Theoriefragen Flashcards
Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen? Sind die Vorschriften der VOB/B
allgemeine Geschäftsbedingungen?
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten
Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss
eines Vertrages stellt, § 305 BGB
- Welche Rechtsnatur hat die VOB/B?
Die VOB/B sind AGB, die das Werkvertragsrecht des BGB ergänzen.
Worin ist die VOB/B privilegiert?
Wenn die VOB/B ohne inhaltliche Abweichungen in einen Vertrag einbezogen ist, findet
keine AGB-rechtliche Kontrolle der Vertragsbestimmungen in einem Bauvertrag statt, sofern
der Vertrag nicht mit einem Verbraucher geschlossen worden ist.
Aus welchen drei Teilen besteht die VOB?
VOB / A – allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
VOB / B – allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
VOB / C – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Was ist der Unterschied zwischen VOB/A und VOB/B?
Die VOB/A betrifft den Vergabezeitraum und regelt, wie ein Bauvertrag durch einen
öffentlichen Auftraggeber vergeben werden darf.
Die VOB/B regelt die Abwicklung des Bauvertrages ab Vertragsschluss.
Wer verfasst die VOB?
Ein eingetragener Verein der aus Mitgliedern der Auftraggeber, z.B. der Verbände der
Bauwirtschaft, besteht.
Was ist die VOB/C? Unter welchen Voraussetzungen ist die VOB/C zu beachten?
Ist: allgemeine technische Vertragsbedingung für Bauleistung, ATV
* Ergänzt: Vertragsrecht der VOB/B (zB hinsichtlich der Abrechnung)
* Enthält: Verweisungen auf einzelne DIN-Normen
* Ist: Rechtsnatur nach AGB
* Gilt: bei Vereinbarung der VOB/B über § 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/B
Detailpauschalvertrag
Preis wird betraglich festgelegt; dem Pauschalpreis liegt ein detailliertes Leistungsverzeichnis
zugrunde.
Zu den Leistungspositionen lassen sich Einheitspreise im Angebot bestimmen.
Es erfolgt eine Detailpauschalisierung, d.h.
Leistungsmenge multipliziert mit Einheitspreisen und aufgrund dessen Pauschalisierung zur
Pauschalsumme, die dann Vertragssumme wird.
AN trägt Risiko höherer Leistungsmengen.
Globalpauschalvertrag
Leistung und Preis werden pauschalisiert; es liegt eine funktionale Leistungsbeschreibung
mit Aufführung von Leistungszielen zugrunde.
Leistungsinhalt der
Baumaßnahme lässt sich nur pauschal beschreiben.
Der AN muss Leistungsverzeichnis selbst erstellen und dafür die wichtigsten
Leistungsmengen ermitteln.
Er trägt das Mengenermittlungsrisiko und Preisrisiko.
Was ist eine Vertragsfrist?
Ausführungsfrist, die im Vertrag als verbindliche Frist gekennzeichnet ist
- Es kann sich um Kalender- oder Ereignisfrist handeln
Rechtsfolgen Kalender- bzw. Ereignisfrist:
- Verzug tritt ein:
Kalenderfrist: Mit Ablauf des festgelegten Datums
Ereignisfrist: nach Leistungsabruf (§5 Abs. 2 VOB/B) oder nach Abhilfeaufforderung
(§5 Abs. 3 VOB/B) - Mahnung (nach Fälligkeit)
Kalenderfrist: Mahnung entbehrlich
Ereignisfrist: Mahnung muss schriftlich erfolgen; Nachfristsetzung und Erklärung der
Kündigung nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist (§5 Abs. 4 VOB/B, §8 Abs. 3
VOB/B)
Nennen Sie mindestens drei Rechte eines Auftraggebers
AG hat Recht Änderungen im Bauentwurf anzuordnen (§1 Abs. 3 VOB/B)
- AG hat Recht die vertragsmäßige Ausführung der Leistung zu überwachen (§4 Abs. 1
Nr. 2 VOB/B)
AG hat Rechte des Entdeckers, wenn bei Ausführung durch AN Gegenstände von
Altertum, Kunst- oder wissenschaftlichem Wert entdeckt werden (§4 Abs. 9 VOB/B)
- AG hat Recht bis zur Vollendung der Leistung jederzeit Vertrag zu kündigen (§ 8 Abs.
1 VOB/B)
- AG hat Recht die Abnahme wegen wesentlicher Mängel bis zur Beseitigung zu
verweigern (§12 Abs. 3 VOB/B)