerader Linie, Hausgemeinschaft -> nicht zu bestrafen

keine Bestrafung bei Baumfrüchten, Waldprodukte, Klaubholz

geringer Wert -> 100€ - 150€

20
Q

§142 Raub

A

Wer mit Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben einem anderen eine fremde bewegliche Sache mit dem Vorsatz wegnimmt oder abnötigt, durch deren Zueignung sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, ist zu bestrafen

Privilegiert wenn es kein schwerer Raub ist und keine erhebliche Gewalt angewendet wurde. Sowie die Sache nur ein geringer Wert hat und die Folgen daher unbedeutend sind

21
Q

§143 Schwerer Raub

A

Wer einen Raub als Mitglied einer kriminellen Vereinigung unter Mitwirkung eines anderen Mitglieds dieser Vereinigung begeht oder wer einen Raub unter Verwendung einer Waffe verübt, ist zu bestrafen

Qualifiziert bei §84, §85, §75