Teil Beyer Flashcards

1
Q

Was sind die rechtlichen Grundlagen des CorpGov

A
  1. Gesellschaftsrecht
  2. Mitbestimmungsgesetze
  3. DCGK / PCGK
  4. Kommunalrecht
  5. Banken/Kapitalmarktrecht
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2
Q

Wen betrifft die Corp. Gov Erklärung eigentlich?

A

§289f HGB

  • börsennotierte AGs und Gesellschaften
    • die ausschließlich andere WP als Aktien zum Handeln an organisiertem Markt ausgegeben haben
    • ausgegebene Aktien auf eigene Veranlassung über Handelssystem gehandelt
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3
Q

Was sind die Inhalte der Corp.Gov Erklärung? Wo sind sie geregelt?

A

§161 AKtG; §162 AktG
- Vergütungsbericht,
geltendes Vergütungssystem, letzten Vergütungsbeschluss.
- Unternehmensführungspraktiken
- Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat;
Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen.
- Geschlechterquote (bei bestimmten Gesellschaften).
- Beschreibung / Ziele des Diversitätskonzepts, der Art
und Weise seiner Umsetzung und der im Geschäftsjahr erreichten Ergebnisse (bei
bestimmten Gesellschaften).

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4
Q

Aus welchen drei Bestandteilen besteht das System des Kodex?

A
  1. Wiederholungen geltenden Rechtes -> verpflichtend
  2. Empfehlungen -> Adopt or explain
  3. Anregungen -> keine Verpflichtungen
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5
Q

Welche rechtlichen Risiken ergeben sich aus §161 AktG

A

wenn

  1. nicht vorhanden
  2. nicht korrekt publiziert
  3. vergangenheitsbezogener Teil fehlerhaft
  4. zukunftsbezogener Teil fehlerhaft
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6
Q

Was sind die 4 Rechtsfolgen einer Fehlerhaften Erklärung nach §161 AKtG

A
  1. Anfechtbarkeit HV Beschlüsse
  2. Innen- und Außenhaftung
  3. Anwendbarkeit Straf-/Bußgeldvorschriften
  4. Verschlechterung Reputation
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7
Q

Wo ist die Größe des Aufsichtsrates im AktG geregelt?

A

§95 AktG

zusätzlich §4 DrittelbG und §7 MittbestG

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8
Q

Wann gilt die Geschlechterquote für Unternehmen?

A
  1. Börsennotiert nach §3 II AktG
  2. paritätische Mitbestimmung: AR zu 50% AN Vertreter und zu 50% AG Vertreter

dann Geschlechterquote 30%

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9
Q

Wie bestimmt sich die Größe und Zusammensetzung des Vorstandes?

A
  • eine/mehrere Personen
  • Anzahl und Wahlbestimmungen laut Satzung
  • AR kann Mitglied zum Vorstandsvorsitz bestimmen
  • Ressortbereiche u.ä. können in Geschäftsordnung bestimmt werden
  • Geschlechterquote
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10
Q

Wie werden Anteilseignervertreter des AR gewählt?

A
  • HV/GEsellschafter/Generalversammlung
  • natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person
  • Ausschlusstatbestand liegt nicht vor
  • Entsendungsrecht des Entsenders
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11
Q

Wie werden Arbeitnehmervertreter des AR gewählt?

A
  • Drittelbeteiligungsgesetz.
  • Mitbestimmungsgesetz (regelt auch Wahl der Gewerkschaftsvertreter).
  • MontanMitbestG.
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12
Q

Wie werden Mitglieder des AR gerichtlich bestellt?

A
  • wenn im alten AR nicht genügend mitglieder zur Bestellung vorhanden
  • wenn AR >3 Monate nicht die gesetzliche oder satzungsgemäße Mindestanzahl aufweist
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13
Q

Was sind Ausschlussgründe für AR Kandidaten?

A

§100 II AktG

  • bereits in 10 AR Mitglied (Vorsitz zählt zweifach)
  • gesetzlicher Vertreter Abhängigen Unternehmens
  • Gesetzlicher Vertreter einer anderen KapG deren AR ein Mitglied des Vorstands angehört
  • in den letzten 2 Jahren Mitglied Vorstand, es sei denn Vorschlag von Aktionären >25%
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14
Q

Wie werden Anteilseignervertreter AR abberufen?

A
  • HV >75% der Stimmen
  • Entsandte jederzeit durch Entsendungsberechtigten
  • wichtiger Grund = Gericht
  • Amtsniederlegung ohne jede Begründung, nicht zur Unzeit
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15
Q

Wie werden Arbeitnehmervertreter des AR abberufen?

A

Durch 75% der Wahlberechtigten

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16
Q

Welche Regeln gelten für die Berufung von Vorstandsmitgliedern?

A

§84 und §85 AktG

  • max. 5 Jahre
  • wiederholte Bestellung höchstens weitere 5 Jahre
  • entsprechendes gilt für Anstellungsvertrag
  • Bestellung in dringenden Fällen durch das Gericht
  • keine Ausschlusstatbestände
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17
Q

Wie werden Vorstandsmitglieder abberufen?

A
  • vorzeitig aus wichtigem Grund

- Kündigung des Anstellungsvertrages

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18
Q

Was sind die 12 wesentlichen Pflichten des AR?

A
  1. Bestellung und Abberufung Vorstand §84 I und II Akt G
  2. Festlegung Vergütung Vorstand §87 I AktG
  3. Vertretung Gesellschafter ggü Vorstand §112 AktG
  4. Erteilung Prüfungsauftrag AP §111 II S3 AktG
  5. Prüfung und Feststellung JA §171 I AktG, 172 AktG
  6. Prüfung und Feststellung Nichtfinanzielle Berichterstattung §289b, 315b HGB
  7. Allgemeine Sorgfalts- und Verschwiegeneheitspflichten §116 AktG
  8. Selbstorganisation (Sitzungen, Ausschüsse)
  9. Einberufung HV zum Wohl der Gesellschaft §111 III AktG
  10. Zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte §111 IV S 2 AktG
  11. Insolvenzantragspflicht bei Führungslosigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung §15a III InsO
  12. Überwachung im Sinne des Risikomanagements -> RSM darauf prüfen und überwachen ob es Going Concern gefährdende Entwicklungen rechtzeitig erkennbar macht.
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19
Q

Was sind die 5 wesentlichen Rechte des AR?

A
  1. Einsichts- und Prüfungsrecht §111 II S1 AktG
  2. Zustimmungsvorbehalte §111 IV S2 AktG
  3. Recht zur Bildung von Ausschüssen §107 III AktG
  4. Recht auf angemessene finanzielle und personelle Ressourcen zur Erfüllung der Aufgabe §25d IV KWG
  5. Recht auf Nutzung externer Expertise §111 II 2 Hs. 2 AktG; §109 I S 2 AktG
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20
Q

Was soll der AR überwachen?

A

Konkretisierung nach §38 GenG, §107 AktG, §111 AktG, …

  • Rechnungslegungsprozess
  • Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des internen Risikomanagementsystems
  • Wirksamkeit der Internen Revision und der Abschlussprüfung
  • Bücher sowie Wertpapier und Warenbestände einsehen
  • Externe Gutachter beauftragen
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21
Q

Welche 6 Themengebiete der Überwachung des AR lassen sich ableiten?

A
  • Controlling
  • Bilanzierung
  • Branchenkenntnisse
  • Risikomanagement
  • Strategie
  • Finanzen
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22
Q

Was sind die 8 wesentlichen Pflichten des Vorstands?

A
  1. Eintragung von Änderungen des Vorstandes oder seiner Vertretungsbefugnis zur Anmeldung beim Handelsregister §81 I AktG
  2. Vorbereitung und Ausführung von HV Beschlüssen
  3. Einberufung der HV bei Verlust der Hälfte des GrundKap §92AktG
  4. Beachtung des Wettbewerbsverbots §88 AktG
  5. Berichte an den Aufsichtsrat §90 AKtG
  6. Buchführungspflicht und Einrichtung eines Überwachungssystems
  7. Beachtung der Sorgfaltspflicht §93 I AktG
  8. Beachtung von Beteiligung AR und HV §111 IV S2 AKtG und §119 AKtG
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23
Q

Was sind die 6 wesentlichen Rechte des Vorstandes?

A
  1. Leitung der Gesellschaft unter eigener Verantwortung (§76 I AktG).
  2. Geschäftsführungsbefugnis (§77 AktG).
  3. Geschäftsführungsbefugnis ist beschränkbar gem. §82 II (Beachte: „Holzmüller Entscheidung“).
  4. Vertretungsbefugnis gem. §78 AktG (gerichtlich und außergerichtlich).
  5. Vertretungsbefugnis nicht beschränkbar (§82 I AktG).
  6. Einberufung der Hauptversammlung (§121 II AktG).
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24
Q

Welche wesentlichen Unterschiede gibt es zwischen AR und Vorstand

A
  • Vorstand führt das Unternehmen in eigener Verantwortung, setzt Politische Entscheidungen, hat die Gesamtverantwortung.
  • AR überwacht und berät den Vorstand lediglich, kann keine GF Aufgaben übertragen bekommen.

Vorstand berichtet dem AR. Beide Organe arbeiten zusammen.

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25
Q

Was sind die Eigenschaften eines Überwachungsorgans in Abgrenzung zur GF.

A
  1. Keine eigene Geschäftsführung, keine operative Tätigkeit.
  2. Zustimmungsvorbehalte zu Einzelentscheidungen.
  3. Wirkung grds . nach innen. Ausnahme: Bestellung Vorstand und Abschlussprüfer
  4. Aber AR ist „ sounding board “ des Vorstands zu strategischen Themen → Mitverantwortung für Unternehmen und Geschäftsentwicklung.
  5. Einfallstor für shareholder activism
  6. § 111 IV AktG: Zustimmungsvorbehalt.
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26
Q

Was ist ein fakultativer AR?

A
  • GmbH AR (§52 GmbHG) wenn nicht verpflichtend vorgeschrieben
  • nur wenn im Gesellschaftervertrag erlaubt
  • Größe frei wählbar
  • Wählbar jede natürliche unbeschränkt geschäftsfähige Person
  • weiterhin unvereinbarkeit GF-Funktion und Überwachungsfunktion
  • Mitglieder durch Gesellschafter bestellt und abberufen
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27
Q

Was sind die wesentlichen Rechte und Pflichten des fakultativen AR?

A

Rechte

  • Einsichts/Prüfungsrechte
  • Zustimmungsvorbehalt
  • Bildung Ausschüsse
  • angemessene Resourcen
  • Nutzung externe Expertise

Pflichten

  • Überwachung GF
  • Vertretung Gesellschafter ggü. GF
  • Erteilung AP
  • Prüfung JA und nichtfinanzielle Erklärung
  • allgemeine Sorgfalts/Treue/Verschwiegenheitspflicht
  • Selbstorga
  • Einberugung Gesellschafter / HV zum Wohl der Gesellschaft
  • Überwachung IKS
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28
Q

Was sind wesentliche Rechte und Pflichten des GF?

A

Rechte:

  • GF Befugnis
  • Vertretungsbefugnis
  • Einberufung GV

Pflichten:

  • Legalitätspflicht
  • Sorgfalt / Treue
  • GF und Vertretungsbefugnis
  • Ressortprinzip
  • Buchführungspflicht
  • Vorlage JA und LB
  • Erhaltung Stammkapital
  • Insolvenzantragspflicht
  • Anmeldung GF
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29
Q

Was sind die Unterschiede des GmbH AR und der Geschäftsleitung?

A
  1. Kompetenzverteilung gilt auch für GmbH es sei denn Gesellschaftervertrag sagt was anderes
  2. Vorstand gesamtverantwortung
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30
Q

Wie wird die Unabhängigkeit des AR gemessen?

A
  • mehr als die Hälfte der Aktionärsvertreter sollen unabhängig sein.
  • Vorsitz PrAusschuss, ARV, Vorsitz Vergütungsausschuss unabhängig Gesellschaft und Vorstand
  • Vorsitz PrAusschuss zusätzlich unabhängig von kontrollierendem Aktionär
  • Keine persönliche Beziehung zu wesentlichen Wettbewerbern
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31
Q

Was sind die Mindestkenntnisse des AR?

A
  • unternehmerische Kenntnisse
  • BWL Verständnis
  • Grundkenntnisse Gesellschaftsrecht
  • Grundkenntnisse RL und Bilanzrecht
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32
Q

Wie ist der Zustimmungsvorbehalt geregelt?

A

§111 IV 2 AktG

  • AR oder Satzung hat zu bestimmen welche Geschäfte mit Zustimmung sind
  • nicht auf eG anwendbar
  • Geschäfte müssen bestimmt sein, Geschäfte eindeutig identifizierbar, keine “allgemeine Wesentlichkeitsklausel”
  • keine Einschränkung der Leistungsbefugnis des Vorstands
  • Bei Zusimmungsvorbehalten haftet der AR persönlich
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33
Q

Wie ist die Weisungsbefugnis des AR geregelt?

A
  • AR darf Vorstand keine Weisungen geben bzgl. GF
  • sind unwirksam
  • folgt Vorstand doch, haften sie persönlich
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34
Q

Was sind die 7 Plenumsvorbehalte?

A

§107 III AktG

  1. Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern.
  2. Festsetzung der Bezüge für den Vorstand.
  3. Überwachung der Geschäftsführung
  4. Erlass einer Geschäftsordnung für den Vorstand.
  5. Beschlüsse, dass bestimmte Arten von Geschäften nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgenommen werden dürfen → zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte.
  6. Prüfung der Rechnungslegung → i.S. von § 171 AktG.
  7. Einberufung der Hauptversammlung, wenn es das Wohl der Gesellschaft erfordert ( § 111 III AktG)
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35
Q

Wo ist der Mindestinhalt der Satzung festgelegt?

A

§23 AktG

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36
Q

Was sind die Wesentliche Änderungen für AR aus FISG?

A
  1. erweiterte Überwachungspflichten bzgl. des IKS und RMS §91 II und III AktG
    - erhöhte Anforderung an AR und PrAusschuss
  2. Einrichtung Prüfungsausschuss §107 IV 1,2 AktG
  3. Sachverstand §100 V AktG
  4. Qualität der AP §107 III AktG
    - erweiterte Rechte des PrAusschuss
  5. Direktbefragung §107 IV 1-4 AktG, §90AktG
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37
Q

Was sind die 6 Aufgaben des Prüfungsausschuss?

A
  1. RL Prozess
  2. Compliance und Interne Revision
  3. AP und dessen Unabhängigkeit
  4. IKS
  5. Vorschläge zum RL Prozess
  6. Zusatzleistungen des AP
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38
Q

Was sind weitere Ausschüsse des AR?

A
Präsidialausschuss.
Strategieausschuss.
Prüfungsausschuss.
Finanz und Investitionsausschuss.
Vermittlungsausschuss gemäß §27 Abs. 3 MitbestG.
Personalausschuss.
Nominierungsausschuss.
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39
Q

Welche Varianten des Beirats existieren?

A

beratender Beirat
- Keine Kontrollfunktion, lediglich Sparringpartner
organschaftlicher Beirat
- starker Beirat da Kontroll- und Mitentscheidungsrechte
schuldrechtlicher Beirat
- Stärke hängt von Geschäftsbesorgungsverträgen ab

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40
Q

Wie ist die Informationsversorgung geregelt?

A

§90AktG

  • Berichtspflicht des Gesamtvorstand
  • Mitwirkungspflicht jedes Vorstandsmitgliedes
  • Berichte entsprechen GoB
  • Rechtzeitig (Regelberichte und Sonderberichte)
  • kein Verweigerungsrecht
  • Rechtsfolgen: Abberufung, Schadensersatz, Leistungsklage, Zwangsgeld
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41
Q

Welche Auskunftsbefugnisse hat der AR?

A
  1. §90 III AktG: Jederzeitiges Auskunftsrecht sowie Einsicht in Bücher und Schriften
  2. Auskunftsbefugnis, Einsichts und Prüfungsrecht besteht i.d.R. nur ggü . dem Vorstand
  3. Eingeschränkte Befugnis direkt auf Mitarbeiter oder Organe zuzugehen
  4. Auskunftsbefugnis, Einsichts und Prüfungsrecht besteht nur in Zusammenhang mit der Ausübung der Überwachung
  5. Fragerecht ggü. Abschlussprüfer, § 171 I S.2 AktG
  6. Überwachung erstreckt sich auf die Leitungsaufgaben des Vorstands
  7. Zu Detailkontrollen ist der AR grundsätzlich nicht befugt (außer bei konkreten Vermutungen)
  8. Einsichtnahmen und Prüfungsmaßnahmen bedürfen i.d.R. des protokollierten AR Beschlusses
  9. Auskunftsansprüche können auch von einem einzelnen AR Mitglied geltend gemacht werden, u.U . jedoch nur an den AR Vorsitzenden
  • Holschuld des AR: Können sich nicht darauf berufen das Vorstand nicht liefert
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42
Q

Wie ist die Buchführungspflicht geregelt?

A

§91 I AktG

  • Pflicht aus §6 HGB iVm §238 I HGB
  • Obliegt Vorstand
  • keine Entlastungsmöglichkeit
  • steuerrechtlich ebenfalls Vorstand
  • RL Vorschriften §150ff AktG
  • allgemeine GoB nach §91 AktG, Aufbewahrungspflicht
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43
Q

Wie ist die Haftung geregelt?

A

§91 I AktG

  • Schadensersatzansprüche
  • ggf. Strafrechtlich relevant (InsO, Nicht/Falschbuchung)
  • Bußgeld
  • steuerrechtliche Sanktionen
  • Kein Schutzgesetz §823 II BGB
44
Q

Was ist ein Risiko iSd Überwachungssystem?

A

Mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen (Risiko im engeren Sinne) oder positiven (Chance) Zielabweichung führen können

45
Q

Was ist Risikomanagement iSd Überwachungssystem?

A

Strukturierter Umgang mit Risiken (i.S.v. positiven und negativen Zielabweichungen) im Unternehmen

46
Q

Was ist ein Überwachungssystem?

A

System, das in der Lage ist, mögliche Veränderungen in der Risikostruktur eines Unternehmens so früh wie möglich wahrzunehmen, aufzuzeichnen und an
zuständige Stellen weiterzuleiten.
Es hat nicht die Aufgabe, Risiken selbständig zu behandeln!

47
Q

Was ist das Risikomanagementsystem?

A

Gesamtheit der Regelungen, die einen strukturierten Umgang mit Risiken (i.S.v. positiven und negativen Zielabweichungen) im Unternehmen sicherstellt
Der Begriff „System“ ist nicht rein technisch zu verstehen. Neben unterstützenden Software Lösungen zählen alle Maßnahmen und Regelungen inkl. Kultur, Reporting etc. zu einem RMS

48
Q

Wie grenzen sich RMS, Compliance MGT, IKS und interne Revision ab?

A

RMS: Maßnahmen zur Erkennung, Bewertung und Überwachung aller wesentlichen Risiken
Compliance Management: Erkennung, Überwachung und Steuerung aller wesentlichen Risiken, die die Nichteinhaltung interner und externer Regeln betreffen
IKS: Alle Regeln und Vorgehensweisen, die dazu dienen, Risiken des Unternehmens zu minimieren
Interne Revision: Unabhängige (Prozess –) Kontrolle auf Basis eines risikoorientierten Prüfungsansatzes über alle Tätigkeitsbereiche des Unternehmens

Nicht immer trennscharf möglich

49
Q

Was sind die 8 Risiken in öffentlichen Unternehmen inkl. Beispiele?

A
  1. Vergaberisiko: Nichteinhaltung Vergabekriterien
  2. Finanzierungsrisiken: Liquiditätsengpässe
  3. Politische Risiken: Regulatorische Entscheidung zu Lasten des Unternehmens
  4. IT-Risiken: Ausfall Rechenzentrum
  5. Operative Risiken: Produktionsausfall
  6. Personalrisiken: Verlust von Schlüsselpositionen
  7. Reputationsrisiken: Imageverlust aufgrund von Datenverlust
  8. Compliance-Risiken: Betrug, Geldwäsche
50
Q

Pflichten des Vorstand in Bezug auf Risikomanagement:

A
  • Sogfalt der Mitglieder, Dokumentationspflicht
  • Implementierung Überwachungssystem
  • Risikopolitik
  • Publizitätspflicht in LB nach §289 I,II,IV HGB, §317 IV HGB
51
Q

Wie hat das Überwachungssystem zu errichten werden?

A
  • Einfluss der Unternehmensgröße/Komplexität
  • Maßnahmen nach Ermessen des Vorstandes
  • relevante RIsiken bekannt, dokumentiert und berichtet werden
  • Umsetzung anhand der Neun-Felder Matrix -> Achsen: Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung je mit niedrig, mittel, hoch
52
Q

Aufgabe des AR bei Risikoposition/Strategie

A

AktG

  • Überwachung
  • Business Judgement RUle §93 AktG
  • Prüfung des LB

Pflichten/Einfluss:

  • Risikoposition/strategie verabschieden
  • Limit das Vorstand nicht überschreiten darf
  • Mitwirken unternehmerische Entscheidungen
  • Berichtswesen über Gesetz hinaus
  • Vergütungsstruktur anpassen
  • Sonderprüfungen
53
Q

Three Lines of Defenses

A

IDW PS 981, 982, 983

  1. Kontrollaktivitäten der operativen Prozesse
  2. Überwacht Kontrollaktivitäten der 1. Linie
  3. unabhängige Instanz, meist interne Revision
54
Q

Nenne und erkläre die 7 Elemente des RMS nach IDW PS 981

A
  • Kommunikation: Informationsfluss, Infos sammeln, überprüfen, aktualisieren
  • Überwachung/Verbesserung: prozessintegrierte/unabhängige Kontrollen, angemessene Doku
  • Risikokultur: Teil Unternehmenskultur; grundsätzliche EInstellung und Verhalten
  • Ziele: Ausmaß Risikoumgang, ergänzt unternehmerischer Umgang
  • Organisation: Unternehmensleitung, Ziele als Bezugsrahmen
  • Identifikation: systematische Analyse
  • Bewertung: Eintrittswahrscheinlichkeit, Auswirkungen
  • Steuerung: transparente Aufbauorga, klar definierte Ablauforga
55
Q

Was ist der Risikokreislauf eines RMS?

A
  1. Strategie
  2. Steuerung
  3. Bewertung
  4. Kommunikation
  5. Überwachung
56
Q

Was sind Prüfungsstrategien des RMS?

A
  1. Systemprüfung: formale Anforderungen
  2. Output-Prüfung: AR hinterfragen, ob Info weiterleite die müsste
  3. Abweichungsanalyse: Abweichungen von den Unternehmensplänen auf Risiken, die bekannt waren, zurückzuführen?
57
Q

Was ist Compliance und was ist der Zweck?

A

Definition: Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen etc. sowie der unternehmensinternen Richtlinien ( u.a . DCGK Umsetzung im Gesellschaftsvertrag)

Zweck:

  1. Gesetzes und richtlinienkonformes Verhalten.
  2. Vermeidung von materiellen ( z.B. Haftungsansprüche, Auftragsrückgang, Ausschluss von Vergabeverfahren) und immateriellen Schäden (z. B. Reputationsschäden des Unternehmens und der Gesellschafter)
58
Q

Welche Aufgabe hat Vorstand und AR im Rahmen der Compliance?

A

Legalitätspflicht –> Vorstand hat dafür Sorge zu tragen, dass Unternehmen so organisiert und beaufsichtigt werden, dass keine Gesetzesverstöße erfolgen.

Legalitätskontrolle –> AR

59
Q

6 Bereiche Compliance-Landkarte?

A
  • Aufsichtsrecht
  • Strafrecht
  • Spezialgesetze
  • interne Regeln
  • Anti-Terror-Vorgaben
  • Anti-Fraud
60
Q

Wann muss intern bei Compliance verstößen ermittelt werden?

A

nein:
- entbehrlich wenn Verdacht offenkundig unplausibel/unschlüssig; lose Gerüchte; Bagatellverstoß

ja:
- Vorstand Maßnahmen einzuleiten um den Sachverhalt aufzuklären
- Verstöße abstellen
- Verstöße ahnden

61
Q

Welche Rolle hat AR in bezug auf Compliance Management System?

A
  • System eingerichtet und effizient und effektiv?
  • Überwachung, Steuerung, Pflege und Weiterentwicklung des System?
  • Bedenken darlegen und mit Vorstand erörtern?
  • Berichte Vorstand Zweifel -> Sonderberichte
62
Q

Aufgabe AR bei Compliance Verstößen?

A
  • regelmäßige Info Status Quo, Ausreißer vs. Systemfehler?
  • Kontrolldichte/Intensität der Überwachung hochfahren
  • wenn Vorstand weiße Weste -> kein Ermittlungsrecht des AR
63
Q

in welchen 2 Fällen wird der AR initiativ tätig?

A
  1. gravierende Compliance Verstöße (durch nahgeordnete MA)

2. Fehlverhalten/Befangenheit Vorstand

64
Q

Aus welchen 12 Bereichen besteht die interne Compliance des AR?

A
  1. Regelungsrahmen
  2. Mitgliederzahl/Zusammensetzung
  3. Voraussetzungen Mitglieder
  4. Wahl der AR Mitglieder
  5. Innere Ordnung
  6. Vergütung
  7. Feststellung Beschlussfähigkeit
  8. Beginn/Dauer/Amtszeit/Höchstalter
  9. Verträge AR
  10. Bericht HV/GV
  11. Gremien/Nachfolgeplanung
  12. Teamkultur inkl. Vorstand
65
Q

Wie ist der Erstellungsprozess eines CMS?

A
  1. Gesetzliche Vertreter liegen Ziele fest
  2. Auswahl passendes Rahmenkonzept (IDW; TÜV; ISO)
  3. Beschreibung der Grundsätze und Maßnahmen
  4. Gesetzliche Vertreter treffen Aussagen in der CMS Beschreibung

AR hat sicherzustellen, dass das von der Unternehmensleitung implementierte Vorgehen funktioniert und den Risiken und der Komplexität angemessen ist

66
Q

Was sind die 7 Elemente eines CMS?

A
  1. Kultur
  2. Überwachung/Verbesserung
  3. Kommunikation
  4. Organisation
  5. Programm
  6. Risiken
  7. Ziele
67
Q

Was sind die 3 Bestandteile und 4 Ziele des IKS und welche 3 Anforderungen ergeben sich daraus an die Rechnungslegung?

A

Bestandteile:

  1. Grundsätze
  2. Verfahrung
  3. Maßnahmen

Ziel:

  1. Sicherstellung der RL / Zuverlässigkeit von Informationen
  2. Einhaltung der Rechtsvorschriften
  3. Sicherstellung Vermögen
  4. Sicherstellung Funktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Prozesse

Anforderungen RL

  1. Wirksamkeit
  2. Wirtschaftlichkeit
  3. Ordnungsmäßigkeit
68
Q

Was sind die 2 Funktionen des IKS?

A
  1. Informationsfunktion (Dokumentation/Rechenschaft)

2. Verhaltensbeeinflussungsfunktion (Präventiv/Korrektur)

69
Q

Was sind die vier Prinzipien des IKS?

A
  1. Vier Augen
  2. Funktionstrennung
  3. Mindestinformation
  4. Transparenz
70
Q

6 Grundelemente IKS

A
  1. Überwachung IKS: objektive Beurteilung, Angemessenheit
  2. Kontrollumfeld: Rahmen, wesentliche Regelungen sind zu dokumentieren
  3. IKS Ziele: Vertreter legen entscheidungsrelevante Info fest
  4. Risikobeurteilung: externe und interne Risiken
  5. Kontrollaktivitäten: Steuerungs/Kontrollmaßnahmen
  6. Information und Kommunikation: geeignete und zeitgerechte Form
71
Q

Abgrenzung AR und MGT

A

AR:

  • Überwachung der Geschäftsführung gem. §111 I AktG, §38 I S. 1 GenG, (Ergänzung DCGK Grundsatz 6: auch deren Beratung!)
  • Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder §84 I und III AktG) Bei Genossenschaften: Vorläufige Amtsenthebung gem. §40 GenG
  • Festlegung der Vergütung des Vorstands InstitutsvergütungsVO
  • Zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte gem. Geschäftsordnung ( §111 IV S. 2 AktG oder §27 II GenG)

GL/MGT

  • Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung ( §76 I AktG, §27 I S. 1 GenG)
  • Geschäftsführungsmaßnahmen können dem Aufsichtsrat nicht übertragen werden ( §111 IV 1 AktG)
  • Der Vorstand bestimmt die Unternehmenspolitik und entscheidet nach eigenem Ermessen
72
Q

Innenhaftung des AR

A

§93 AktG, §116AktG

Voraussetzungen

  • Pflichtverletzung
  • Verschulden
  • Schaden
  • Kausalität

Beweislast: während der Aufsichtsrat zu seiner Entlastung darlegen und beweisen muss, dass er seinen ihm (…) obliegenden Sorgfaltspflichten nachgekommen ist oder schuldlos nicht nachkommen konnte oder dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Alternativverhalten eingetreten wäre.

Rechtliche Folgen

  • Schadensersatz
  • Verjährung idR 5 Jahre, bei PIE oder Kredit 10 Jahre
  • Haftpflichtversicherung
73
Q

Außenhaftung des AR

A

z. B. bei
- Insolvenzverschleppung
- fehlerhafte KapMarktInfo

Rechtsfolge: Schadensersatz, Haftung nach §280 BGB, 311BGB oder 826 BGB

74
Q

Welchen Schutzmechanismus gibt es in der Haftung?

A
  • Business Judgement Rule §93 I 2 AktG
    “Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln (so analog gem. § 116 AktG auch für die Mitglieder des AR).”
  • Unternehmerisch kann kein „Erfolg“ geschuldet werden, sondern nur höchste Sorgfalt!
  • Pflichtverletzung fehlt
  • Voraussetzungen:
    • Unternehmerisch sinnvolle Entscheidung
    • Zum Wohle der Gesellschaft.
    • Altruistisch, d.h. frei von Interessenkonflikten.
    • Auf der Basis angemessener Informationen (Achtung: die erforderliche Tiefe der Information erhöht sich mit steigendem Risiko).
    • Ex post Betrachtung!
75
Q

Was beinhaltet die Sorgfaltspflicht bei Haftung?

A
  • Kenntnisse zu Strategie, Finanzen und Risikothemen (Methode und Fachkompetenz)
  • keine Exkulpation aufgrund von Unkenntnis oder falscher Einschätzung
  • Sorgfaltspflicht umfasst nicht nur das Tun, sondern auch das Unterlassen (z.B. von eigenen Recherchen, Fortbildungen…) → Garantenstellung!
  • Holschuld von Informationen, die über turnusmäßiges Pflichtreporting hinaus
76
Q

was sind Wichtige Aspekte der Haftungsvermeidung des AR?

A
  1. Weiterbildung a) Regelmäßig b) Ad hoc
  2. Protokollierung abweichender (einzelner) Meinungen innerhalb des AR
  3. Ausnutzung der Personalhoheit über den Vorstand
  4. Externe Unterstützung (Zertifizierung IKS System)
  5. Informationsfluss sicherstellen (auch Holschuld)
77
Q

Innenhaftung Vorstand

A

zu beachten

  • Gesetz und Satzung (Legalitätspflicht).
  • Sorgfältige Wahrnehmung Ihrer Aufgaben.
  • Treuepflicht beachten u.a.
  • Handlungen die den Vorstand zum Schadensersatz verpflichten sind explizit in § 93 III AktG genannt.
  • Geltendmachung obliegt dem Aufsichtsrat ( § 111 AktG und § 112 AktG).
  • Des Weiteren muss der Aufsichtsrat Schadensersatzansprüche verfolgen, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen des § 147 I AktG und § 148 AktG vorliegen.
  • Die Vorstandsmitglieder haften den Gläubigern als Gesamtschuldner ( § 93 II S. 1 AktG).
  • Beachte auch: §§ 15a, 15b InsO
78
Q

Außenhaftung Vorstand

A

Anspruchsgrundlage

  • § 266a StGB,
  • §§ 399 ff. AktG,
  • § 15a I InsO
79
Q

Haftung AR einer GmbH

A
  • keine entgegenstehenden Reglungen im Gesellschaftsvertrag getroffen gilt nach § 52 GmbHG der § 116 AktG i.V.m . § 93 Abs. 1 und 2 S. 1 und 2 AktG.
  • Allgemein angenommen wird, dass im Gesellschaftsvertrag die Haftung für den fakultativen Aufsichtsrat, auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt werden kann.
  • Eine Beschränkung der Haftung ist nicht möglich, da § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG zwingend ist.
  • Eine Beschränkung der Haftung durch den Gesellschaftsvertrag ist gem. § 25 Abs. 2 MitbestG nicht möglich.
80
Q

Handelndenhaftung GmbH / AG

A

Gesamtschuldnerische persönliche Haftung der Handelnden.

Haftung erlischt wenn die Eintragung in das Handelsregister erfolgt ist.

81
Q

Was ist ein AQI?

A

Audit Quality Indicators

82
Q

Welche 3 Arten von AQI haben sich bewert?

A
  • beobachtbar
  • teilweise beobachtbar
  • nicht beobachtbar
  • Prüfungsteam (z.B. Kompetenz Prüfungsteam)
  • Prüfungsprozess (Meilensteine)
  • Ergebnisse und Kommunikation (Teilnahme Jour Fixe)

auch: Reputation und Honorar

83
Q

Welche Informationsquellen für AQI gibt es?

A
  • Vorstand
  • AR
  • PrAusschuss
  • Rechnungswesen
  • Medien
  • APAS
84
Q

Was ist die Haftungsvermeidungsstrategie D&O?

A
  • Directors and officers Liability Insurance.
  • Versicherung zur Regulierung von Schäden aufgrund fahrlässigen Verhaltens von Organen und leitenden Angestellten.
  • Versicherungsnehmer und Prämienschuldner: Unternehmen.
  • Versicherte Person: AR Mitglied.
85
Q

4 Grundtypen der D&O

A
  1. Standardfall (AR und GF gemeinsam vresichert)
  2. Two-Tier-Trigger (Unternehmens police bleibt bestehen, aber der AR als gesamtes Gremium erhält eine eigene Deckungssumme)
  3. Twin-Tower-Ansatz (Unternehmenspolice bleibt bestehen, aber der AR als gesamtes Gremium erhält eine eigene zusätzliche Police bei einer anderen Gesellschaft)
  4. Individuell (Die Mitglieder des Aufsichtsrats schließen individuelle Versicherungen ab und passen die Police auf ihre Situation an (z.B. mehrere Mandate, besonderes Risiko etc.)
86
Q

Haftung Eckpunkte

A
  • Innenhaftung weitaus bedeutender.
  • Mangelnde Sorgfalt und Kontrolle
  • Haftung ist persönlich und Kollektivhaftung
  • Themen und die „dazugehörige“ Haftung können z.T. in Ausschüsse verlagert werden
87
Q

Haftungsvermeidungsstrategie CMS

A
  • Reduzierung von Haftungsrisiken bereits auf operationeller Ebene
  • Nichtnutzung erhöht Haftungsrisiken
  • Vorgeschrieben bei Finanzdienstleistern (KWG § 25a; WpHG § 80; MaComp

“If you think compliance is expensive, try non compliance (General Paul Nulty , US Deputy Attorney)”

88
Q

Nennen Sie die 9 Aspekte der Haftungsvermeidung

A
  • Expertise, Fachwissen, Methodenkompetenz, Zeit
  • CMS
  • Weiterbildung
  • D&O Versicherung
  • Selbstorga/Effizienzprüfung
  • Protokollierung abweichender einzelner Meinungen innerhalb des AR
  • Informationsfluss
  • externe Unterstützung
  • Ausnutzung der Personalhoheit über den Vorstand
89
Q

Was gilt für AR im öffentlich rechtlichen Bereich?

A
  • Wahrung öffentlicher Interessen
  • politisch-gesellschaftliche Aspekte
  • Weisungsabhängig
90
Q

wesentliche Regelung der Effizienzprüfung

A
  • „Der Aufsichtsrat soll regelmäßig beurteilen, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen
  • Unabhängig von Kann–/Soll –/Sollte Bestimmungen ist die regelmäßige und umfassende Effizienzprüfung Ausdruck einer guten Unternehmensführung
91
Q

Themenschwerpunkte Effizienzprüfung

A
  • Aufgaben, Risikomanagement und Überwachungstätigkeit.
  • Strukturierung des Aufsichtsrats und seiner Arbeitsweise.
  • Kultur der Zusammenarbeit.
  • Fachliche Kompetenz des Aufsichtsrats.
  • Persönliche Kompetenz des Aufsichtsrats.
  • Vorbereitung und Ablauf der Sitzungen.
  • Ausschussarbeit.
  • Berichts- und Informationswesen / -wege.
92
Q

Exemplarischer Ansatz der Effizienzprüfung

A
  1. Dokumentenanalyse
  2. Fragebogenanalyse (zur Arbeitsweise)
  3. AR-Check: Evaluierung der Mitglieder und Kompetenzen
  4. Interviews
  5. Dokumentation
93
Q

Was versteht man unter einer Standortbestimmung im Rahmen einer Effizienzprüfung

A
  • Sind alle notwendigen Kompetenzen im Gremium ausreichend vorhanden?
  • Wurde eine solche Analyse bereits durchgeführt? … und ist sie Basis für Schulungen, Neubesetzungen, etc.
  • Ist das Gremium bezüglich seiner Zusammensetzung und Kompetenzen „angreifbar“?
  • Könnte es besser aufgestellt sein?
  • Bestehen „blinde Flecken“ oder sogar Haftungsrisiken?
  • Sind Dokumentationen und Entscheidungen für Dritte nachvollziehbar?
94
Q

Was sind Ziele der Standortbestimmung?

A
  1. Gremienentlastung und Sorgfaltsoptimierung (Besetzung sicherstellen, Haftrisiken reduzieren)
  2. Gremienbesetzung und Weiterbildung (Grundlage für Neubesetzung, Weiterbildungsplan, Bedarf für Schulungen erkennen)
  3. Gremienentwicklung (strategische Entwicklung des Gremiums, proaktiv Verantwortung für gute Kontrolle, aktuelle Diskussion)
95
Q

Inhalt und Ziele der Prüfungstätigkeit der Rechnungslegung

A
  1. gesetzlichen Grundlagen für die Überwachung der Rechnungslegung und des Rechnungslegungsprozesses kennen.
  2. Weitere nützliche Arbeitshilfen und Anleitungen kennen.
  3. Unterschied der Prüfung der Rechnungslegung und des Rechnungslegungsprozesses durch den Aufsichtsrat von den inhaltlichen Gebieten, die der externe Abschlussprüfer betrachtet, verstehen
  4. … und die Konsequenzen für die Zusammenarbeit einschätzen
  5. Konkrete Fragen, anhand derer die eigene Überwachung gewürdigt werden kann, kennen.
96
Q

Gesetzliche Grundlagen der Prüfungstätigkeit zur Rechnungslegung

A

§107 III AktG

AR bestellt PrAusschuss der folgende Aufgaben hat:

  • Überwachung des Rechnungslegungsprozesses,
  • der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems,
  • des Risikomanagementsystems und
  • des internen Revisionssystems,
  • sowie der Abschlussprüfung (insbesondere der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen)
97
Q

Arbeitsaufteilung AR und AP

A

Dualität der Prüfungszuständigkeit:
- AR und AP bewerten JA und LB bzgl. Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit

AR beurteil JA und LB zusätzlich:

  • AR beschließt Verwendung Gewinnverwendung
  • Wirtschaftlichkeit
  • Zweckmäßigkeit
98
Q

Was ist der Rechnungslegungsprozess im Kontext der JAP

A

Der Rechnungslegungsprozess umfasst alle Institutionen und Funktionen, die befasst sind mit

  • der Erfassung laufender Geschäftsvorfälle,
  • der Bestimmung von Parametern für die vorbereitenden Abschlussbuchungen,
  • der Erstellung von Handelsbilanzen I und II,
  • der ordnungsgemäßen Bemessung der Ausschüttungen,
  • der Währungsumrechnung,
  • der Ausübung abschlussbezogener Wahlrechte und Beurteilungsspielräume
  • der Konsolidierung sowie
  • der Erstellung eines normkonformen Konzernabschlusses.
99
Q

grundzüge DIN SPEC 33456

A
  • Seit Dezember 2015 liegen die DIN SPEC 33456 Leitlinien für Geschäftsprozesse in Aufsichtsgremien “
  • keine gesetzliche Verpflichtung, aber eine gewisse Ausstrahlungswirkung
  • Macht Nachprüfbarkeit einfacher

Arbeitsschritte

  1. Festlegen einer Überwachungsstrategie
  2. Risikoorientierte Identifikation wesentlicher Prüfungsfelder und -prozesse
  3. Analyse der Rechnungslegung und des Gewinnverwendungsvorschlags
100
Q

Grobes Schema Erstellung JA

A
  1. Datenzulieferung aus ReWe, Controlling etc.
  2. Erstellung der Einzelabschlüsse
  3. Konsolidierung zum KA
  4. Erstellung des Geschäftsberichts inkl. Bilanz/GUV, Anhang, LB
  5. Gespräche mit WP, HV, Bilanzpressekonferenz
101
Q

Was ist der Dreiklang der Überwachung der RL-Prozesses

A
  1. Bilanzierungstechnik
  2. Inhalt der damit verbundenen Entscheidungen
  3. rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen
102
Q

Fragestellungen zur Bilanztechnik des Dreiklangs

A
  • Wird die Konsolidierungstechnik verstanden?
  • Wurden Bilanzierungswahlrechte genutzt? Mit welchem Effekt?
  • Können die Auswirkungen wesentlicher Geschäftsvorfälle auf die Bilanz und die GuV erläutert werden?
  • Hat die Revision das Rechnungswesen bzw. am Jahresabschluss mitwirkende Bereiche geprüft?
  • Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum wurde nicht geprüft?
103
Q

Fragestellungen zur Rahmenbedingungen des Dreiklangs

A
  • Gefährden neue Regelungen einzelne Ertragsquellen oder gar das gesamte Geschäftsmodell?
  • Werden in den Planungszahlen künftige Änderungen von Richtlinien, etc. angemessen berücksichtigt?
  • Laufen aktuell Verfahren mit nennenswerten Streitwerten oder ist mit gerichtlichen Auseinandersetzungen zu rechnen?
  • Wie wurde hierfür vorgesorgt?
104
Q

Fragestellungen zum Inhalt des Dreiklangs

A
  • Können die Abweichungen vom Planwert zum erreichten Ergebnis erläutert werden?
  • War der Aufsichtsrat frühzeitig bei signifikanten Abweichungen als Kontrollinstanz informiert und als beratender Sparringspartner involviert?
  • Passen die Ergebnisse zur Mittelfristplanung?
  • Können die zugrunde liegenden Annahmen der Planung erläutert werden und wurden diese vom Gremium als plausibel erachtet?
  • Was waren die Treiber in der Bilanz und der GuV?
  • Entspricht dies den Erwartungen und besteht somit ein Einklang zur Strategie?
  • Wurden für wesentliche Entscheidungen (z.B. Sale and lease back von Immobilien) Szenarien gerechnet und diskutiert?
  • Welche Risiken bzw. Geschäfte werden nicht in der Bilanz abgebildet (sog. Off balance Geschäfte)?
  • Werden die angesprochenen Geschäfte inklusive möglicher Risikovorkehrungen (z.B. Hedging) verstanden?
  • Auf welche bilanzpolitischen Maßnahmen hat der Aufsichtsrat Einfluss genommen und warum?
105
Q

Wie wird die Berichterstattung der Überwachung des RL Prozess gestaltet?

A
  • Die Abweichungsanalyse.
  • Inhaltliche Themen zur Überwachung des Rechnungslegungsprozesses
  • Die Beurteilung der Treiber in Bilanz und GuV.
  • Die Überprüfung, ob die Erwartungen im Einklang mit der Strategie sind.
  • Die Plausibilisierung der Planungsannahmen.
  • Off-balance Geschäfte und entsprechende Risikovorsorgen.
  • Die Einflussnahme des Aufsichtsrats auf bilanzpolitische Maßnahmen als Berater.
  • Die frühzeitige Einbeziehung des Aufsichtsrats/Prüfungsausschusses bei signifikanten Abweichungen.
  • Die Abstimmung des aktuellen Jahresabschlusses mit der Mittelfristplanung.
106
Q

Welche Prüfpflichten des AR ggü. dem WP?

A
  1. Prüfung der Rechtmäßigkeit des Abschlusses (Übereinstimmung mit Gesetz und Satzung) und Zweckmäßigkeit der bilanzpolitischen Entscheidungen als Teil der Unternehmenspolitik. Orientierung an Probeabschlüssen, Planbilanzen, integrierter Unternehmens –, Finanz und Bilanzplanung.
  2. Stellungnahme Lagebericht
  3. Entwicklungsbeeinträchtigende und bestandsgefährdende Maßnahmen
  4. Fragen AR an WP
    • Welche Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte angewandt?
    • Welche Ermessensspielräume (bspw. Bewertung von Finanzanlagen)?
    • Ausübung der bilanziellen Vorsicht (drohende Ansprüche Dritter)?
    • Ggf. Unterbrechung der Stetigkeit? Gründe?
  5. jedes AR Mitglied muss JA-Prüfbericht genau studieren
107
Q

Was ist das 5- Säulen Modell? Nenne und erläutere?

A

ISO 19600

  1. Bewertung des Umfelds und der Compliance Risiken
  2. Führung
  3. Systemische Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen
  4. Training und Kommunikation
  5. Monitoring, interne Audits und Reaktionen