Thomas Hobbes Flashcards
Thomas Hobbes Daten
1588-1679
Thomas Hobbes philosophischer Ansatz
- verzicht auf alle metaphysischen Begründungsversuche;
- konsequent materialistischer Einsatz;
- Erforschen kausaler Zusammenhänge, um daraus Prognosen abzuleiten, die dem menschlichen Leben Nutzen bringen
- Methode: Die Funktionsweise des Ganzen aus den Eigenschaften seiner Bestandteile ableiten.
Daher: um das Wesen des Staates zu verstehen, muss man untersuchen, „wie die menschliche Natur geartet ist“
!!! Forschungshypothese/Gedankenexperiment: Naturzustand= Zustand, in dem alle rechtlichen bindungen aufgelöst sind (keine historische Realität!)
Drei Konfliktursachen
A) Konkurrenz
Der Naturzustand ist ein amoralischer Zustand: oberstes Ziel und einzige Wertungsgrundlage ist die Selbsterhaltung.
„Wert“=alles, was dem eigenen Überleben förderlich ist
Egozentrische Interessen können mit allen Mitteln durchgesetzt werden.
-> universale Konkurrenz!
Anmerkung: Rechtspositivismus: Recht ist das, was im Rahmen einer staatlichen Rechtsordnung als solches festgelegt ist und von einer souveränen Macht durchgesetzt werden kann (=„positives“ Recht, d.h. „Gesetztes“ Recht)
Recht=Konvention
B) Misstrauen
= Resultat aus a)! In der Situation der universalen Konkurrenz kann sich niemand sicher
fühlen
C) Ruhmsucht (Machstreben)
Ruhm= äußere Anzeichen von Macht
Macht= oberster Wert im Naturzustand
= Verfügungsgewalt über die zur Lebenssicherung notwendigen Mittel + Durchsetzungsgewalt gegen dei Ansprüche anderer
Macht ist stets gefährdet -> Notwendigkeit, sie ständig zu beweisen = Konfliktursache!
Kriegszustand
Naturzustand= bellum umnium contra omnes
- > keinerlei Kultur, keine Zivilisation, kein Fortschritt, keinerlei Ordnung und Sicherheit;
- > radikaler Egoismus einander wesentlich gleicher (durch denTod bedrohter) Individuen;
- > beständige Todesfurcht!
Paradoxe Beziehung zwischen Naturrecht und Naturgesetz
Das natürliche Recht (Naturrecht) im Naturzustand gibt jedem ein Recht auf alles. (=absolute Freiheit, tun und lassen zu können, was einem beliebt)
Das natürliche Gesetz (Naturgesetz) verpflichtet uns, zu tun, was der Selbsterhaltung dient, bzw. Zu unterlassen, was sie gefährden könnte.
Vernünftige Folgerung: Jeder soll sich um Frieden bemühen.
- das grundlegende moralische Gebot dient dem Eigeninteresse!
Notwendigkeit und Zweck des Staates
Zweck=Selbsterhaltung
Zufriedenes Leben. Kurz: Sicherheit!
Beenden des Kriegszustandes
Mittel= Selbstbeschränkung (freiwilliger Verzicht auf die vom Naturrecht zugestandene Freiheit in der Wahl der Mittel zum Überleben),
+Schaffung einer übergeordneten Macht, einer „sichtbaren Gewalt“, welche die Individuen daran hindert, ihre grenzenlose Freiheit im Machtstreben auszuleben
Es kann keinen Gesellschaftsvertrag ohne Zwansgewalt geben
- Die natürlichen Gesetze: Gerechtigkeit, Billigkeit, Bescheidenheit, dankbarheit (kurz: „Behandle andere so, wie du selbst behandelt werden möchtest!“) -> nur befolgt aus Furcht vor Strafe.
- Ausweg aus dem Kriegszustand -> nicht denkbar als Vertrag, in dem sich die Menschen bloß gegenseitig zur Einhaltung der natürlichen Gesetze verpflichten.
- Vertrag muss zusätzlich abgesichert weerden durch legitime Zwangsgewalt des Staates.
Entstehung des Staates
- Menschen vereinbaren, dass alle ihr natürliches Recht auf alles einem Menschen übertragen und sich dessen Herrschaft unterwerfen.
- > Entstehung einerseits der machtlosen Gesellschaft der Untertanen, andererseits der mit unbegrenzter Machtfülle ausgestattete Herrscher, der Souverän.
- Souverän gewährt Sicherheit und Frieden durch Abschreckung.
Staat= „Leviathan“ ( mythisches Ungeheuer/Hinweis auf die abschreckende Übermacht des Staates) = „sterblicher Gott“ ( höchste Autorität auf Erden, aber von Menschen geschaffen, also auch wieder zerstörbar)
Merkmale des staatsbegründenen Vertrags
A) Begünstigungsvertrag:
-> Individuen delegieren ihre Rechte an einen Souverän, der dadurch als einig Begünstigter seine volle Freiheit behält.
B) Unterwerfungsvertrag:
->Untertanen verzichten auf ihr Selbstbestimmungsrecht und verpflichten sich, dem Souverän zu gehorchen.
C) Souverän ist vor keinem Menschen verantwortlich, ihm entstehen aus dem Vertrag keine einklagbaren Pflichten. ( Er ist kein Vertragspartner, sondern Resultat des Vertrags!)
D) Staat muss Furcht einflößen.
Einzig die Furcht vor wahrscheinlicher Bestrafung bindet die Untertanen an den Vertrag.
Wesen des Souveräns
A) Die Macht des Souveräns ist absolut:
- der Souverän ist nicht legal strafbar;
- keine überstaatlichen Menschenrechte, die die Befugnisse des Staates einschränken;
- Monopol politischer Entscheidung- keine Gewaltenteilung
B) Allerdings: seine Macht ist an die Erfüllung der staatlichen Funktionen gebunden:
- die Gehorsamspflicht der Untertanen hört auf, wenn der Souverän sie nicht länger schützen kann oder will
- keine unnötigen und willkürlichen
Denkansätze
4.1 Erste moderne Staatstheorie:
A) der Staat ist weder naturgegeben noch göttlichen Ursprungs;
B) erstmals Forderung nach einer vor staatlichen Eingriffen geschützten Privatsphäre;
(N.B: Absolutismus nicht gleich Totalitarismus)
Allerdings:
- 2 Wer oder was schützt die Untertanen vor einem Abdriften der absoluten in eine totalitäre Herrschaft? Wo verläuft die Grenze zwischen notwendigen Gesetzen und überflüssigen Schikanen?
- Der Naturzustand: ist diese Fiktion realistisch? Werden hier sozial anerzogene Verhaltensweisen als natürliche, angeborene ausgegeben?
- 4 Niemand hat jemals einen Gesellschaftsvertrag unterschrieben: Menschen werden in Staaten hineingeboren, deren Organisation sie nur sehr geringfügig mitbestimmen können, sie werden zur Einwilligung in den „Vertrag“ gezwungen!