Teil I Flashcards

1
Q

Welche Megatrends gibt es im Medienbereich (7)?

A
  • Konvergenz
  • Multimedia (Nähe zu Konvergenz; Zusammenlaufen der Mediengattungen und deren einheitliche Verbreitung)
  • Internationalisierung und Globalisierung (ubiquitäre Inhalte)
  • Digitalisierung (Grund für quasi alles)
  • Ausdifferenzierung (Streaming-Dienste und Portale)
  • Intermediäre
  • Ökonomisierung (Hauptsache Auflage)
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2
Q

Definition Konvergenz der Medien & Formen der Konvergenz?

A

Allg.: die Auflösung der Grenzen zwischen Medien- und weiteren Kommunikationsformen

Formen:

  • Konvergenz der Medien = Verbindungsprozess von zwei bisher getrennten Objekten oder Bereichen
  • Konvergenz der Technik = Übetragung in einheitlichen Datencode ermöglicht eine Übertragung unabhängig davon, welcher Art der Inhalt ist (Schrift, Ton, Bilt). Bsp.: der Internetempfang wird auch durch das für den TV vorgesehene Kabelnetz möglich
  • Konvergenz der Angebote = Z. B. Zeitungen, welche ihre Inhalte auch online darbieten; Verbindung von Videos mit Online-Artikeln.
  • Konvergenz der Nutzung = Der Empfang verschiedener Dienste auf einem einzigen Endgerät (insb. Smartphone, Tablets); dadurch werden die verschiedenen Arten der Mediennutzung (Zeitung, Fernsehen, Radio) obsolet, eine Vielfalt von Mediennutzungsmöglichkeiten kann so konsumiert werden. Bsp.: Lesen von Zeitungsartikeln, Abrufen von Videos und Social Media-Angeboten über das Smartphone
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3
Q

Folgen, die sich aus den Megatrends ergeben (3)?

A
  • Massive Veränderung der Medienkonsumgewohnheiten (z. B. 2016: Zeitungen vernachlässigbar in den USA; Halbierung der Beschäftigtenzahlen bei Journalisten in den Staaten)
  • Grosser wirtschaftlicher Druck auf die traditionellen Medienunternehmungen
  • Demokratiepolitische Problemlagen, z. B.: Intermediäre bestimmen öffentlichen Diskurs
    o Sie sind die Infrastruktur
    o Können via Algorithmen steuern
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4
Q

Definition Intermediär?

A

Deutscher Medienstaatsvertrag, Definition Medienintermediär: Onlinedienste, die als Medien gelten ohne selbst klassischen Medieninhalte zu produzieren, wie etwa Google. Es können also durchaus journalistisch-redaktionelle Angebot darunter fallen, allerdings von Dritten und entscheidender Weise werden diese bloss präsentiert, ohne sie zu einem Gesamtangebot zusammenzufassen.

Veranstaltung, Definition: Funktion als Kommunikationsinfrastruktur in und für die Öffentlichkeit –> weites Verständnis unabhängig von journalistisch-redaktionellen Inhalten. D. h.:
 Unabhängig einer journalistischen Aufbereitung, steuern Medienintermediäre die Kommunikation
 D. h. der journalistische Aspekt fällt in den Hintergrund
 Dafür gewinnt Fuktion als Kommunikationsinfrastruktur an Bedeutung, ob öffentliche oder nicht, auch wenn in dieser Vorlesung der öff. Aspekt wichtiger ist

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5
Q

Bedeutung Intermediäre?

A
  • Prägen immer mehr aktuelle medienpolitische Problemstellungen
  • Bedeutende Kommunikationsinfrastruktur für beliebige Form der Kommunikation
  • Stellen Regeln auf bezüglich der Inhalte –> Auswirkungen auf die traditionellen Medien
  • Haben eine eigene Machtposition
  • Bilden eine zentrale Schaltstelle beim Zugang zur Öffentlichkeit
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6
Q

4 bedeutende Auswirkungen der Digitalisierung?

A
  • Druck der Intermediäre auf traditionelle Medien
  • traditionelle Medien verlieren heute teilweise die Kontrolle über den Öffentlichkeitszugang und die Themenherrschaft.
  • Man muss sich mit der Frage beschäftigen: Was kann der Staat überhaupt noch regeln?
  • Zukunftstendenz: Konvergenz der normativen Regulierung –> Ausrichtung an Inhalten, nicht an Medienformen bzw. Mediengattungen oder Verbreitungsformen
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7
Q

Definition “Medium” + ZH mit Kommunikation?

A
  • Lat. : Mittelpunkt
  • Mehrdeutig: Techn. Träger, die Info selbst, od. die Institution, die beides zur Vfg. Stellt
  • «Hersteller von Öffentlichkeit» = Produzent und Vermittler
  • Zusammenhang Medien und Kommunikation: Zweck der Medien = Kommunikation
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8
Q

Abgrenzung Medien zur Individualkommunikation vs. Massenmedien (3)?

A
  • Einseitige Verbreitung von geistigen, optischen und/oder akustischen Inhalten (unabhängig von ihrer Verkörperung); Reaktionsmöglichkeiten der Empfänger sind nicht ausgeschlossen, aber keine gleichberechtigte Kommunikation
  • Unter Verwendung von Distanz überwindenden technischen Mitteln; zwischen Sender und Rezipient wird indirekt über ein Träger (Zeitung, Computer, Radio, etc.) kommuniziert
  • Offener Empfängerkreis: Adressaten der Verbreitung sind eine Vielzahl von Personen

ABER Massen- und Individualkommunikation fliessen teilweise ineinander über:
- Keine Massenmedien sind Kommunikationsformen, welche sich nur an einzelne Rezipienten oder einen geschlossene Personengruppe richten;

  • Schwierigkeit der Klassifizierung z. B. bei Chat-Rooms oder Social Media.
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9
Q

Wofür sind Medien DIE Voraussetzung

A

Öffentlichkeit; OHNE MEDIEN KEINE ÖFFENTLICHKEIT

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10
Q

Wichtige Funktionen der Medien?

A
  • OHNE MEDIEN KEINE ÖFFENTLICHKEIT
  • Wirklichkeit = soziales Konstrukt; das Verständnis von Wirklichkeit ist eine soziale Wahrnehmung und diese Wahrnehmung wird entscheidend geprägt durch die Medien –> „Wirklichkeitsgeneratoren“
  • Zugang zur Aussenwelt in der heutigen Individualgesellschaft.
  • Informationelle Grundlage für den kommunikativen Austausch in der Gesellschaft
  • Prägen Ausgestaltung der Institutionen unserer Gesellschaft (z.B. Parteien, Institutionen des Staatsapparates, soziale Bewegungen, Netzwerke).
  • Gatekeeper
  • Agenda-Setting
  • Framing
  • Priming: Beeinflussung der Kriterien, aufgrund derer in der Öffentlichkeit Politiker, ihre Handlungen und Vorhaben beurteilt werden.
  • Informations- und Orientierungsfunktion
  • Meinungsbildung und Meinungsvermittlung
  • Aufklärungs- und Warnfunktion
  • Gemeinschaftlichkeitsbegründende, sozial-anstiftende Funktion (Solidarisierungseffekte)
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11
Q

Rezipientengewohnheiten von heute bzw. wie lässt sich deren Veränderung zusammenfassen?

A
  • Konvergenz der Nutzung, d. h. Nutzung über ein Gerät für alle Mediengattungen;
  • Multimedia/Konvergenz der Medien und Angebote;
  • Konvergenz der Technik, d. h. v. a. Verbreitung via Internet
  • Kommunikation in alle Richtungen (Einweg, Zweiweg, beschränkter Kreis, öffentlicher Kreis.
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12
Q

Wie sieht die Kommunikations- und Mediengesellschaft von morgen aus? Was hat das für die Bedeutung der traditionellen Medien und der Intermediäre zur Folge?

A

digital, internetbasiert

Folge:
Starke Relativierung der Bedeutung traditioneller Medien durch die digitale Revolution + Grosser Einfluss der Intermediäre.

–> Neukonstitutionierung der Medien- und Kommunikationsordnung –> Regulierung über Inhalte?

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13
Q

Wie verändern sich die herkömmlichen Funktionen der Medien im Zuge der neuen Kommunikations- und Mediengesellschaft?

A
  • Herstellung von Öffentlichkeit: Teilöffentlichkeit; Demokratisierung des Zugangs
  • Gatekeeper-Funktion: Starke Schwächung dieser Funktion der traditionellen Medien, zunehmende Bedeutung von Informationsintermediären.
  • -> Algorithmischer Entscheid, welche Inhalte der Nutzer zur Kenntnis nehmen soll; nicht mehr menschlicher einer Redaktion
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14
Q

Gemeinsamkeiten/Unterschiede Intermediäre/Medien?

A

Gemeinsamkeit: Schaffung von Öffentlichkeit

Unterschiede:
- Intermediäre = technische Kommunikationsinfrastruktur

  • Intermediäre verbreiten in der Regel keine eigenen Inhalte
  • -> wollen daher möglichst KEINE VERANTWORTUNG für die von ihnen verbreiteten Inhalte Dritter übernehmen –> was im Sinne des §230 Communications Decency Act steht
  • Keine Gatekeeperfunktion im traditionellen Sinn, kein Agenda-setting, Framing etc.
  • Das Eigeninteresse der Intermediäre = Profit durch Kundendaten
  • -> wobei ich es persönlich ein wenig differenzierter sehe; klar, das ist das Geschäftsmodell, aber handkehrum würde ich sie jetzt nicht mit der Metapher der kalten Wall-Street-Banker gleichsetzen

ABER BGer, Strafrechtskammer im Urteil vom 18.11.2020: Klassifikation von Facebook als Medium i. S. v. StGB 28 – falsches Urteil?
o SAXER: Kategorisierung BGer wohl ein wenig unterkomplex: wenn man als Kriterium nur nimmt Information + Weiterleitung an Dritte, fällt sehr viel darunter.

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15
Q

Was sagt §230 des Communications Decency Act (auch Telecommunications Act) von 1996?

A
  • Ist in der Auffassung vieler die Grundlage für die Freiheit des Internets
  • -> Darauf haben sich die heutigen amerikanischen Internetriesen berufen, als sie noch klein waren, und deswegen sind sie auch gross geworden
  • Grds: Ein Provider oder User einer «interactive computer service» erfährt keine Behandlung als Verlag und daher keine verlegerische Verantwortung für Drittinhalte = extrem reduzierter Haftungsmassstab
  • -> D. h.: Keine Verantwortung für Inhalte und auch nicht für Beschränkung Zugangs oder dergleichen
  • Die Frage stellt sich: inwieweit können, dürfen, sollen Intermediäre in Inhalte eingreifen, den Zugang sperren, etc.?
  • -> Trump wollte diese Bestimmung ändern: er wollte, dass wenn Twitter anfange, Inhalte zu löschen, dies eine Haftung nach sich ziehen müsse
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16
Q

Wie werden Medien juristisch definiert (2-3 TBM)?

A
  • Weder in BV noch in Gesetzgebung eine Legaldefinition
  • -> Bewusst offen, zwecks
  • —> Technologieneutralität
  • —> Anwendbarkeit der bestehenden Kompetenzen und Normen
  • BGer: weiter Begriff:
    1. Verbreitung von Informationen (Informationsinstrument),
    2. An die Öffentlichkeit gerichtet oder für diese zugänglich sind;
    3. im Privatrecht wie im Strafrecht wird teilweise zusätzlich zum Begriff des Mediums das Kriterium der Periodizität gefordert.
  • -> umfasst z. B. Presse, Rundfunk, Buch, Film, CD-ROM, E-Books

SAXER: Eigentlich gehen wir davon aus, dass ein Medium etwas ist, das eine publizistische Leistung/Mehrwert erfährt

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17
Q

Was wollen Gesetzgeber, Lehre und Rechtsprechung mit ihrer Art der Definition von Medien erreichen (2)?

A
  • Begriff durch Gesetzgeber, Lehre und Rechtsprechung bewusst offengelassen, zwecks
    o Technologieneutralität
    o Anwendbarkeit der bestehenden Kompetenzen und Normen
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18
Q

Welche Schwierigkeiten (2) besteht bei den TBM, die vom BGer festgelegt wurden?

A
  • Öffentlichkeit: Abgrenzungsprobleme zwischen privater, teilöffentlicher und öffentlicher sowie zwischen Massen- und individueller Kommunikation
  • -> z. B. Whatsapp-Gruppe
  • -> z. B. Chat dieser Vorlesung: ist gem. SAXER privat, nicht einmal teilöffentlich, da zwar schon für alle OLAT-Benutzer (einige 1000 UZH-Studierende) offen, aber de facto beteiligen sich nur die Besucher der Vorlesung
  • Konvergenz der Medien; z. B. Social Media, die sich immer stärker zu Medien(-plattformen) entwickeln
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19
Q

Herausforderungen für die Qualifikation von Informationsintermediären und dem Internet (4)?

A
  • Internet ist kein Medium, sondern eine Plattform zur Verbreitung auch von medialen Inhalten.

👉 CAVE: «Medium» als Begriff bezeichnet technischen Träger, Information selbst oder Akteur, der beides zur Verfügung stellt

  • Informationsintermediäre, Twitter, Facebook oder Youtube: nach h.M. allgemeine Kategorisierung nicht sinnvoll. A.M. BGer: Facebook als Medium
  • Blogs: breite Palette von Erscheinungsformen, wobei insbesondere journalistisch aufbereitete Blogs den Medienbegriff erfüllen.
  • Bei social bots und beim Roboterjournalismus: möglicherweise medienrelevante, grundrechtlich geschützte Inhalte, aber Problem der Zurechenbarkeit an Grundrechtsträger.
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20
Q

Wie lässt sich das Verhältnis zwischen Medien und Politik charakterisieren (aus 3 Perspektiven)?

A

Die politischen Akteure brauchen die Medien nicht nur als Sprachrohr, sondern als Stimmband, Zunge und Lippen:
- Öffentliche Politik = Kommunikation in den und über die (sozialen) Medien
- Starke wechselseitige Abhängigkeit (Interdependenz)
- Z. T. sogar Symbiose; kann jedoch nie eine vollständige sein, denn
o die Interessen/Ziele sind unterschiedlich
o es gibt auch wechselseitige Instrumentalisierung
- Notwendigkeit, dass zwischen Politik und Medien
o Autonomie und Distanz (vgl. aber Russland, Türkei, andere autokratische Staaten); sowie
o Respekt (Trump!) herrscht

Service-Public Auftrag von Radio und TV (BV 93 II):
Gleichzeitig sind Medien auch am anderen Ende des Spektrums, bei den Bürgern, von grundlegender Bedeutung für die politische Meinungsbildung.

Medien sind aber nicht nur die Mittler zwischen Wählenden und (potentiell) Gewählten: auch Medien sind Agenda-Setter, betreiben Framing, Priming, etc.

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21
Q

Welche Gefahren oder Herausforderungen gibt es beim Verhältnis Medien - Politik?

A
  • Professionalisierung der politischen Kommunikation, insb. auch der politischen Institutionen. Wahlkampf in den USA findet praktisch nur über die (sozialen) Medien statt. Politik als medial vermitteltes Erlebnis. Gefahr der einseitigen und parteiischen Berichterstattung. Und in der CH?
  • Unabhängigkeit der Medien: Gefahr der Instrumentalisierung der Medien für politische Zwecke.
  • Postfaktische Politik, Lügenmedien, alternative facts etc.: Glaubwürdige Medien zentral für die demokratische Willensbildung.
  • Autokratie: Propaganda über gelenkte Medien durch autokratische Politiker
22
Q

Was ist der Marketplace of Ideas?

A

= Gegenkonzept zur Zensur der damaligen Zeit (damals noch «Vorprüfung» genannt) zur Verhinderung der Verbreitung «falscher Ideen»

  • Dagegen stellte sich Milton (Areopagitica, 1644): es geht um die kollektive Suche nach Wahrheit dank der durch die Medien organisierten/geschaffenen Öffentlichkeit, in der
  • individuelle Ideen frei, ohne staatliche Zensur oder Kontrolle, ausgetauscht und so demokratische Auseinandersetzungen geführt werden können
  • -> Rede- und Pressefreiheit
  • -> Das Internet und die sozialen Medien wurden und werden zuweilen als exemplarischer Marketplace of Ideas bezeichnet.
  • -> Zeigt eine demokratiebezogene Funktion der Medien bzw. ein funktionales Verständnis der Rede- und Pressefreiheit, die sich mit der US-amerikanischen Auffassung und der Rechtsprechung des Supreme Court deckt
23
Q

3 Ansichten von Grundrechten ?

A
  1. Es gibt eine Ansicht der Grundrechte, die die GR als Institution betonen und generell Ausstrahlungswirkung haben auf die gesamte Rechtsordnung; einzelne Normen sind dann Konkretisierungen, die GR verwirklichen sollen
  2. Dann gibt es auch sozialpolitische Bedeutung: Schutz sozial Benachteiligter und nicht der Elite
  3. Dann gibt es noch das demokratisch-funktionale Verständnis der GR, die sich auf Kommunikation beziehen: Hauptzweck = optimal funktionierender Prozess sicherstellen
    - -> Z. B. politische Inhalte geniessen einen besonderen, unterhaltsame Inhalte einen weniger weitgehenden Schutz, da Medien wichtig sind für Meinungsbildung in der Bevölkerung
    - -> In D: Medien sind wichtiger als in der Schweiz bzgl. Verbindungsfunktion Staat-Bürger
24
Q

Ist das demokratisch-funktionale Verständnis der KGR ein abschliessendes Verständnis?

A

NEIN –> Gefahr der funktionellen Reduktion des Schutzes der Kommunikationsgrundrechte !

  • -> Auch nichtpolitische Inhalte geniessen Schutz
  • -> KGR haben mehr als nur Abwehrfunktion der Freiheitsrechte, sondern sind massgeblich für die Verwirklichung der bürgerlichen Freiheiten !
25
Q

Pros und Cons der Aufnahme der Medien als 4. Gewalt in die BV?

A

Pro: Verflechtungen zwischen Medien und 3 Gewalten vorbeugen.

Contra:
- Medien haben keine hoheitliche Gewalt

  • Die Glaubwürdigkeit und Autorität muss stets von neuem unter Beweis gestellt werden, indem überzeugend argumentiert bzw. berichterstattet wird
  • Sogar schädlich: Potentielle Konflikte mit der These von der Staatsfreiheit der Medien.

Sie müssen auch gar keine Gewalt sein wollen

  • Medien haben nicht nur politische Funktion
  • Im politischen Prozess haben sie nicht nur Überwachungsfunktion
  • Frage: Wann hätte denn so etwas Erfolg? Im Nachkriegsdeutschland? In Polen?
26
Q

Welche 4 Probleme/Herausforderungen ergeben sich, wenn die Politik via Informationsintermediäre stattfindet?

A
  • Erstmal: Intermediäre erlauben Umgehung traditioneller Medien
    o Keine Einbettung, redaktionelle Betreuung, … alles geht ungefiltert an die Öffentlichkeit
    o Es stellt sich daher die Frage: sind Intermediäre in der Lage, demokratische Öffentlichkeit hinreichend sicherzustellen?
  • SelbstBEständige Meinungs- und Informationszirkel
    o Segmentierung Öffentlichkeit = einige konsumieren Informationen nur von gewissen Providern und teilweise andere Meinungen gar nicht mehr zur Kenntnis nimmt
    o Auch Bubbles, Filterblasen, Echokammern genannt
    o Nähe zu Fake-News
  • Problem der Fakenews: Ein traditionelles Medium überprüft und recherchiert Intermediäre
    o Intermediäre können Streuern von Fakenews sehr schnell zu sehr viel Öffentlichkeit verhelfen – und machen dies per Algorithmus auch automatisch (Kriterium: Nutzerrelevanz)
    o Handkehrum: Ohne Algorithmen könnte man sich gar nicht zurechtfinden in den Inhalten
  • Roboterjournalismus
27
Q

Welches Fazit wäre allenfalls für den Gesetzgeber zu ziehen bezüglich der Ausgangssituation der Intermediäre im Bereich des politischen Prozesses (3)?

A
  • Erhebliche demokratiepolitische Probleme
  • Kaum Regulierungen
  • Kaum Verantwortlichkeiten
  • -> Grundfrage: Eingriff in Intermediäre?
  • Meinungen sehr geteilt
  • Zunächst: eigene Nutzerregelungen der Intermediäre
  • Dann: normativ verpflichten? Falls ja: wie(weit)?
28
Q

Verhältnis von Medien und Wirtschaft?

A
  • Auch hier Interdependenz: Wirtschaft unterliegt teilweise Mechanismus der Medienwelt und umgekehrt
  • -> in Kürze: Instrumentalisierung, teils Symbiose, aber nie ganzheitlich, da unterschiedliche Interessen und Ziele
  • In den letzten Jahren starke Kommerzialisierung der Medien (z. B. skandalisierende Berichterstattung)
    o Es gibt allerdings auch Nischenmedien
    o Auf alle Fälle: Konkurrenzdruck hat zugenommen (entsprechend auch Wettbewerbsrecht immer bedeutender)
29
Q

Wie lässt sich das finanzielle Verhältnis zwischen Intermediären und traditionellen Medien zusammenfassen?

A
  • Werbung auf Social Media zielgerichteter durch Analyse individueller Vorlieben – traditionelle Medien können keinesfalls mithalten
  • Entsprechend haben Traditionelle immer mehr Finanzierungsnöte
  • Problem: Intermediäre stützen sich auf Inhalte Traditioneller, um Aufmerksamkeit zu generieren, die dem Vertrieb eigener Werbung nützt
    o S. auch Versuch Australiens, eine Steuer bei den Intermediären zu erheben
    o Google unterstützt freiwillig gewisse kleine, traditionelle Medien, um Regulierung zu entgehen
  • Nichtsdestotrotz Paradoxon: Obwohl Intermediäre den traditionellen Medien das Wasser abgraben, wollen Medien trotzdem den Anschluss nicht verpassen und stellen ihre Inhalte aktiv auf die Plattformen von Social Media und BEWERBEN SIE SOGAR! –> Sie wetzen sozusagen das Messer ihres Henkers
30
Q

Welche Bereiche gehören zum Service Public Auftrag der Medien i. S. v. BV 93 II?

A
  • Unterhaltung
  • -> wir haben in unserer Verfassung eine «Unterhaltungsgarantie» - was wohl weltweit einmalig ist
  • -> Infotainment (z. B. Reality-TV)
  • Kultur und Bildung
31
Q

Wie ist das Verhältnis zwischen Medien und Sport?

A

OHNE MEDIEN KEIN SPITZENSPORT

  • Symbiotische Züge
  • -> Medien generieren Reichweite
  • —> Hoher Unterhaltungs- und Nachrichtenwert von Sportbeiträgen
  • —> Personalisierbar, Emotionen, spektakulär
  • —> Kann von Wir-Gefühl bis in den Patriotismus oder Nationalismus gehen
  • -> Für den Sport wesentliche Einnahmequelle
  • -> Medienarbeit ist Teil des Berufs von Sportlern: s. Fall Marshawn Lynch, dem von der NFL mit $500’000 Bussgeld gedroht wurde, sollte er nicht an einer Medienkonferenz teilnehmen
  • Der Spitzensport wird von den Medien dominiert
32
Q

Verhältnis von Medien und

  • Lebensgestaltung/Lifestyle
  • Alltag ?
A

Medien prägen die Lebensgestaltung und den Lebensstil, z. B.

  • wie man zu leben, zu wohnen, was man zu essen, wie sich zu kleiden und zu benehmen hat.
  • Medien als Mittler des Lifestyles: Produkte, Stars, Einstellungen, soziale Bewegungen, etc. sind von ihrer Darstellung in den Medien abhängig. Andererseits werden Medien gezielt konsumiert wegen eben diesen Inhalten.
  • Diktat über Medien, was angesagt ist und was nicht

Medien prägen den Alltag:

  • Omnipräsenz (Smartphone an Bushaltestelle, Pendlerzeitung im Zug, etc.)
  • Ein Grossteil der gesellschaftlichen Bereiche kommt ohne Medien nicht aus und umgekehrt.
  • Informationsüberfluss und Reizüberflutung als Konsequenz oder Verbesserung der Lebensqualität da über Optionen, Auswahlmöglichkeiten aufgezeigt werden?
33
Q

2 Definitionen von Medienpolitik + Abgrenzung zu Medienrecht?

A
  • Puppis, Medienrecht, S.35:
    o Herstellung und Durchsetzung allgemein verbindlicher Regeln und Entscheidungen über
    —-> Schliesst private und öffentliche Organisationen ein
    —-> Massenmediale öff. Kommunikation
    o Ergo: Stark vom traditionellen Verständnis abhängig
  • Saxer, Ulrich:
    o Bezug auf Inhalte: Massnahmen, die darauf abzielen, den Massenmedien jenen notwendigen Raum an Freiheit und Unabhängigkeit vom Staat, von anderen gesellschaftlichen Machtgebilden oder von privaten Monopolen zu sichern, dessen sie bedürfen, um ihre publizistischen Funktionen angemessen und ungehindert erfüllen zu können
    o Ergo:
    —-> Staatsunabhängigkeit = zentral
    —-> Freiraum aber auch ggü. Privaten, nicht nur Staat
    —-> Publizistische Funktion, inkl. gesellschaftliche Funktionen wie eben besprochen. Sind nicht nur zu erfüllen ggü. Staat, sondern auch privater Macht

CAVE: MEDIENRECHT ≠ MEDIENPOLITIK

  • Medienrecht = normative Determinanten für Mediensystem
  • Medienpolitik geht darüber hinaus
  • Das Resultat der Medienpolitik sind Medienregulierungen, aber auch Mediennicht- oder Medienderegulierungen.
  • —> Gerade in der Schweiz lautet das Ergebnis vieler Bemühungen immer wieder, nichts zu tun. So hat das Parlament bis vor Kurzen die direkte Presseförderung mehrfach abgelehnt.
  • Ist die beste Medienpolitik keine Medienpolitik zu haben?

👉 Bis jetzt fehlen spezifische Regelungen für die Intermediäre. Geregelt werden allenfalls gewisse Auswirkungen der Intermediäre auf die Medien. Pro memoria: Intermediäre haben grosse (demokratisch-funktionale) Bedeutung, keine Verantwortung und keine Regulierung

34
Q

Nach welchen Leitbildern könnte man die Medien regulieren?

A

Es gäbe verschiedenes:

  • Gesamtpolitische Leitbilder, medienpolitische Leitbilder (z.B. demokratische Bildung, Förderung einer bestimmten Ideologie, Patriotismus)
  • Verfassungsrechtliche Leitbilder (Freiheit, Pluralismus)
  • Demokratische Funktion der Medien (durch Doktrin und Rechtsprechung unterstützt)
  • Konzept der bürgerlichen Öffentlichkeit

ABER: Die Zeit der grossen Leitbilder ist vorbei (früher noch Idee von Gesamtkonzeption der Medien in CH) !

  • Die Auswahl ist angesichts der Megatrends immer schwieriger !
  • Es gibt auch keine globalen Leitbilder, keine international konsentierten Ordnungsvorstellungen
  • Social Media und grosse Akteure wie Google lassen sich nicht einbinden
35
Q

Wenn nicht über Leitbilder, mit welcher “Strategie” könnte man Medien dann regulieren?

A

Steuerung via Ziele.

In der Schweiz, Beitrag der Kommunikations- und Medienordnung zum Erhalt Vitalität des politischen Systems: Beitrag der Medien und der öffentlichen Kommunikation zur (direkten) Demokratie, zum Föderalismus und zur nationalen Identität

Weitere:

  • Sicherstellung bestimmter inhaltlicher Leistungen für die Gesellschaft.
  • Gewährleistung eines offenen und pluralen Kommunikations- und Mediensystems; Sicherstellung der Informations- und Meinungsvielfalt.
  • Verwirklichung von Werten (?) – nicht ganz einfach in einer pluralistischen Gesellschaft
  • Chancengleichheit
36
Q

Wie lässt sich die Steuerung der Medienordnung durch die Politik zusammenfassen?

A
  • Politik will steuern
  • Wenn gesteuert wird, fragt sich, nach welchem Leitbild das geschehen soll
    o Heute veraltet?
  • Leitbilde konkretisieren sich in Zielen
    o Diese Ziele werden immer bescheidener
37
Q

Schwierigkeiten bzw. Grenzen der möglichen Steuerung der Medien- und Kommunikationsordnung?

A
  • Komplexe Akteur-Konstellationen,
  • politische Mehrebenensysteme,
  • verflochtene Entscheidungsarten,
  • technologische Veränderungen und
  • zunehmende Transnationalisierung
  • Megatrends

👉 Megatrends sind: digitale Revolution; Konvergenz; Multimedia; Ökonomisierung (Hauptsache Auflage); Internationalisierung und Globalisierung (ubiquitäre Inhalte); Ausdifferenzierung (Streaming-Dienste und Portale); Intermediäre

SCHWEIZ:
Verfassung gibt Bund keine umfassende Kompetenz in der Medien- und Kommunikationsregulierung - Entsprechend ist prospektive Legislation schwierig oder unmöglich

38
Q

Welchen Steuerungsanspruch hatte die Medienpolitik ursprünglich bzgl.

  • der Print-Medien;
  • Rundfunk?
A
  • Print ohne Steuerungsanspruch (Wirtschaftsfreiheit, Wettbewerb),
  • Rundfunk hingegen mit Globalsteuerungsanspruch (Service-Public-Konzeption)
39
Q

Woran ist zu denken bei der Frage, ob der Staat überhaupt regulieren soll/kann?

A
  • Soll: Marktversagen ohne staatlichen Eingriff? Medienkonzentration?
  • Kann: der Staat angesichts des Funktionenpluralismus der Medien durch Regulierung das Mediensystem überhaupt steuern?
  • Soll & kann: Digitale Revolution mit unklaren Langzeitfolgen
  • Konvergenz der Regulierungsarten und -behörden notwendig – aber in Staatenbunden und föderalen Staaten eine Herausforderung
40
Q

Welche Eigenschaften der Schweiz prägen den Medienmarkt (7) - und was folgt daraus (5)?

A

Ausgangslage für Medien in der Schweiz:

  • Kleinstaatlichkeit
  • Mehrsprachlichkeit
  • Segmentierung des Marktes, insb. auch sprachlich
  • Ressourcenknappheit
  • Starke Präsenz ausländischer Medien (es gibt kaum ein Land, in dem soviel ausländische Medien konsumiert werden wie in der Schweiz)
  • Wachsender Einfluss von Social Media und internationaler Akteure
  • Unvollständige Verfassungsgrundlage

Daraus folgt:

  • Beschränkte Marktgrösse: Rezipienten- und Werbemärkte klein.
  • Teure Medienprodukte und zugleich immer mehr Inhalte gratis.
  • Konkurrenz durch ausländische Medien und Social Media.
  • Spillover-Effekte/Next-Door-Giant-Phänomen
  • Abhängigkeit und Beeinflussung durch ausländische Medienpolitik (Werbegelder, die ins Ausland fliessen, z.B. über „Schweizer Werbefenster“).
  • -> Wir sind beeinflusst durch Medienpolitik in Nachbarstaaten und EU

ABER: Trotz Ressourcenknappheit grundsätzlich hohe Qualität. Dies u.a. auch, weil die ursprüngliche politische Verknüpfung gewisser Medien qualitative Standards gesetzt hat.

41
Q

Jüngere Entwicklungen in der Medienpolitik in der Schweiz?

A
  • 2013: Bestellung Eidg. Medienkommission durch BR.
  • 2015 ganz knappe Annahme der neuen Medienabgabe im revidierten RTVG.
  • Zunehmende Debatte über die Rolle der Medien, deren Regelung und deren Finanzierung.
    o Stark divergierende Konzepte.
    o Schwindender Grundkonsens über die Ausrichtung der Medienpolitik
  • 2018: Nichtsdestotrotz relativ deutliche Ablehnung der No-Billag-Initiative
  • Präsentation eines Entwurfs zu einem Bundesgesetz über die elektronischen Medien (BGeM).
    o Entwurf zurückgenommen: back to square 1
  • Parlament:
    o Verschiedene parlamentarische Vorstösse für eine finanzielle Unterstützung der Presse.
    o Parlamentarische Vorstösse für einen neuen Medienartikel.

o Derzeit in Beratung: Bundesgesetz für ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien:
Zustellermässigung
Frühzustellung
 Erhöhung der Abgabenanteile für private Rundfunkveranstalter
 Spezielle Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien (Beiträge für Infrastruktur und Ausbildung)

o Covid-19-Massnahmen
 Soforthilfe zugunsten der Medien, vorübergehender Ausbau der indirekten Presseförderung; teilweise Umsetzung im Massnahmepaket auf permanenter Basis
—-> Soforthilfe: erfolgreiche Lobbyaktion der Medien; ansonsten hat eigentlich keine Branche etwas Ähnliches geschafft
—-> Background: Pandemie hat Werbeeinnahmen der Medien noch stärker reduziert zum Vorteil der Intermediäre

42
Q

Ziele der CH-Medienpolitik?

A
  • VORHERRSCHENDES ZIEL: Schutz der Demokratie/Staatssystem der Schweiz
  • …durch Versorgung aller Bürger in allen Landesteilen (= kapillar)
  • Daher: Starker Medieninhaltsbezug
  • SPANNUNGEN ZWISCHEN Gemeinwohlorientierung mit liberaler Wirtschaftsordnung und publizistischer Freiheit: das geht soweit, dass an sich zulässige wirtschaftspolitische z. B. im Bereich Kartellrecht aufgehoben werden mussten, weil Medienkonzentration ein Trend ist, der sich kaum stoppen lässt; es macht keinen Sinn, wenn man dann dies verbietet
  • Übrigens: schon beim Aufkommen Rundfunk, hatte man Angst vor Einbussen bei der Werbung von Printmedien
43
Q

Wie sieht die aktuelle Medienförderung in der Schweiz aus?

A

o Direkte Unterstützung SRG durch Radio- und TV-Empfangsgebühren (+ kleiner Teil an Private)
o Indirekte Förderungen (z. B. Zustellungen, reduzierte MWSt, ….)

–> Es stellt sich die Frage: wie nachhaltig kann das sein? Werden die Konsumenten damit eher auf traditonelle Medien umstellen?  s. z. B. Australien, wo FB die Newssites einfach sperrte und nun die Regierung eingeknickt ist

–> UND eine Anbietervielfalt bewirkt keineswegs notwendigerweise auch eine Meinungsvielfalt: Gerade in der Schweiz mit ihren kleinen Märkten kann eine Vielzahl von Anbietern zu ökonomisch und publizistisch schwachen Medienunternehmungen und zu Programmveranstaltern mit bescheidener Reichweite führen

–> Langfristige Förderung Medien ok? SAXER: Nein

44
Q

Résumé der Medienpolitik in der Schweiz?

A
  • Es gibt eine Medienpolitik in der Schweiz
  • Geprägt von der demokratiepolitischen Dimension
  • Ganz wichtiges Ziel: Erhaltung Medienvielfalt auf allen föderalen Ebenen
  • Im Vordergrund ursprünglich: Rundfunk; heute: Medien insgesamt (wenn auch auf einer prekären Verfassungsgrundlage)
  • Aufkommen Intermediäre hat alles verschärft
  • Parlament heute motiviert zu regulieren
45
Q

Wie definiert sich öffentliches Kommunikations- und Medienrecht?

A

= öffentliches Kommunikations- und Medienrecht sind alle auf diese zwei Themen anwendbare Normen des öffentlichen Rechts i. w. S. Legt Strukturen, Grundfunktionen, Rechte und Pflichten fest von:

  • den Kommunikationsakteuren
  • des Staates, der Öffentlichkeit sowie der Individuen.

= Kein in sich geschlossenes Recht, sondern Konglomerat: öffentlich-rechtlich, wettbewerbs- und wirtschaftsrechtlich sowie strafrechtliche Aspekte

Regelungsgegenstand: traditionelle Medien, Online-Medien, zunehmend auch die Intermediäre – das jetzige Medienrecht ist aber noch nicht digital geprägt.

Einige Normen wenden sich auf alle Mediengattungen an, andere nur auf bestimmte.

46
Q

Wie werden Medien, wie Intermediäre reguliert?

A
  • Medien: Eigenverantwortlichkeit, aber: Unmöglichkeit einer reinen publizistischen und wirtschaftlichen Selbstregulierung der Medienbranche.
  • Bei Intermediären bestimmt demgegenüber vor allem die Selbstregulierung.
  • -> man hat schlicht keine Handhabe gegen diese
47
Q

Welche ist die normative Basis der rechtlichen Rahmenordnung für den Kommunikations- und Medienbereich?

A
  • Konstitutionelle Garantien der Meinungs-, Informations-, Presse- und Medienfreiheit bilden die normative Basis (= Freiheit und Staatsunabhängigkeit der Medien; Konkretisierungen; Anliegen, Intermediäre zu regulieren).

Prägung: aus Blickwinkel der politischen Kommunikation (Vorherrschen einer demokratisch-funktionalen Auffassung).

48
Q

Welche Motive stehen hinter den Regulierungen?

A

CH: Vor allem Grundversorgung mit Informationen, Meinungen, öffentlich vermittelter Kultur, Sport etc.

–> infrastruktursichernde Aufgabe

–> Das heisst, wettbewerblich wird auf einen Markt hingearbeitet, der eine gute und vielfältige Grundversorgung gewährleisten kann. Dafür brauchen die verschiedenen Mediengattungen brauchen eine unterschiedliche Infrastruktur, die Presse z.B. ein funktionierendes Vertriebssystem, für Rundfunkmedien ist der Empfang bei den Rezipienten unverzichtbar, alle brauchen zunehmend das Internet.

Aber auch andere Regelungsmotive:
- Fast immer: Rechtsgüterschutz (strafrechtlich, privatrechtlich, öffentlich-rechtlich).

  • Allgemeine gesellschaftspolitische Anliegen.
  • Schutz / Sicherstellung grundlegender Werte und Interessen wie der persönlichen Freiheit, der Menschenwürde, wesentlicher Grundsätze des Zusammenlebens etc.
  • Gattungsübergreifende Regelungen.
  • Wettbewerbsrechtliche Vorgaben und Regelung des Wettbewerbs, Regulierung der Medienkonzentration, evt. auch der Marktbeherrschung durch marktmächtige Intermediäre.
  • Immaterialgüterrechte.
49
Q

Bestehen Grenzen bei der Regulierung der öffentlichen Kommunikation und den öffentlichen Medien?

A

Ja:

Das Kommunikations- und Medienrecht hat wie in allen Bereichen seine Grenzen: es kann nur äusserlich den Rahmen abstecken (z. B. Grundrechtsschutz, Jugendschutz, etc.).

Gleichzeitig befindet sich die staatliche Regulierung im Medien- und Kommunikationsbereich in einem Spannungsverhältnis: Grundrechtliche Prinzipien verlangen es, so wenig wie möglich einzugreifen.

Staatliche Eingriffe bedürfen deshalb stets einer Legitimation. Ausserdem ist klar, dass freie Kommunikation in der Öffentlichkeit und über die Medien innerhalb des rechtlichen Rahmens möglich sein muss.

–> Prinzip: Freheit; Ausnahme: Regulierung

50
Q

Wichtige nationale Rechtsquellen für das Medien- und Kommunikationsrecht?

A

Hauptsächlich bundesrechtlich geregelt:

  • BV
  • Diverse Gesetze (z. B. RTVG; FMG; BGÖ; BG Filmproduktion und Filmkultur; ZGB, DSG, StGB, etc.
  • Konzession n. b. für die SRG !
  • Richterrecht als wichtige Rechtsquelle
  • Verwaltungsentscheide
  • Selbstregulierungsorgane