Strafrecht PolR Flashcards

1
Q
  1. Vollstreckungsbeamte
A

Vollstreckungsbeamte (Amtsträger) sind Polizeibeamte, da sie in § 11 (1) Nr. 2 a) StGB genannt sind.

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2
Q
  1. Vollstreckungshandlung
A

Eine Vollstreckungshandlung ist jede Tätigkeit des Vollstreckungsbeamten, die auf Rechtsnormen beruht und mit Zwang durchgesetzt werden kann.

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3
Q
  1. Rechtmäßige Amtsausübung
A

Die Diensthandlung muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sachliche Zuständigkeit
  2. Örtliche Zuständigkeit
  3. Formen und Fristen
  4. Verhältnismäßigkeit
  5. Erkennbarkeit
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4
Q
  1. Widerstand
A

Widerstand ist eine aktive Tätigkeit gegenüber dem Vollstreckungsbeamten mit der die Durchführung einer Vollstreckungshandlung verhindert oder erschwert werden soll.

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5
Q
  1. Widerstand leisten durch Gewalt
A

Widerstand leisten durch Gewalt ist jede gegen den Amtsträger gerichtete Kraftentfaltung.

(Dabei ist egal ob die Widerstandshandlung Erfolg hat oder nicht.)

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6
Q
  1. Wiederstand durch Drohung mit Gewalt
A

Widerstand durch Drohung mit Gewalt das ausdrückliche in Aussicht stellen einer Gewaltanwendung.

(Drohung braucht nicht wahrgemacht zu werden und kann auch gegen eine andere Person - § 114 StGB - tatbestandsmäßig sein.)

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7
Q
  1. Tätlicher Angriff
A

Tätlicher Angriff ist jede feindselige unmittelbar gegen den Körper des Beamten gerichtete Kraftaufwendung, wobei es auf den Erfolg nicht ankommt.

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8
Q

7.

A
  • Liegt ein besonders schwerer Fall vor? (113 (2) StGB)

- Vorsatz der Tat begründen

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