Taxibewilligung Flashcards
Die Bewilligung zum Halten von Taxis (Taxihalterbewilligung) berechtigt die Inhaberin oder den Inhaber:
- -vom Gebiet der Gemeinde aus, bei welcher das Bewilligungsgesuch gestellt wurde (Standortgemeinde), das Taxigewerbe zu betreiben,
- -Auftragsfahrten ab anderen Gemeinden auszuführen und
- -zu diesem Zweck Taxis einzusetzen und Personal zu beschäftigen.
Taxihalterbewilligung erhält wer:
a. handlungsfähig ist
b. ausländerrechtlich zur Ausübung der Tätigkeit berechtigt ist
c. durch das Vorleben und bisheriges Verhalten Gewähr für eine
rechtskonforme Ausübung der Tätigkeit bietet
d. über genügende Kenntnisse der Amtssprache bzw. der
Amtssprachen der Standortgemeinde verfügt
e. in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt
Die Bewilligung wird erneuert, wenn
während der letzten drei Jahren regelmässig, mindestens 225 Stunden ein Taxi geführt wurde
Tarifstruktur
a. Grundtaxe: Ansatz für eine Grundtaxe
b. pro Kilometer: Ansatz pro gefahrenem, beziehungsweise
angebrochenem Kilometer
c. Wartezeit / Std.: Ansatz für die Wartezeit pro Stunde
Tarifbekanntgabe
Die Preise für die angebotenen Dienstleistungen sind im Fahrzeuginnern für die Kundschaft gut lesbar anzubringen und aussen auf beiden Fahrzeugseiten an den Fahrzeugtüren oder auf den Kotflügeln des eingesetzten Taxis bekanntzugeben.
Sofern mit dem Fahrzeug nicht ausschliesslich Fahrten durchgeführt werden, die auf Bestellung erfolgen.
Beförderungspflicht
Es ist grundsätzlich jeder Fahrgast zu befördern.
Ein Auftrag kann ausgeschlagen werden, wenn die Fahrt dem Taxifahrer nicht zugemutet werden kann.
Eine kurze Distanz gilt nicht als Ablehnungsgrund.
Die Beförderung von Personen, die sich in einer Notsituation befinden, darf nicht verweigert werden.
Es besteht die Pflicht, den kürzesten Weg zum angegebenen Fahrziel anzufahren, ausser der Fahrgast wünscht ausdrücklich eine andere Route.
Fahrtenkontrolle
a. Nummer des amtlichen Kontrollschildes und Martikelnummer
des Taxis
b. Name des Taxiführers
c. Datum der Fahrt
d. Endzeit der Fahrt
e. Ausgangs- und Zielort der Fahrt
f. Anzahl Fahrgäste
g. Verrechneter Fahrpreis
Taxiführerbewilligung erhält wer:
a. handlungsfähig ist
b. ausländerrechtlich zur Ausübung der Tätigkeit berechtigt ist
c. durch das Vorleben und bisheriges Verhalten Gewähr für eine
rechtskonforme Ausübung der Tätigkeit bietet
d. über genügende Kenntnisse der Amtssprache bzw. der
Amtssprachen der Standortgemeinde verfügt
e. im Besitz eines Ausweises für das Führen der entsprechenden
Fahrzeugkategorie ist und in den letzten drei Jahren weder einen
Führerausweisentzug noch mehrfach einen
Führerausweisentzug verzeichnet hat
f. sich an einer theoretischen und praktischen Eignungsprüfung
über genügende Ortskenntnisse in der Standortgemeinde und
der dazugehörigen Agglomeration nach Definition des
Bundesamtes für Statistik ausweist
g. sich an einer theoretischen Eignungsprüfung über genügende
Kenntnissse der kantonalen und kommunalen Bestimmungen
zum Taxiwesen ausweist
Die Bewilligung wird auf Gesuch hin erneuert
wer nachweislich regelmässig ein Taxi geführt hat, während der letzten drei Jahren mindestens 225 Std.
Bewilligungsgesuch Unterlagen
a. Strafregisterauszug
b. Handlungsfähigkeitszeugnis
c. Auszug aus dem Administrativmassnahmen-Register im
Strassenverkehr (ADMAS)
Für die Taxihalterbewilligung zusätzlich einen
Betreibungsregisterauszug.
Die Bewilligung gilt für drei Jahre.
Spätestens zwei Monate vor Ablauf der Bewilligung, ist um
Erneuerung zu ersuchen.
Taxihalterbewilligung erhält wer: a.
a. handlungsfähig ist
Taxihalterbewilligung erhält wer: b.
b. ausländerrechtlich zur Ausübung der Tätigkeit berechtigt ist
Taxihalterbewilligung erhält wer: c.
c. durch das Vorleben und bisheriges Verhalten Gewähr für eine rechtskonforme Ausübung der Tätigkeit bietet
Taxihalterbewilligung erhält wer: d.
d. über genügende Kenntnisse der Amtssprache bzw. der Amtssprachen der Standortgemeinde verfügt
Taxihalterbewilligung erhält wer: e.
e. in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt