Verkehrsrecht Test - wichtige Absätze Flashcards
In welche Richtung dürfen Einbahnstraßen befahren werden?
§7 Abs. 5 StVO - VORMERKDELIKT!
Einbahnstraßen dürfen nur in der durch das Hinweiszeichen angezeigten Fahrtrichtung befahren werden. Dies gilt nicht für bestimmte Gruppen von Straßenbenützern, sowie Radfahrern. In diesem Fall sind zur Trennung Leit - und Sperrlinien anzubringen wenn erforderlich.
Wem ist die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen, Schutzinseln und Radfahranlagen verboten? Wann gilt dieses Verbot nicht?
§8 Abs. 4 StVO
Es ist Fahrzeugen aller Art verboten. Insbesondere Motorrädern auf Radfahranlagen. Ausgenommen sind
die vorgesehenen Stellen zur Überquerung dieser Einrichtungen.
Das Befahren von Mehrzweckstreifen.
Arbeitsfahrten/Arbeitsfahrzeuge <1500kg (Schneeräumung, Reinigung)
Was ist auf Schutzwegen verboten nach §8 Abs. 4a verboten?
Das Befahren in Gehrichtung der Fußgänger mit Fahrzeugen aller Art. Ausgenommen Fahrräder bei vorhanden Quermarkierungen links und rechts vom Schutzweg.
Wie hat sich der Lenker eines Fahrzeuges bei einem Schutzweg oder Radfahrerüberfahrt zu verhalten?
§9 Abs. 2 StVO - VORMERKDELIKT!
Er hat einem Fußgänger der sich auf dem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benützen das Überqueren der Fahrbahn ohne Behinderung oder Gefährdung zu ermöglichen. Gilt gleicherweise bei einer Radfahrerüberfahrt.
Durch Verminderung der Geschwindigkeit und falls erforderlich durch anhalten.
Welches System ist auf Straßen mit mehreren Fahrbahnen zu befolgen wenn die Weiterfahrt auf einer Fahrbahn nicht mehr möglich ist? Erläutere dieses.
§11 Abs. 5 StVO
Das Reißverschlusssystem. Wenn auf Straßen mit mehr als einem Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder nichtzulässig ist oder ein Fahrstreifen endet, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Wechsel auf den zunächst gelegen verbleibenden Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass diese Fahrzeuge jeweils im Wechsel einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nachfolgen können
Nach was richtet sich der einzuhaltende Abstand beim Überholen?
§15 Abs. 4 StVO
Er muss der Verkehrssicherheit und Fahrgeschwindigkeit entsprechen.
Zähle die absoluten Überholverbote nach §16 Abs. 1 StVO auf!
- Bei Gefährdung/Behinderung anderer (entgegenkommender) Straßenbenützer, Nicht genügend Platz
- Geschwindigkeitsunterschied zu gering (Bedachtnahme auf Geschwindigkeitsbeschränkungen)
- Sicheres Einordnen nach dem Überholvorgang nicht möglich
- Auf und unmittelbar vor ungeregelten Schutzwegen und Radfahrerüberfahren
- Verlängerung der Probezeit
Zähle die relativen Überholverbote nach §16 Abs. 2 StVO auf!
- Vorschriftszeichen “Überholen verboten” (mehrspurige KFZ). Ausnahme rechts überholen - Verlängerung der Probezeit
- Bei ungenügender Sicht, auf unübersichtlichen Straßenstellen. Ausnahme: Vorhanden Sperrlinie wird beim Vorgang nicht überfahren
- Auf ungeregelten Kreuzungen - Ausnahme Vorrangstraßen oder rechts überholen
- Überholende mehrspurige KFZ - Ausnahme bei min. 3 Fahrstreifen auf Autobahnen oder anderen Straßen wenn Fahrbahnmitte durch Sperrlinie geteilt.
Nach was richtet sich der einzuhaltende Abstand hintereinanderfahrender Fahrzeuge?
§18 Abs. 1 StVO - VORMERKDELIKT (unter 2 sec Abstand)
Es gilt einen solchen Abstand einzuhalten, dass das rechtzeitige Anhalten jederzeit möglich ist, auch bei plötzlichen abbremsen des Vorderen.
Erkläre den Begriff “Plateauverstellung)” nach §18 Abs. 3 StVO!
Müssen die Lenker hintereinanderfahrender Fahrzeuge anhalten und reicht die Reihe der anhaltenden Fahrzeuge auf dem betreffenden Fahrstreifen bis zu einer Querstraße, einem Schutzweg, einer Radfahrerüberfahrt oder einer die Fahrbahn querenden Gleisanlage zurück, so haben die Lenker weiterer auf demselben Fahrstreifen herannahender Fahrzeuge so anzuhalten, daß der Verkehr auf der Querstraße, dem Schutzweg, der Radfahrerüberfahrt oder Gleisanlage nicht behindert wird.
Was hat der Wartepflichtige gegenüber des Vorrangberechtigten zu beachten?
§19 Abs. 7 - VORMERKDELIKT! Verlängerung der Probezeit.
Er darf durch Kreuzen, Einbiegen oder Einordnen die Vorrangberechtigten weder zu unvermitteltem Bremsen noch zum Ablenken ihrer Fahrzeuge nötigen.
Inwiefern gilt gelbes nicht blinkendes Licht und wo ist bei diesem Anzuhalten?
§38 Abs. 1 StVO
Es gilt als Zeichen für “Halt”
Anzuhalten ist bei:
- vorhandener Sperrlinie
- Bei Schutzweg/Radfahrerüberfahrt ohne Haltelinie vor der ersten Querungshilfe
- Vor der Kreuzung wenn kein Schutzweg/Haltelinie vorhanden
- ansonsten vor dem Lichtzeichen
Wie haben sich Fahrzeuglenker bei grünem Licht zu verhalten?
§38 Abs. 4 StVO
Grünes Licht gilt als Zeichen für „Freie Fahrt“.
Wenn es die Verkehrslage zuläßt gilt es weiterzufahren oder einzubiegen.
Beim Einbiegen keine Gefährdung/ Behinderung anderer, insbesondere Fußgänger/Radfahrer beim Überqueren der Fahrbahn.
Beim links einbiegen - Gegenverkehrsregel beim Vorrang (§19 Abs. 5)
Welcher Paragraph wird angezeigt wenn ein Fahrzeuglenker über Rot fährt?
§38 Abs. 5 -
Rotes Licht gilt als Zeichen für „Halt“. Bei diesem Zeichen haben die Lenker von Fahrzeugen an den im Abs. 1 bezeichneten Stellen anzuhalten.
VORMERKDELIKT! (wenn andere zu unvermitteltem Bremsen genötigt werden) und Verlängerung der Probezeit
An welchen Stellen dürfen Fußgänger die Fahrbahn zum überqueren betreten?
§38 Abs. 3 StVO
-Dort wo Verkehr durch besondere Lichtzeichen (§38 Abs. 8) geregelt ist, nur bei grünem Licht
- An durch Arm - oder Lichtzeichen geregelten Stellen nur wenn für die zu überquerende Fahrbahn das Zeichen “Halt” gilt
Wenn sich die Arm - und Lichtzeichen während des Überqueren ändern darf der Fußgänger zumindest bis zur nächsten Schutzinsel fortsetzen.