Studienbrief 1 Flashcards
Ziele und Funktionen des Rechts
Ziele und Freiheit sichern
.
Gleichheit, Gerechtigkeit
Rechtssicherheit herbeiführen und wahren .. Erziehen, abschrecken, strafen . Gesellschaftliche Strukturen schaffen & Prozesse steuern
Was ist objektives und subjektives Recht
Objektives Recht
Gesamtheit der Rechtsvorschriften, durch die das Verhältnis einer Gruppe zueinander geregelt wird
.
.
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Subjektives Recht
Befugnis die dem Einzelnen durch das objektive Recht eingeräumt wird
Was ist absolutes und relatives Recht?
Absolutes Recht
wirken gegenüber jedermann, z.B. Eigentum, Urheberrecht
Relatives Recht
wirkt auf bestimmte Personen, z.B. Mietverträge, Dienstverträge
Was ist materielles und formelles Recht?
- Materielles Recht
Ordnet das Recht als solches, d.h. die Entstehung, Veränderung und Untergang von Rechten
- Formelles Recht
Dient der Durchsetzung des materiellen Rechts
Was ist eine Rechtsquelle
Handlungsanweisungen und Maßstäbe
Geben Verhaltensmuster vor
Legen Ziele und Mittel des staatlichen Handelns fest
Bestimmen rechtliche Entscheidungen von Konfliktfällen
Bedeutendste Rechtsquelle ist das Gesetz
Was sind Gesetze
Verhaltensregeln
Allg. gültig und nicht auf den einzelnen Bürger bezogen
Unterschied zwischen Bundesgesetz und Landesgesetz
Bundesgesetz = beschlossen im Bund / gültig im gesamten Bundesgebiet
Landesgesetz = beschlossen im Landtag / gültig im jeweiligen Bundesland
Unterschied zwischen formellen und materiellen Gesetze
Formelle Gesetze
- Parlamentsgesetze
- Für unbestimmte Vielzahl von Lebenssachverhalten geltend und für alle Bürger geltend
- (Spielregeln)
Materielle Gesetze
- Rechtsverordnungen und Satzungen
- Nicht durch das Parlament sonder durch die Exekutive erlassen
- (Spiel)
Was sind Rechtsverordnungen
Gesetzt wird hiermit “mit leben gefüllt”
Durch Exekutive (aber kein Handeln ohne Gesetz)
Details einer gesetzlichen Regelung werden näher gestaltet
Gesetzgeber wäre “Überfordert”, wenn er alle Einzelheiten in Gesetzen festlegen müsse
Was ist eine Satzung
Verhaltensregel von Personengruppen
Regelung von eigenen Angelegenheiten
Bsp: GKV stellt Satzungen über die Versicherungsleistungen auf
Gewaltenteilung
Staatliche Hocheitsgewalt
- Legislative (Parlament) = Gesetzgebung
- Exekutive (Regierung und Verwaltung)
- Judikative (Gerichte)
Delegation von Rechtssetzungskompetenzen per Rechtsverordnung
Urteil Bundesverfassungsgericht
Gesetzgeber muss wesentliche Entscheidungen selbst treffen wenn diese den Bürger unmittelbar betreffen
Somit begrenzte Möglichkeit der Delegation auf die Exekutive (durch Rechtsverordnungen)
Unterschied
Ausschließliche und konkurrierende Gesetzgebungskompetenz
Ausschließlich
Dem Bund sind laut GG bestimmte Bereiche zugewiesen in denen er die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz hat .. . . Konkurrierend
Länder dürfen nur solange Gesetzgeberich tätig werden solange der Bund keinen Gebrauch von seinen Kompetenzen macht.
Die 3 Phasen des Gesetzgebungsverfahrens (Bundesgesetze)
- Initiativverfahren
= Anstoß durch Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierunt
- Hauptverfahren
- Gesetzesvorlage geht an Mitglieder des Bundestages, Bundesrates & Regierung
- Beratung im Bundestag und Fachausschüssen
- Abstimmung im Bundestag
- 2/3 Mehrheit bei GG Änderungen sonst einfache Mehrheit nötig - Abschlussverfahren
- Gegenzeichne durch den Bundespräsidenten
- Verkündung im Bundesgesetzblatt
Unterschied Richterrecht und Gewohnheitsrecht
Richterrecht = Grundsatzurteile der obersten deutschen Gerichte
!!Bundesverfassungsgericht kann als einziges Gesetzte für nichtig erklären!!
Gewohnheitsrecht=
- Ungeschriebenes Recht
- Durch Regelungslücke des Gesetzgebers
- Bestimmter Rechtsgebrauch der durch langdauernde Übung eingebürgert wurde
Normenhierarchie
Wichtig um möglichst widerspruchsfreies, einheitliches Rechtssystem zu gewährleisten
System der Über- und Unterordnung
– Bundesrecht – Landesrecht – autonomes Recht–
– Verfassung – Gesetz – Rechtsverordnung – Satzung
Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes
Verwaltung muss Gesetz anwenden = Anwendungsgebot
Verboten ist es der Verwaltung vom Gesetz abzuweichen = Abweichungsverbot
Normenwiderspruch
Was tun, wenn verschiedene Rechtsnormen in einer Hierarchie zueinander und im Widerspruch stehen?
Kollisionsregeln
- Die höhere Norm geht der niederen vor
Bsp. Todesstrafe in Hessen erlaubt, im GG verboten - Die speziellere Norm geht der allg vor
- Die jüngere Norm geht der älteren vor
Verhältnis des nationalen Rechts zum Gemeinschaftsrecht
EU Gemeinschaftsrecht überlagert nationales Recht
Europ. Gemeinschaftsrecht = Quasi Verfassung
Verordnung und Richtlinie = wichtigstes Handlungsinstrument der EU
Was ist Rechtsphilosophie
Lehre von den Grundfragen und Grundwerten des Rechts
Wesen des Rechts und Gerechtigkeit des Rechts sind Thema
Zentraler Begriff des Rechts ist stark von der jeweiligen Staatsform abhängig
Rechtsphilosophie
Aristoteles unterscheidet zwischen:
Ausgleichender Gerechtigkeit
Verhältnis der Einzelnen zueinander
Mengenmäßige Gerechtigkeit (Ersatz des vollen Schadens)
Austeilender Gerechtigkeit
Verhältnis der Einzelnen zum Ganzen
Fordert eine den unterschiedlichen Verhältnissen angepasste Gleichung (Zuteilung an jeden nach seinen Fähigkeiten und Leistungen)
Aufbau von Rechtsnormen
Nicht möglich für jeden Streit eine eigene Regelung aufzustellen
Daher bedarf es generell-abstrakter Vorschriften
Abstrakt um für eine Vielzahl von Sachverhalten anwendbar zu sein
Generell weil für eine Vielzahl von Personen
Rechtsnorm sagt nicht wie etwas ist, sondern wie etwas sein soll
Rechtsnormen
Unterscheidung zwischen 4 Verhaltensmöglichkeiten, die dem Bürger auferlegt werden können
Eine Erlaubnis
Ein Verbot
Eine Freistellung
Ein Gebot
–Verbot und Gebot & Gebot und Freistellung können nie gleichzeitig gelten–
Rechtsnormen bestehen aus?
Tatbestand (Voraussetzung)
Rechtsfolgeseite (Konsequenz)
Prinzip
!! Wenn die Voraussetzung X vorliegt, dann gilt die Rechtsfolge Y !!
Auslegung von Rechtsnormen
Rechtsnormen müssen interpretiert werden = Gesetzesauslegung
Auslegung von Rechtsnormen nach der klassischen Methodenlehre von Savigny
Auslegung von Rechtsnormen nach Savigny
Verschiedene Auslegungen
Grammatikalische Auslegung
Systematische Auslegung
Historische Auslegung
Teleologische Auslegung
Bsp: Letzter Wille geschrieben mit Schreibmaschine
Auslegung von Rechtsnormen nach Savigny
Grammatikalische Auslegung
2.2.1 Grammatikalische Auslegung
Versucht den Sinn der Rechtsnorm anhand der verwandten Sprache zu erschließen
„Eigenhändig“ Herr Schmidt hat „eigenhändig“ die Tastatur bedient
Bsp: Letzter Wille geschrieben mit Schreibmaschine
Auslegung von Rechtsnormen nach Savigny
Systematische Auslegung
2.2.2 Systematische Auslegung
Leitet den Sinn der Norm aus ihrem Zusammenhang im Gesetz oder Rechtssystem ab
Einzelne Normen können in einer Wechselbeziehung zu anderen Normen stehen
Bsp: Letzter Wille geschrieben mit Schreibmaschine
Auslegung von Rechtsnormen nach Savigny
Historische Auslegung
2.2.3 Historische Auslegung
Hinterfragt die Motive, Wertmaßstäbe und den Zweck, die für den Erlass der Norm maßgebend waren.
Entstehungsgeschichte und Willen des Gesetzgebers wird herangezogen
Eignet sich nur noch bestimmt, da sich das Leben ständig weiterentwickelt
§ 2247 BGB stammt kurz vor 1900 es gab noch keine Computer, Schreibmaschinen waren nicht weit verbreitet –>
Schreiben am PC ist in der Historischen Auslegung kein „eigenhändiges Schreiben“
Bsp: Letzter Wille geschrieben mit Schreibmaschine
Auslegung von Rechtsnormen nach Savigny
Teleologische Auslegung
Ermittelt den heutigen Sinn und Zweck der Norm
Ist dynamisch ausgelegt
Knüpft die teleologische Auslegung an die Aufgabenstellung zum Zeitpunkt des Erlasses, führt diese aber in die Gegenwart fort
!! Durch die Vorgabe des eigenhändigen Schreibens und Unterschreibens beabsichtigte der Gesetzgeber, dass der Erblasser genau über seine “letzten Verfügungen” und die sich daraus ergebenden Konsequenzen nachdenkt. Ferner wollte er hierdurch Fälschungen erschweren. Durch die einheitlichen Schriften eines Computers wird die Fälschungsgefahr hingegen noch erhöht.!!
2.2.6 Rechtsfortbildung
Was tun bei Regelungslücken
Warten bis Gesetzgeber die Lücke durch Erlass schließt (unpraktisch für den Moment)
Bis dahin: Aufgabe der Gerichte, aus den bestehenden Vorschriften Gesetzmäßigkeiten herauszuarbeiten und diese auf den nicht geregelten Sachverhalt anzuwenden
= Überbrückung der Regelungslücke
Wie wird die Anwendung von Rechtsnormen genannt?
Subsumtion
= Einordnung des Sachverhaltes unter eine Norm
Subsumtion / Anwendung von Rechtsnormen
Wichtige Vorgehensweise
Häufig steht nicht fest was überhaupt passiert ist
Entscheidende Voraussetzung muss ermittelt werden
- Sachverhalt mehrmals lesen
- Zeitliche Angaben notieren (chronologisch)
- Personenbezogene Daten notieren
- Fallfrage präzisieren (Wer will was von wem woraus?)
2.3.2 Subsumtionstechnik
Schritt 1 - 4
- Aufwerfen der Fallfrage (Obersatz)
- Erarbeiten der Tatbestände
- Anwendung der Rechtsnorm auf den Sachverhalt (Untersatz)
- Formulieren des Ergebnisses (Rechtsfolge)
2.3.2 Subusumtionstechnik
Schritt 1 Aufwerfen der Fallfrage (Obersatz)
Bsp:
Katrin Karate trifft auf Frank und tritt ihn. Franks Kiefer bricht. Frank fordert Arztkosten und Schmerzensgeld von Katrin
Richtige Rechtsnorm finden –>
Rechtsgrundlage (Anspruchslage) die die Rechtsfolge (Fallfrage) enthält
Suche: Rechtsnorm zum Thema Körperverletzung
Im Bsp werden Kosten (Rechtsfolge) verlangt = keine strafrechtlichen Norm, sondern zivilrechtlich (BGB) . . . Obersatz könnte lauten:
Frank könnte gegen Katrin einen Anspruch auf Ersatz der Arztkosten von xx und Schmerzensgeld von xx aus §823 Abs. 1 BGB haben.
2.3.2 Subusumtionstechnik
Schritt 2 Erarbeitung der Tatbestandsmerkmale
Bsp:
Katrin Karate trifft auf Frank und tritt ihn kurzentschlossen Franks Kiefer bricht. Frank fordert Arztkosten und Schmerzensgeld von Katrin
§832 Abs.1 BGB
“Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Körper (oder) die Gesundheit… eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet”
Genauere Betrachtung des in Frage kommendes Gesetzes
§823 Abs. 1 BGB
Vorsätzlich (gegeben)
Körper & Gesundheit (gegeben)
Eines anderen (gegeben)
Widerrechtlich verletzt (gegeben)