Unternehmungsverfassung Flashcards

1
Q

Unternehmungsverfassung Allgemein

A

Die Unternehmungsverfassung ist das System gesetzlicher und vertraglicher Regelungen, das die
Beteiligung an der Unternehmungsführung oder die Einflussnahme an der Unternehmungsführung
festlegt.

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2
Q

Einflussgruppen

A
  • Anteilseigner (verfügen über Gesellschafterrechte)
  • Arbeitnehmer,
  • Management
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3
Q

Wirtschaftsordnung

A
  • legt fest, nach welchen Gesetzen sich die wirtschaftlichen Aktivitäten richten müssen
  • ## kann von einer zentralen Stelle aus gesteuert werden
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4
Q

Anteilseigner

A
  • haben das Recht Unternehmungsleitung selbst auszuüben (Anteilseigner = Leitungsorgan)
  • können Unternehmungsleitung mit Dritten zu besetzen
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5
Q

Mit Anteilseignern

besetzte Gesellschaftsorgane

A
  • Anteilseigner-Versammlung

- Aufsichtsrat

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6
Q

Anteilseigner-Versammlung

A
  • Satzungshoheit
  • Gewinnverwendung
  • Kapitalerhöhung bzw. -herabsetz
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7
Q

Aufsichtsrat

A
  • ist das Kontrollorgan des Leitungsorgans
  • Bestellung und Abberufung des Vorstands
  • Feststellung des Jahresabschlusses
  • Zustimmung zu Entscheidungen von herausragender Bedeutung
  • bei Unternehmen > 500 Arbeitnehmern ist der Aufsichtsrat “drittelparitätisch”
  • ab 2.000 Arbeitnehmern zur Hälfte mit Arbeitnehmervertretern
  • Aufsichtsratsvorsitzenden bei Put 2 Stimmen
  • Aufsichtsratsvorsitzende wird von Anteilseignerseite gestellt
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8
Q

Mitbestimmungsorgane

A
  • Betriebsrat, bei Unternehmen ab fünf Arbeitnehmern
  • Gesamtbetriebsrat, bei “Mehr-Betrieb-Unternehmen”
  • der Konzernbetriebsrat, bei Konzerngesellschaften
  • der “Euro-Betriebsrat”
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9
Q

Mitbestimmung auf Betriebsebene

Mitbestimmungsorgane) (5-500 Arbeitnehmer

A
  • Betriebsrat, bei Unternehmen ab fünf Arbeitnehmern
  • Gesamtbetriebsrat, bei “Mehr-Betrieb-Unternehmen”
  • der Konzernbetriebsrat, bei Konzerngesellschaften
  • der “Euro-Betriebsrat”
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10
Q

Mitbestimmung auf Unternehmensebene

Mitbestimmungsorgane

A
  • Mitbestimmung auf Betriebs und Unternehmensebene ab 500 Arbeitnehmern
  • Aufsichtsrat
  • der Arbeitsdirektor, als für “Personal und Soziales” zuständiges Vorstandsmitglied in großen
    Kapitalgesellschaften
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11
Q

Drittelparität

A

Beispiel:

- Aufsichtsrat: 3 Arbeitnehmervertreter, 6 Kapitalvertreter

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12
Q

Volle Parität

A
  • Verhältnis von Arbeitnehmervertretern zu Anteilseignern im Aufsichtsrat beträgt 1:1 mit einem „neutralen“ Mitglied.
  • Volle Parität gilt nur für Betriebe der Montanindustrie ab 1.000 Beschäftigten
  • Montanindustrie = Industriezweig, der sich mit Gewinnung, Aufbereitung und direkten Weiterverarbeitung von Bodenschätzen befasst
  • Beispiel Aufsichtsrat: 10 Arbeitnehmervertreter, 10 Kapitalvertreter
  • Im Vorstand 1 Arbeitsdirektor
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13
Q

Beteiligungsrechte Betriebsrat (4 Stk.)

A
  • Informationsrecht
  • Anhörungsrecht
  • Beratungsrecht
  • Mitbestimmungsrecht
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14
Q

Beteiligungsbereiche Betriebsrat (4 Stk.)

A
  • Soziale Angelegenheiten
  • Personelle Angelegenheiten
  • Arbeitsplatz, Arbeitsablauf, Arbeitsumgebung
  • Wirtschaftliche Angelegenheiten
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