Verkehrsrecht Flashcards
Öffentlich-rechtlicher Verkehrsraum
Dazu zählen alle Straßen, Wege und Plätze, die nach dem Straßenrecht des Bundes (FernStrG) oder der Länder förmlich dem Gemeingebrauch - beschränkt oder unbeschränkt - gewidmet sind
Tatsächlich-öffentlicher Verkehrsraum
Dazu zählen alle Verkehrsflächen, auf denen ohne Rücksicht auf Eigentumsverhältnisse aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des Verfügungsberechtigten die Benutzung durch jedermann zugelassen ist.
Hierbei kommt es auf die für den Benutzer erkennbaren äußeren Umstände an
Verkehrsteilnehmer
Wer verkehrserheblich auf den Ablauf eines Verkehrsvorgangs durch Tun oder Unterlassen im öffentlichen Verkehrsraum auf den Verkehr einwirkt
Behinderung
Vermeidbares Verhalten, durch das andere, sich ordnungsgemäß verhaltende Verkehrsteilnehmer unzulässig und mehr als verkehrsüblich beeinträchtigt werden
Gefährdung
Jener Zustand, der die Besorgnis begründet, dass ein schädigendes Ereignis unmittelbar bevorsteht
Schädigung
Das Zufügen eines wirtschaftlichen Nachteils, in Form eines Körper- oder Sachschadens
Belästigung
Das Hervorrufen eines seelischen oder körperlichen Unbehagens bei anderen Menschen
Halten
Gewollte Fahrtunterbrechung (nicht durch Verkehrslage / anordnungsbedingt)
Parken
Gemäß §12 (2) StVO
Verkehrsbedingt warten
Wer durch Verkehrslage / Anordnung aufgehalten wird, wartet
Überholen
Vorbeigelangen an in gleicher Richtung bewegenden / wartenden Fahrzeugen auf derselben Fahrbahn
Vorbeifahren
Vorbeigelangen an einem haltenden Fahrzeug
Vorrang
Vorrangfall liegt vor, wenn auf derselben öffentlichen Straße die Fahrlinien von mindestens 2 Fahrzeugen sich kreuzen/ berühren / gefährlich nah kommen würden (Verwarngeld pflichtig)
Vorfahrt
Vorfahrtsfall liegt vor, wenn auf verschiedenen öffentlichen Straßen, im Bereich einer Kreuzung / Einmündung die Fahrlinien von mindestens 2 Fahrzeugen sich kreuzen / berühren / gefährlich nah kommen würden (Bußgeld pflichtig)
Beschränkungen
Schränken den gegenstandlichen und sachlichen Geltungsbereich auf bestimmte Kfz ein