Studienbrief 1 Flashcards

1
Q

Ziele und Funktionen des Rechts

A

Ziele und Freiheit sichern
.
Gleichheit, Gerechtigkeit

Rechtssicherheit herbeiführen und wahren
..
Erziehen, abschrecken, strafen
.
Gesellschaftliche Strukturen schaffen & Prozesse steuern
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2
Q

Was ist objektives und subjektives Recht

A

Objektives Recht

Gesamtheit der Rechtsvorschriften, durch die das Verhältnis einer Gruppe zueinander geregelt wird
.
.
.

Subjektives Recht

Befugnis die dem Einzelnen durch das objektive Recht eingeräumt wird

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3
Q

Was ist absolutes und relatives Recht?

A

Absolutes Recht

wirken gegenüber jedermann, z.B. Eigentum, Urheberrecht

Relatives Recht

wirkt auf bestimmte Personen, z.B. Mietverträge, Dienstverträge

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4
Q

Was ist materielles und formelles Recht?

A
  • Materielles Recht

Ordnet das Recht als solches, d.h. die Entstehung, Veränderung und Untergang von Rechten

  • Formelles Recht

Dient der Durchsetzung des materiellen Rechts

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5
Q

Was ist eine Rechtsquelle

A

Handlungsanweisungen und Maßstäbe

Geben Verhaltensmuster vor

Legen Ziele und Mittel des staatlichen Handelns fest

Bestimmen rechtliche Entscheidungen von Konfliktfällen

Bedeutendste Rechtsquelle ist das Gesetz

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6
Q

Was sind Gesetze

A

Verhaltensregeln

Allg. gültig und nicht auf den einzelnen Bürger bezogen

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7
Q

Unterschied zwischen Bundesgesetz und Landesgesetz

A

Bundesgesetz = beschlossen im Bund / gültig im gesamten Bundesgebiet

Landesgesetz = beschlossen im Landtag / gültig im jeweiligen Bundesland

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8
Q

Unterschied zwischen formellen und materiellen Gesetze

A

Formelle Gesetze

  • Parlamentsgesetze
  • Für unbestimmte Vielzahl von Lebenssachverhalten geltend und für alle Bürger geltend
  • (Spielregeln)

Materielle Gesetze

  • Rechtsverordnungen und Satzungen
  • Nicht durch das Parlament sonder durch die Exekutive erlassen
  • (Spiel)
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9
Q

Was sind Rechtsverordnungen

A

Gesetzt wird hiermit “mit leben gefüllt”

Durch Exekutive (aber kein Handeln ohne Gesetz)

Details einer gesetzlichen Regelung werden näher gestaltet

Gesetzgeber wäre “Überfordert”, wenn er alle Einzelheiten in Gesetzen festlegen müsse

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10
Q

Was ist eine Satzung

A

Verhaltensregel von Personengruppen

Regelung von eigenen Angelegenheiten

Bsp: GKV stellt Satzungen über die Versicherungsleistungen auf

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11
Q

Gewaltenteilung

A

Staatliche Hocheitsgewalt

  • Legislative (Parlament) = Gesetzgebung
  • Exekutive (Regierung und Verwaltung)
  • Judikative (Gerichte)
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12
Q

Delegation von Rechtssetzungskompetenzen per Rechtsverordnung

A

Urteil Bundesverfassungsgericht

Gesetzgeber muss wesentliche Entscheidungen selbst treffen wenn diese den Bürger unmittelbar betreffen

Somit begrenzte Möglichkeit der Delegation auf die Exekutive (durch Rechtsverordnungen)

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13
Q

Unterschied

Ausschließliche und konkurrierende Gesetzgebungskompetenz

A

Ausschließlich

Dem Bund sind laut GG bestimmte Bereiche zugewiesen in denen er die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz hat
..
.
.
Konkurrierend

Länder dürfen nur solange Gesetzgeberich tätig werden solange der Bund keinen Gebrauch von seinen Kompetenzen macht.

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14
Q

Die 3 Phasen des Gesetzgebungsverfahrens (Bundesgesetze)

A
  1. Initiativverfahren

= Anstoß durch Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierunt

  1. Hauptverfahren
    - Gesetzesvorlage geht an Mitglieder des Bundestages, Bundesrates & Regierung
    - Beratung im Bundestag und Fachausschüssen
    - Abstimmung im Bundestag
    - 2/3 Mehrheit bei GG Änderungen sonst einfache Mehrheit nötig
  2. Abschlussverfahren
  • Gegenzeichne durch den Bundespräsidenten
  • Verkündung im Bundesgesetzblatt
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15
Q

Unterschied Richterrecht und Gewohnheitsrecht

A

Richterrecht = Grundsatzurteile der obersten deutschen Gerichte

!!Bundesverfassungsgericht kann als einziges Gesetzte für nichtig erklären!!

Gewohnheitsrecht=

  • Ungeschriebenes Recht
  • Durch Regelungslücke des Gesetzgebers
  • Bestimmter Rechtsgebrauch der durch langdauernde Übung eingebürgert wurde
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16
Q

Normenhierarchie

A

Wichtig um möglichst widerspruchsfreies, einheitliches Rechtssystem zu gewährleisten

System der Über- und Unterordnung

– Bundesrecht – Landesrecht – autonomes Recht–

– Verfassung – Gesetz – Rechtsverordnung – Satzung

17
Q

Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes

A

Verwaltung muss Gesetz anwenden = Anwendungsgebot

Verboten ist es der Verwaltung vom Gesetz abzuweichen = Abweichungsverbot

18
Q

Normenwiderspruch

Was tun, wenn verschiedene Rechtsnormen in einer Hierarchie zueinander und im Widerspruch stehen?

A

Kollisionsregeln

  1. Die höhere Norm geht der niederen vor
    Bsp. Todesstrafe in Hessen erlaubt, im GG verboten
  2. Die speziellere Norm geht der allg vor
  3. Die jüngere Norm geht der älteren vor
19
Q

Verhältnis des nationalen Rechts zum Gemeinschaftsrecht

A

EU Gemeinschaftsrecht überlagert nationales Recht

Europ. Gemeinschaftsrecht = Quasi Verfassung

Verordnung und Richtlinie = wichtigstes Handlungsinstrument der EU

20
Q

Was ist Rechtsphilosophie

A

Lehre von den Grundfragen und Grundwerten des Rechts

Wesen des Rechts und Gerechtigkeit des Rechts sind Thema

Zentraler Begriff des Rechts ist stark von der jeweiligen Staatsform abhängig

21
Q

Rechtsphilosophie

Aristoteles unterscheidet zwischen:

A

Ausgleichender Gerechtigkeit

Verhältnis der Einzelnen zueinander
Mengenmäßige Gerechtigkeit (Ersatz des vollen Schadens)

Austeilender Gerechtigkeit

Verhältnis der Einzelnen zum Ganzen
Fordert eine den unterschiedlichen Verhältnissen angepasste Gleichung (Zuteilung an jeden nach seinen Fähigkeiten und Leistungen)

22
Q

Aufbau von Rechtsnormen

A

Nicht möglich für jeden Streit eine eigene Regelung aufzustellen

Daher bedarf es generell-abstrakter Vorschriften

Abstrakt um für eine Vielzahl von Sachverhalten anwendbar zu sein

Generell weil für eine Vielzahl von Personen

Rechtsnorm sagt nicht wie etwas ist, sondern wie etwas sein soll

23
Q

Rechtsnormen

Unterscheidung zwischen 4 Verhaltensmöglichkeiten, die dem Bürger auferlegt werden können

A

Eine Erlaubnis

Ein Verbot

Eine Freistellung

Ein Gebot

–Verbot und Gebot & Gebot und Freistellung können nie gleichzeitig gelten–

24
Q

Rechtsnormen bestehen aus?

A

Tatbestand (Voraussetzung)

Rechtsfolgeseite (Konsequenz)

Prinzip

!! Wenn die Voraussetzung X vorliegt, dann gilt die Rechtsfolge Y !!

25
Q

Auslegung von Rechtsnormen

A

Rechtsnormen müssen interpretiert werden = Gesetzesauslegung

Auslegung von Rechtsnormen nach der klassischen Methodenlehre von Savigny

26
Q

Auslegung von Rechtsnormen nach Savigny

Verschiedene Auslegungen

A

Grammatikalische Auslegung

Systematische Auslegung

Historische Auslegung

Teleologische Auslegung

27
Q

Bsp: Letzter Wille geschrieben mit Schreibmaschine

Auslegung von Rechtsnormen nach Savigny

Grammatikalische Auslegung

A

2.2.1 Grammatikalische Auslegung

Versucht den Sinn der Rechtsnorm anhand der verwandten Sprache zu erschließen

„Eigenhändig“ Herr Schmidt hat „eigenhändig“ die Tastatur bedient

28
Q

Bsp: Letzter Wille geschrieben mit Schreibmaschine

Auslegung von Rechtsnormen nach Savigny

Systematische Auslegung

A

2.2.2 Systematische Auslegung

Leitet den Sinn der Norm aus ihrem Zusammenhang im Gesetz oder Rechtssystem ab

Einzelne Normen können in einer Wechselbeziehung zu anderen Normen stehen

29
Q

Bsp: Letzter Wille geschrieben mit Schreibmaschine

Auslegung von Rechtsnormen nach Savigny

Historische Auslegung

A

2.2.3 Historische Auslegung

Hinterfragt die Motive, Wertmaßstäbe und den Zweck, die für den Erlass der Norm maßgebend waren.

Entstehungsgeschichte und Willen des Gesetzgebers wird herangezogen

Eignet sich nur noch bestimmt, da sich das Leben ständig weiterentwickelt

§ 2247 BGB stammt kurz vor 1900  es gab noch keine Computer, Schreibmaschinen waren nicht weit verbreitet –>
Schreiben am PC ist in der Historischen Auslegung kein „eigenhändiges Schreiben“

30
Q

Bsp: Letzter Wille geschrieben mit Schreibmaschine

Auslegung von Rechtsnormen nach Savigny

Teleologische Auslegung

A

Ermittelt den heutigen Sinn und Zweck der Norm

Ist dynamisch ausgelegt

Knüpft die teleologische Auslegung an die Aufgabenstellung zum Zeitpunkt des Erlasses, führt diese aber in die Gegenwart fort

!! Durch die Vorgabe des eigenhändigen Schreibens und Unterschreibens beabsichtigte der Gesetzgeber, dass der Erblasser genau über seine “letzten Verfügungen” und die sich daraus ergebenden Konsequenzen nachdenkt. Ferner wollte er hierdurch Fälschungen erschweren. Durch die einheitlichen Schriften eines Computers wird die Fälschungsgefahr hingegen noch erhöht.!!

31
Q

2.2.6 Rechtsfortbildung

Was tun bei Regelungslücken

A

Warten bis Gesetzgeber die Lücke durch Erlass schließt (unpraktisch für den Moment)

Bis dahin: Aufgabe der Gerichte, aus den bestehenden Vorschriften Gesetzmäßigkeiten herauszuarbeiten und diese auf den nicht geregelten Sachverhalt anzuwenden

= Überbrückung der Regelungslücke

32
Q

Wie wird die Anwendung von Rechtsnormen genannt?

A

Subsumtion

= Einordnung des Sachverhaltes unter eine Norm

33
Q

Subsumtion / Anwendung von Rechtsnormen

Wichtige Vorgehensweise

A

Häufig steht nicht fest was überhaupt passiert ist

Entscheidende Voraussetzung muss ermittelt werden

  • Sachverhalt mehrmals lesen
  • Zeitliche Angaben notieren (chronologisch)
  • Personenbezogene Daten notieren
  • Fallfrage präzisieren (Wer will was von wem woraus?)
34
Q

2.3.2 Subsumtionstechnik

Schritt 1 - 4

A
  1. Aufwerfen der Fallfrage (Obersatz)
  2. Erarbeiten der Tatbestände
  3. Anwendung der Rechtsnorm auf den Sachverhalt (Untersatz)
  4. Formulieren des Ergebnisses (Rechtsfolge)
35
Q

2.3.2 Subusumtionstechnik

Schritt 1 Aufwerfen der Fallfrage (Obersatz)

Bsp:

Katrin Karate trifft auf Frank und tritt ihn. Franks Kiefer bricht. Frank fordert Arztkosten und Schmerzensgeld von Katrin

A

Richtige Rechtsnorm finden –>

Rechtsgrundlage (Anspruchslage) die die Rechtsfolge (Fallfrage) enthält

Suche: Rechtsnorm zum Thema Körperverletzung

Im Bsp werden Kosten (Rechtsfolge) verlangt = keine strafrechtlichen Norm, sondern zivilrechtlich (BGB)
.
.
.
Obersatz könnte lauten:

Frank könnte gegen Katrin einen Anspruch auf Ersatz der Arztkosten von xx und Schmerzensgeld von xx aus §823 Abs. 1 BGB haben.

36
Q

2.3.2 Subusumtionstechnik

Schritt 2 Erarbeitung der Tatbestandsmerkmale

Bsp:

Katrin Karate trifft auf Frank und tritt ihn kurzentschlossen Franks Kiefer bricht. Frank fordert Arztkosten und Schmerzensgeld von Katrin

§832 Abs.1 BGB
“Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Körper (oder) die Gesundheit… eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet”

A

Genauere Betrachtung des in Frage kommendes Gesetzes

§823 Abs. 1 BGB

Vorsätzlich (gegeben)
Körper & Gesundheit (gegeben)
Eines anderen (gegeben)
Widerrechtlich verletzt (gegeben)